Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505798 times)

NordWest

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #375 am: 07.10.2022 16:21 »
https://www.bbb-bayern.de/alimentation-konstruktive-gespraeche-mit-dem-finanzminister-und-seinem-haus/

Ob das was fruchtet bzw ob die was rausholen....

Schaden kann es nichts, vielleicht wird zumindest das ein oder andere Detail repariert. Den großen Wurf wird es sicherlich nicht geben, denn dass keine nennenswerten Mehrkosten entstehen dürfen, scheint für die Politik trotz aller Verfassungswidrigkeit gesetzt zu sein. Traurig, aber wahr.

Diplom Verwaltungswirt

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #376 am: 07.10.2022 18:02 »
Mir liegt der Entwurf vor. Jedoch weis ich nicht, wie ich eine PDF Datei hier im Forum posten kann.

beamter321

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #377 am: 07.10.2022 20:37 »
Guten Abend zusammen,

die Stufen sollen ja von der Mietenstufe des Wohnortes abhängen, nicht vom Dienstort. Das verfehlt doch gerade für einen massiv angespannten Wohnungsmarkt wie München komplett sein Ziel. Familien mit Kindern können sich die Mieten in München schon lange nicht mehr leisten und sind deswegen in das Umland gezogen. Dort haben sie zwar niedrigere Mieten (Holzkirchen hat bspw. Mietenstufe IV), aber dafür deutlich längere Wegezeiten und -kosten. Mit dem Wohnort als Bezugsgröße haben sie so die Belastungen des Münchener Wohnungsmarktes, aber die Entlastung erhalten sie nicht... hat von Euch einer ne Ahnung, warum nicht der Dienstort als Grundlage genommen wurde? Das würde mir viel schlüssiger erscheinen...

Schonmal danke und nen schönen Abend!

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #378 am: 08.10.2022 12:24 »
@beamter321: weil die Orientierung am Dienstort zu teuer wäre. Systematik oder Logik brauchen Sie bei diesem Thema vom Besoldunsgeber nicht zu erwarten.

olidöl001

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #379 am: 08.10.2022 12:48 »
@jsoli:
Ich sehe das genauso so… an den Familienzuschlägen hat sich ab dem 3.Kind doch kaum etwas verändert ( außer in den hohen Mietstufen).
Ich dachte auch, dass das Urteil vor allem auch auf kinderreiche Familien zielt….
Vergleicht man hier mit anderen BL, ergibt sich ein Unterschied von mehreren hundert Euro…

emdy

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #380 am: 08.10.2022 13:47 »
@beamter321: weil die Orientierung am Dienstort zu teuer wäre. Systematik oder Logik brauchen Sie bei diesem Thema vom Besoldunsgeber nicht zu erwarten.

So ist es und nicht anders. Jedwede Zuschlagsregelung hat keinen zwingenden Bezug zur Angemessenheit der Alimentation. Zuschläge sind nur solange in Einklang mit der Verfassung, wie darüber eine sachgerechte (Begründung) Differenzierung im Detail (Höhe) erfolgt. Bislang mangelt es sämtlichen Anpassungsgesetzen an einer ausreichenden Prozeduralisierung. Es wird sicherlich auch nicht in Bayern eine verfassungskonforme Begründung erbracht werden können, dass zwei Beamte, die das gleiche Amt inne haben, in der gleichen Behörde arbeiten und beide der Residenzpflicht nachkommen, unterschiedlich zu besolden sind.

Wer sich nicht zu tief in dieses Thema einarbeiten will merkt sich einfach, dass jede Besoldungsanpassung ohne signifikante Erhöhung der Grundgehälter (Richtung hD und B-Besoldung etwas abschmelzend) zum Scheitern verurteilt ist. Primär muss amtsangemessen alimentiert werden, nicht wohnortangemessen, nicht kindsangemessen und auch nicht partnerangemessen oder erbschaftsangemessen oder der sonstigen Vermögensverhältnisse angemessen.

