Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 315585 times)

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #180 am: 10.08.2022 11:35 »
Ich würde Fake sagen...

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #181 am: 10.08.2022 12:45 »
Ich würde Fake sagen...

Wäre jedenfalls zu hoffen......

Fakon

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #182 am: 10.08.2022 13:36 »

Das fände ich absolut überfällig. Es ist doch keinem zu erklären, warum Ehegatten jeweils nur den halben Familienzuschlag 1 bekommen, wenn der andere sich auch für den öD entschieden hat,
[/quote]

Ja klar, da profitieren die ganzen Lehrer... Die heiraten fast immer unter sich.....
[/quote]


Kann ich nur bestätigen, und die Ehepaare wo ein Partner angestellt anstatt verbeamtet im ÖD ist haben dann das nachsehen, es gibt ja auch angestellte Lehrer.
Der Familienzuschlag gehört ganz gestrichen und durch einen richtigen Ortszuschlag der seinen Namen verdient ersetzt. Jeder der in Süddeutschland in einer Universitätsstadt wohnt und arbeitet wird es danken!

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #183 am: 10.08.2022 14:10 »
Was bedeutet denn "Umwandlung in Stufe 0"?

Dass es dies gar nicht mehr gibt?

Kinderzuschlag gibt es dann weiterhin auch isoliert oder nur als Berechnungsgröße beim Wohnbedarf?

Wenn Ehepartner sich selbst ernährt: wozu dann Differenzierung zu Scheidung?

In sich scheint dies noch sehr widersprüchlich. Alles andere ist natürlich abhängig von der Höhe der Beträge. Könnte für die Mehrzahl eine Verschlechterung werden.

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #184 am: 10.08.2022 15:01 »
Ich würde Fake sagen...

Da hat sich unser Ministerpräsident wohl einen Spaß erlaubt um ein wenig schwung in die Bude zu bringen.  ;D ;D ;D

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #185 am: 10.08.2022 15:30 »
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/

Flash91

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #186 am: 10.08.2022 15:43 »
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/

Mehr Informationen bitte. Der Ortszuschlag zusätzlich oder Zahlen sinnlos verschieben damit es verfassungskonform ist, obwohl weniger stehen bleibt ?

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #187 am: 10.08.2022 15:55 »
Ich fürchte eher sinnlos verschieben. Echt gut gelöst........ ;D

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #188 am: 10.08.2022 16:04 »
Ich hab leider aktuell auch nicht mehr Informationen.
Ist ja auch die Frage ob Stufe 0 dem bisherigen Zuschlag entspricht und dann mit Stufe 1 manche mehr bekommen als jetzt.

Flash91

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #189 am: 10.08.2022 16:18 »
Ich fürchte eher sinnlos verschieben. Echt gut gelöst........ ;D

Würde bedeuten, die in teuren Lagen wohnen bekommen etwas mehr, die in günstigeren Lagen weniger oder gleich. Ob das schon genügt ... ? (Rechtlich vll. logisch denkend bei 8% Inflation natürlich nicht).
Die hessische Reaktion auf das Urteil der verfassungswidrigen Alimentation sieht generell 3 % + Tarifverhandlungen vor. Nicht gut, aber besser als dass, was hier für BY wohl geplant ist.

Beschweren bringt eben doch was, aber wo kein Kläger... Müssten die Gewerkschaften halt auch mal was machen, anstatt sich für eine Nullrunde zu loben.

matzl

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #190 am: 11.08.2022 09:26 »
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/

Ich hab leider aktuell auch nicht mehr Informationen.
Naja da habe ich keine Bedenken. Auch deine letzen Informationen zur Behandlung im Landtag waren ja Luftnummern.
Kämen diese Vorschläge so tatsächlich, würde nicht nur BW BY in der Grundbesoldung überholen, sondern jetzt sogar HE. Da Bayern so viel Wert darauf legt, Bestbesolder zu sein, ist das sehr unwahrscheinlich.

algo86

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« Antwort #191 am: 11.08.2022 10:58 »
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/

Ich hab leider aktuell auch nicht mehr Informationen.
Naja da habe ich keine Bedenken. Auch deine letzen Informationen zur Behandlung im Landtag waren ja Luftnummern.
Kämen diese Vorschläge so tatsächlich, würde nicht nur BW BY in der Grundbesoldung überholen, sondern jetzt sogar HE. Da Bayern so viel Wert darauf legt, Bestbesolder zu sein, ist das sehr unwahrscheinlich.

Das liegt daran, dass Politiker und ich eine andere Vorstellung von "steht unmittelbar bevor" haben  ;)

Zu den Stichpunkten gebe ich auch nur die Auskünfte weiter, wie ich sie bekomme.
Ob das so stimmt, weiß ich auch nicht, da ich nicht in den entsprechenden Ausschüssen sitze.

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #192 am: 11.08.2022 12:26 »
Schön wäre jedenfalls, wenn es auch mal eine Äußerung des BBB gäbe, wenn schon Vorschläge für eine Umsetzung vorhanden sein sollen. Auch wenn diese noch so schlecht sind.....

Muenchner82

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« Antwort #193 am: 15.08.2022 23:50 »
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Wenn das alles ist was die in der ganzen Zeit jetzt "ausgerechnet" haben wie es in den Schreiben zum Verzicht der Einrede der Verjährung so schön hieß, frage ich mich warum man offenkundig lauter Voll***** damit befasst hat!

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #194 am: 16.08.2022 15:13 »
Ich denke und hoffe auch, dass das nicht so kommt. Auch der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer hat sich zur amtsangemessenen Alimentation, wenn auch von Richtern, geäußert und ist für eine grundlegenden Reformation. Er stellt auch hier eine zu geringe Besoldung fest wie die EU Kommission.  Sogar die R Besoldung ist hierzulande in der EU im unteren Bereich.

Demnach konnten sich Richter vor 50 Jahren als Sie noch in der A Besoldung, am Beispiel Immobilien, noch mehr leisten:

https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/eine-frage-an-thomas-fischer-verdienen-richter-zu-wenig
« Last Edit: 16.08.2022 15:27 von InVinoVeritas »