Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
domi1972:
--- Zitat von: matzl am 18.08.2022 16:01 ---Wie sieht es denn hier mit der Rückwirkung aus? Meiner Meinung nach funktioniert diese Lösung rückwirkend nicht, da der Gesetzgeber nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit vom Alleinverdienerprinzip abrücken könnte. (Wenn er das überhaupt so einfach kann.) Somit wäre, selbst mit Nachzahlung, keine Heilung für das verfehlte Mindestabstandsgebot in den letzten Jahren möglich.
--- End quote ---
Ganz Deiner Meinung. Abgesehen davon, dass auch Bayern nur die Kinderzuschläge erhöht (statt ebenso das interne Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu reparieren), werden Nachzahlungen nur im Rahmen des neuen Mehrverdiener-Prinzips vorgenommen, welches aber erst ab 01.01.2023 eingeführt wird. Eine rechtmäßige Korrektur der bisher verfassungswidrigen Besoldung kann ich also nur in Teilen erkennen.
AnToK:
Aber die Kinderzuschlag wird in Mietstufe I und II doch gar nicht erhöht. Nur die erhöhten Mietbedingungen in die Berechnung einfließen zu lassen reicht nach der aktuellen Rechtsprechung nicht aus, oder habe ich das falsch verstanden?
Muenchner82:
--- Zitat von: lotsch am 18.08.2022 12:44 ---Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass gerade in einer so angespannten finanziellen Lage (aber wann ist das nicht der Fall) im FMin ein gewisser Kostenrahmen vorgegeben wird, der nicht überschritten werden darf, solange es nicht unbedingt notwendig ist.
--- End quote ---
So wird es sein und unbedingt notwendig ist es nach Söderlogik immer erst dann, wenn es ein Urteil gibt.
InVinoVeritas:
Man kann nur gespannt sein wie das stmfh und der bbb sich bei der offiziellen Veröffentlichung und Umsetzung dieses Gesetzes feiern lassen. ;)
Schließlich möchte Bayern im Gegensatz zu den anderen Ländern Vorreiter sein, das die Anforderungen vom BVerfG nicht nur im Stückwerk umsetzen. :)
Tota:
--- Zitat von: AnToK am 18.08.2022 12:50 ---Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zu den Ausführungen in den Mietstufen I und II. Bei 802 € Familienzuschlag ab den dritten Kind sind lediglich die 2,8% (welche wir ja im Dezember bekommen)auf den bisherigen Zuschlag drauf. Das Gericht hat aber gesagt das der Familienzuschlag für das dritte Kind zu gering ist (nicht direkt für Bayer). Das kann doch nicht das Ergebnis eines fast zweijährigen Rechnens sein. Auch sind die neuen Besoldungstabellen für ab Dezember 2022 jetzt online, da wird der Familienzuschlag für das dritte Kind gar nicht erst bekannt gegeben. Das ist alles etwas komisch.
--- End quote ---
Das ist in der Tat seltsam. Im Gesetzesentwurf steht es noch drin, auf der Homepage des LfF ist genau das rausgestrichen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version