Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507049 times)

emdy

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #330 am: 02.10.2022 19:51 »
Und was haben willkürliche Annahmen zum Verdienst des Partners mit der Wertigkeit eines Amtes, einer konsistenten Besoldungssystematik oder der realitätsgerechten Ermittlung warmer Unterkunftskosten zu tun?  ;D ;D ;D ;D ;D ;D



Nichts.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #331 am: 02.10.2022 20:06 »
Hierzu die Stellungnahme des Bayer. Richtervereins:
Die Annahme, dass praktisch jeder Ehegatte oder Lebenspartner einer Beamtenfamilie mit
zwei Kindern ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen von mindestens 20.000,00 € erzielt, findet in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Grundlage. Auf die
behaupteten tatsächlichen Verhältnisse kommt es damit nicht weiter an.
Mit Blick auf die Einhaltung des Mindestabstandsgebots der Besoldung von der Grundsicherung bricht der Gesetzentwurf mit der bisherigen Bezugsgröße der Besoldung. Eine
Anpassung der Bezugsgröße an geänderte gesellschaftliche Verhältnisse ist nicht grundsätzlich abzulehnen. Allerdings wird der Gesetzentwurf den Folgen eines solchen Schrittes nicht
gerecht.
Mit der Änderung der verfassungsgerichtlichen Bezugsgröße setzt sich der Gesetzentwurf in
offenen Widerspruch zu dem Prüfprogramm des Bundesverfassungsgerichts, ohne den Widerspruch sachgerecht aufzulösen. Das Leitbild der Besoldung hat nicht nur Bedeutung für
das Mindestabstandsgebot.
Es ist vor allem Teil des Referenzsystems selbst, auf dessen Grundlage der Besoldungsgesetzgeber die Angemessenheit der Besoldung beurteilt. Amtsangemessene Beamten- und
Richterbezüge sind so zu bemessen, dass sie Beamten und Richtern eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330
<355>). Ändert der Gesetzgeber den Referenzrahmen, muss er anhand des neuen Referenzrahmens die Angemessenheit der Besoldung insgesamt neu bewerten.
Dies unterlässt der Gesetzentwurf vollständig.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass beide Ehegatten durch Arbeit zum Familienunterhalt
beitragen. Damit bedarf es sowohl für die Angemessenheit der Besoldung als auch für das
Mindestabstandsgebot anderer Parameter. Diese benennt der Gesetzentwurf nicht. Damit verstieße der Dienstherr gegen seine verfassungsrechtliche Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation, denn er hat kein Referenzsystem mehr, an dem er die Angemessenheit beurteilen
könnte.
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf

MasterOf

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #332 am: 02.10.2022 20:15 »
Auch wenn mich die bayerische Besoldung nicht betrifft, finde ich dieses offensichtlich von Grunde auf verfassungswidrige Gesetz nicht nur problematisch, ich finde es fast verhöhnend und verspottend dem Beamten gegenüber.
Bayern ist ein recht reiches Bundesland, hat über Jahre hinweg im Bundesdurchschnitt am besten bezahlt, und jetzt?
Mich würde echt interessieren wie man auf diese 20.000€ Einkommen des Partners bekommt. Warum geht man nicht gleich von 30.000€ aus?  ;D Dann müsste man dem Beamten noch weniger bezahlen.
Lächerlich.

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #333 am: 02.10.2022 22:28 »
Die argumentativen Prämissen in der Bemessung der Mindestalimentation als absolut geringstmöglicher Betrag, der in der Betrachtung der amtsangemessenen Alimentation nicht unterschritten werden darf, lauten in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Der Gesetzgeber ist "gehalten, den Umfang der Sozialleistungen realitätsgerecht [...] zu bemessen" (Rn. 52).

"Die nachfolgenden Ausführungen stellen keine für den Besoldungsgesetzgeber in jeder Einzelheit verbindliche Berechnungsgrundlage dar. Ihm stünde es insbesondere frei, die Höhe des Grundsicherungsniveaus mit Hilfe einer anderen plausiblen und realitätsgerechten Methodik zu bestimmen" (Rn 53).

