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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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Tota:
Das kann so oder so nicht stimmen. Aktuell bekommt man doch verheiratet mit 1 Kind Familienzuschlag Stufe 2. Stufe 1 gibt's da doch nicht on top.

Wäre es also so, dass es in Zukunft zur neuen Stufe 1 (also 1 Kind) zusätzlich noch diese neue Stufe V gezahlt werden, wäre das eine Verbesserung in allen Mietenstufen.

Nur verheiratet wäre aber dann wirklich eine Verschlechterung!

domi1972:
Sorry, ich muss mich stark korrigieren. "Tota" hat Recht: Wer bisher Stufe 2 bekam (1 Kind), erhielt Stufe 1 nicht oben drauf... Ich bin ja selbst betroffen und habe meinen Fehler trotzdem in der Hitze des Gefechts nicht bemerkt. Entschuldigung. Jedenfalls müsste dann auch die Auslegung stimmen, dass im neuen System nur einzelne Stufen gewährt werden (und nicht noch der Verheirateten-Zuschlag on top).

Für meine korrigierten Beispiele ergeben sich daher durchweg Verbesserungen:

1 Kind

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe III
bisher: 263,10 (Stufe 2)
nunmehr: 299,25 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 36,15 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe V
bisher: 263,10 (Stufe 2)
nunmehr: 342,01 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 78,91 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe VII
bisher: 430,94 (Stufe 2 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungbetrag)
nunmehr: 468,43 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 37,49 mehr!

2 Kinder

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe III
bisher: 387,56 (Stufe 3)
nunmehr: 477,39 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 89,83 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe V
bisher: 387,56 (Stufe 3)
nunmehr: 544,01 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 156,45 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe VII
bisher: 590,74 (Stufe 3 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungbetrag)
nunmehr: 691,05 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 100,31 mehr!

Die Verschlechterungen beim Verheirateten-Zuschlag (Stufe V ohne Kinder) bleiben jedoch bestehen:
- Der Verheirateten-Zuschlag ist in jedem Fall betragsmäßig geringer als zuvor
- Ein Wohnort mit niedrigerer Mietenstufe verringert den Verheirateten-Zuschlag (bisher war der Zuschlag unabhängig vom Wohnort gleich hoch)
- In Mietenstufe VII (Ballungsraum München) bekam der Personenkreis bisher Stufe 1 plus Ballungsraumzulage (= 271,14 bzw. 278,06); jetzt wird (wegen Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) nur noch Stufe V gezahlt (136,21)
- Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung bekommen die Stufe nicht mehr

Eine Verbesserung beim Ledigen-Zuschlag (Stufe L) hatte ich noch vergessen: Die bisherige Ballungsraumzulage wurde nur bis zu einem Grenzbetrag gezahlt (also nicht mehr in höheren Besoldungsgruppen). Die neue Stufe L wird hingegen einheitlich an alle in Mietenstufe VII gezahlt (davon profitieren in München alle Besoldungsgruppen ab A10 Stufe 9 aufwärts (diese Gruppe dürfte m.E. sogar eine Nachzahlung ab 2020 erhalten).

Insgesamt (es ist mir sehr peinlich) gibt es also doch spürbare Verbesserungen beim Kinderzuschlag und in München profitieren Ledige ab A10 deutlich (Stufe L). Das ist nicht mehr so schlimm, wie ich gestern befürchtet hatte...

Aber (bisher ledige) Beamte in ganz Bayern sind schlechter gestellt, wenn sie ab dem 01.01.2023 heiraten; sobald sie dann aber ein Kind bekommen, sind sie Profiteure. Ein klarer Ausdruck für die Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip.

Zu bemängeln ist zuletzt noch eine fehlende Verbesserung für Ledige/Verheiratete (ohne Kinder) in unteren Besoldungsgruppen, besonders in München.

Interessieren wird mich dann noch, wie die einzelnen Beträge des neuen Kinderzuschlags begründet werden; sie scheinen mir doch sehr "aus der Luft gegriffen".

