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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Stefan35347:
Das Thema wird auf der Homepage in den letzten Monaten nicht ein einziges Mal erwähnt.... Traurig.
MasterOf:
Gibt es diesen Entwurf irgendwo zu lesen?
Big T:
..und wie hat der Gesetzgeber sich zur Stellungnahme geäußert?.. ???
AnToK:
--- Zitat von: Überwacher am 18.09.2022 11:58 ---
--- Zitat von: Grisupoli am 16.09.2022 18:02 ---Hallo liebe Kollegen,
ich hab den Gesetzesentwurf heute auch in die Finger bekommen und mal gelesen.
Ich persönlich profitiere lediglich davon, dass ich seit 2017 meiner Besoldung widerspreche. Der neue Entwurf sieht hier vor, dass man für Zeiten vor 2020, wenn man seiner Besoldung widersprochen hat, je Monat pauschal 313,97 Euro bis 31.12.2019 nachbezahlt bekommt. Damit ist dann auch eine eventuelle Korrektur der jährlichen Sonderzahlung abgegolten.
Wenn ich das alles für die Zeit ab 01/2020 genau lese sind da für mich keine großen Erhöhungen zu sehen.
Ich bin A9/6, verheiratet und habe drei Kinder.
Meiner Meinung nach wird hier auf das Grundgehalt lediglich die Stufe 2 plus das 3. Kind gerechnet. (In machen Posts hier liest man die Vermutung, dass man zusätzlich die Stufe V addieren müsste. Ich persönlich lese das aber anders aus dem Gesetz raus.)
Wenn ich dann den Betrag nehme und die bisher gezahlten Familienzuschläge plus Ballungsraumzulage abziehe bleibt da nicht soviel Nachzahldifferenz. Bei mir wären es zum Beispiel lediglich für 2020 etwa 38,44 Euro Nachzahlung pro Monat. Für 2021 wären in meinem Fall 73,70 Euro Nachzahlung pro Monat.....
Ich habe dann auch mal für 2023 inkl. der kommenden Erhöhung aus der Tarifübernahme gerechnet. Hier komme ich auf grob 112 Euro mehr im Monat. Hier stimmt dann die Richtung schonmal.
Alles natürlich brutto. Bleibt also nicht wirklich viel Übrig und federt das teure Leben in München und Umland kaum spürbar ab.
Aber alles was man aktuell schreibt sind eh nur Vermutungen. Es bleibt Abzuwarten was die verschiedenen Gewerkschaften noch einbringen/durchsetzen können.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass unterm Strich keine eklatante Verbesserung durch das neue Gesetz entsteht.
Auf Grund der im Gesetzesentwurf geschriebenen Kosten von 312 Millionen für die Nachzahlungen und jährlich erwarteter Zusatzkosten von 120 Millionen/Jahr wird das die Beförderungsraten vermutlich für die Zukunft nicht verbessern.
Über die Buschtrommeln hört man aber zudem, dass momentan auch noch diskutiert wird die Grundbeträge der Besoldung zu erhöhen und sie an die Inflation "anzupassen".
Es bleibt spannend ;)
--- End quote ---
Die Nachzahlung nur bis Ende 2019 können doch auch niemals rechtens sein. Ich kann doch als Gesetzgeber nicht das Modell von vor 2 Jahren ändern oder? Sollte man das Modell überhaupt vom Alleinverdiener zum Familieneinkommen ändern können müsste es ja für die Zukunft geschehen. Möglicherweise ist das auch Taktik weil gehofft wird das wenige gegen das neue Gesetz vorgehen werden oder wollen.
--- End quote ---
Ist es jetzt nötig Wiederspruch gegen die aktuelle Besoldung ein zulegen? Damit die Ansprüche für dieses Jahr wenigstens gelten. Noch zählt ja die 2 Kind-Familie oder ? Nachzahlungen für 2020 und 2021 werden ja jetzt wohl nicht erfolgen.
Ozymandias:
Wer erinnert sich daran, als Bayern bis Ende 2020 eine Lösung finden wollte?
Jetzt hat man fast 2 Jahre daran gearbeitet und das Sammelsurium an Zuschlägen wird am ersten Tag der Veröffentlichung zerissen.
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