Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 314117 times)

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #30 am: 18.01.2022 09:49 »
Bin als Eingeborener für Bayern positiv gestimmt, die CSU wird alles dafür tun nach der nächsten LT-Wahl 2023 noch regieren zu können, bzw. den MP zu stellen. Da können die Stimmen der Beamten schon was ausmachen. So ticken die Amigos.

Mehr sind aber Nicht-Beamte und denen müssen sie ja verklickern, dass die ohnehin überaus privilegierten Beamten keine/nicht zu viele zusätzliche Pfründe erhalten. Vor allen Dingen den gebeutelten Leistungsträgern....

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #31 am: 18.01.2022 10:37 »
In 2022 die Beamten beglücken, dann interessiert das im September 2023 keine s.. mehr, denke so wird es laufen.. Mal sehen 8)

Dude23

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #32 am: 19.01.2022 08:13 »
Mehr sind aber Nicht-Beamte und denen müssen sie ja verklickern, dass die ohnehin überaus privilegierten Beamten keine/nicht zu viele zusätzliche Pfründe erhalten. Vor allen Dingen den gebeutelten Leistungsträgern....

In welcher Beziehung überaus privilegiert und wem gegenüber?

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #33 am: 19.01.2022 08:15 »
Mehr sind aber Nicht-Beamte und denen müssen sie ja verklickern, dass die ohnehin überaus privilegierten Beamten keine/nicht zu viele zusätzliche Pfründe erhalten. Vor allen Dingen den gebeutelten Leistungsträgern....

In welcher Beziehung überaus privilegiert und wem gegenüber?
Das musst du den Pöbel fragen. Du weist doch, Beamte sind alle faul und bekommen alle A13+

WasDennNun

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #34 am: 19.01.2022 08:48 »
Genau, und haben eine freie Arbeitsplatzwahl und ......

Harry Hirsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #35 am: 08.02.2022 12:44 »
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

Darf die Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro für 2022 mit freiwillig geleisteten Corona-Sonderzahlungen aus 2021 verrechnet werden? Die TVöD-Angestellten haben letztes Jahr eine Sonderzahlung von maximal 600 Euro erhalten. In unserer Verwaltung wurde die Sonderzahlung auch allen Beamten gewährt. Jetzt ist geplant, dass die 2021 geleistete Zahlung von den 1300 Euro abgezogen werden. Ist das zulässig?

Viele Grüße Harry

cfischer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #36 am: 09.02.2022 15:57 »
Da die "Coronaprämie" in 2022 gesetzlich geregelt sein wird und die Zahlung in 2021 freiwillig geleistet worden ist, ist eine Rückforderung, bzw. Verreichnung nach meinem Rechtsverständnis nicht zulässig.

Asensio91

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #37 am: 18.02.2022 14:09 »
Hallo Zusammen ich hätte mal folgende Frage.

Mir wurde nun die Verbeamtung angeboten, nun meine Frage, was eurer Meinung nach eine reale Einstufung ist.
  • 5 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
  • Bachelor Wirtschaftsinformatik
  • Position Leitung It & Digitalisierung.

Aktuell bin ich in E11 Stufe 5 eingruppiert.
Mein Vorgesetzter sprach von A14.

Gerne freue ich mich auf Erfahrungen oder Einschätzungen.
Die Rede ist von einer Landesbehörde.

Viele Grüße und Danke

newT

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #38 am: 18.02.2022 15:03 »
Hallo Zusammen ich hätte mal folgende Frage.

Mir wurde nun die Verbeamtung angeboten, nun meine Frage, was eurer Meinung nach eine reale Einstufung ist.
  • 5 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
  • Bachelor Wirtschaftsinformatik
  • Position Leitung It & Digitalisierung.



Aktuell bin ich in E11 Stufe 5 eingruppiert.
Mein Vorgesetzter sprach von A14.

Gerne freue ich mich auf Erfahrungen oder Einschätzungen.
Die Rede ist von einer Landesbehörde.

