Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 314077 times)

Tchad

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #600 am: 01.12.2022 08:13 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Gesetzgeber mehr als 2 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassunggerichts nun einen Gesetzesentwurf vorlegt, der meiner Meinung nach komplett am Thema vorbeigeht ist einfach nur enttäuschend. In der Schule würde man sagen, "Thema verfehlt"! Ich war der Meinung, das Urteil sollte Familien stärken und finanziell entlasten. Nun ist es allerdings so, dass die einzigen, die wirklich von dem neuen Gesetz profitieren, Beamtinnen und Beamte mit der der Mietenstufe VII (Stadt und Landkreis München und noch einige Umlandgeimeinden) sind. Hier vor allem  ledige, welche nun die neue "Stufe L" (mtl. 136,21€) erhalten. Bisher lag der Höchstbetrag für die Ballungsraumzulage in Höhe von aktuell 132,50€ bei Brutto 3844,66€ mtl. Wer mehr verdient ( in der Regel Beamte ab A11) hatten dann keinen Anspruch mehr auf diese Zulage. Daneben wird noch der Kinderzuschlag in Höhe von mtl. 35,34€ gezahlt. Hier liegt der Höchstbetrag bei mtl. 5349,09€. Dieser Kinderzuschlag fällt übrigens, wie es ausschaut ab dem 01.01.2023 weg. Außer man hat Besitzstand. In Summe ist also festzuhalten , dass ledige Beamtinnen und Beamte mit der Mietstufe VII doch die einzigen Gewinner dieses Gesetzesentwurfes sind. Sie erhalten unabhängig  von irgendwelchen Höchstbeträgen die man bisher nicht überschreiten durfte die Zulage der Stufe L in Höhe von 136,21€.
Und zwar rückwirkend zum 01.01.2020, was dann ca.  4800,00€ Brutto entspricht.  Bitte versteht mich nicht falsch, ich gönne natürlich jeder und jedem, dass sie oder er eine höhere Besoldung erhält. Nur darf doch die Frage gestellt werden, ob jemand ,der ledig ist und z.B. in Besoldungsgruppe A12 oder A13 ist, wirklich auf die Zulage angewiesen ist, zumal man als Beamtin oder Beamter in München auch noch die Möglichkeit hat, eine günstige städtische Dienstwohnung oder wenn man beim Freistaat arbeitet, eine Stadibau Wohnung, zu erhalten und somit das Argument der teuren Mieten in München hier dann nicht hergenommen werden kann. Dieser Gesetzesentwurf lässt vollkommen außer Betracht, dass auch außerhalb der Metropolregion München die Mieten und Lebenshaltungskosten gestiegen sind und man auf dem "Land" keine Möglichkeit hat, eine günstige Dienstwohnung  zu beziehen. Übrigens sagte unser Finanzmister Albert Füracker noch am 09.01.2020 in einem Interview mit der SZ, dass er eine höhere Zulage für Beamte in München und Umland anlehne, da damit das Gehaltsgefälle unter den bayerischen Beamten zu hoch sei. Und fast 3 jahre später passiert genau das! Für mich selbst bringt das neue Besoldungsgesetz übrigens genau eine monatliche Erhöhung von ca. 9,00€ Brutto! Das ist der Erhöhungsbetrag für die Mietenstufe III, Besoldungsgruppe A10. Wenn so die Förderung der Familien in Bayern ausschaut, ( Zitat: "Das nun im Entwurf niedergelegte System setzt-wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert-den Fokus ganz deutlich auf die Kinder") dann kann ich leider nur sehr laut lachen oder weinen!!! Auf eure Frage, was man hiergegen tun kann fällt mir eigentlich nur ein, eine "Petition" gegen das Gesetz zu starten um den Gesetzgeber klar zu machen, dass hier einiges an Nacharbeit besteht. Man muss nur in andere Bundesländer (z.B. Thüringen) schauen wie es geht.

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #601 am: 01.12.2022 08:19 »
Genau genommen müssten wir uns direkt an den Ministerpräsidenten wenden, der selbst noch bei der Debatte über das Bürgergeld gesagt hat, dass sich arbeiten lohnen muss. Mit diesem Gesetzesentwurf tut sich das jedenfalls nicht!

Also den hab ich schon angeschrieben, aber leider keine Antwort erhalten...

Ich denke, jeder einzeln erreicht halt - wie man sieht - gar nichts.

Daher hab ich gestern die Frage gestellt: Was kann man denn tun? Gerne auch in Gemeinschaft - ich denke, das zeigt vielleicht eher, dass da doch einige Betroffene sind und nicht nur einzelne, die mal eine Mail schreiben.

