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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
InVinoVeritas:
Ja zum 1. Januar 2023 sollen die Regelsätze um 53 Euro steigen auf 502 Euro für ein Single. Die Regelsätze sollen dann an die bevorstehende Inflationsrate gekoppelt werden. So der Gesetzentwurf der in Ressorabstimmung sein soll.
https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-heil-101.html
Ich bin gespannt was daraus für uns folgt. Schließlich ist in Bayern eine 2,8 prozentige Erhöhung im Dezember vorgesehen im Gegensatz zur Grundsicherung wie oben um fast 12 Prozent im Januar. Sowohl der Mindestlohn als auch die Grundsicherung wurden üppiger und regelmäßiger in letzter Zeit erhöht als die Bezüge.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/mindestlohn-inflation-preise-ifo-101.html
"Der Mindestlohn in Deutschland stieg zuletzt im Juli von 9,82 auf 10,45 Euro je Stunde. Zum 1. Oktober wird er nun gesetzlich zum 1. Oktober auf 12 Euro erhöht."
Die Frage ist ob vor dem 30.09.2023 mit den TV-L Verhandlungen etwas passieren wird.
Stefan35347:
Es wird ja für (fast) alle Kinderlosen schlechter als bisher. Ein echter Witz.... Ich möchte mal wissen, ob das noch in irgendeinem Bundesland so ist.
Überwacher:
"Von daher geht es regelmäßig davon aus, dass solange, wie eine amtsangemessene Alimentation vorliegt, der Kindesunterhalt einer Familie mit einem oder zwei Kindern ganz überwiegend aus den allgemeinen, d.h. „familienneutralen“ Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann, weshalb die hinzutretenden kinderbezogenen Gehaltsbestandteile erheblich unterhalb der Beträge bleiben können, die die Rechtsordnung als Regelsätze für den Kindesunterhalt als angemessen erachtet und veranschlagt.208 Die familienbezogenen Zuschläge einschließlich des Kindergelds können darum den zusätzlichen Bedarf, der der Beamtenfamilie beim ersten und zweiten Kind erwächst, nicht annähernd ausgleichen, weshalb es mit der Verfassung im Einklang steht, dass so-
wohl unverheiratete als auch verheiratete kinderlose Beamte sich regelmäßig einen teils deutlich großzügigeren Lebenszuschnitt leisten können als Beamte mit einem oder mit zwei Kindern (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. März 1990 – 2 BvL 1/86 –, Rn. 48)."
Quelle:https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/warum-wir-als-tbb-klagen-fuehren-und-auch-ihnen-das-empfehlen/
Ist es nicht so, dass das o.g. Zitat das Vorgehen der Bayrischen Staatsregierung komplett zerlegt?
Muenchner82:
Die bayerische Staatsregierung interessiert doch erst wenn sie vom Verfassungsgericht zerlegt wird und das wird sie wenn das so kommt!
Grisupoli:
Hallo liebe Kollegen,
ich hab den Gesetzesentwurf heute auch in die Finger bekommen und mal gelesen.
Ich persönlich profitiere lediglich davon, dass ich seit 2017 meiner Besoldung widerspreche. Der neue Entwurf sieht hier vor, dass man für Zeiten vor 2020, wenn man seiner Besoldung widersprochen hat, je Monat pauschal 313,97 Euro bis 31.12.2019 nachbezahlt bekommt. Damit ist dann auch eine eventuelle Korrektur der jährlichen Sonderzahlung abgegolten.
Wenn ich das alles für die Zeit ab 01/2020 genau lese sind da für mich keine großen Erhöhungen zu sehen.
Ich bin A9/6, verheiratet und habe drei Kinder.
Meiner Meinung nach wird hier auf das Grundgehalt lediglich die Stufe 2 plus das 3. Kind gerechnet. (In machen Posts hier liest man die Vermutung, dass man zusätzlich die Stufe V addieren müsste. Ich persönlich lese das aber anders aus dem Gesetz raus.)
Wenn ich dann den Betrag nehme und die bisher gezahlten Familienzuschläge plus Ballungsraumzulage abziehe bleibt da nicht soviel Nachzahldifferenz. Bei mir wären es zum Beispiel lediglich für 2020 etwa 38,44 Euro Nachzahlung pro Monat. Für 2021 wären in meinem Fall 73,70 Euro Nachzahlung pro Monat.....
Ich habe dann auch mal für 2023 inkl. der kommenden Erhöhung aus der Tarifübernahme gerechnet. Hier komme ich auf grob 112 Euro mehr im Monat. Hier stimmt dann die Richtung schonmal.
Alles natürlich brutto. Bleibt also nicht wirklich viel Übrig und federt das teure Leben in München und Umland kaum spürbar ab.
Aber alles was man aktuell schreibt sind eh nur Vermutungen. Es bleibt Abzuwarten was die verschiedenen Gewerkschaften noch einbringen/durchsetzen können.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass unterm Strich keine eklatante Verbesserung durch das neue Gesetz entsteht.
Auf Grund der im Gesetzesentwurf geschriebenen Kosten von 312 Millionen für die Nachzahlungen und jährlich erwarteter Zusatzkosten von 120 Millionen/Jahr wird das die Beförderungsraten vermutlich für die Zukunft nicht verbessern.
Über die Buschtrommeln hört man aber zudem, dass momentan auch noch diskutiert wird die Grundbeträge der Besoldung zu erhöhen und sie an die Inflation "anzupassen".
Es bleibt spannend ;)
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