Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 314117 times)

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #480 am: 04.11.2022 23:42 »
"Ein Denken ist vielmehr ideologisch, wenn es in seiner Funktion, das Handeln zu orientieren und zu rechtfertigen, ersetzbar ist. [...] Es geht [ihm] nicht um die Orientierung an dem, was nicht nicht ist, sondern an dem, was auch anders sein könnte." (Luhmann, Wahrheit und Ideologie, Vorschläge zur Wiederaufnahme der Diskussion in Ders.: Soziologische Aufklärung 1, 8. Aufl. 2001, S. 68 (87); Hervorhebung wie im Original)

Die von euch gerade an gesellschaftlichen Daten betrachtete gesellschaftliche Wirklichkeit kommt in der willkürlichen Setzung des bayerischen Gesetzentwurfs nicht vor. Entsprechend ist das, was in seiner Funktion, das Handeln zu orientieren und zu rechtfertigen, angeboten wird, ersetzbar. Die von der Begründung des Gesetzentwurfs angebotene Orientierung betrachtet nicht, was nicht nicht ist, sondern irgendetwas, was auch anders sein könnte und in diesem Fall gänzlich anders ist, wie ihr gerade gezeigt habt. Entsprechend wählen diese Begründungen regelmäßig einen verschwindend kleinen Ausschnitt aus der gesellschaftlichen Wirklichkeit, verabsolutieren ihn und behaupten, er sei eine Beschreibung der Realität. In all diesen Entwürfen zeigen sich gelehrige Zauberlehrlinge des Meisters Trump. Der Unterschied zwischen ihnen und dem Zaubermeister ist der Umfang und die Dimension der von ihm in die Bevölkerung gestreuten Fake News, nicht aber die Wahl der Mittel. Die ideologischen Mittel oft genug wiederholt, bleibt am Ende nur noch: "Die Tiere draußen blickten von Schwein zu Mensch und von Mensch zu Schwein, und dann wieder von Schwein zu Mensch; doch es war bereits unmöglich zu sagen, wer was war." Darin liegt ein zentraler Grund für die Herabwürdigung des Bundesverfassungsgerichts und der von den Besoldungsgesetzgebern heraufbeschworenen Verfassungskrise. Die allenthalben in große Teile der Bevölkerung einsickernde Empfindung des Legitimitätsverlust politischen Handelns in Deutschland findet eine wichtige Ursache in der Ersetzung der Wirklichkeitsbetrachtung durch eine ideologische Brille, durch die die Wirklichkeit wie Bullerbü aussehen muss. Wer möchte nicht Bullerbü gesetzlich verfassen und regieren, aber wer verfasst die Bundesrepublik und regiert sie? "Sie tragen die Buchstaben der Firma - aber wer trägt den Geist?!"

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #481 am: 05.11.2022 10:08 »
In Bayern gibt es hierzu eine besondere Klagemöglichkeit, die zu prüfen wäre.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-bayerische-popularklage_159722.html

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #482 am: 05.11.2022 10:17 »
In Bayern gibt es hierzu eine besondere Klagemöglichkeit, die zu prüfen wäre.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-bayerische-popularklage_159722.html

Damit könnte man das Landesbesoldungsgesetz angreifen.
Die eigentliche streitgegenständliche Norm ist aber Art. 33 Abs. 5 GG. Daher kann man sich die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte/Verfassungsgerichtshöfe sparen, die können meiner Meinung nach keine Klärung herbeiführen.

magnifico

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #483 am: 06.11.2022 10:33 »
Die Popularklage (Art. 98 Satz 4 BV) bietet zwar einerseits tatsächlich Jedermann die Möglichkeit, die Verfassungskonformität der bayerischen Besoldung überprüfen zu lassen, was in der Vergangenheit auch schon öfters geschehen ist.

Liest man sich aber die besoldungsrechtlichen Entscheidung des BayVerfGH durch (Verfasungskonformität W-BEsoldung - BayVerfGH, 28.07.2008, Vf. 25-VII-05; 42-Stunden-Woche, BayVerfGH, 20.09.2005, Vf. 17-VII-04) wird schnell klar, wohin die Reise gehen dürfte.

