Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505799 times)

eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1275 am: 12.12.2023 09:15 »
So ich habe mich für die Copy & Paste Variante entschieden und für 2020,2021,2022,2023 Widerspruch erhoben mit der Mustervorlage

phili

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1276 am: 12.12.2023 15:32 »
So ich habe mich für die Copy & Paste Variante entschieden und für 2020,2021,2022,2023 Widerspruch erhoben mit der Mustervorlage
Darf ich kurz nachfragen:
Welches Datum hast du ganz am Ende als Frist für die Bestätigung gesetzt (muss das in diesem Jahr liegen, gibt es eine Mindestzeit, nach Abschicken des Widerspruchs....?).
Und am Anfang des Widerspruchs dann für jedes Jahr das Datum einer Bezügemitteilung aus dem jeweiligen Jahr herausgesucht, oder ist das nicht so entscheidend?
Hast du für die Jahre 2020-2022 auf das FMS verwiesen, nachdem man keinen zeitnahen Widerspruch einlegen musste?
Sorry für die vielen Fragen, aber als Lehrer ist man da in den ganzen Verwaltungsvorschriften und Formulare ausfüllen echt nicht fit.  ;)

Beste Grüße

eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1277 am: 13.12.2023 09:44 »
Hallo,

ich bin da auch nicht fit.
Ich habe für jedes Jahr meiner Besoldung widersprochen.
Am Ende möchte ich eine Bestätigung bis zum 31.12.2023 erhalten.

Ich habe hier die Diskussionen verfolgt und daraus diesen Entschluss gefasst.
Nur der Besoldungs für Januar 2023 zu widersprechen bedeutet für mich auch das nur dieser Besoldungsnachweis für Januar 2023 geprüft wird und was ist mit den anderen 11 Monaten??

Das ist alles gefährliches Halbwissen oder auch.... was soll schon passieren? mehr wie abgelehnt werden kann er nicht. Was wirklich kommt oder nicht kommt weis sowieso scheinbar keiner.

Powernapster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1278 am: 13.12.2023 11:41 »
Ich habe jetzt für 2020, 2021, 2022 sowie 2023 jeweils einzeln widersprochen.
Eine Kleinigkeit treibt mich noch um. Ich habe zwischendrin den Regierungsbezirk gewechselt und somit auch die zuständige Besoldungsdienststelle. Habe dennoch alle Widersprüche an die aktuell für mich zuständige Dienststelle des LfF geschickt.
Man hat ja schon Pferde kotzen sehen... Kann man da theoretisch was draus drehen, dass der Widerspruch bei der "falschen Dienststelle" einging, weil eben die Bescheide von 2020 und 2021 noch aus Landshut und nicht aus Augsburg kamen?

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1279 am: 13.12.2023 12:04 »
Jetzt mal ganz blöd gefragt, sorry:

Wie widersprecht ihr denn alle den Jahren im Ganzen? Per eigenhändig geschriebenem Brief?
Über den Mitarbeiterservice geht das ja nicht, oder?


eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1280 am: 13.12.2023 12:43 »
doch geht. Über Kontakt dann auf Kontaktformular. Hier Widerspruch dann Besoldung

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1281 am: 13.12.2023 14:42 »
doch geht. Über Kontakt dann auf Kontaktformular. Hier Widerspruch dann Besoldung

Ja genau. Und da muss man dann als Pflichtfeld das Datum des Bescheids wissen. Daraus schlussfolgere ich mal, dass ihr es nicht so genau nehmt und da dann irgendein Datum eintragt?!
Vielleicht bin ich da jetzt päpstlicher als der Papst, aber an der Stelle würde ich ungern wegen einer juristischen Feinheit scheitern.

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1282 am: 13.12.2023 17:11 »
Oh, interessant. Beim Datum vom Bescheid, habe ich das Datum vom "Hochladen" der Widersprüche genommen. Also doch per Einschreiben nach schicken....?? Aber ist das so relevant? Da ich den Widerspruch hochlade, mit Bezugnahme auf das komplette Jahr, z.b. 2023.