SwenTanortsch:

--- Zitat von: domi1972 am 18.08.2022 05:19 ---Sorry, ich muss mich stark korrigieren. "Tota" hat Recht: Wer bisher Stufe 2 bekam (1 Kind), erhielt Stufe 1 nicht oben drauf... Ich bin ja selbst betroffen und habe meinen Fehler trotzdem in der Hitze des Gefechts nicht bemerkt. Entschuldigung. Jedenfalls müsste dann auch die Auslegung stimmen, dass im neuen System nur einzelne Stufen gewährt werden (und nicht noch der Verheirateten-Zuschlag on top).

Für meine korrigierten Beispiele ergeben sich daher durchweg Verbesserungen:

1 Kind

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe III
bisher: 263,10 (Stufe 2)
nunmehr: 299,25 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 36,15 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe V
bisher: 263,10 (Stufe 2)
nunmehr: 342,01 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 78,91 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe VII
bisher: 430,94 (Stufe 2 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungbetrag)
nunmehr: 468,43 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 37,49 mehr!

2 Kinder

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe III
bisher: 387,56 (Stufe 3)
nunmehr: 477,39 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 89,83 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe V
bisher: 387,56 (Stufe 3)
nunmehr: 544,01 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 156,45 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe VII
bisher: 590,74 (Stufe 3 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungbetrag)
nunmehr: 691,05 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 100,31 mehr!

Die Verschlechterungen beim Verheirateten-Zuschlag (Stufe V ohne Kinder) bleiben jedoch bestehen:
- Der Verheirateten-Zuschlag ist in jedem Fall betragsmäßig geringer als zuvor
- Ein Wohnort mit niedrigerer Mietenstufe verringert den Verheirateten-Zuschlag (bisher war der Zuschlag unabhängig vom Wohnort gleich hoch)
- In Mietenstufe VII (Ballungsraum München) bekam der Personenkreis bisher Stufe 1 plus Ballungsraumzulage (= 271,14 bzw. 278,06); jetzt wird (wegen Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) nur noch Stufe V gezahlt (136,21)
- Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung bekommen die Stufe nicht mehr

Eine Verbesserung beim Ledigen-Zuschlag (Stufe L) hatte ich noch vergessen: Die bisherige Ballungsraumzulage wurde nur bis zu einem Grenzbetrag gezahlt (also nicht mehr in höheren Besoldungsgruppen). Die neue Stufe L wird hingegen einheitlich an alle in Mietenstufe VII gezahlt (davon profitieren in München alle Besoldungsgruppen ab A10 Stufe 9 aufwärts (diese Gruppe dürfte m.E. sogar eine Nachzahlung ab 2020 erhalten).

Insgesamt (es ist mir sehr peinlich) gibt es also doch spürbare Verbesserungen beim Kinderzuschlag und in München profitieren Ledige ab A10 deutlich (Stufe L). Das ist nicht mehr so schlimm, wie ich gestern befürchtet hatte...

Aber (bisher ledige) Beamte in ganz Bayern sind schlechter gestellt, wenn sie ab dem 01.01.2023 heiraten; sobald sie dann aber ein Kind bekommen, sind sie Profiteure. Ein klarer Ausdruck für die Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip.

Zu bemängeln ist zuletzt noch eine fehlende Verbesserung für Ledige/Verheiratete (ohne Kinder) in unteren Besoldungsgruppen, besonders in München.

Interessieren wird mich dann noch, wie die einzelnen Beträge des neuen Kinderzuschlags begründet werden; sie scheinen mir doch sehr "aus der Luft gegriffen".