Einzig bei der Nichtanrechenbarkeit von Leistungen aus der berufsständischen Versorgung, die auf Eigenbeiträgen beruht, ist mal der Pfad der staatstragenden Zurückhaltung verlassen worden (BayVerfG, 06.12.2017, Vf. 15-VII-13).

Leider ist es auch so, dass die Verfassungsräume des Bundes und der Länder eigenständig nebeneinander stehenn (BayVerfGH, 26.03.2018, Vf. 15-VII-16, Rn. 95 f.). Das heißt nichts anderes, als dass selbst eine Verfassungswidrigkeit der bayerischen Besoldung nach der Rechtsprechung des BVerfG noch nicht ohne Weiteres auch zu einem Erfolg vor dem BayVerfGH führen muss. Nach dessen Rechtprechung bedarf es eines weitergehenden Verstoßes gegen das (bayerische) Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV). (Zitat <Rn. 96>): "Dies ist dann anzunehmen, wenn ein Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist."

In München wird man sicherlich alles daran setzten, um selbst die Vermutung des Vorliegens einer evident verfassungswidrigen Besoldung, die mit der krassen Verletzung des Mindestabstandsgebots und, weitergehend, der Verletzung des Abstandsgebots gegenüber höheren Besoldungsgruppen vorliegt, zu relativeren, weil der öffentliche Dienst in Bayern ja ach so attraktiv und begehrt ist, der Arbeitsplatz so sicher und das Ansehen in der Bevölkerung so hoch etc.

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #484 am: 07.11.2022 21:03 »
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-10/markus-soeder-buergergeld-csu-ueberarbeitung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

"Söder beklagte eine "völlige Umkehr des Grundsatzes, dass, wer arbeitet, muss mehr haben, als wer nicht arbeitet". Es bestehe die Gefahr, dass Bürgergeld-Bezieher am Ende mehr Geld hätten als Erwerbstätige."

Also nach Ansicht unseres Ministerpräsidenten und der CSU sollten sich offenbar die Einkünfte der arbeitenden Bevölkerung, somit auch der bayerischen Beamten, vom Grundsicherungsniveau abheben 😉

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #485 am: 07.11.2022 23:46 »
Als ehemaliger Kanzlervizekandidat weiß der Herr Söder, dass er sich ehrlich für die Belange auch der Bayerischen Beamten einsetzt, weshalb er als derjenige, der am Ende die von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe verantwortet, nun ausgiebig beklagt, dass nicht wenige der Bayerischen Beamten unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert werden, wofür er die Bundesregierung in Berlin in der Verantwortung sieht. Entsprechend lautet das ganze Zitat, vorgetragen mit treuem Dackelblick:

"Kassiererin, Busfahrer, Polizist, Frisörin, die beispielsweise in Berlin oder München sind, werden am Ende, wenn sie arbeiten, weniger haben, als wenn sie nicht arbeiten." (ab Min 22:08 https://www.zdf.de/comedy/heute-show).

Entsprechend malt er eine düstere Zukunft aus, die auch in Bayern bereits seit Jahr und Tag Realität ist und für die er dort als Ministerpräsident maßgebliche Mitverantwortung trägt.

Interessant ist im Anschluss auch die Reaktion Oliver Welkes, der den notorischen Lügner als Lügner erkennt, jedoch nicht erkennt, dass der notorische Lügner hier die Wahrheit sagt, während er notorisch lügt - eigentlich also wohl eher ein Fall für ein Logik-Seminar im Philosophiestudium als ein Beispiel für eine Satiresendung.

Und wer sich das ganze Interview antun will, schaue hier (ab Min. 3:40 zum hier vollzogenen Kontext): https://www.youtube.com/watch?v=kbKddepaUCQ

"Es ist eine völlig Umkehr des Grundsatzes, dass, wer arbeitet, muss mehr haben, als der nicht arbeitet."

Das wäre doch eigentlich ein schöner Slogan für den aufziehenden CSU-Wahlkampf, gedruckt auf den Plakaten der CSU neben des Markus Konterfei:

"Die CSU

Tradition und Ehrlichkeit.

Wer arbeitet, muss mehr haben, als der nicht arbeitet.

Wer Dienst tut, arbeitet nicht."

Dailydrvr

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #486 am: 08.11.2022 06:24 »
Sollen die Beamten doch mal ihren Arbeitsvertrag vorzeigen!!!11elf!

