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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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Harry Hirsch:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

Darf die Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro für 2022 mit freiwillig geleisteten Corona-Sonderzahlungen aus 2021 verrechnet werden? Die TVöD-Angestellten haben letztes Jahr eine Sonderzahlung von maximal 600 Euro erhalten. In unserer Verwaltung wurde die Sonderzahlung auch allen Beamten gewährt. Jetzt ist geplant, dass die 2021 geleistete Zahlung von den 1300 Euro abgezogen werden. Ist das zulässig?

Viele Grüße Harry

cfischer:
Da die "Coronaprämie" in 2022 gesetzlich geregelt sein wird und die Zahlung in 2021 freiwillig geleistet worden ist, ist eine Rückforderung, bzw. Verreichnung nach meinem Rechtsverständnis nicht zulässig.

Asensio91:
Hallo Zusammen ich hätte mal folgende Frage.

Mir wurde nun die Verbeamtung angeboten, nun meine Frage, was eurer Meinung nach eine reale Einstufung ist.

* 5 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
* Bachelor Wirtschaftsinformatik
* Position Leitung It & Digitalisierung.
Aktuell bin ich in E11 Stufe 5 eingruppiert.
Mein Vorgesetzter sprach von A14.

Gerne freue ich mich auf Erfahrungen oder Einschätzungen.
Die Rede ist von einer Landesbehörde.

Viele Grüße und Danke

newT:

--- Zitat von: Asensio91 am 18.02.2022 14:09 ---Hallo Zusammen ich hätte mal folgende Frage.

Mir wurde nun die Verbeamtung angeboten, nun meine Frage, was eurer Meinung nach eine reale Einstufung ist.

* 5 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
* Bachelor Wirtschaftsinformatik
* Position Leitung It & Digitalisierung.


Aktuell bin ich in E11 Stufe 5 eingruppiert.
Mein Vorgesetzter sprach von A14.

Gerne freue ich mich auf Erfahrungen oder Einschätzungen.
Die Rede ist von einer Landesbehörde.

Viele Grüße und Danke

--- End quote ---
Wieso machst du nicht für deine Frage ein eigenes Thema auf?

A14 gibt es nur im höheren Dienst, ohne Master keinen Zugang zum höheren Dienst.
Somit geht es im gehobenen technischen Dienst mit Eingangsamt A10 los.

Die Mindestdauer der hauptberuflichen Tätigkeit zum Erwerb der Laufbahnbefähigung im gehobenen technischen Dienst beträgt 3 Jahre (Art. 39 LlbG), somit verbleiben von Ihrer 5-jährigen Berufserfahrung nur 2 Jahre, die fiktiv nachgezeichnet werden könnten.
In Ausnahmnefällen ist auch bei ausreichender Berufserfahrung ein Einsteig in einem höherem Amt als dem Eingangsamt möglich. Bei Ihren 2 Jahren, sehe ich hier vielleicht die A11 als Einstiegsmöglichkeit an, aber auch das ist wie gesagt ehr die Ausnahme.

Asensio91:
Danke für deine Antwort.

Ich bin am überlegen dann ggf. doch im öffentlichen Arbeitsverhältnis zu verbleiben da ich aktuell bereits in E11 Stufe 5 gut bedient bin. Wie wäre es im Öffentlichen Dienst bei einer solchen Leitenden Stelle bzw. Führungsposition, welche möglichkeiten gibt es hier E13/14 ?

Zudem eine Frage zum MBA, ich hatte überlegt diesen noch anzuhängen. Laut meiner Personalabteilung bzgl. Beratung Verbeamtung hieß es Master ist Master und wird im gleichen Sinn angerechnet, auch wenn dieser nur halb so lange dauert, da er im Bildungssystem gleichgestellt ist. Die Landesbehörde wo ich beschäftigt bin ist in Bayern und ich konnte es selbst nicht glauben und werde mir das nochmals schriftlich bestätigen bevor ich meine Entscheidung treffe.
Daher die Frage ob es hier Erfahrungen gibt ?

Danke

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