Viele Grüße und Danke
Wieso machst du nicht für deine Frage ein eigenes Thema auf?

A14 gibt es nur im höheren Dienst, ohne Master keinen Zugang zum höheren Dienst.
Somit geht es im gehobenen technischen Dienst mit Eingangsamt A10 los.

Die Mindestdauer der hauptberuflichen Tätigkeit zum Erwerb der Laufbahnbefähigung im gehobenen technischen Dienst beträgt 3 Jahre (Art. 39 LlbG), somit verbleiben von Ihrer 5-jährigen Berufserfahrung nur 2 Jahre, die fiktiv nachgezeichnet werden könnten.
In Ausnahmnefällen ist auch bei ausreichender Berufserfahrung ein Einsteig in einem höherem Amt als dem Eingangsamt möglich. Bei Ihren 2 Jahren, sehe ich hier vielleicht die A11 als Einstiegsmöglichkeit an, aber auch das ist wie gesagt ehr die Ausnahme.

Asensio91

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #39 am: 22.02.2022 22:09 »
Danke für deine Antwort.

Ich bin am überlegen dann ggf. doch im öffentlichen Arbeitsverhältnis zu verbleiben da ich aktuell bereits in E11 Stufe 5 gut bedient bin. Wie wäre es im Öffentlichen Dienst bei einer solchen Leitenden Stelle bzw. Führungsposition, welche möglichkeiten gibt es hier E13/14 ?

Zudem eine Frage zum MBA, ich hatte überlegt diesen noch anzuhängen. Laut meiner Personalabteilung bzgl. Beratung Verbeamtung hieß es Master ist Master und wird im gleichen Sinn angerechnet, auch wenn dieser nur halb so lange dauert, da er im Bildungssystem gleichgestellt ist. Die Landesbehörde wo ich beschäftigt bin ist in Bayern und ich konnte es selbst nicht glauben und werde mir das nochmals schriftlich bestätigen bevor ich meine Entscheidung treffe.
Daher die Frage ob es hier Erfahrungen gibt ?

Danke

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #40 am: 23.02.2022 06:35 »
Zudem eine Frage zum MBA, ich hatte überlegt diesen noch anzuhängen. Laut meiner Personalabteilung bzgl. Beratung Verbeamtung hieß es Master ist Master und wird im gleichen Sinn angerechnet, auch wenn dieser nur halb so lange dauert, da er im Bildungssystem gleichgestellt ist. Die Landesbehörde wo ich beschäftigt bin ist in Bayern und ich konnte es selbst nicht glauben und werde mir das nochmals schriftlich bestätigen bevor ich meine Entscheidung treffe.
Daher die Frage ob es hier Erfahrungen gibt ?

Danke

Werf doch einfach mal einen Blick in das Beamtengesetz. Dort findest du doch die Anforderungen an den hD. Auf irgendwelche Aussagen von Personalern würde ich nichts geben. Die bringen dir auch schriftlich im Nachgang nichts...

Asensio91

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #41 am: 23.02.2022 08:58 »
Leider finde ich nichts, auch nicht mit denn Angaben das 300Ects vorrausetzung sind.
Falls ich mich täusche, gerne mal einen Link.

Danke

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #42 am: 23.02.2022 09:53 »
Bitte hier beim Thema bleiben.

matzl

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #44 am: 02.03.2022 16:23 »
Hier der Gesetzentwurf der Staatsregierung.
https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/Gesetz%20zur%20Anpassung%20der%20Bez%C3%BCge%202022.pdf

Spannend, man hat bisher nicht die nötigen Daten zur Berechnung zusammenbekommen und ignoriert das Mindestabstandsgebot dann bis auf weiteres einfach - dreisterweise unter Verweis auf den Spielraum, den das BVerfG den Gesetzgebern (allerdings eigentlich nur in der Ausgestaltung, nicht in der Einhaltung an sich) zugestehe.

Oder anders gesagt: Man verabschiedet ein Gesetz, von dem man bereits weiß, dass es verfassungswidrig zu niedrige Besoldung verursacht.