Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505798 times)

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #225 am: 03.09.2022 21:46 »
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zu den Ausführungen in den Mietstufen I und II. Bei 802 € Familienzuschlag ab den dritten Kind sind lediglich die 2,8% (welche wir ja im Dezember bekommen)auf den bisherigen Zuschlag drauf. Das Gericht hat aber gesagt das der Familienzuschlag für das dritte Kind zu gering ist (nicht direkt für Bayer). Das kann doch nicht das Ergebnis eines fast zweijährigen Rechnens sein. Auch sind die neuen Besoldungstabellen für ab Dezember 2022 jetzt online, da wird der Familienzuschlag für das dritte Kind gar nicht erst bekannt gegeben. Das ist alles etwas komisch.

Das ist in der Tat seltsam. Im Gesetzesentwurf steht es noch drin, auf der Homepage des LfF ist genau das rausgestrichen?


Das Dokument wurde auf der lff Seite gemäß dem verabschiedeten Gesetz ausgebessert.

Beamter

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #226 am: 10.09.2022 09:38 »
Also der Gesetzentwurf stützt die Thesen aus diesem Thread.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #227 am: 10.09.2022 12:38 »
Ist der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung zur Alimentation schon veröffentlicht?

Er müsste doch hoffentlich langsam mal in den Landtag eingebracht werden. Außer hier im Forum ist noch nichts bekannt nehme ich mal an?

Naja der BBB trifft sich derzeit mit Blick auf die Landtagswahl nächsten Jahres mit den Parteien (Zitate entsprechend der Meldung von der BBB Homepage entnommen):

Am 7.9.22 haben die mit der CSU "ihre Positionen zu Themen ausgetauscht, die den bayerischen öffentlichen Dienst aktuell besonders beschäftigen."

Am 09.09.22 mit der FDP: "Im Fokus standen die Themen Nachwuchsproblematik im öffentlichen Dienst, Wegstreckenentschädigung und Alimentation."

Ich hoffe die sind entsprechend Ihren Aufgaben als Interessensverband für die Bayerischen Beamten tätig und holen was raus speziell bzgl. der Alimentation und Inflation.

Beamter

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #228 am: 10.09.2022 17:57 »
Ich weiß nicht was innerhalb des Finanzministeriums läuft. Aber gewissen „Partnern“ liegt das Papier vor.

Umso „erschreckender“, dass von denen dazu nichts an ihre Basis durchdringt.

Beamter

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #229 am: 10.09.2022 22:45 »
Bürgergeld löst ALG II ab und wird an Inflation der Preise und Löhne gekoppelt. Das wird spannend. Müsste ja theoretisch Grundlage für eine Verfassungskonforme Alimentation sein. Wird es natürlich praktisch wieder nicht. Aber sollte die Inflation bedeutsam sein, ALG II dementsprechend steigen, wird der Abstand zu einem alimentierten Beamten deutlich geringer.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #230 am: 10.09.2022 23:20 »
Ja zum 1. Januar 2023 sollen die Regelsätze um 53 Euro steigen auf 502 Euro für ein Single. Die Regelsätze sollen dann an die bevorstehende Inflationsrate gekoppelt werden. So der Gesetzentwurf der in Ressorabstimmung sein soll.

https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-heil-101.html

Ich bin gespannt was daraus für uns folgt. Schließlich ist in Bayern eine 2,8 prozentige Erhöhung im Dezember vorgesehen im Gegensatz zur Grundsicherung wie oben um fast 12 Prozent im Januar. Sowohl der Mindestlohn als auch die Grundsicherung wurden üppiger und regelmäßiger in letzter Zeit erhöht als die Bezüge.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/mindestlohn-inflation-preise-ifo-101.html

"Der Mindestlohn in Deutschland stieg zuletzt im Juli von 9,82 auf 10,45 Euro je Stunde. Zum 1. Oktober wird er nun gesetzlich zum 1. Oktober auf 12 Euro erhöht."

Die Frage ist ob vor dem 30.09.2023 mit den TV-L Verhandlungen etwas passieren wird.
« Last Edit: 10.09.2022 23:28 von InVinoVeritas »

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #231 am: 12.09.2022 09:15 »
Es wird ja für (fast) alle Kinderlosen schlechter als bisher. Ein echter Witz.... Ich möchte mal wissen, ob das noch in irgendeinem Bundesland so ist.
« Last Edit: 12.09.2022 09:22 von Stefan35347 »

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #232 am: 13.09.2022 09:29 »
"Von daher geht es regelmäßig davon aus, dass solange, wie eine amtsangemessene Alimentation vorliegt, der Kindesunterhalt einer Familie mit einem oder zwei Kindern ganz überwiegend aus den allgemeinen, d.h. „familienneutralen“ Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann, weshalb die hinzutretenden kinderbezogenen Gehaltsbestandteile erheblich unterhalb der Beträge bleiben können, die die Rechtsordnung als Regelsätze für den Kindesunterhalt als angemessen erachtet und veranschlagt.208 Die familienbezogenen Zuschläge einschließlich des Kindergelds können darum den zusätzlichen Bedarf, der der Beamtenfamilie beim ersten und zweiten Kind erwächst, nicht annähernd ausgleichen, weshalb es mit der Verfassung im Einklang steht, dass so-
wohl unverheiratete als auch verheiratete kinderlose Beamte sich regelmäßig einen teils deutlich großzügigeren Lebenszuschnitt leisten können als Beamte mit einem oder mit zwei Kindern (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. März 1990 – 2 BvL 1/86 –, Rn. 48)."