Der Obelix

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #602 am: 01.12.2022 08:25 »
Ich habe übrigens für NRW in 12/2021 etwas mehr als 10.000€ Nachzahlung bekommen und meine aktuelle Besoldung in 12/2022 lag bei fast 8000€ mit mehreren Kindern und NAchzahlung aufgrund mehrjähriger Rechtsmittel gegen das Land NRW.

Was könnte ihr machen?

- Landtagsabgeordnete anschreiben (ich würde hier per Brief machen)
- Petition starten
- Widerspruch
- In der Dienststelle Werbung machen

Dem BBB auf den Sack gehen.

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #603 am: 01.12.2022 08:33 »
Was könnte ihr machen?

- Landtagsabgeordnete anschreiben (ich würde hier per Brief machen)
- Petition starten
- Widerspruch
- In der Dienststelle Werbung machen

Dem BBB auf den Sack gehen.

Bei der jährlichen Personalversammlung (bei uns immer am Ende des Jahres) den örtlichen Vertreter des BBB vor versammelter Mannschaft darauf ansprechen. Klar kann der nichts dafür, aber sie können fragen ob auch er den CSU`ler gewählt hat, der aktuell diese miese Kratzbuckelei in Bayern betreibt.

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #604 am: 01.12.2022 08:33 »
Man könnte Landtagsabgeordnete zu einer schriftlichen Anfrage ans StMFH bringen. Werden sie vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aber nicht machen.
Bei eigenen Schreiben bekommt ihr höchstens ministerielle Standardantworten mit Verweis auf das Gesetzgebungsverfahren.

Helfen könnte ein Presseartikel mit einem Vergleich der Umsetzung in den Ländern nach dem Motto "Bayern verliert Spitzenposition".

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #605 am: 01.12.2022 08:38 »


Helfen könnte ein Presseartikel mit einem Vergleich der Umsetzung in den Ländern nach dem Motto "Bayern verliert Spitzenposition".


Leider wird das die Presse nicht interessieren - ein Versuch wäre es aber wert...

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #606 am: 01.12.2022 09:13 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Gesetzgeber mehr als 2 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassunggerichts nun einen Gesetzesentwurf vorlegt, der meiner Meinung nach komplett am Thema vorbeigeht ist einfach nur enttäuschend. In der Schule würde man sagen, "Thema verfehlt"! Ich war der Meinung, das Urteil sollte Familien stärken und finanziell entlasten. Nun ist es allerdings so, dass die einzigen, die wirklich von dem neuen Gesetz profitieren, Beamtinnen und Beamte mit der der Mietenstufe VII (Stadt und Landkreis München und noch einige Umlandgeimeinden) sind. Hier vor allem  ledige, welche nun die neue "Stufe L" (mtl. 136,21€) erhalten. Bisher lag der Höchstbetrag für die Ballungsraumzulage in Höhe von aktuell 132,50€ bei Brutto 3844,66€ mtl. Wer mehr verdient ( in der Regel Beamte ab A11) hatten dann keinen Anspruch mehr auf diese Zulage. Daneben wird noch der Kinderzuschlag in Höhe von mtl. 35,34€ gezahlt. Hier liegt der Höchstbetrag bei mtl. 5349,09€. Dieser Kinderzuschlag fällt übrigens, wie es ausschaut ab dem 01.01.2023 weg. Außer man hat Besitzstand. In Summe ist also festzuhalten , dass ledige Beamtinnen und Beamte mit der Mietstufe VII doch die einzigen Gewinner dieses Gesetzesentwurfes sind. Sie erhalten unabhängig  von irgendwelchen Höchstbeträgen die man bisher nicht überschreiten durfte die Zulage der Stufe L in Höhe von 136,21€.
Und zwar rückwirkend zum 01.01.2020, was dann ca.  4800,00€ Brutto entspricht.  Bitte versteht mich nicht falsch, ich gönne natürlich jeder und jedem, dass sie oder er eine höhere Besoldung erhält. Nur darf doch die Frage gestellt werden, ob jemand ,der ledig ist und z.B. in Besoldungsgruppe A12 oder A13 ist, wirklich auf die Zulage angewiesen ist, zumal man als Beamtin oder Beamter in München auch noch die Möglichkeit hat, eine günstige städtische Dienstwohnung oder wenn man beim Freistaat arbeitet, eine Stadibau Wohnung, zu erhalten und somit das Argument der teuren Mieten in München hier dann nicht hergenommen werden kann. Dieser Gesetzesentwurf lässt vollkommen außer Betracht, dass auch außerhalb der Metropolregion München die Mieten und Lebenshaltungskosten gestiegen sind und man auf dem "Land" keine Möglichkeit hat, eine günstige Dienstwohnung  zu beziehen. Übrigens sagte unser Finanzmister Albert Füracker noch am 09.01.2020 in einem Interview mit der SZ, dass er eine höhere Zulage für Beamte in München und Umland anlehne, da damit das Gehaltsgefälle unter den bayerischen Beamten zu hoch sei. Und fast 3 jahre später passiert genau das! Für mich selbst bringt das neue Besoldungsgesetz übrigens genau eine monatliche Erhöhung von ca. 9,00€ Brutto! Das ist der Erhöhungsbetrag für die Mietenstufe III, Besoldungsgruppe A10. Wenn so die Förderung der Familien in Bayern ausschaut, ( Zitat: "Das nun im Entwurf niedergelegte System setzt-wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert-den Fokus ganz deutlich auf die Kinder") dann kann ich leider nur sehr laut lachen oder weinen!!! Auf eure Frage, was man hiergegen tun kann fällt mir eigentlich nur ein, eine "Petition" gegen das Gesetz zu starten um den Gesetzgeber klar zu machen, dass hier einiges an Nacharbeit besteht. Man muss nur in andere Bundesländer (z.B. Thüringen) schauen wie es geht.

