Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507039 times)

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #525 am: 23.11.2022 14:30 »
Die Stufe V wurde beitragsmäßig wie folgt geändert: Ortsklasse I-IV = 70 €, V = 90 €, VI = 110 € und VII = 136,21 €
Alles andere bleibt wohl unverändert.

das ist doch ein Scherz, oder?

Verdient dein Partner keine 20k im Jahr? :D Bayern schießt hier wirklich den Vogel ab.

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #526 am: 23.11.2022 14:35 »
ERNSTHAFT!?

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber ja echt lachen...

Da überlegt man sich doch, welche Alternative man für die Zukunft in Erwägung zieht:

1. Nach Hessen umziehen und dort als Beamter arbeiten
2. Nach Thüringen umziehen und dort als Beamter arbeiten
3. = vor allem mit vielen Kindern noch eher zu empfehlen: Bürgergeld beantragen (dann "muss" der Ehepartner auch keine 20.000 € pro Jahr verdienen)

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #527 am: 23.11.2022 16:47 »
Die letzte Mitteilung vom Bayerischen Beamtenbund zur amtsangemessenen Alimentation auf ihrer Homepage:
– Oktober 2021 –

Verzicht auf zeitnahe Geltendmachung für 2021

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 hat das Bayerische Staatsministerium nun mitgeteilt, dass auch für das Jahr 2021 auf dieses Erfordernis verzichtet wird. Dort wird klargestellt: „Anträge oder Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile“.
(und natürlich kein Wort davon, dass das nicht für die Beamten und Beamtinnen der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt)

Und was natürlich nicht fehlen darf: "Der BBB befindet sich in engem Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung, um bestmögliche Lösungen zu finden."

Seit dem kommt nichts mehr zu dem Thema vom Bayerischen Beamtenbund, nichts, nada, niente.

Erichdoppelpunkt

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #528 am: 23.11.2022 16:53 »
ERNSTHAFT!?

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber ja echt lachen...

Da überlegt man sich doch, welche Alternative man für die Zukunft in Erwägung zieht:

1. Nach Hessen umziehen und dort als Beamter arbeiten
2. Nach Thüringen umziehen und dort als Beamter arbeiten
3. = vor allem mit vielen Kindern noch eher zu empfehlen: Bürgergeld beantragen (dann "muss" der Ehepartner auch keine 20.000 € pro Jahr verdienen)



Hessen und Thüringen zahlen doch wohl schlechter als bayern

newT

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #529 am: 23.11.2022 17:47 »
Hessen und Thüringen zahlen doch wohl schlechter als bayern
Da sieht man mal die Wertschätzung von Bayern für seine Beamte. Man mag es nicht glauben, aber wenn die Entwürfe in Thüringen und Hessen bald durchgehen, wird ein beispielhafter verheirateter Beamter A10, Stufe 5, 2 Kinder, ab 01.01. bzw. ab 01.04. ca. 2000€-3000€ brutto mehr verdienen als in Bayern.

Ich dachte ja noch verfassungswidriger (gibts überhaupt eine Steigerungsform von verfassungswidrig  :P) als diese geplanten familieneinkommensabhängigen Zuschläge, die auf Antrag erfolgen sollen in Schleswig-Holstein geht es nicht. Aber dass Bayern einfach sagt, ja wir überspringen den Antrag und nehmen an, dass einfach alle Ehepartner sowieso 20.000€ p.a. Einkommen haben, das schlägt dem Fass echt den Boden aus  >:(.

jsoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #530 am: 23.11.2022 20:32 »
... und mit drei Kindern wird der Unterschied noch deutlich größer.
Mit den 2 mal 3% Erhöhung ist dann auch in Hessen der Abstand zur normalen Besoldung in BY (ohne Familienzuschläge) fast weg.
In einigen Bundesländern ist nun bei 3 Kindern (je nach Mietenstufe in BY) der Familienzuschlag >600 Euro mehr als in BY.

Insgesamt ein Desaster und man kann nur hoffen, dass es zeitnah Urteile gibt, die der Rechtswillkür Einhalt gebieten.

Prince of Persia

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #531 am: 23.11.2022 21:56 »
ERNSTHAFT!?