Quelle:https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/warum-wir-als-tbb-klagen-fuehren-und-auch-ihnen-das-empfehlen/

Ist es nicht so, dass das o.g. Zitat das Vorgehen der Bayrischen Staatsregierung komplett zerlegt?

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #233 am: 13.09.2022 10:52 »
Die bayerische Staatsregierung interessiert doch erst wenn sie vom Verfassungsgericht zerlegt wird und das wird sie wenn das so kommt!

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #234 am: 16.09.2022 18:02 »
Hallo liebe Kollegen,

ich hab den Gesetzesentwurf heute auch in die Finger bekommen und mal gelesen.

Ich persönlich profitiere lediglich davon, dass ich seit 2017 meiner Besoldung widerspreche. Der neue Entwurf sieht hier vor, dass man für Zeiten vor 2020, wenn man seiner Besoldung widersprochen hat, je Monat pauschal 313,97 Euro bis 31.12.2019 nachbezahlt bekommt. Damit ist dann auch eine eventuelle Korrektur der jährlichen Sonderzahlung abgegolten.

Wenn ich das alles für die Zeit ab 01/2020 genau lese sind da für mich keine großen Erhöhungen zu sehen.
Ich bin A9/6, verheiratet und habe drei Kinder.

Meiner Meinung nach wird hier auf das Grundgehalt lediglich die Stufe 2 plus das 3. Kind gerechnet. (In machen Posts hier liest man die Vermutung, dass man zusätzlich die Stufe V addieren müsste. Ich persönlich lese das aber anders aus dem Gesetz raus.)

Wenn ich dann den Betrag nehme und die bisher gezahlten Familienzuschläge plus Ballungsraumzulage abziehe bleibt da nicht soviel Nachzahldifferenz. Bei mir wären es zum Beispiel lediglich für 2020 etwa 38,44 Euro Nachzahlung pro Monat. Für 2021 wären in meinem Fall 73,70 Euro Nachzahlung pro Monat.....

Ich habe dann auch mal für 2023 inkl. der kommenden Erhöhung aus der Tarifübernahme gerechnet. Hier komme ich auf grob 112 Euro mehr im Monat. Hier stimmt dann die Richtung schonmal.

Alles natürlich brutto. Bleibt also nicht wirklich viel Übrig und federt das teure Leben in München und Umland kaum spürbar ab.

Aber alles was man aktuell schreibt sind eh nur Vermutungen. Es bleibt Abzuwarten was die verschiedenen Gewerkschaften noch einbringen/durchsetzen können.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass unterm Strich keine eklatante Verbesserung durch das neue Gesetz entsteht.

Auf Grund der im Gesetzesentwurf geschriebenen Kosten von 312 Millionen für die Nachzahlungen und jährlich erwarteter Zusatzkosten von 120 Millionen/Jahr wird das die Beförderungsraten vermutlich für die Zukunft nicht verbessern.

Über die Buschtrommeln hört man aber zudem, dass momentan auch noch diskutiert wird die Grundbeträge der Besoldung zu erhöhen und sie an die Inflation "anzupassen".

Es bleibt spannend  ;)

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #235 am: 17.09.2022 08:45 »
So ein Gesetzentwurf und das auch noch vor den Landtagswahlen. Es ist meines Erachtens durchaus möglich, dass der Entwurf bei so manchem die Wahlentscheidung beeinflusst.  ;D

Also bei mir ist es auf jeden Fall so.  ;D

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #236 am: 17.09.2022 12:57 »
Ich bin einfach mal gespannt wann der Gesetzentwurf endlich veröffentlicht und in den Landtag eingebracht wird. Es muss ja angesichts der Landtagswahlen in einem Jahr und der Haushaltsdebatte bis vor Weihnachten mal soweit sein.

Es bleibt zudem spannend wie sich dieser Besoldungsflickenteppich irgendwann mal zuspitzt mit vielleicht wieder einer grundlegenden bundesweiten Besoldungsreform?

olidöl001

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #237 am: 18.09.2022 11:29 »
Mich würde einmal interessieren, ob die Kinderzulage ab dem 3. Kind nicht deutlich erhöht wird?
In anderen Bundesländern wurde die Kinderzulage ja deutlich angehoben.
Und sind die Verbesserungen für alle Besoldungsgruppen gedacht oder nur z.B. bis A10…

So wie ich das hier für Bayern mitlese, gibt es andere Bundesländer, die hier mehr zu bieten haben…

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #238 am: 18.09.2022 11:58 »
Hallo liebe Kollegen,

ich hab den Gesetzesentwurf heute auch in die Finger bekommen und mal gelesen.