"Die Höhe der grundsicherungsrechtlichen Kosten der Unterkunft wird realitätsgerecht erfasst, wenn die von der Bundesagentur für Arbeit länderspezifisch erhobenen und in ihrer Auskunft übermittelten Daten über die tatsächlich anerkannten Bedarfe (95 %-Perzentil) zugrunde gelegt werden." (Rn. 59)

Hinsichtlich der Heizkosten können die Berechnungen des Bundesverwaltungsgerichts "als realitätsgerechter Ansatz übernommen werden" (Rn. 63).

Um hinsichtlich der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe "einen realitätsgerechten Wert zu ermitteln, sind die Ausgaben mit der Zahl derjenigen ins Verhältnis zu setzen, die den jeweiligen Bedarf auch tatsächlich geltend machen" (Rn. 67).

Die Grundsicherungsempfängern gewährten Sozialtarife können "bei einer realitätsgerechten Ermittlung des den Grundsicherungsempfängern gewährleisteten Lebensstandards nicht unberücksichtigt bleiben" (Rn. 70).

Entsprechend "obliegt es dem Besoldungsgesetzgeber, zukünftig die Erhebung der erforderlichen Daten zu veranlassen und hieraus realitätsgerechte Ansätze abzuleiten" (Rn. 142).

"In Bayern ist es darüber hinaus realitätsgerecht, dass alle Ehepartner auch der unverheirateten Beamten über ein jährliches Einkommen von ­mindestens 20.000 Euro jährlich verfügen. Sollte das wider Erwarten in Einzelfällen nicht der Fall sein, ist der Beamte als Ehegatte des Herrn Ministerpräsidenten anzusehen. Sollte diese Erwartung sich in allen weiteren Einzelfällen als nicht realitätsgerecht erweisen, ist realitätsgerecht davon auszugehen, dass der Beamte über einen steuerlich nicht geltend zu machenden Wellensittich verfügt, dessen jährliche Einkünfte aus dem Verkauf von Hirsekolben 20.000 € im Jahr nicht unterschreiten. In weiteren Einzelfällen darf sich die Bayerische Staatsregierung nach Ermächtigung durch den Gesetzgeber als ermächtigt ansehen, den Beamten zur umgehenden Schließung von Mehrfachehen aufzufordern, um so das jährliche Einkommen von mindestens 20.000 Euro durch die Ehegatten zu garantieren. Kommt der Beamte dieser dienstlichen Anweisung nicht innerhalb der Jahresfrist nach, ist er aus dem Dienst zu entfernen. An seiner statt verrichtet dann bis auf Weiteres der Wellensittich die Dienstgeschäfte. Die noch unverkauften Hirsekolben sind in dieser Zeit durch den Herrn Ministerpräsidenten in Verwahrung zu nehmen. Verheiratete und unverheiratete Wellensittiche sind in Bayen grundsätzlich amtsangemessene zu alimentieren. Zoofachgeschäfte sind mit Hilfe einer anderen plausiblen und realitätsgerechten Methodik steuerlich zu betrachten. Die Bayernhymne erhält folgende Fassung:

Gott mit dir, du Land der Bayern,
Deutsche Erde, Vaterland!
Über deinen weiten Gauen
Ruhe Seine Segenshand!
Er behüte deine Fluren,
Schirme deiner Städte Wellensittichbauer
Und erhalte dir die Farben
Seines Himmels, weiß und blauer!" (Rn. 20.000)

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #334 am: 03.10.2022 09:05 »
Gehe ich richtig in der Annahme, dass im Gegenzug zum Entwurf des Bayer. Besoldungsgesetzes auch bei der Berechnung der bayer. Sozialleistungen davon ausgegangen werden muss, dass die Ehefrau eines Sozialhilfeempfängers mit 2 Kindern pauschal 20.000,00 € jährlich verdient?

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #335 am: 03.10.2022 10:19 »
Ich habe keinen Überblick über den Stand der Umsetzungen in den anderen Ländern:

Lässt sich über Gesamtbrutto-Werte einzelner Konstellationen belegen, dass Bayern die Spitzenposition verloren hat?

