Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
algo86:
--- Zitat von: domi1972 am 09.08.2022 20:05 ---Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:
1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)
2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)
3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020
4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte
--- End quote ---
Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/
Flash91:
--- Zitat von: algo86 am 10.08.2022 15:30 ---
--- Zitat von: domi1972 am 09.08.2022 20:05 ---Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:
1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)
2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)
3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020
4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte
--- End quote ---
Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/
--- End quote ---
Mehr Informationen bitte. Der Ortszuschlag zusätzlich oder Zahlen sinnlos verschieben damit es verfassungskonform ist, obwohl weniger stehen bleibt ?
Stefan35347:
Ich fürchte eher sinnlos verschieben. Echt gut gelöst........ ;D
algo86:
Ich hab leider aktuell auch nicht mehr Informationen.
Ist ja auch die Frage ob Stufe 0 dem bisherigen Zuschlag entspricht und dann mit Stufe 1 manche mehr bekommen als jetzt.
Flash91:
--- Zitat von: Stefan35347 am 10.08.2022 15:55 ---Ich fürchte eher sinnlos verschieben. Echt gut gelöst........ ;D
--- End quote ---
Würde bedeuten, die in teuren Lagen wohnen bekommen etwas mehr, die in günstigeren Lagen weniger oder gleich. Ob das schon genügt ... ? (Rechtlich vll. logisch denkend bei 8% Inflation natürlich nicht).
Die hessische Reaktion auf das Urteil der verfassungswidrigen Alimentation sieht generell 3 % + Tarifverhandlungen vor. Nicht gut, aber besser als dass, was hier für BY wohl geplant ist.
Beschweren bringt eben doch was, aber wo kein Kläger... Müssten die Gewerkschaften halt auch mal was machen, anstatt sich für eine Nullrunde zu loben.
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