Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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BerndStromberg:

--- Zitat von: domi1972 am 09.08.2022 20:05 ---
2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)

--- End quote ---
Das fände ich absolut überfällig. Es ist doch keinem zu erklären, warum Ehegatten jeweils nur den halben Familienzuschlag 1 bekommen, wenn der andere sich auch für den öD entschieden hat, während der Ehegatte, dessen Partner sich in der Privatwirtschaft eine goldene Nase verdient, den vollen Familienzuschlag 1 bekommt.

Stefan35347:

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Das fände ich absolut überfällig. Es ist doch keinem zu erklären, warum Ehegatten jeweils nur den halben Familienzuschlag 1 bekommen, wenn der andere sich auch für den öD entschieden hat,
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Ja klar, da profitieren die ganzen Lehrer... Die heiraten fast immer unter sich.....

MasterOf:

--- Zitat von: domi1972 am 09.08.2022 20:05 ---Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

--- End quote ---

Ich verstehe das nicht ganz.
Man möchte von der "Familienalimentierung" weg kommen, gleichzeitig erhöht man aber quasi den Kinderzuschlag?
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

superdash:

--- Zitat von: domi1972 am 09.08.2022 20:05 ---1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

--- End quote ---

So dämlich kann ja nicht mal die CSU sein, das zu versuchen. Der Beamte ist ja gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Partner zu versorgen. Oder soll das gestrichen werden und der Partner bekommt H4 und/oder Bürgergeld unabhängig vom Ehepartner.

Sieht mir sehr unausgegoren aus und erscheint mir sehr in Richtung: Verfassungswidrig.

Flash91:

--- Zitat von: superdash am 10.08.2022 10:56 ---
--- Zitat von: domi1972 am 09.08.2022 20:05 ---1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

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Sieht mir sehr unausgegoren aus und erscheint mir sehr in Richtung: Verfassungswidrig.

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Wenn man bei den eigenen Leuten sparen kann, wird nach Wegen gesucht. Wobei dies eine Grundgesetzänderung bräuchte. Von diesem Prinzip "abkehren" steht dem Land also nicht zu. Vsl. ist gemeint, dass die Familie zwar noch mit alimentiert wird, aber in so geringer Weise, dass die Frau ohne eigene Beschäftigung verhungern würde.

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