Der Bayerische Richterverein hat zwischenzeitlich noch mal "nachgelegt":
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdfNicht mehr ganz so "angriffslustig" wie beim "ersten Aufschlag", dafür ganz schön zahlenreich ... wenn es stimmt, was dort ausgerechnet wird, ist es wohl so, dass "ganz unten" in der Tabelle (A 3, verh., 2 Kd.) nach der Maßgabe der Rechtsprechung des BVerfG fast volle 10.000,00 € Jahres(netto-)einkommen fehlen.
Fast schon verständlich, dass man das im BayStMFH nicht "wahr haben" will - es dürfte einmal mehr gelten, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
"Gegenläufig" rechnet die Stellungnahme nun explizit vor, dass selbst in der BesGr A 10 der notwendige Abstand zur vergleichbaren Grundsicherungsempfänger-Familie immer noch nicht erreicht wird - und zwar, da wollte man offenbar den "sichersten Weg" gehen, selbst mit dem neuen Orts- und Familienzuschlag Stufe 2, OK VII (=München).
Man vermisst fast schon ein "q.e.d." bezüglich des Vorwurfs, dass selbst das neue Gesetz nicht verfassungskonforme Zustände herzustellen vermag.
Ziemlich "aufs Korn" wird nun die "Umorientierung" hin zu kinderreichen Familien genommen, wobei die Kritik unter anderem lautet:
Wieso steigt der Orts- und Familienzuschlag für Familien mit einem und zwei Kinder von 2020 bis 2023 deutlich stärker als der für Familien mit drei und vier Kindern? Und wieso werden die Steigerung der Lebenshaltungskosten jenseits der (reinen) Wohnkosten, die sicherlich in München anders ausgefallen ist als in den eher "peripheren Landesteilen", quasi mit der Wohnkostensteigerung gleichgesetzt? Lebensmittel, Strom und Gas werde auch außerhalb Münchens teurer.
Persönlich gefällt mit der Vorwurf der klammheimlichen Aufgabe von der vielzitierten "Heimatstrategie", nachdem praktisch alle nicht in München (und engster Umgebung) wohnenden (verheirateten) Richter und Beamte künftig ihre Kollegen in der Landeshauptstadt subventionieren müssen.
Da wird recht unmissverständlich dargelegt, das wohl so gut wie jeder verheiratete früher oder später, insbesondere, wenn er/sie derzeit noch berücksichtigungsfähige Kinder hat, in den neuen Orts- und Familienzuschlag "absacken" wird.
Da werden sich, wenn das alles so stimmt, selbst all diejenigen "freuen" dürfen, die immerhin noch in Gegenden der Mietenstufe VI wohnen (wohl z. B. Städte wie Erding, Freising oder Wolfratshausen oder Gemeinden in den Kreisen Fürstenfeldbruck oder Starnberg):
Dort sollen künftig immerhin noch knapp über 60,00 € statt der bisherigen fast 150,00 € ankommen ... aber auch das ist, das kann man zu rechtfertigen versuchen wie man will, nichts anderes als eine Besoldungskürzung.