Okay, ich korrigiere: Das Bayrische Staatsministerium für Finanzen und für Heimat kann doch nicht für andere Dienstherren Entscheidungen mit treffen, die zu den eigenen Ungunsten vom eigentlichen und eben derzeit geltenden Recht abweichen (jährliche Geltendmachung von Ansprüchen). Da hätten sich die Kommunen und anderen öffentlichen Arbeitgeber, die nicht einem der im Schreiben aufgeführten Ressorts unterstellt sind, sicher bedankt, wenn ein anderer Dienstherr mal eben locker-flockig aus der hohlen Hand festgelegt hätte, erstere verzichten einfach mal so auf ihren Anspruch (nämlich den der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen).
Ich weiß nicht, wie es in Bayern sonst so aussieht, aber Verwaltungsvorschriften unterliegen bei uns in Niedersachsen gewissen Formalien - unter anderem Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt und nicht mal eben per Mail an die obersten Landesbehörden - und entfalten quasi Gesetzeskraft. Ein Informationsschreiben, wie das, auf das sich der BBB bezieht (oder auch die anderen beiden, die in diesem Zusammenhang ergangen sind), erfüllt solche Formalien eher nicht. Wenn ein anderer Dienstherr als das Land Bayern im Wirkungsbereich des Bayrischen Besoldungsgesetzes auf den Zug hätte aufspringen wollen, dann hätte er seine Beschäftigten entsprechend selbst darüber informieren müssen.
Und das muss in meinem Augen auch jedem Beamten bewusst sein, weil ich direkte finanzielle Ansprüche aus dem jeweiligen Besoldungsgesetz lediglich gegen meinen Dienstherrn habe. Wenn im entsprechenden Gesetz stünde, dass entsprechende Rechtsbehelfe nicht erforderlich seien, dann könnte ich mich im Zweifel darauf verlassen. Ohne einen entsprechenden Passus im Gesetz wird es da eng. Dahingehend ist dann auch der Gesetzesentwurf - so er denn verabschiedet wird - bzw. darin der neu ins Bay. Besoldungsgesetz einzufügende Art. 109 Abs.2 und zu interpretieren.
Es gibt eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn, auf die du hinsichtlich deiner Ausführungen zur Gleichbehandlung hinweist, soweit korrekt. Der Dienstherr ist aber doch für die Kommunalbeamtinnen und -beamten nicht das Land, sondern eben die jeweilige Institution, bei der ich beschäftigt bin. Oder ist das in Bayern anders, als beispielsweise bei uns in Niedersachsen? Insofern kann ich doch als Beamte/r keinen Anspruch auf Gleichbehandlung geltend machen, mit dem ich eigentlich in keinerlei Rechtsbeziehung stehe. Allenfalls könnte man darüber nachdenken, ob nicht der jeweilige Dienstherr zumindest hätte prüfen können, ob man sich mit der Erklärung über den Verzicht der Einrede der Verjährung an die eigenen Beamtinnen und Beamten hätte wenden können oder nicht. Nette Dienstherrn mit genug Kohle auf dem Festgeldkonto machen das vielleicht auch rückwirkend von sich aus - damit rechnen würde ich nicht.