@olidöl001: 2 BvL 6/17 hat kinderreiche Beamtenfamilien zum Gegenstand und wird in NRW z.B. einigermaßen umgesetzt. 2 BvL 4/18 wird bislang nirgendwo umgesetzt weil die Geltung unserer Verfassung offensichtlich nach Kassenlage bestimmt wird.
« Last Edit: 08.10.2022 13:58 von emdy »

Big T

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #381 am: 08.10.2022 14:21 »
@Diplom Verwaltungswirt
Nutze bitte bspw.
wetransfer.com

Datei hochladen, link erhalten und den dann hier mit uns teilen.
Danke.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #382 am: 08.10.2022 16:32 »
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/10/polizei-feuerwehr-berlin-nebentaetigkeit.htm/alt=amp.html

Es ist zwar Berlin und Brandenburg... ich vermute aber ähnliche Zahlen in Bayern. Speziell in und um München. 13% der Polizisten und 19-28% der Feuerwehrleute (auch Beamte) gehen eine Nebentätigkeit nach. Soweit zum Thema Alimentation... Wenn der Entwurf so durchkommt wird wahrscheinlich keine bzw keiner von denen die jetzt eine Nebentätigkeit nachgehen sagen wow meine Alimentation ist jetzt so gut ich brauch jetzt gott sei dank nicht mehr zusätzlich arbeiten  ;)

Und ja bitte hochladen und Link hier teilen. Danke :)

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #383 am: 09.10.2022 10:29 »
Auch wenn der Gesetzentwurf natürlich noch dringend verbesert werden muss:

Weiß jemand, der den Entwurf kennt, wie die Nachzahlung geplant ist?

Wird da für jeden Monat die familiäre Situation, die Mietstufe des jeweils aktuellen Wohnorts (Umzüge?) rückwirkend ermittelt oder erfolgt eine Rückzahlung auf Basis der Merkmale eines bestimmten Stichtags?

Die Abweichung von den Grundsätzen der München-Zulage zu diesen (teils willkürlichen) Stufen halte ich ebenfalls nicht für gerecht.

Diplom Verwaltungswirt

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SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #385 am: 09.10.2022 14:09 »
Danke für die Verlinkung, Diplom Verwaltungswirt.

Ich hatte bislang gedacht, dass die von der hiesigen niedersächsischen Landesregierung zu verantwortende Sachwidrigkeit kaum noch zu toppen gewesen wäre. Aber dass nun ausgerechnet die CSU in Bayern offensichtlich eine allgemeine Arbeitspflicht der Bevölkerung einführen will und dabei augenscheinlich nach weit über 70-jähriger Geltung des Grundgesetzes auch in Bayern nicht erkennen kann, dass staatssozialistische Experimente auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich nicht vorgesehen sind, zeigt, dass man beim offensichtlich vielfach täglichen Umarmen von Bäumen doch besser einen Helm tragen sollte, damit es nicht zu womöglich irreparablen Schäden oberhalb des Nasenbereichs infolge zu geringer Armlänge kommt (unterhalb des Nasenbereichs dürfte hinsichtlich des Kopfes ja schon längerfristig eine gewisse Irreparabilität zu verzeichnen gewesen sein):

"Die für den Familienunterhalt erforderlichen orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile werden diesem Leitbild folgend künftig in einer Höhe gewährt, die berücksichtigt, dass regelmäßig auch von dem anderen Elternteil ein Beitrag zum Familieneinkommen zu erwarten ist." (S. 32)

Denn eine solche Regelung ist von nicht-verbeamteten Ehepartnern von Beamten offensichtlich nur zu erwarten, wenn ebenso alle anderen nicht-verbeamtete Ehepartner in Bayern so betrachtet werden. § 1360 BGB scheint nun also in Bayern keine Gültigkeit mehr zu haben:

"Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts."

