Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 321722 times)

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 295
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1215 am: 20.10.2023 09:54 »

Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.


Ich kennen Deinen Widerspruch nicht im Wortlaut. Ich hab in meinen Widerspruch reingeschrieben, Berechnungen die ausschließlich aufgrund ausgedachter Zahlen (Partnereinkommen) die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllen sind in meinen Augen nicht verfassungskonform. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung zur Besoldung ist es nicht möglich, sich wie ein Mädchenonkel einfach Dinge auszudenken. Was dazu führt, dass auch das neue Gesetz vermutlich nicht verfassungskonform ist. Ich hab dann darum gebeten meinen Widerspruch ruhend zu stellen bis zu der Thematik "frei erfundenes Einkommen" höchstrichterlich entschieden ist (soweit ich weiß ist hierzu ein Verfahren aus einem anderen Bundesland anhängig). Bisher habe ich keinen Bescheid vom LfF erhalten, außer dem Hinweis, dass mein Widerspruch eingegangen ist und zu gegebener Zeit darüber entscheiden wird.

MisterS

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1216 am: 23.10.2023 07:53 »
ich bezweifle dass die Widersprüche überhaupt genau gelesen werden.

Meine Meinung: Es gibt eine Dienstanweisung, alle Widersprüche pauschal abzulehnen, da mit dem neuen Besoldungsgesetz ja alles gut ist.

MisterS

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1217 am: 23.10.2023 08:07 »
An die Profis:
Nacht diese Ergänzung in einem Widerspruch Sinn?
"Unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz bitte ich, die Verfassungsmäßigkeit der mir gewährten Besoldung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Meine nachfolgenden Ausführungen sind nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung."
Selbstverständlich kann man in einen Antrag oder Widerspruch alles Mögliche reinschreiben. Nur wird diese Ergänzung die Bezügestelle nicht interessieren, da der Amtsermittlungsgrundsatz eine Behörde lediglich dazu verpflichtet, den einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nötigenfalls von Amtswegen zu ermitteln. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen gehört nicht zu den Aufgaben einer Bezügestelle, welche die Gesetze lediglich anwendet. Die Ergänzung stellt insoweit keinen Mehrwert für die Widerspruchsbegründung dar.

Landsknecht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1218 am: 23.10.2023 10:12 »
Widerspruch 2023 ist raus, zugleich habe ich um Zustellung von Widerspruchsbescheiden für die Jahre 2020-2022 gebeten, da ich dagegen klagen werden (Stichwort: 20.000 Partnereinkommen).

Zugroaster

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1219 am: 23.10.2023 11:07 »
ich bezweifle dass die Widersprüche überhaupt genau gelesen werden.

Meine Meinung: Es gibt eine Dienstanweisung, alle Widersprüche pauschal abzulehnen, da mit dem neuen Besoldungsgesetz ja alles gut ist.

Das sehe ich genauso.

qou

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1220 am: 23.10.2023 11:20 »
Widerspruch 2023 ist raus, zugleich habe ich um Zustellung von Widerspruchsbescheiden für die Jahre 2020-2022 gebeten, da ich dagegen klagen werden (Stichwort: 20.000 Partnereinkommen).

Entschuldigung, habe ich es richtig verstanden, dass ein Widerspruch nur für Kollegen sinnvoll ist, die Kinder haben? Die Familienzuschläge sind an dieser Stelle entscheidend, richtig?

Sollte es generell ratsam sein Widerspruch einzulegen, dann mache ich das sofort.

ursus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1221 am: 23.10.2023 12:27 »
qou
Newbie
*
Beiträge: 2

Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1220 am: 23.10.2023 11:20 »
Zitat von: Landsknecht am 23.10.2023 10:12
Widerspruch 2023 ist raus, zugleich habe ich um Zustellung von Widerspruchsbescheiden für die Jahre 2020-2022 gebeten, da ich dagegen klagen werden (Stichwort: 20.000 Partnereinkommen).

Entschuldigung, habe ich es richtig verstanden, dass ein Widerspruch nur für Kollegen sinnvoll ist, die Kinder haben? Die Familienzuschläge sind an dieser Stelle entscheidend, richtig?

Sollte es generell ratsam sein Widerspruch einzulegen, dann mache ich das sofort.

Hallo qou,

es hat sich an der Gesamtsituation, wie diese unter dem u. a. Link beschrieben wird nicht das Geringste verändert. Dies gilt uneingeschränkt auch für Bayern, es verfügt, auch per dato, über keine amtsangemessene und qualitätssichernde Alimentation für seine Beamt: innen.

https://www.berliner-besoldung.de/keiner-der-17-besoldungsgesetzgeber-erfuellt-die-vorgaben-des-bverfg/

Damit beantwortet sich Deine Frage von selbst.

qou

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1222 am: 23.10.2023 14:01 »
Das LfF hat noch kein Verzicht auf Erfordernis der zeitnahend Geltendmachung für das Jahr 2023 ausgesprochen, deshalb werde ich Widerspruch einlegen.
Danke für eure Hilfe.