Ich persönlich profitiere lediglich davon, dass ich seit 2017 meiner Besoldung widerspreche. Der neue Entwurf sieht hier vor, dass man für Zeiten vor 2020, wenn man seiner Besoldung widersprochen hat, je Monat pauschal 313,97 Euro bis 31.12.2019 nachbezahlt bekommt. Damit ist dann auch eine eventuelle Korrektur der jährlichen Sonderzahlung abgegolten.

Wenn ich das alles für die Zeit ab 01/2020 genau lese sind da für mich keine großen Erhöhungen zu sehen.
Ich bin A9/6, verheiratet und habe drei Kinder.

Meiner Meinung nach wird hier auf das Grundgehalt lediglich die Stufe 2 plus das 3. Kind gerechnet. (In machen Posts hier liest man die Vermutung, dass man zusätzlich die Stufe V addieren müsste. Ich persönlich lese das aber anders aus dem Gesetz raus.)

Wenn ich dann den Betrag nehme und die bisher gezahlten Familienzuschläge plus Ballungsraumzulage abziehe bleibt da nicht soviel Nachzahldifferenz. Bei mir wären es zum Beispiel lediglich für 2020 etwa 38,44 Euro Nachzahlung pro Monat. Für 2021 wären in meinem Fall 73,70 Euro Nachzahlung pro Monat.....

Ich habe dann auch mal für 2023 inkl. der kommenden Erhöhung aus der Tarifübernahme gerechnet. Hier komme ich auf grob 112 Euro mehr im Monat. Hier stimmt dann die Richtung schonmal.

Alles natürlich brutto. Bleibt also nicht wirklich viel Übrig und federt das teure Leben in München und Umland kaum spürbar ab.

Aber alles was man aktuell schreibt sind eh nur Vermutungen. Es bleibt Abzuwarten was die verschiedenen Gewerkschaften noch einbringen/durchsetzen können.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass unterm Strich keine eklatante Verbesserung durch das neue Gesetz entsteht.

Auf Grund der im Gesetzesentwurf geschriebenen Kosten von 312 Millionen für die Nachzahlungen und jährlich erwarteter Zusatzkosten von 120 Millionen/Jahr wird das die Beförderungsraten vermutlich für die Zukunft nicht verbessern.

Über die Buschtrommeln hört man aber zudem, dass momentan auch noch diskutiert wird die Grundbeträge der Besoldung zu erhöhen und sie an die Inflation "anzupassen".

Es bleibt spannend  ;)

Die Nachzahlung nur bis Ende 2019 können doch auch niemals rechtens sein. Ich kann doch als Gesetzgeber nicht das Modell von vor 2 Jahren ändern oder? Sollte man das Modell überhaupt vom Alleinverdiener zum Familieneinkommen ändern können müsste es ja für die Zukunft geschehen.  Möglicherweise ist das auch Taktik weil gehofft wird das wenige gegen das neue Gesetz vorgehen werden oder wollen.

Houana

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #239 am: 20.09.2022 00:01 »
Kabinettssitzung 19.09.2022


4. Kabinett bringt Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auf den Weg / Stärkerer Familienbezug

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 neue Vorgaben für die Beamtenbesoldung gemacht, die Anpassungen auch in Bayern erfordern. Das Bayerische Kabinett hat diesbezüglich in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile beschlossen.
Die Besoldung in Bayern ist derzeit wohnortunabhängig. Insbesondere Familien mit kleinem und mittleren Einkommen sind daher in teuren Wohnlagen zunehmend gefordert. Kernelement des angepassten Besoldungsrechts ist eine neue Systematik im Familienzuschlag, die den Wohnort berücksichtigt. Damit wird die Besoldung in Bayern moderner, fairer und familienfreundlicher.

Wohnortkomponente
Wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der bisherigen Regelungen des Familienzuschlags um eine Ortskomponente. Diese basiert auf einem gestaffelten System aus 7 Ortsklassen je nach Wohnort. Je höher die Lebenshaltungskosten am Wohnort, desto höher der Familienzuschlag. Dies hilft insbesondere Familien mit Kindern in teureren Wohnlagen. Die Ortsklassen entsprechen den Mietenstufen des Wohngeldrechts, die bundesweit einheitlich sind. München liegt beispielsweise in der höchsten Mietenstufe 7.
Soziale Komponente für untere und mittlere Besoldungsgruppen
Des Weiteren werden die bereits bisher für untere Besoldungsgruppen gewährten Kindererhöhungsbeträge angehoben und der Berechtigtenkreis erweitert. Dies soll die überproportionale Belastung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen durch Wohn- und Lebenshaltungskosten besser abfedern.

Ortszuschlag für ledige Beamte
Für ledige Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter wird eine neue Stufe des Ortszuschlags geschaffen. Die bisher als ergänzende Fürsorgeleistung gewährte Ballungsraumzulage wird in diesem Zuge unter Angleichung der Gebietskulisse in die neue Ortskomponente integriert.
Die neuen Regelungen werden auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Etwaige Nachzahlungen für die Beschäftigten erfolgen von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020.

https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2022/09/220919-Ministerrat.pdf