Da haust Du aber paar Sachen durcheinander.

Ich wohne wie schonmal geschrieben in der Mietenstufe VII, und habe zwei Kinder. Ich profitiere für 2020 und 2021 eher gering davon. Ich bekomme für beide Jahre zusammen rechnerisch 961,44 Euro, netto,  nachbezahlt.
Denn was man im ersten Moment mal übersieht, ist das man ja zuvor die Ballungsraumzulage und die Familienzuschläge erhalten hat. Diese werden bei der Nachzahlung gegengerechnet und abgezogen.
Da bleibt unterm Strich nur ein minimaler Nachzahlbetrag. Und die jährlichen Sonderzahlungen werden da wohl vermutlich nicht nachkorrigiert werden.

Uns was das Thema Staatswohnung angeht: Ich stand drei Jahre mit drei Kindern (eins ist inzwischen aus dem Familienzuschlag raus)  auf der höchsten Prioritätsstufe für eine 5-Zimmer Wohnung. Rate mal wie viele Angebote ich bekam. Genau! NULL.
Denn es gibt nur wenige und wer einmal drin wohnt zieht nicht mehr aus. Also blieb mir nichts anderes übrig als selbst was zu finden. Und jetzt zahle ich aktuell 2300 warm an Miete. Und gleichzeitig rutscht man bei der Prio für die Stadi-Wohnung weiter nach hinten weil man ja was von der Größe passendes hat.

Profitieren erden wohl am ehesten die, welche die Ballungsraumzulage nicht mehr erhalten haben weil sie über dem Grenzbetrag lagen. Vermutlich bei vielen A9Zlern. Die bekommen da wohl etwas nachgezahlt. Und der Ledige der bisher in München bei Mietsufe VII gewohnt hat profitiert auch nicht sehr viel. Bisher bekam er die Ballungsraumzulage die ihm rückwirkend genommen wird. Dafür bekommt er die marginal höhere Ortszulage. Die Nachzahlung dürfte so gering sein, dass es kaum auffällt.

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #607 am: 01.12.2022 09:42 »
Zitat von: Christian link=topic=117224.msg265633#msg265633

date=1669880039



Aktuell nicht. Aber je näher die Wahl kommt desto eher haben manche ein Interesse, Söder belegbares Versagen vorzuhalten


Helfen könnte ein Presseartikel mit einem Vergleich der Umsetzung in den Ländern nach dem Motto "Bayern verliert Spitzenposition".


Leider wird das die Presse nicht interessieren - ein Versuch wäre es aber wert...

Kingrakadabra

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #608 am: 01.12.2022 12:13 »
Mahlzeit zusammen,

wie verhält es sich denn nun genau mit diesem neuen "Besolungsbestandteil" L? Bekommen den nur Beamte, die in München wohnen/arbeiten? Wer wird dann welcher Stufe zugeordnet? In der Tabelle ist ja nur die Stufe VII aufgeführt (wsl. München?) Die Nachzahlungen sollen ja scheinbar ab 01.01.2020 berechnet werden.
Das Finanzministerium konnte mir leider keine bzw. "noch" keine Antworten auf meine Anfrage geben.

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #609 am: 01.12.2022 12:48 »
Mahlzeit zusammen,

wie verhält es sich denn nun genau mit diesem neuen "Besolungsbestandteil" L? Bekommen den nur Beamte, die in München wohnen/arbeiten? Wer wird dann welcher Stufe zugeordnet? In der Tabelle ist ja nur die Stufe VII aufgeführt (wsl. München?) Die Nachzahlungen sollen ja scheinbar ab 01.01.2020 berechnet werden.
Das Finanzministerium konnte mir leider keine bzw. "noch" keine Antworten auf meine Anfrage geben.