--- End quote ---

Deine Korrekturen scheinen mir aus der Entfernung richtig - nichtsdestotrotz wären aber die weiteren Konsequenzen aus der je spezifischen Aufgabe des Alleinverdienerprinzips zu beachten, wie das Schleswig-Holstein bereits gesetzlich vollzogen hat. Denn auch die Bayerische Staatsregierung versucht nun zunächst, das fortzusetzen, was alle 17 Besoldungsgesetzgeber seit spätestens 2008 (faktisch wohl seit 2003) vollziehen: eine verfassungswidrige Alimentation mit dem Ziel einerr massiven Senkung der Personalkosten, und was viele oder die meisten - aber nicht alle - Landesregierungen seit der aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung vom Mai 2020 jeweils noch verschärft haben, um nun offensichtlich wie aktuell ebenso Niedersachsen dem Schleswig-Holsteinischen Dammbruch zu folgen: nämlich die Alimentation verheirateter Beamter rechtlich an das Familieneinkommen zu binden, womit dieses Familieneinkommen de jure dem je eigenen - und also ebenso verfassungswidrigen - Verständnis vom Alimentationsprinzips unterworfen wird. Als Folge zeigt sich in Schleswig-Holstein Zweierlei: Erstens werden alle alleinverdienden Beamten mit einem oder zwei Kindern in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 identisch hoch alimentiert, nämlich die entsprechenden Beamten mit einem Kind mit 31.710,01 € und mit zwei Kindern mit 38.788,67 € (vgl. hier wie im Folgenden die S. 40 ff. des Anhangs unter https://www.berliner-besoldung.de/betrachtung-der-besoldungsrechtlichen-entwicklungen-in-bund-und-laendern-seit-2020/). Dabei beachtet das bereits verabschiedete Schleswig-Holsteinische Gesetz, das nun offensichtlich Niedersachsen und Bayern (und, so ist zu vermuten, demnächst auch weiteren Ländern; deshalb spreche ich von einem Dammbruch) als Blaupause dient, zweitens noch den Status Quo der Besoldungshöhe und hat also die willkürlichen Berechnungen so betrieben, dass es noch nicht zu einer Absenkung der Alimentation gekommen ist, sondern dass das verfassungswidrige zu niedrige Niveau aus der Zeit vor dem letzten Gesetzgebungsverfahren beibehalten worden ist. In dem Gesetz ist aber - auch deshalb spreche ich von einem Dammbruch - juristisch mit angelegt, dass theoretisch gar keine Alimentationsleistung mehr vollzogen werden muss, sofern der Partner jener Beamten eben 31.710,01 € bzw. 38.788,67 € bzw. mehr als diese verdient, worin sich zeigt, dass Beamte und ihre Familien damit (verfassungs-)rechtlich adäquat wie Grundsicherungsempfänger betrachtet werden.

Nun ist offensichtlich - ebenso natürlich auch der Schleswig-Holsteinischen, der niedersächsischen und der Bayerischen Landesregierung -, dass solche Regelungen, die den Beamten und seine Familie der Willkür des Dienstherrn unterwerfen, grob verfassungswidrig sind - grob deshalb, weil nicht nur ihr grundgesetzgleiches Recht aus Art. 33 Abs. 5 missachtet wird, sondern diverse weitere grundrechtliche Schutzrechte -, ohne dass diese Rückkehr hinter das Verfassungsrecht des Jahres 1871 von jenen politischen Akteuren weiterhin beachtet werden würde - letztlich dürfte diese Art der Gesetzgebung, das sich von jeder verfassungsrechtlichen Bindung zu befreien sucht, als pseudo-absolutistisches Gebahren begriffen werden, also auf eine Zeit deutlich vor 1871 zurückweisen.

Das hört sich nun - sicherlich nicht nur in meinen Ohren - so grotesk an, dass man es kaum glauben mag. Aber in Schleswig-Holstein ist das bereits rechtliche Realität, könnte der Landtag auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung und in ihrer Fortführung also die Alimentation bereits wie beschrieben für die genannten Beamten faktisch auf Null setzen. Sofern das Land mit diesem Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht durchkäme - wovon nicht auszugehen ist, was dem Landtag ja bereits von seinem Wissenschaftlichen Dienst attestiert worden ist -, dürfte davon auszugehen sein, dass es nach und nach zu entsprechenden Alimentationsabsenkungen kommen würde - wenn auch nicht auf Null, sondern zunächst um weitere tausende € und dann um weitere tausende € und dann um ... usw. usf., so wie das bereits ab 2003/06 vollzogen worden ist - auch deshalb eben: Dammbruch.

Christian:
Ich hätte noch zwei Detailfragen:

Beziehen sich die Werte auf die aktuelle Besoldungstabelle und werden im Dezember um 2,8% erhöht?

Betrifft die Mietenstufe VII wirklich alle, die bisher von der Ballungsraumzulage räumlich umfasst waren? In der oben verlinkten Tabelle sind viele Orte im Umland nur in Stufe V oder VI. Oder genügt bereits der Behördensitz in München?

Stefan35347:
Bayern wird somit vom besten zum schlechtesten Besolder  ;D

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