@ Ludwig
Du musst, um einen statthaften Rechtsbehelf zu erstellen, diesen bis spätestens zum 30.12.2022 (es zählt der Poststempel) eingereicht haben. Ein einmaliger Widerspruch pro Jahr ist hinreichend. Ohne dass ich das nun geprüft hätte: Es sollte davon auszugehen sein, dass bspw. der BBB oder die GdP in Bayern in der Vergangenheit Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt hat, die, mit einem aktuellen Datum versehen, auch 2022 alle Kriterien erfüllen sollten, um statthaft zu sein. Denn dafür ist ja eine Gewerkschaft da - insbesondere in einem Bundesland, das 2020 neben Berlin die Mindestbesoldung am stärksten verfehlt hat.