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber ja echt lachen...

Da überlegt man sich doch, welche Alternative man für die Zukunft in Erwägung zieht:

1. Nach Hessen umziehen und dort als Beamter arbeiten
2. Nach Thüringen umziehen und dort als Beamter arbeiten
3. = vor allem mit vielen Kindern noch eher zu empfehlen: Bürgergeld beantragen (dann "muss" der Ehepartner auch keine 20.000 € pro Jahr verdienen)



Hessen und Thüringen zahlen doch wohl schlechter als bayern


Hallo lieber Kollege!

Als A9z mit 4 Kindern erhalte ich ab 01.01.2024 netto ca. 1000 Euro netto mehr als ein Kollege im Bundesland Bayern in der gleichen Konstellation. Die Zerwürfnisse zwischen den einzelnen Bundesländern nehmen ungeahnte Formen an. Ich bin gespannt wohin und das noch führen wird. Grüße aus dem schönen Hessenland

Drehleiterkutscher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #532 am: 24.11.2022 07:01 »

Hallo lieber Kollege!

Als A9z mit 4 Kindern erhalte ich ab 01.01.2024 netto ca. 1000 Euro netto mehr als ein Kollege im Bundesland Bayern in der gleichen Konstellation. Die Zerwürfnisse zwischen den einzelnen Bundesländern nehmen ungeahnte Formen an. Ich bin gespannt wohin und das noch führen wird. Grüße aus dem schönen Hessenland

In BaWü wärst du A10Z und hättest in Stufe 5 5200 Euro netto bei einem Familienzuschlag von 2243,01 brutto.

Das ist alles kaum noch vergleichbar...

Pukki

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #533 am: 24.11.2022 09:26 »
Die letzte Mitteilung vom Bayerischen Beamtenbund zur amtsangemessenen Alimentation auf ihrer Homepage:
– Oktober 2021 –

Verzicht auf zeitnahe Geltendmachung für 2021

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 hat das Bayerische Staatsministerium nun mitgeteilt, dass auch für das Jahr 2021 auf dieses Erfordernis verzichtet wird. Dort wird klargestellt: „Anträge oder Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile“.
(und natürlich kein Wort davon, dass das nicht für die Beamten und Beamtinnen der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt)

Und was natürlich nicht fehlen darf: "Der BBB befindet sich in engem Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung, um bestmögliche Lösungen zu finden."

Seit dem kommt nichts mehr zu dem Thema vom Bayerischen Beamtenbund, nichts, nada, niente.
Also mal ernsthaft... jedem Beamten muss doch klar sein, dass die bayrische Staatsregierung keine Aussagen für andere Dienstherren treffen kann, deren Handeln nicht im Verantwortungsbereich eben der Staatsregierung liegt, sondern die eben im eigenen Wirkungskreis tätig sind.

Wer sich das Schreiben vom 11. Oktober 2021 anschaut, wird feststellen, dass die Adressaten ausschließlich Landesministerien sowie nachrichtlich der Landtag und der oberste Rechnungshof waren, an deren Beschäftigte die Information weitergeleitet werden sollte.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #534 am: 24.11.2022 11:48 »
Die letzte Mitteilung vom Bayerischen Beamtenbund zur amtsangemessenen Alimentation auf ihrer Homepage:
– Oktober 2021 –

Verzicht auf zeitnahe Geltendmachung für 2021

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 hat das Bayerische Staatsministerium nun mitgeteilt, dass auch für das Jahr 2021 auf dieses Erfordernis verzichtet wird. Dort wird klargestellt: „Anträge oder Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile“.
(und natürlich kein Wort davon, dass das nicht für die Beamten und Beamtinnen der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt)

Und was natürlich nicht fehlen darf: "Der BBB befindet sich in engem Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung, um bestmögliche Lösungen zu finden."

Seit dem kommt nichts mehr zu dem Thema vom Bayerischen Beamtenbund, nichts, nada, niente.
Also mal ernsthaft... jedem Beamten muss doch klar sein, dass die bayrische Staatsregierung keine Aussagen für andere Dienstherren treffen kann, deren Handeln nicht im Verantwortungsbereich eben der Staatsregierung liegt, sondern die eben im eigenen Wirkungskreis tätig sind.