Diese Feststellung wäre für die Regierung im Jahr vor der LT-Wahl sicherlich wenig vorteilhaft.

Tagelöhner

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #336 am: 03.10.2022 10:34 »
Wenn die sicherlich nächsten 5-10 Jahre für die Allgemeinbevölkerung von Wohlstandsverlusten geprägt sind und darüber hinaus öffentliche Haushalte immer prekärer werden, dürfen ruhig auch Alimentationsempfänger den Gürtel etwas enger schnallen. Alles andere wäre schlicht nicht mehr vermittelbar und hochgradig unsolidarisch mit der restlichen Bevölkerung, die die Versorgungslasten durch Anstrengung/Wertschöpfung gegen alle aktuellen und künftigen Widrigkeiten Schultern muss.

Hoffentlich geht Bayern daher mit gutem Beispiel voran und setzt um, was umgesetzt werden muss. Unangenehme Entscheidungen zu treffen, standfest zu bleiben und ein Zeichen zu setzen anstatt mit Geld um sich zu werfen ist Teil einer guten Führung.


emdy

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #337 am: 03.10.2022 11:12 »
Wenn die sicherlich nächsten 5-10 Jahre für die Allgemeinbevölkerung von Wohlstandsverlusten geprägt sind und darüber hinaus öffentliche Haushalte immer prekärer werden, dürfen ruhig auch Alimentationsempfänger den Gürtel etwas enger schnallen. Alles andere wäre schlicht nicht mehr vermittelbar und hochgradig unsolidarisch mit der restlichen Bevölkerung, die die Versorgungslasten durch Anstrengung/Wertschöpfung gegen alle aktuellen und künftigen Widrigkeiten Schultern muss.

Hoffentlich geht Bayern daher mit gutem Beispiel voran und setzt um, was umgesetzt werden muss. Unangenehme Entscheidungen zu treffen, standfest zu bleiben und ein Zeichen zu setzen anstatt mit Geld um sich zu werfen ist Teil einer guten Führung.

Zunächst mal, Bayern scheint bei Weitem nicht mal das umzusetzen, was umgesetzt werden muss. Mehr fordert hier auch niemand.

Und ansonsten frage ich mich, ist das Trollen oder kennst du die Beschlüsse nicht? Wo ist denn eigentlich die "Solidarität" der "wertschöpfenden Bevölkerung" z.B. bei der Arbeitszeit? Kann die nicht ein wenig mehr Wert schöpfen damit die Haushalte nicht immer prekärer werden?

Vielleicht können wir auch von vergangenen Hochkulturen lernen. Im alten China waren kaiserliche Beamte hoch angesehen. Die Mandarine waren zudem Dichter und Künstler und wurden von der Bevölkerung verehrt.
« Last Edit: 03.10.2022 11:24 von emdy »

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #338 am: 03.10.2022 11:14 »
Ich habe keinen Überblick über den Stand der Umsetzungen in den anderen Ländern:

Lässt sich über Gesamtbrutto-Werte einzelner Konstellationen belegen, dass Bayern die Spitzenposition verloren hat?

Diese Feststellung wäre für die Regierung im Jahr vor der LT-Wahl sicherlich wenig vorteilhaft.

Ja schaue Dir mal zum Vergleich die Besoldungstabelle von BW ab 01.12.22 an. Die Gesetzgebung müsste bald abgeschlossen sein. Die sind auf jeden Fall besser.

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #339 am: 03.10.2022 11:19 »
Lässt sich über Gesamtbrutto-Werte einzelner Konstellationen belegen, dass Bayern die Spitzenposition verloren hat?

Ist durch die ganzen Zuschlägen etwas undurchsichtig geworden. Sachsen ist ab Dezember Bestbesolder in den Endstufen A11 und aufwärts ohne Zuschlaggedöns. Drunter hab nicht geschaut. Dicht folgen BW und Hessen, Bayern ca. 200 Euro darunter.

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #340 am: 03.10.2022 16:22 »
Lasst euch doch nicht vom Tagelöhner provozieren. Auch Bayern wird vom Verfassungsgericht abgewatscht werden. Alles nur eine Frage der Zeit.

