Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505819 times)

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1290 am: 15.12.2023 10:05 »
Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:

Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.

Anscheinend planen die Richter Musterklagen, der BBB natürlich nicht.....

simon1979

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1291 am: 15.12.2023 10:39 »
m. M. nach und so mache ich es seit 2020, ich habe irgendwann jeweils im November/Dezember gegen die mir im jeweiligen Jahr gewährte Besoldung Widerspruch eingelegt. Bestätigung des Eingangs habe ich (Kommune, Bayern) immer relativ schnell erhalten. Sie sind derzeit alle ruhend gestellt, auch schon der für 2023.

Bin Kommunalbeamter an einem LRA in Bayern und war bis letztem Jahr Mitglied bei der KOMBA. Leider hab ich nie wirklich erfahren, dass man jährlich Widerspruch einlegen muss und bin erst durch die Gesetzesänderung zum Orts- und Familienzuschlag darauf gestoßen.

Kannst du mit/ uns vielleicht deinen Widerspruch für eine Kommunalbehörde in Bayern zur Verfügung stellen? Ich hab leider echt keinen Plan, was bzw. wie ich das Schreiben soll.
Ich muss den Widerspruch vermutlich bei meiner Personalabteilung einreichen, da ich von ihr ja auch die Bezüge erhalte, oder?

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1292 am: 15.12.2023 10:58 »
über die Suchfunktion gibt´s gute Muster, auch hier.
die GdP hat auch einen sehr guten.

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1293 am: 15.12.2023 11:39 »
Ich habe vor geraumer Zeit über das Bayernportal einen Widerspruch für die Jahre ab 2020 erstellt.
Bisher habe ich überhaupt keine Antwort bekommen.
Dauert das einfach so lange?
Hat hier jemand schon Antwort bekommen und wie ist die ausgefallen bzgl. Ruhendstellung?

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1294 am: 15.12.2023 12:55 »
m. M. nach und so mache ich es seit 2020, ich habe irgendwann jeweils im November/Dezember gegen die mir im jeweiligen Jahr gewährte Besoldung Widerspruch eingelegt. Bestätigung des Eingangs habe ich (Kommune, Bayern) immer relativ schnell erhalten. Sie sind derzeit alle ruhend gestellt, auch schon der für 2023.

Bin Kommunalbeamter an einem LRA in Bayern und war bis letztem Jahr Mitglied bei der KOMBA. Leider hab ich nie wirklich erfahren, dass man jährlich Widerspruch einlegen muss und bin erst durch die Gesetzesänderung zum Orts- und Familienzuschlag darauf gestoßen.
Kannst du mit/ uns vielleicht deinen Widerspruch für eine Kommunalbehörde in Bayern zur Verfügung stellen? Ich hab leider echt keinen Plan, was bzw. wie ich das Schreiben soll.
Ich muss den Widerspruch vermutlich bei meiner Personalabteilung einreichen, da ich von ihr ja auch die Bezüge erhalte, oder?

Das war der für 2022, 2023 habe ich noch darauf hingewiesen, dass daran auch das neue Orts- und Familienzuschlagsgesetz nichts geändert hat:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg316551.html#msg316551



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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1295 am: 15.12.2023 12:57 »
Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:

Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.

Anscheinend planen die Richter Musterklagen, der BBB natürlich nicht.....

Wäre doch einfach mal schön dies auch zu Kommunizieren seitens Richterverband, siehe BW. Die Mitglieder von einem bay. Verband wurden jetzt auch über die Möglichkeit des Widerspruches infomiert. Es geht voran.....
Jetzt nur noch ein "Growdfunding" einrichten für den Klageweg  8)

LG

derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1296 am: 15.12.2023 16:02 »
Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:

Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.

Anscheinend planen die Richter Musterklagen, der BBB natürlich nicht.....

Wäre doch einfach mal schön dies auch zu Kommunizieren seitens Richterverband, siehe BW. Die Mitglieder von einem bay. Verband wurden jetzt auch über die Möglichkeit des Widerspruches infomiert. Es geht voran.....
Jetzt nur noch ein "Growdfunding" einrichten für den Klageweg  8)

LG

Welcher Verband?

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1297 am: 15.12.2023 16:08 »
Glaub LMK Bayern.

IKQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1298 am: 18.12.2023 08:18 »
Hallo zusammen,

ich (Kommunalbeamter Bayern) habe jetzt im Dezember sowohl meine reguläre Abrechnung als auch die Rückrechnungen April 2023 bis November 2023 bekommen. Muss ich jetzt für das Jahr 2023 einen Widerspruch einlegen und für die Rückrechnungen nochmals einen separaten? Wie verhält es sich mit den Widersprüchen, die ich für die Vorjahre eingelegt habe? Muss ich die nochmals erneuern bzw. extra betonen, da unser Staat ggf. davon ausgeht, dass mit der Rückrechnung jetzt alles paletti und erledigt ist?

Vielen Dank und schöne Grüße

Ich hol das nochmal rauf, da wir in unserer Kommune alle ein bisschen mutmaßen und keiner richtig Ahnung hat. Wir wollen aber natürlich auch keine (Form)Fehler begehen. Deshalb die Frage: Reicht es jetzt für die Besoldung 2023 Widerspruch einzulegen? Oder muss zusätzlich der Widerspruch für die Jahre 2020 - 2022 auch nochmal erneuert werden? Kann uns da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1299 am: 18.12.2023 10:31 »
Ich würde für die Jahre 2020-2023 insgesamt Widerspruch einlegen, wenn bisher noch nicht geschehen! Begründung: Keine amtsangemessene Besoldung, auch nicht durch die Änderungen 2023 etc. pp. Nur wer für alle Jahre Widerspruch eingelegt hat oder einlegen wird, hat Ansprüche wenn es hart auf hart kommt. Sich auf irgendwelche allgemeinen Zusagen zur Ruhendstellung zu verlassen kann teuer werden. 8)

IKQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1300 am: 18.12.2023 13:12 »
Ich würde für die Jahre 2020-2023 insgesamt Widerspruch einlegen, wenn bisher noch nicht geschehen! Begründung: Keine amtsangemessene Besoldung, auch nicht durch die Änderungen 2023 etc. pp. Nur wer für alle Jahre Widerspruch eingelegt hat oder einlegen wird, hat Ansprüche wenn es hart auf hart kommt. Sich auf irgendwelche allgemeinen Zusagen zur Ruhendstellung zu verlassen kann teuer werden. 8)

Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1301 am: 19.12.2023 08:47 »
Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?

Normalerweise sollte da nichts notwendig sein. Du kannst aber vorsichtshalber einen kurzen Zweizeiler hinschicken mit sinngemäß folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Gesetzgeber gehe ich nicht davon aus, dass die Besoldung durch die Gesetzesänderung mit Einführung der neuen Ortsklassen verfassungskonform ist und halte meinen Widerspruch daher aufrecht.

IKQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1302 am: 19.12.2023 11:45 »
Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?

Normalerweise sollte da nichts notwendig sein. Du kannst aber vorsichtshalber einen kurzen Zweizeiler hinschicken mit sinngemäß folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Gesetzgeber gehe ich nicht davon aus, dass die Besoldung durch die Gesetzesänderung mit Einführung der neuen Ortsklassen verfassungskonform ist und halte meinen Widerspruch daher aufrecht.

Ich habs jetzt vorsichtshalber im Widerspruch für 2023 nochmals klargestellt.
Vielen Dank für eure Unterstützung Münchner82 und Landsknecht.

Aloha

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« Antwort #1303 am: 19.12.2023 12:12 »
Normalerweise sollte da nichts notwendig sein. Du kannst aber vorsichtshalber einen kurzen Zweizeiler hinschicken mit sinngemäß folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Gesetzgeber gehe ich nicht davon aus, dass die Besoldung durch die Gesetzesänderung mit Einführung der neuen Ortsklassen verfassungskonform ist und halte meinen Widerspruch daher aufrecht.
Man sollte hier vielleicht bedenken, dass "Ortsklassen" verfassungsgemäß eingeschätzt werden könnten, aber weitere Regelungen (virtuelles Partnereinkommen etc.), die nicht im Widerspruch aufgeführt werden eben nicht. Da könnte man theoretisch durch zu spezifisches Argumentieren Ansprüche verlieren. Ich würde persönlich bei einem Update nur erwähnen, dass ich davon ausgehe, dass auch nach der Gesetzesänderung die Besoldung immer noch nicht verfassungskonform sei und allgemein z.B. auf die Stellungnahme des Richtervereins verweisen.

HMeder

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1304 am: 20.12.2023 08:46 »
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt und diese Vorlage verwendet:
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Bayern

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Hinzugefügt habe ich einen Absatz, dass sich mein Widerspruch aufgrund der Schreiben vom Finanzministerium, in welchen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wird, auch auf diese Jahre erstreckt.

Bin gespannt.....