Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507000 times)

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #345 am: 04.10.2022 13:25 »
Der Koalitionsvertrag der CSU und Fw besagt folgendes:

1. Für einen starken Öffentlichen Dienst
Die Beamten und die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst sind ein Grundpfeiler
der Stabilität Bayerns. Ein starker Staat und eine leistungsfähige Verwaltung
gehören untrennbar zusammen. Wir wollen daher auch weiterhin für die beste Bezahlung
der Beamten im bundesweiten Vergleich sorgen und dafür auch die Kommunen
weiterhin gut ausstatten. Wir sagen Ja zum Beamtenstatus und zum Berufsbeamtentum.
Die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung lehnen
wir ab.
Die Koalitionspartner vereinbaren:
Wir erhalten die Spitzenstellung des Freistaates bei der Besoldung. Bayern
nimmt im Ländervergleich hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen eine
Vorreiterrolle ein. Im Ländervergleich liegt die Besoldung in Bayern mit an der
Spitze.

Im Januar 2019 beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes der Länder. Wie zwischen 2013 und 2018 streben wir auch diesmal
eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf
die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger an. Arbeitszeit
und Sonderzahlungen bleiben unangetastet.
Wir wollen die Mütterrente II auf die Beamtenversorgung übertragen. Bayern ist
das einzige Land, das bereits die Mütterrente I wirkungsgleich und systemkonform
auf die bayerische Beamtenversorgung übertragen hat. Sobald die Mütterrente II
im Rentenrecht auf Bundesebene umgesetzt ist, ziehen wir erneut nach.
Wir verstärken die Nachwuchsgewinnung für den Öffentlichen Dienst. Wir wollen
die besten Köpfe für den Freistaat gewinnen. Wir wollen alle Berufsanfänger beim
Berufseinstieg besserstellen und erhöhen dazu die Eingangsbesoldung durch
Streichung der jeweils ersten Altersstufe in allen Besoldungsgruppen.
Zudem wollen wir die Nachwuchswerbung weiter intensivieren. Wir schaffen ein
ressortübergreifendes Karriereportal im Netz und führen das laufende, historisch
einzigartige Ausbau- und Modernisierungsprogramm für die Ausbildungsstandorte
des Freistaates fort.
Wir steigern die Familienfreundlichkeit des Öffentlichen Dienstes in Bayern
weiter. Die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie trägt maßgeblich zur Attraktivität
des Öffentlichen Dienstes in Bayern bei. Diese wollen wir weiter durch die
Erhöhung der Höchstbeurlaubungsdauer für Beamte zur Betreuung minderjähriger
Kinder sowie die Verbesserung der Möglichkeit zur Ansparung von Erholungsurlaub
bei Beamten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ausbauen.

Versprochen und wird wohl wie so vieles nicht eingehalten.

eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #346 am: 04.10.2022 13:35 »
Hallo zusammen,

ich bin recht neu hier angemeldet und Beamter in Bayern.
Ich lese hier öfters von "Widerspruch zur Amtsangemessene Besoldung" kann mir einer sagen wie ich so einen Widerspruch mache, wer bekommt diesen, hat dies für mich Konsequenzen (Beurteilungen etc.) und macht dies überhaupt Sinn?

Berufsverbände und BBB erscheinen hier ja wenig hilfreich

Herzlichen Dank für die Aufklärung.

NordWest

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #347 am: 04.10.2022 15:57 »
Ich lese hier öfters von "Widerspruch zur Amtsangemessene Besoldung" kann mir einer sagen wie ich so einen Widerspruch mache, wer bekommt diesen, hat dies für mich Konsequenzen (Beurteilungen etc.) und macht dies überhaupt Sinn?

Berufsverbände und BBB erscheinen hier ja wenig hilfreich

In vielen Bundesländern stellen die Gewerkschaften Musterbriefe für einen Widerspruch zur Verfügung. Die GEW Hamburg z.B. übernimmt sogar die Kosten für Widerspruch und Klage. Hast Du denn bei Deiner Gewerkschaft schonmal nachgefragt?


Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #349 am: 04.10.2022 17:16 »
https://www.lff.bayern.de/download/bezuege/besoldung/fms21092022.pdf

Ein Widerspruchsverfahren gibt dem Beamten mehr Rechtssicherheit.

Zwar ist es nett, dass das Ministerium den Beamten den Widerspruch erspart, gleichzeitig ist der Widerspruch aber auch das einzige Mittel seinen Unmut über die Alimentation auszudrücken.

Streik ist nicht erlaubt und ansonsten bleibt einem außer dem Widerspruch nichts anderes übrig als irgendwelche Gewerkschaften vollzuheulen. Deshalb sollte man in Anbetracht dessen, dass seit 2 Jahren nichts passiert ist, die Behörden mit Widersprüchen sprichwörtlich vollmüllen.

Floki

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #350 am: 04.10.2022 17:59 »
Hallo zusammen,

ich bin recht neu hier angemeldet und Beamter in Bayern.
Ich lese hier öfters von "Widerspruch zur Amtsangemessene Besoldung" kann mir einer sagen wie ich so einen Widerspruch mache, wer bekommt diesen, hat dies für mich Konsequenzen (Beurteilungen etc.) und macht dies überhaupt Sinn?

Berufsverbände und BBB erscheinen hier ja wenig hilfreich

Herzlichen Dank für die Aufklärung.

Der bereits verlinkte Widerspruch ist an die auszahlende Stelle zu richten. In NRW wäre dies beispielsweise das Landesamt für Versorgung. Auswirkungen auf die Beurteilung dürfte es nicht haben. Zumal vor Ort keiner wissen dürfte, dass du überhaupt Widerspruch eingelegt hast.
Ob es was bringt? Bestimmt! Kann zwar Jahre dauern, aber die Besoldung ist verfassungswidrig und wird langfristig angepasst werden müssen.

emdy

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #351 am: 04.10.2022 19:31 »
Die neuere Besoldungsgesetzgebung in Bund und Ländern ignoriert die Rechtsprechung dermaßen, dass man meinen könnte die Besoldungsgesetzgeber denken sich, wer keinen Widerspruch einlegt hat schonmal keine höhere Besoldung verdient.

Diplom Verwaltungswirt

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #352 am: 06.10.2022 08:21 »
Auszug aus der Antwort des StMFH vom 21.09.2022 an den BBB:

Zitat
Die geäußerte Auffassung wird weit überwiegend nicht geteilt. Der geplante Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie als neuer Bezugsgröße ist aus hiesiger Sicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht äußert sich in seinen aktuellen Entscheidun- gen explizit dahingehend, dass die vierköpfige Alleinverdiener-Familie eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht aber Leitbild der Beamtenbesoldung sei (BVerfG, Beschl. v. 4. Mai 2020, Az. 2 BvL 4/18, Rz. 47).
Aus hiesiger Sicht ist es insofern Teil des seitens des Bundesverfassungs- gerichts eingeräumten, weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsge- setzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbe- zogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupas- sen.
Wie in der Begründung zum Gesetzesentwurf ausführlich dargestellt, bildet die Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern die tatsächlichen Familienver- hältnisse der modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht mehr reali- tätsgerecht ab und ist daher auch als Bezugsgröße für die Bemessung fami- lienbezogener Besoldungsbestandteile nicht mehr zwingend.
Hingegen ist entsprechend den im Gesetzentwurf geschilderten gesell- schaftlichen Entwicklungen die Mehrverdiener-Familie als neue Bezugs- größe aus hiesiger Sicht gut geeignet, um die gesellschaftliche Realität ab- zubilden. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Grundsicherungsrecht, welches seitens des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsgröße heran- gezogen wird. Denn dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft eine noch viel stärkere Berücksichtigung von weiterem Einkommen und sogar vorhandenem Vermögen vorgenommen. Dies kann angesichts des Wandels in den tatsächlichen Verhältnissen bei den vorzunehmenden Vergleichen nicht ausgeblendet werden.

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #353 am: 06.10.2022 08:26 »
Ach, da ist die CSU mal ganz schnell dabei bei der Modernisierung des Gesellschaft.