LG

derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1283 am: 13.12.2023 19:02 »
doch geht. Über Kontakt dann auf Kontaktformular. Hier Widerspruch dann Besoldung

Ja genau. Und da muss man dann als Pflichtfeld das Datum des Bescheids wissen. Daraus schlussfolgere ich mal, dass ihr es nicht so genau nehmt und da dann irgendein Datum eintragt?!
Vielleicht bin ich da jetzt päpstlicher als der Papst, aber an der Stelle würde ich ungern wegen einer juristischen Feinheit scheitern.

Was ist denn in Bezug auf Besoldung überhaupt mit Bescheid gemeint? Ist die Bezügemitteilung ein Bescheid?

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1284 am: 14.12.2023 10:40 »
Die Bezügemitteilung ist der Bescheid gegen den man Widerspruch einlegt, ja. Insofern wäre eigentlich das Datum der Mitteilung das Bescheiddatum.
« Last Edit: 14.12.2023 10:47 von Zugroaster »

derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1285 am: 14.12.2023 11:09 »
Die Bezügemitteilung ist der Bescheid gegen den man Widerspruch einlegt, ja. Insofern wäre eigentlich das Datum der Mitteilung das Bescheiddatum.

Ich bezweifle, dass es sich bei den Bezügemitteilungen um Bescheide handelt.
Aber egal, davon sollte sich niemand aufhalten lassen. Wer den Widerspruch online einreicht, wird ja entsprechende Anlagen hochladen, aus denen ersichtlich wird, dass man jeweils gegen die Besoldung/Bezüge des gesamten Jahres oder des angegebenen Zeitraums widerspricht.



eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1286 am: 14.12.2023 14:30 »
sehe ich genauso, das Portal gibt ja ein Datum zwingend vor. Für mich zählt das Schreiben im Anhang.

IKQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1287 am: 14.12.2023 16:05 »
Hallo zusammen,

ich (Kommunalbeamter Bayern) habe jetzt im Dezember sowohl meine reguläre Abrechnung als auch die Rückrechnungen April 2023 bis November 2023 bekommen. Muss ich jetzt für das Jahr 2023 einen Widerspruch einlegen und für die Rückrechnungen nochmals einen separaten? Wie verhält es sich mit den Widersprüchen, die ich für die Vorjahre eingelegt habe? Muss ich die nochmals erneuern bzw. extra betonen, da unser Staat ggf. davon ausgeht, dass mit der Rückrechnung jetzt alles paletti und erledigt ist?

Vielen Dank und schöne Grüße

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1288 am: 15.12.2023 08:06 »
Die Bezügemitteilung ist der Bescheid gegen den man Widerspruch einlegt, ja. Insofern wäre eigentlich das Datum der Mitteilung das Bescheiddatum.

Ich bezweifle, dass es sich bei den Bezügemitteilungen um Bescheide handelt.
Aber egal, davon sollte sich niemand aufhalten lassen. Wer den Widerspruch online einreicht, wird ja entsprechende Anlagen hochladen, aus denen ersichtlich wird, dass man jeweils gegen die Besoldung/Bezüge des gesamten Jahres oder des angegebenen Zeitraums widerspricht.

Eine Bezügemitteilung ist kein Bescheid per Definition. Allerdings muss sich dein Widerspruch auf ein Schreiben oder einen Verwaltungsakt beziehen - und das wär in dem Fall (Bescheiddatum erforderlich) natürlich das Datum der Bezügemitteilung.
Ganz sicher ist der eigene Widerspruch nicht das Bescheiddatum  :)

Wie schon gesagt, vermutlich sehe ich das päpstlicher als der Papst und der Wille des Widersprechenden muss einfach klar erkenntlich sein. Deshalb habe ich ja auch nur vorsichtig gefragt, ob es alle anderen hier nicht so genau nehmen, wenn sie für das ganze Jahr Widerspruch einlegen.

Alles gut von meiner Seite aus.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1289 am: 15.12.2023 10:04 »
m. M. nach und so mache ich es seit 2020, ich habe irgendwann jeweils im November/Dezember gegen die mir im jeweiligen Jahr gewährte Besoldung Widerspruch eingelegt. Bestätigung des Eingangs habe ich (Kommune, Bayern) immer relativ schnell erhalten. Sie sind derzeit alle ruhend gestellt, auch schon der für 2023.