Und wie heißt es so schön im aktuellen Grundsatzprogramm der CSU:

"Wir geben den Familien die Möglichkeit, Erziehung und Betreuung so zu gestalten, wie sie es für richtig halten und es die jeweilige Lebenssituation erfordert. Die Gestaltung des Familienlebens ist Sache der Familien. Die Eltern entscheiden über Kindererziehung, Kinderbetreuung und die Ausgestaltung ihrer Erwerbstätigkeit. Der Staat hat Eltern in ihrer Unersetzlichkeit wertzuschätzen und zu achten." (S. 10 https://www.csu.de/common/download/Grundsatzprogramm-Beschluss-Parteitag.pdf)

Der gute alter Lichtenberg hatte ja dereinst die Frage gestellt: "Wenn ein Buch und ein Kopf zusammenstoßen und es klingt hohl, ist das allemal im Buch?" Wäre es ihm noch vergönnt gewesen, die moderne CSU kennenzulernen, hätte er die Frage wohl eher so gestellt: "Wenn ein Baum und ein Kopf zusammenstoßen und es klingt hohl, ist das allemal im Baum?"

Diplom Verwaltungswirt

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #386 am: 09.10.2022 15:24 »
Also ich habe ja nicht erwartet, dass Bayern jetzt einen riesen Schritt in Richtung amtsangemessener Alimentation machen wird. Aber mit solch einer Unverschämtheit habe ich nun auch wieder nicht gerechnet. D. h. im Dezember Widerspruch einlegen.

Dieses Gesetz dürfte ja vor dem BVerfG -falls es in Bayern jemals soweit kommt- keinen Bestand haben. Oder was meinst du Swen?


algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #387 am: 09.10.2022 15:27 »
Gut ist auch bei der Vergleichsberechnung zur Hartz 4 folgender Punkt:

zzgl. regelmäßig vom an-deren Elternteil zu erwar-tenden Beitrag zum Fami-lieneinkommen, Netto-An-teil
+12.736,00 €

Mit diesem Mumpitz ist man dann rein rechnerisch um 6000 € besser gestellt, als eine H4 Familie.
Glückwunsch, dafür gehen dann 2 Personen das ganze Jahr arbeiten.

Wenn man jetzt noch bedenkt, dass das die alten Regelsätze von Hartz 4 sind mit 404 € pro Erwachsenem und 316 € pro Kind und nun mit dem Bürgergeld und Regelsätzen von 502 € + 451 € + 420 € + 420 € (2 Kinder ab 14).
Sind noch mal 12 x 350 € weniger Abstand also 4200 € pro Jahr.

Und ganz ehrlich, die angegebenen Heizkosten sind ein Witz.
Welche 4-köpfige Familie heizt bitte für 1443 € pro Jahr! Das sind 120 € im Monat.

« Last Edit: 09.10.2022 15:40 von algo86 »

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #388 am: 09.10.2022 16:35 »
Ich vertraue da ganz den Richtern des BVerfG und hoffe, dass die gut und genau rechnen. Mit der Zeit wird es ja ein wenig unübersichtlich, was Sozialhilfeempfänger alles bekommen. Was mir z.B. neu war:
Erwerbsfreibetrag

Die geltende Regelung sieht einen Grundfreibetrag von 100 Euro vor. Für Bruttoeinkommen über 100 bis 1.000 Euro werden 20 % nicht angerechnet, für darüber hinausgehende Einkommen gilt ein Freibetrag von 10 %. Der Freibetrag wird bei 1.200 Euro bei Hilfebedürftigen ohne Kinder bzw. 1.500 Euro bei solchen mit Kindern gedeckelt. Die Regelung begünstigt in starkem Maße die Kombination von Transferbezug und einer Beschäftigung mit geringer Stundenzahl und entsprechend geringem Erwerbseinkommen auf Kosten von Beschäftigungsverhältnissen mit höherer Stundenzahl.

Das bedeutet der Sozialhilfeempfänger kann sich monatlich noch etwas dazu verdienen und es handelt sich um die bisherige Regelung, die noch verbessert werden soll. Ich hoffe die Richter des BVerfG beziehen dies alles in ihre Berechnung mit ein.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #389 am: 09.10.2022 16:49 »
Dies ist ein interessanter Halbsatz für Versorgungsempfänger, mit dem diese ihren Widerspruch begründen können: Ausgehend vom Grundsatz der Akzessiorietät von Besoldung und Versorgung .....


Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von lateinisch accedere ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet. Juristen sprechen häufig davon, dass das eine Recht am anderen „klebt“. (Wikipedia)