Ich würde für die Jahre 2020-2023 insgesamt Widerspruch einlegen, wenn bisher noch nicht geschehen! Begründung: Keine amtsangemessene Besoldung, auch nicht durch die Änderungen 2023 etc. pp. Nur wer für alle Jahre Widerspruch eingelegt hat oder einlegen wird, hat Ansprüche wenn es hart auf hart kommt. Sich auf irgendwelche allgemeinen Zusagen zur Ruhendstellung zu verlassen kann teuer werden.
Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch
nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?