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #487 am: 08.11.2022 10:29 »
Mal unabhängig davon… nach der 2,8 % Erhöhung nach 23 Monaten am 1.12 wird ja erst in einem Jahr der TV-L Tarifvertrag neu ausgehandelt… nach Erfahrung ist dann die Gesetzgebung im Juni/Juli 2024 abgeschlossen. Bis dahin gibt es wahrscheinlich keinen Kompensationen zur Inflation d. h. ein ordentlicher Kaufkraftverlust der zusätzlich wirkt… :'(

Ja arbeiten muss sich lohnen  ;)

eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #488 am: 08.11.2022 16:07 »
Hallo zusammen,

meine Widerspruch (erstmalig) habe ich bereits verfasst.
Allerdings bin ich gerade in einem Bewerbungsverfahren (Kreis zur Regierung) und weis nicht welche Auswirkungen dies haben könnte jetzt Widerspruch einzulegen.

Bis wann muss man für dieses Jahr den Widerspruch einreichen?

Für vergangene Jahre ist dies nicht mehr möglich oder?


lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #489 am: 08.11.2022 19:20 »
Hallo zusammen,

meine Widerspruch (erstmalig) habe ich bereits verfasst.
Allerdings bin ich gerade in einem Bewerbungsverfahren (Kreis zur Regierung) und weis nicht welche Auswirkungen dies haben könnte jetzt Widerspruch einzulegen.

Bis wann muss man für dieses Jahr den Widerspruch einreichen?

Für vergangene Jahre ist dies nicht mehr möglich oder?



Normalerweise wird ein Widerspruch (Geltendmachung) bis zum Ende des Haushaltsjahres verlangt. Der Freistaat Bayern hat aber für die Jahre 2020, 2021 und 2022 auf die haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet. Das bedeutet, dass du auch für die 2020 und 2021 noch Widerspruch einlegen kannst. Nach meiner Ansicht kann man auch noch bis Ende 2023 für die Jahre 2020 bis einschließlich 2023 Widerspruch einlegen. Das hätte dann auch den Vorteil, dass man gleich kundtun kann, dass auch das neue BayBesG nicht den Vorschriften einer verfassungsgemäßen Alimentation entspricht, was nach dem Entwurf eigentlich schon klar ist. Einige andere hier im Forum raten dazu, jährlich Widerspruch einzulegen.
Es wäre halt schön, wenn endlich die Gewerkschaften rechtssichere Ratschläge für die Einlegung von Widersprüchen herausgeben würden. Ich werde noch ein wenig abwarten, so bis Mitte Dezember, und mich dann entscheiden.
Ich gehe davon aus, dass der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung auch für die dem Freistaat Bayern unterstellten Gemeinden und sonstigen Rechtsformen gilt, oder? Des weiteren ist die Frage, ob mit dem Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung auch ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung eingeschlossen ist? Fragen über Fragen.

matzl

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #490 am: 09.11.2022 07:56 »
Ich gehe davon aus, dass der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung auch für die dem Freistaat Bayern unterstellten Gemeinden und sonstigen Rechtsformen gilt, oder?
Die Gemeinden sind dem Freistaat nicht unterstellt.
Es gilt die kommunale Selbstverwaltung. Demnach gilt der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung nur für den Freistaat Bayern und seine Beamten. Sie gilt nicht für die Beamten der Kommunen, der Landkreise und der Bezirke, wenn diese Dienstherren nicht durch ein eigenes Schreiben den Verzicht selbst erklärt haben.
Es soll sogar Kommunen geben, die per Rundschreiben den Verzicht nur für die Nachzahlung für das Dritte Kind erklärt haben. Wer hier nicht genau liest, wird ganz schön über den Tisch gezogen.
Und der BBB und die Gewerkschaften informieren darüber natürlich nicht.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #491 am: 10.11.2022 13:03 »
Ich gehe davon aus, dass der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung auch für die dem Freistaat Bayern unterstellten Gemeinden und sonstigen Rechtsformen gilt, oder?
Die Gemeinden sind dem Freistaat nicht unterstellt.
Es gilt die kommunale Selbstverwaltung. Demnach gilt der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung nur für den Freistaat Bayern und seine Beamten. Sie gilt nicht für die Beamten der Kommunen, der Landkreise und der Bezirke, wenn diese Dienstherren nicht durch ein eigenes Schreiben den Verzicht selbst erklärt haben.
Es soll sogar Kommunen geben, die per Rundschreiben den Verzicht nur für die Nachzahlung für das Dritte Kind erklärt haben. Wer hier nicht genau liest, wird ganz schön über den Tisch gezogen.
Und der BBB und die Gewerkschaften informieren darüber natürlich nicht.

