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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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domi1972:

--- Zitat von: Isar85 am 18.08.2022 08:47 ---Gibt es auch Infos zu den Beträgen der neuen Stufe 3? Das erste Kind scheint hier nun in Mietenstufe VII (436,84 €-136,21 € =) 300,63 € wert zu sein, das zweite Kind hingegen nur (627,87 €-436,84 € =) 191,03 €. Was für einen Bedarf setzt Bayern denn im Entwurf für das dritte Kind an?

--- End quote ---

Stufe 3 (bisher Stufe 4) = Gesamtbetrag für 3 Kinder
802,03 in Mietenstufe I-II
 842,46 in Mietenstufe III
 883,24 in Mietenstufe IV
 924,39 in Mietenstufe V
1000,69 in Mietenstufe VI
1087,53 in Mietenstufe VII - hier entfällt aber die bisherige Ballungsraumzulage
(bisher: 773,27 bzw. 780,19 plus Erhöhungsbeträge in A3-A5)
A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenklasse) zwischen 7,30 bis 48,95 (pro Kind!)

Tota:
Kinderzuschläge müssen aber in Zukunft weiterhin geteilt werden?

lotsch:
Es ist verwunderlich, dass keine Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gestrichen werden, wie in  anderen Ländern. Wahrscheinlich ist das aber vernünftiger, weil diese Regelungen vom BVerfG sowieso kassiert werden würden und die anderen Länder dann mit der Heilung wirklich Probleme bekommen werden.

Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass gerade in einer so angespannten finanziellen Lage (aber wann ist das nicht der Fall) im FMin ein gewisser Kostenrahmen vorgegeben wird, der nicht überschritten werden darf, solange es nicht unbedingt notwendig ist.

AnToK:
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zu den Ausführungen in den Mietstufen I und II. Bei 802 € Familienzuschlag ab den dritten Kind sind lediglich die 2,8% (welche wir ja im Dezember bekommen)auf den bisherigen Zuschlag drauf. Das Gericht hat aber gesagt das der Familienzuschlag für das dritte Kind zu gering ist (nicht direkt für Bayer). Das kann doch nicht das Ergebnis eines fast zweijährigen Rechnens sein. Auch sind die neuen Besoldungstabellen für ab Dezember 2022 jetzt online, da wird der Familienzuschlag für das dritte Kind gar nicht erst bekannt gegeben. Das ist alles etwas komisch.

matzl:
Wie sieht es denn hier mit der Rückwirkung aus? Meiner Meinung nach funktioniert diese Lösung rückwirkend nicht, da der Gesetzgeber nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit vom Alleinverdienerprinzip abrücken könnte. (Wenn er das überhaupt so einfach kann.) Somit wäre, selbst mit Nachzahlung, keine Heilung für das verfehlte Mindestabstandsgebot in den letzten Jahren möglich.

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