Ludwig2

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #341 am: 03.10.2022 19:24 »

Ja schaue Dir mal zum Vergleich die Besoldungstabelle von BW ab 01.12.22 an. Die Gesetzgebung müsste bald abgeschlossen sein. Die sind auf jeden Fall besser.

Dazu muss man sagen, dass in BW die unteren besoldungsgruppen bis A7 alle streicht und der Mittlere Dienst komplett von A7-A9 auf A8-A10 durchgeschleust wird. Vergleicht man diese vermutlich am meisten betroffenen Gruppen ist eine sehr große Differenz zu Bayern.
Dafür gehen natürlich die ab A11 aufwärts besoldeten deutlich schlechter aus dem Deal raus als der Rest - aber selbst da sind die Beträge höher wie in Bayern.

Alles in allem sind die Länderbesoldungen auch durch solche fundamentalen Änderungen undurchsichtig und schwer vergleichbar.

NordWest

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #342 am: 04.10.2022 03:20 »
Interessant: Die Mindestverordung in BaWü beträgt künftig nur noch "59,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 6" in der aktuellsten Fassung vom 10.5.22.

Daran sind mindestens zwei Aspekte interessant:

1. Wird es A6 in drei Monaten gar nicht mehr geben

2. Scheint man in BaWü zu glauben, man könne die Mindestbesoldungsquote immer weiter reduzieren, wenn man die untersten Besoldungsgruppen - wohlgemerkt aus Verfassungsgründen - streicht

Zumindest Punkt 1 gebietet noch unmittelbaren Handlungsbedarf. Und Punkt 2 macht hoffentlich das BVerfG in absehbarer Zeit einen Strich durch die Rechnung. Leider ist in Sachen Versorgung ja alles noch sehr unklar.

Drehleiterkutscher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #343 am: 04.10.2022 08:15 »
Interessant: Die Mindestverordung in BaWü beträgt künftig nur noch "59,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 6" in der aktuellsten Fassung vom 10.5.22.

Daran sind mindestens zwei Aspekte interessant:

1. Wird es A6 in drei Monaten gar nicht mehr geben

2. Scheint man in BaWü zu glauben, man könne die Mindestbesoldungsquote immer weiter reduzieren, wenn man die untersten Besoldungsgruppen - wohlgemerkt aus Verfassungsgründen - streicht

Zumindest Punkt 1 gebietet noch unmittelbaren Handlungsbedarf. Und Punkt 2 macht hoffentlich das BVerfG in absehbarer Zeit einen Strich durch die Rechnung. Leider ist in Sachen Versorgung ja alles noch sehr unklar.

Das ist im neuen Gesetz berücksichtigt, es wird nach A7 bemessen - dann aber mit geringerem Prozentsatz. Wenn man das mal ausrechnet kommt in etwa der gleiche Betrag heraus.

Schlüssig wäre für mich, wenn auch dieser Betrag deutlich angehoben worden wäre. Zumindest ist das bei Wegfall A5 damals geschehen.

matzl

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #344 am: 04.10.2022 12:24 »
In anderen Bundesländern wurden die Gesetzentwürfe von den wissenschaftlichen Diensten der Landtage ebenfalls heftig kritisiert und die Verfassungsmäßigkeit kritisiert. In diesem Zusammenhang habe ich etwas recherchiert, ob auch in Bayern der wissenschaftliche Dienst des Landtags eingeschaltet werden könnte. Das Ergebnis: Leider nicht, denn es gibt keinen. Das hilft uns also auch nicht weiter.

https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/die-wissensquellen-der-politiker.html

Nachdem der BBB weder Musterwidersprüche bereitstellt, noch überhaupt zum Widerspruch aufruft und von den Beamtenlobbyverbänden kaum Widerstand kommt, vermute ich mittlerweile, das der Gesetzentwurf so durchgeht.

Wenn ich es richtig sehe, gibt es in Bayern nichtmal eine Klage vor einem VG gegen die Besoldung, da es aus Bayern auch keinen Vorlagebeschluss für das BVerfG gibt, oder habe ich etwas übersehen?