Der Koalitionsvertrag der CSU und Fw besagt folgendes:
1. Für einen starken Öffentlichen Dienst
Die Beamten und die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst sind ein Grundpfeiler
der Stabilität Bayerns. Ein starker Staat und eine leistungsfähige Verwaltung
gehören untrennbar zusammen. Wir wollen daher auch weiterhin für die beste Bezahlung
der Beamten im bundesweiten Vergleich sorgen und dafür auch die Kommunen
weiterhin gut ausstatten. Wir sagen Ja zum Beamtenstatus und zum Berufsbeamtentum.
Die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung lehnen
wir ab.
Die Koalitionspartner vereinbaren:
Wir erhalten die Spitzenstellung des Freistaates bei der Besoldung. Bayern
nimmt im Ländervergleich hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen eine
Vorreiterrolle ein. Im Ländervergleich liegt die Besoldung in Bayern mit an der
Spitze.
Im Januar 2019 beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes der Länder. Wie zwischen 2013 und 2018 streben wir auch diesmal
eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf
die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger an. Arbeitszeit
und Sonderzahlungen bleiben unangetastet.
Wir wollen die Mütterrente II auf die Beamtenversorgung übertragen. Bayern ist
das einzige Land, das bereits die Mütterrente I wirkungsgleich und systemkonform
auf die bayerische Beamtenversorgung übertragen hat. Sobald die Mütterrente II
im Rentenrecht auf Bundesebene umgesetzt ist, ziehen wir erneut nach.
Wir verstärken die Nachwuchsgewinnung für den Öffentlichen Dienst. Wir wollen
die besten Köpfe für den Freistaat gewinnen. Wir wollen alle Berufsanfänger beim
Berufseinstieg besserstellen und erhöhen dazu die Eingangsbesoldung durch
Streichung der jeweils ersten Altersstufe in allen Besoldungsgruppen.
Zudem wollen wir die Nachwuchswerbung weiter intensivieren. Wir schaffen ein
ressortübergreifendes Karriereportal im Netz und führen das laufende, historisch
einzigartige Ausbau- und Modernisierungsprogramm für die Ausbildungsstandorte
des Freistaates fort.
Wir steigern die Familienfreundlichkeit des Öffentlichen Dienstes in Bayern
weiter. Die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie trägt maßgeblich zur Attraktivität
des Öffentlichen Dienstes in Bayern bei. Diese wollen wir weiter durch die
Erhöhung der Höchstbeurlaubungsdauer für Beamte zur Betreuung minderjähriger
Kinder sowie die Verbesserung der Möglichkeit zur Ansparung von Erholungsurlaub
bei Beamten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ausbauen.
Versprochen und wird wohl wie so vieles nicht eingehalten.