Landsknecht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1223 am: 24.10.2023 09:52 »
Warum sollten Sie auch, ist doch jetzt wieder alles rechtmäßig.... :-X Widerspruch einlegen!

Powernapster

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1224 am: 26.10.2023 13:21 »
Es ist langsam wirklich nicht mehr lustig. Wenn man selbst im gehobenen Dienst mittlerweile kaum mehr über die Runden kommt, ohne massive Einschnitte... Das war nicht der Deal. Man will nicht gierig sein, aber ein normales Leben mit vernünftiger Wohnung, normalem Auto und ein bisschen Freizeit/Urlaub sollte man sich als Beamter im gehobenen Dienst ohne Nebenjob noch leisten können. Geht in der heutigen Lebensrealität in größeren bayerischen Städten nicht mehr. Ich kann echt nicht so viel essen wie ich brechen möchte, angesichts dieses Zustandes, der sich auch absehbar nicht ändern wird.

eros

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1225 am: 02.11.2023 14:16 »
Hallo zusammen,

ich würde gerne auch für 2023 Widerspruch geltend machen. Hat hier jemand eine Vorlage?

Herzlichen Dank für das Wirken und Bemühen

Surfer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1226 am: 02.11.2023 15:46 »
Bin noch am werkeln.... vielleicht kann der ein oder andere Feedback geben. Irgendwann wird man betriebsblind :)

Stand jetzt:

Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Durch das miteinberechnen eines fiktiven Partnereinkommens in Höhe von 20 000€ brutto im Jahr wird zudem eine unzureichende und zeitlich begrenzte Wirkung entfaltet, die auch mit dem Leistungsprinzip nicht vereinbar ist.
Zudem stellt es keine ausreichende Garantie dafür dar, dass die notwendigen Anpassungen, unter anderem infolge der Inflation sowie der Erhöhung der Sozialleistungen im Zuge der Einführung des Bürgergeldes, etc. vollständig verfassungskonform vorgenommen wurden.

Die Ausgestaltung des neuen Orts- und Familienzuschlags erweist sich dem gegenüber als Förderung des Ballungsraumes München unter gleichzeitiger besoldungsmäßiger Abkoppelung und Benachteiligung des gesamten übrigen Freistaats und seiner dort wohnenden Richter und Beamten.

Amtsangemessene Beamten- und Richterbezüge sind so zu bemessen, dass sie Beamten und Richtern eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330 <355>). Ändert der Gesetzgeber den Referenzrahmen, muss er anhand des neuen Referenzrahmens die Angemessenheit der Besoldung insgesamt neu bewerten.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2023 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese Widerspruch einlege und beantrage, mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen



LG


lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 683
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1227 am: 02.11.2023 17:51 »
@ Surfer,
das hört sich gut und ausreichend an. Ich muss mich auch noch näher damit bis zum Jahresende beschäftigen.

Der Bayer. Richterverein schreibt auf seiner Homepage im September folgendes:
Für die nächste Ausgabe der BRV-Nachrichten ist ein ausführlicher Beitrag zur Richter- und Staatsanwaltsbesoldung geplant. https://www.bayrv.de/newsroom/meldungen/nachricht/2083
Das möchte ich noch gerne abwarten. Ich weiß aber nicht, ob die das auf ihrer HP veröffentlichen.

Hat irgendjemand schon einen Bescheid für die Vorjahre?
Was ist mit 2020, droht da Verjährung?

derSchorsch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1228 am: 03.11.2023 04:23 »
Wie ist denn mit den letzten drei Jahren umzugehen? Für diese gab es ja vom LfF jeweils Schreiben, dass Widersprüche nicht erforderlich sind (Verzicht auf die Erfordernis der Geltendmachung). Wie kann man evtl. Ansprüchen aus diesen Jahren noch sichern?

Allgäuer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1229 am: 03.11.2023 07:35 »
Bei mir gibt es für mich auch erfreuliche News. Ich habe für die Jahre 2017-2019 die Nachzahlung mit der Novemberabrechnung erhalten (36 x 313,97€). Was ich ausnahmsweise positiv anrechnen muss ist, dass ich lediglich Ende 2017 einmalig einen Widerspruch eingelegt habe und trotzdem für alle Jahre die Nachzahlung erhalten habe. Ich hatte ja schon befürchtet, es gibt die Nachzahlung nur für 2017.

Was mich allerdings wundert (ich kenne die genaue Gesetzesstelle nicht):

Hätte ich die Zulagen damals regulär erhalten, wären diese auch in der Jahressonderzahlung enthalten gewesen. Hier fehlt sie aber. Ist dies im Gesetz irgendwo begründet? Sind immerhin auch 3 x 313,97€ x 0,7...