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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
domi1972:
--- Zitat von: Christian am 18.08.2022 06:32 ---Ich hätte noch zwei Detailfragen:
Beziehen sich die Werte auf die aktuelle Besoldungstabelle und werden im Dezember um 2,8% erhöht?
Betrifft die Mietenstufe VII wirklich alle, die bisher von der Ballungsraumzulage räumlich umfasst waren? In der oben verlinkten Tabelle sind viele Orte im Umland nur in Stufe V oder VI. Oder genügt bereits der Behördensitz in München?
--- End quote ---
Die Vergleiche habe ich auf Grundlage der aktuellen Familienzuschläge gemacht. Die geplanten Ortszuschläge ergaben sich aus dem Gesetzentwurf (ab 01.01.2023). - Die Besoldungserhöhung ab 01.12.2022 um 2,8 % ist also im Vergleich NICHT enthalten (dies führt dazu, dass die von mir ausgerechneten Verbesserungen etwas geringer ausfallen).
Ballungsraumzulage/Stufe L: Die Berechtigung ergab sich bisher aus dem Wohnsitz im "Verdichtungsraum München" (Anhang 2 der Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern). Dies wird dahingehend geändert, dass sich die Berechtigung ausschließlich nach der Mietenstufe ergibt (Wohnsitz, nicht Dienstort). Eventuell kann dies auch zum Wegfall der Berechtigung führen (der zumindest bei vorhandenen Beamten durch die Bestandsregelung ausgeglichen wird). Das scheint z.B. bei Erding & Ebersberg so zu sein (zwar Verdichtungsraum München, aber nur Mietstufe 6). Das Problem wäre für Ledige relevant.
Wer nachschauen will:
Verdichtungsraum = https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayLEP_BayLEP-ANH2-N1-2018.pdf
Mietstfuen = https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/
Muenchner82:
Mir scheint das LfF wird bald in Besoldungswidersprüchen absaufen ;-)!
domi1972:
Ich habe mal die Gemeinden herausgesucht, die zwar zum "Verdichtungsraum München" gehören, aber eine niedrigere Mietenstufe haben als VII. In diesen Gemeinden konnte bisher die Ballungsraumzulage bezogen werden; dies gilt jedoch nicht mehr für den Ledigen-Ortszuschlag (Stufe L) bei neu eingestellten Beamten:
Alling Anzing Berg Ebersberg Eching Eichenau Emmering Erding Feldafing Feldkirchen Forstern Forstinning Freising Garching Grafrath Hallbergmoos Hebertshausen Herrsching Kottgeisering Krailling Maisach Mammendorf Oberschweinbach Olching Ottenhofen Pliening Pöcking Röhrmoos Schöngeising Seefeld Taufkirchen Türkenfeld Tutzing Vierkirchen Weßling Wörth Wörthsee Zorneding
Diese Veränderung der Berechtigungsgrundlage wird auch dazu führen, dass Angestellte die Ballungsraumzulage wie bisher erhalten (laut Tarifvertrag nach "Verdichtungsraum München"), für neu eingestellte Beamte hingegen richtet sich der Anspruch auf den Ortszuschlag nach der Mietenstufe.
Gerade in Rathäusern der o.g. Kommunen wird dies zu Ungleichheiten führen.
(Ähnliche Verwerfungen gibt es hier teilweise schon, weil manche Kommunen die Ballungsraumzulage für Angestellte verdoppelt haben, wohingegen Beamte leer ausgingen.)
Isar85:
Gibt es auch Infos zu den Beträgen der neuen Stufe 3? Das erste Kind scheint hier nun in Mietenstufe VII (436,84 €-136,21 € =) 300,63 € wert zu sein, das zweite Kind hingegen nur (627,87 €-436,84 € =) 191,03 €. Was für einen Bedarf setzt Bayern denn im Entwurf für das dritte Kind an?
lotsch:
Eine Gemeinde aus dem Speckgürtel von München suchte eine Sekretärin für den Bgm. Bei den Vorstellungsgesprächen sprangen alle ab, als sie die Höhe der Entlohnung erfahren haben. Eine fragte nach, ob es sich um eine Halbtagsstelle handelt. ;D
Bei Beamten hat man das Problem weniger, die werden gleich nach der Ausbildung zwangsweise nach München versetzt, z.B. Polizisten und Lehrer.
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