Stufe L bekommt jeder ledige. Bei Mietstufe VII (München und grob das Umland) gibts noch die Zulage dazu.

Stufe V bekommen alle verheiratete ohne Kinder. Konkurrenzregelung wenn beide Beamte sind entfällt und jeder bekommt den vollen Betrag.
Außerdem bekommt man die Stufe V wenn man verheiratet ist, der Ehepartner Beamter ist und dieser die Stufe 1 oder 2 erhält.

Stufe 1 bekommt man egal ob verheiratet oder nicht wenn man ein Kind hat. (Stufe V und L gibts dann nicht dazu)

Stufe 2 ist das selbe wie Stufe 1 nur mit zwei Kindern ....

Bisherige Ballungsraumzulagen und Familienzulagen entfallen und werden auf die Nachzahlungen angerechnet.


Kurz und knapp, aber ich hoffe verständlich.

Tom66

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #610 am: 01.12.2022 12:49 »
Auf der Facebook-Seite des BBB wurde ein Post veröffentlicht zum Thema:
"Finanzielle Verbesserungen für viele Familien und pflegende Angehörige" hier könnte und sollte jeder, der auf FB aktiv ist einen entprechenden Kommentar hinterlassen.
Vielleicht fällt dann dem BBB-Vorsitzenden mit CSU-Parteibuch was auf  :-[

https://www.facebook.com/bayerischerbeamtenbund
« Last Edit: 01.12.2022 12:59 von Tom66 »

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #611 am: 01.12.2022 12:51 »
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
es geht hier m. M. n. nicht um die Höhe von irgendwelchen Zulagen, sondern darum dass die Staatsregierung mit diesem Gesetz endgültig eine nicht verfassungsgemäße Alimentation aller betroffenen Beamten festlegt und zwar in Kenntnis der viel diskutierten Beschlüsse des BVerfG >:(
Und zwar egal, ob ledig, verheiratet, mit oder ohne Kinder. Das sollte Euch allen bewusst sein. Deswegen Widerspruch gegen die Alimentation beim Dienstherren einlegen, wie ich seit 2020 jährlich. Und ich werde diesen auch nicht im Hinblick auf dieses erbärmliche Gesetz zurücknehmen.
Nur durch das absolut willkürliche hinzurechnen eines fiktiven Einkommens von 20K des Ehepartners zur Alimentation des Beamten konnte der Abstand zum Grundsicherungsempfänger fingiert werden. Das muss Euch bewusst werden.
Zur Erinnerung: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html
Grüße

newT

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #612 am: 01.12.2022 13:38 »
Ok, bei einer neuen Berechnung ohne Zuschlag V dann so
627,87 + 459,66 + 668,14 = 1.891,88 EUR Brutto
Die Differenz in meinem Fall wäre also +310,61 EUR Brutto mehr FZ aber eben nur weil wir 4 Kinder haben.

Wenn jetzt aber zukünftig die Strukturzulage und die Ballungsraumzulage wegfällt, dann wäre es für verheiratete und ledige Beamter ohne Kinder ja eine Verschlechterung oder?

Ich verstehe immer noch nicht ganz, warum Bayern hier eine andere Lösung andenkt, wie andere Bundesländer. Das ist ja der Hammer!
Genau, es ergeben sich tatsächlich einige Konstellationen, in denen eine Schlechterstellung nur durch Besitzstandswahrung ausbleibt.
Haben Sie sich mal die neuen Familienzuschläge ab 01.12. in NRW angeschaut. Da ist man mit vier Kindern in Mietenstufe VII schnell bei über 3000€ pro Monat!

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #613 am: 01.12.2022 15:51 »
Ich hab jetzt mal eine aussagekräftige Email an Brrecherche@br.de geschrieben.

wäre gut wenn sich vielleicht auch noch andere hinwenden würden. Desto mehr dort hin schreiben desto eher wird es gesehen.

algo86

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« Antwort #614 am: 01.12.2022 16:19 »
Also als verheirateter ohne Frau im ÖD und 2 Kindern in Mietstufe 2 erhalte ich lediglich 394,48 € ?
In der Dezemberabrechnung habe ich als Familienzuschläge insgesamt 405,52 € erhalten.

Sehe ich das richtig, dass ich ohne Besitzstandswahrung ca. 10 € weniger bekommen würde und damit auch keine Nachzahlung für die letzten 3 Jahre?