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #354 am: 06.10.2022 08:31 »
Man kann also froh sein, wenn das Lehrlingseinkommen der Kinder nicht auch noch berücksichtigt wird.  ::)

Hoffentlich bedanken sich die bayrischen Beamten nächstes Jahr für dieses tolle Gesetz.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #355 am: 06.10.2022 08:44 »
Ich denke den Beamten geht es noch nicht schlecht genug. Viele können noch von ihren Rücklagen zehren. Nach weiteren 5 Jahren mit Reallohnverlusten von jährlich 6 % werden sie wahrscheinlich langsam in die Gänge kommen

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #356 am: 06.10.2022 08:57 »
Auszug aus der Antwort des StMFH vom 21.09.2022 an den BBB:

Zitat
Die geäußerte Auffassung wird weit überwiegend nicht geteilt. Der geplante Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie als neuer Bezugsgröße ist aus hiesiger Sicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht äußert sich in seinen aktuellen Entscheidun- gen explizit dahingehend, dass die vierköpfige Alleinverdiener-Familie eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht aber Leitbild der Beamtenbesoldung sei (BVerfG, Beschl. v. 4. Mai 2020, Az. 2 BvL 4/18, Rz. 47).
Aus hiesiger Sicht ist es insofern Teil des seitens des Bundesverfassungs- gerichts eingeräumten, weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsge- setzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbe- zogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupas- sen.
Wie in der Begründung zum Gesetzesentwurf ausführlich dargestellt, bildet die Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern die tatsächlichen Familienver- hältnisse der modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht mehr reali- tätsgerecht ab und ist daher auch als Bezugsgröße für die Bemessung fami- lienbezogener Besoldungsbestandteile nicht mehr zwingend.
Hingegen ist entsprechend den im Gesetzentwurf geschilderten gesell- schaftlichen Entwicklungen die Mehrverdiener-Familie als neue Bezugs- größe aus hiesiger Sicht gut geeignet, um die gesellschaftliche Realität ab- zubilden. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Grundsicherungsrecht, welches seitens des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsgröße heran- gezogen wird. Denn dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft eine noch viel stärkere Berücksichtigung von weiterem Einkommen und sogar vorhandenem Vermögen vorgenommen. Dies kann angesichts des Wandels in den tatsächlichen Verhältnissen bei den vorzunehmenden Vergleichen nicht ausgeblendet werden.

Wow da scheinen ja Verfassungsrichter beim FM zu arbeiten :-D!

Aloha

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #357 am: 06.10.2022 10:27 »
Zitat
Hingegen ist entsprechend den im Gesetzentwurf geschilderten gesell- schaftlichen Entwicklungen die Mehrverdiener-Familie als neue Bezugs- größe aus hiesiger Sicht gut geeignet, um die gesellschaftliche Realität ab- zubilden. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Grundsicherungsrecht, welches seitens des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsgröße heran- gezogen wird. Denn dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft eine noch viel stärkere Berücksichtigung von weiterem Einkommen und sogar vorhandenem Vermögen vorgenommen. Dies kann angesichts des Wandels in den tatsächlichen Verhältnissen bei den vorzunehmenden Vergleichen nicht ausgeblendet werden.

Mit dieser Argumentation (Bezug auf das Grundsicherungsrecht) sollten man dann auch konsequent sein und die Besoldung um das Einkommen des Ehepartners reduzieren und die Besoldung allgemein aussetzen solange noch Vermögen zur Verfügung steht, wobei ein Schonvermögen zu berücksichtigen wäre. Besoldung oberhalb von 115% der Grundsicherung wird grundsätzlich gestrichen.

Houana

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #359 am: 06.10.2022 14:40 »
Möglicherweise sollte man die Stellungnahme des Bayrischen Richtervereins an Verdi senden. Da haben sie kurz und knapp was alles nicht passt  ;D

ver.di / DGB Bayern informieren:

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++61e03494-4499-11ed-87c7-001a4a160111

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++1c9f4bd4-449b-11ed-b82f-001a4a160116

Meinungen/Beschwerden etc. bis 23.10.2022 direkt an: alfried.stroel@verdi.de