Wow das ist ja richtig schlimm, dass die FMS von 2020 bis 2022 nicht auch für die Kommunalbeamten gelten..

Das hätte ich nun nicht gedacht..  traurig

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #492 am: 11.11.2022 11:56 »
Ach ja, dem BBB und der Komba Bayern habe ich die Stellungnahme des Bayer. Richterverbandes zum Gesetzentwurf zur Kenntnis und Stellungname zugesandt. Bin ja (noch) bei der Komba..  >:(

Habe aufgrund meiner Mail die Stellungnahme der Komba und des BBB zum Gesetzentwurf erhalten. Ein Leitartikel erscheint hierzu in der November-Ausgabe der Komba-Bayern Nachrichten. Da das Schreiben an mich persönlich geht, kann ich es hier leider nicht veröffentlichen. Knackpunkt ist unter anderem die fiktive Anrechnung eines Einkommens von 20.000 des Partners durch den Gesetzgeber, um die verfassungsmäßigkeit der bayrischen Besoldung irgendwie noch zu rechtfertigen >:(
Meine Widersprüche 2020-2023 werde ich auf jeden Fall aufrecht erhalten. Sollte ich klagen müssen um diesen Unsinn (besser dieser Willkür) entgegen zu treten, werde ich dies tun, mit oder ohne Hilfe der Gewerkschaften.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #493 am: 13.11.2022 08:47 »
Ich habe beim StMFH nachgefragt, ob der Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung auch für mich als Kommunalbeamten gilt, und habe folgende Antwort bekommen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit freundlichen Grüßen

magnifico

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #494 am: 13.11.2022 12:43 »
Die Antwort des BayStMFH ist rechtsstaatlich einwandfrei.

Die Gemeinden, egal ob kreisangehörig oder kreisfrei, die Landkreise sowie die Regierungsbezirke sind als sogenannte Gebietskörperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt übrigens unter anderem für alle Universitäten.

Dem steht nicht entgegen, dass das Landesbeamtenrecht nach Art. 1 Abs. 1 BayBG auch für die dortigen Beamten gilt, was u. a. in Art. 18 Abs. 2 BayBG recht deutlich sichtbar wird.

Die Beamten sind hier aber nicht beim Freistaat Bayern als Landesbeamte im Dienst, sondern als Kommunalbeamte der jeweiligen Körperschaft - im Falle der Universitäten wäre der richtige, wenn auch nicht sehr verbreitete Begriff, der des Universitätsbeamten; am ehesten geläufig sind die Amtsbezeichnungen Akademischer (Ober-)Rat oder Direktor.

Das BayBesG gilt nach Art. 1 Abs. 1 BayBesG zwar ebenfalls gleichermaßen für alle Landes- wie alle Körperschaftsbeamten. Allerdings obliegt es eben jedem enzelnen Dienstherren, für "seine Beamten" etwa auf die Einrede der Verjährung oder den Einwand der verspäteten Geltendmachung von Alimentationsansprüchen zu verzichten. Es gilt insoweit, flapsig ausgedrückt, einmal mehr: "Wer zahlt, schafft an".

Manchmal, etwa bei der Gewährung von Dienstbefreiungen für Wahlhelfer, spricht die Bayerische Landesregierung immerhin eine Empfehlung an alle ihrer Aufsicht unerstehenden Körperschaften und sonstigen Einrichtungen aus, ähnlich oder genauso zu verfahren. So regelmäßig bei Bundes- und Landtagswahlen, wo allen im öffentlichen Dienst Beschäftigten für die (freiwillige) Bereitstellung als Wahlhelfer an den Wahlsonntagen ein Tag Dienstbefreiung gewährt wird oder gewährt werden soll.

Im Falle der Alimentations- und Besoldungsproblematik ist eine solche Empfehlung nicht bekannt.