Wer sich das Schreiben vom 11. Oktober 2021 anschaut, wird feststellen, dass die Adressaten ausschließlich Landesministerien sowie nachrichtlich der Landtag und der oberste Rechnungshof waren, an deren Beschäftigte die Information weitergeleitet werden sollte.

So eindeutig würde ich das nicht sehen. So hast du z.B. auch beim Lesen einen Fehler gemacht. Die Mitteilung kommt nicht von der Bayer. Staatsregierung, sondern vom Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, und just dieses Staatsministerium gibt ansonsten auch allgemein verbindliche Verwaltungsvorschriften zum BayBesG heraus, in welchem festgehalten ist, dass dieses Gesetz  die Besoldung der Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen des Staates sowie der Beamten und Beamtinnen der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts regelt.
Halten wir also fest, dass die anderen Körperschaften beim BayBesG unter der Aufsicht des Staates stehen und das zuständige Ministerium eine Verwaltungsvorschrift herausgibt, welche ansonsten auch für die unter Aufsicht stehenden Körperschaften gelten.
Man hätte jederzeit den Satz hinzufügen können: Diese Verwaltungsvorschrift gilt nicht für die anderen Körperschaften, welche ansonsten nach dem BayBesG der Aufsicht des Staates unterstehen. Ich bin sogar der Ansicht, man hätte darauf hinweisen müssen, da man als Gesetzgeber des BayBesG auch gegenüber  den anderen Beamten, der unter Aufsicht des Staates stehenden Beamten eine Fürsorgepflicht hat. Oder man hätte die Verwaltungsvorschrift gleich als allgemein verbindlich erklären können. Somit handelt es sich nach meinem Ermessen um eine irreführende Verwaltungsvorschrift, die nicht der  Fürsorgepflicht genüge tut.
Daneben hätten natürlich auch die Körperschaften, welche unter der Aufsicht des Staates stehen, die Fürsorgepflicht, ihre Beamten in gleicher Weise zu behandeln und zu informieren.
Damit sind wir beim Gleichheitsgrundsatz, der meiner Ansicht nach verletzt ist, wenn Beamte eines Besoldungsrechtskreises unterschiedlich behandelt werden. Diese Körperschaften wurden ja nicht ohne Grund bei der Beamtenbesoldung unter Aufsicht des Staates gestellt, sondern weil man diese Körperschaften dazu nicht für fähig gehalten hat und weil man wollte, dass die Beamten in Bayern bei der Besoldung einheitlich und gleich behandelt werden. Folge: Wir haben somit in Bayern eine gespaltene Beamtenschaft mit unterschiedlichen Rechten. Genau das, was der Staat eigentlich vermeiden wollte.



Pukki

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #535 am: 24.11.2022 13:36 »
Okay, ich korrigiere: Das Bayrische Staatsministerium für Finanzen und für Heimat kann doch nicht für andere Dienstherren Entscheidungen mit treffen, die zu den eigenen Ungunsten vom eigentlichen und eben derzeit geltenden Recht abweichen (jährliche Geltendmachung von Ansprüchen). Da hätten sich die Kommunen und anderen öffentlichen Arbeitgeber, die nicht einem der im Schreiben aufgeführten Ressorts unterstellt sind, sicher bedankt, wenn ein anderer Dienstherr mal eben locker-flockig aus der hohlen Hand festgelegt hätte, erstere verzichten einfach mal so auf ihren Anspruch (nämlich den der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen).

Ich weiß nicht, wie es in Bayern sonst so aussieht, aber Verwaltungsvorschriften unterliegen bei uns in Niedersachsen gewissen Formalien - unter anderem Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt und nicht mal eben per Mail an die obersten Landesbehörden -  und entfalten quasi Gesetzeskraft. Ein Informationsschreiben, wie das, auf das sich der BBB bezieht (oder auch die anderen beiden, die in diesem Zusammenhang ergangen sind), erfüllt solche Formalien eher nicht. Wenn ein anderer Dienstherr als das Land Bayern im Wirkungsbereich des Bayrischen Besoldungsgesetzes auf den Zug hätte aufspringen wollen, dann hätte er seine Beschäftigten entsprechend selbst darüber informieren müssen.

Und das muss in meinem Augen auch jedem Beamten bewusst sein, weil ich direkte finanzielle Ansprüche aus dem jeweiligen Besoldungsgesetz lediglich gegen meinen Dienstherrn habe. Wenn im entsprechenden Gesetz stünde, dass entsprechende Rechtsbehelfe nicht erforderlich seien, dann könnte ich mich im Zweifel darauf verlassen. Ohne einen entsprechenden Passus im Gesetz wird es da eng. Dahingehend ist dann auch der Gesetzesentwurf - so er denn verabschiedet wird - bzw. darin der neu ins Bay. Besoldungsgesetz einzufügende Art. 109 Abs.2 und zu interpretieren.

Es gibt eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn, auf die du hinsichtlich deiner Ausführungen zur Gleichbehandlung hinweist, soweit korrekt. Der Dienstherr ist aber doch für die Kommunalbeamtinnen und -beamten nicht das Land, sondern eben die jeweilige Institution, bei der ich beschäftigt bin. Oder ist das in Bayern anders, als beispielsweise bei uns in Niedersachsen? Insofern kann ich doch als Beamte/r keinen Anspruch auf Gleichbehandlung geltend machen, mit dem ich eigentlich in keinerlei Rechtsbeziehung stehe. Allenfalls könnte man darüber nachdenken, ob nicht der jeweilige Dienstherr zumindest hätte prüfen können, ob man sich mit der Erklärung über den Verzicht der Einrede der Verjährung an die eigenen Beamtinnen und Beamten hätte wenden können oder nicht. Nette Dienstherrn mit genug Kohle auf dem Festgeldkonto machen das vielleicht auch rückwirkend von sich aus - damit rechnen würde ich nicht.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #536 am: 25.11.2022 08:29 »
Bei unserer Kommune (BY) wurden wir per Mitteilung informiert, dass sich unser Dienstherr der Regelung des Freistaates anschließt und zwar für den Zeitraum 2020-2022.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #537 am: 25.11.2022 09:16 »
Bei unserer Kommune (BY) wurden wir per Mitteilung informiert, dass sich unser Dienstherr der Regelung des Freistaates anschließt und zwar für den Zeitraum 2020-2022.

Das ist ermutigend. Vielleicht gibt es ja eine Empfehlung der Bayer. kommunalen Spitzenverbände. Die dürften auch kein Interesse an einer rechtlichen Spaltung der Bayer. Beamtenschaft haben.

Baroni

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #538 am: 26.11.2022 19:01 »
Was ich bei dieser ganzen "Neuausrichtung auf die aktuellen Lebensverhältnisse" überhaupt nicht verstehe:

Wenn ich grundsätzlich von einer Zweiverdiener-Familie ausgehe, müsste ich doch als Maßstab für den kinderbezogenen Anteil auch von der durchschnittlichen Geburtenrate von ca. 1,5 Kinder ausgehen. Das würde aber doch bedeuten, dass es ab dem 1-1/2ten Kind auch Kinderzuschläge in Höhe von 115% des derzeitigen sozialhilferechtlichen Regelsatzes geben müsste. Da sprechen wir doch beim 2. Kind von mindestens 400,-EUR und beim 3., 4. usw. jeweils von mindestens 800,- EUR?

Und wenn wir schon bei den realen Lebensverhältnissen sind: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto unrealistischer ist es doch, dass dann der Partner nebenbei noch als Zweitverdiener 20.000,- EUR mit nach Hause bringt. Wir haben 4 kleine Kinder und mein Dienstherr unterstellt uns/erwartet von uns, dass meine Frau doch bitte schön mal nebenher schlappe 20.000,-EUR beisteuert?

Sehr familienbewusst unser Arbeitgeber... 

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #539 am: 26.11.2022 22:02 »
Ja, genau! Und das in dem Land der Herdprämie.. Wie das zusammenpasst?

Das ist eher Pippi Langstrumpf-Logik.. Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt  :)