Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505819 times)

Kingrakadabra

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #615 am: 01.12.2022 17:43 »
Mahlzeit zusammen,

wie verhält es sich denn nun genau mit diesem neuen "Besolungsbestandteil" L? Bekommen den nur Beamte, die in München wohnen/arbeiten? Wer wird dann welcher Stufe zugeordnet? In der Tabelle ist ja nur die Stufe VII aufgeführt (wsl. München?) Die Nachzahlungen sollen ja scheinbar ab 01.01.2020 berechnet werden.
Das Finanzministerium konnte mir leider keine bzw. "noch" keine Antworten auf meine Anfrage geben.

Stufe L bekommt jeder ledige. Bei Mietstufe VII (München und grob das Umland) gibts noch die Zulage dazu.

Stufe V bekommen alle verheiratete ohne Kinder. Konkurrenzregelung wenn beide Beamte sind entfällt und jeder bekommt den vollen Betrag.
Außerdem bekommt man die Stufe V wenn man verheiratet ist, der Ehepartner Beamter ist und dieser die Stufe 1 oder 2 erhält.

Stufe 1 bekommt man egal ob verheiratet oder nicht wenn man ein Kind hat. (Stufe V und L gibts dann nicht dazu)

Stufe 2 ist das selbe wie Stufe 1 nur mit zwei Kindern ....

Bisherige Ballungsraumzulagen und Familienzulagen entfallen und werden auf die Nachzahlungen angerechnet.


Kurz und knapp, aber ich hoffe verständlich.

Ja, danke dir. Aber in dieser Tabelle ist ja nur Mietstufe VII aufgeführt oder übersehe ich da was? Welcher Betrag gilt dann z. B. für V?


newT

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #616 am: 01.12.2022 17:46 »
Also als verheirateter ohne Frau im ÖD und 2 Kindern in Mietstufe 2 erhalte ich lediglich 394,48 € ?
In der Dezemberabrechnung habe ich als Familienzuschläge insgesamt 405,52 € erhalten.
Die 394,49€ stammen aus der Tabelle für 2021, oder?
Ab 01.01.2023 wären es in Mietenstufe II 405,52€ + ggf. 2x die Erhöhungsbeträge bis A10.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #617 am: 01.12.2022 19:47 »
Die erste Lesung vom Gesetzentwurf findet nächste Woche Dienstag am Nachmittag, entgegen der üblichen Praxis, ohne Aussprache statt…. Siehe erste Seite:

https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung;jsessionid=A8BA3189E66672344C4533400B01060B?execution=e1s2


Wirklich ohne Worte….

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #618 am: 01.12.2022 19:50 »
Also als verheirateter ohne Frau im ÖD und 2 Kindern in Mietstufe 2 erhalte ich lediglich 394,48 € ?
In der Dezemberabrechnung habe ich als Familienzuschläge insgesamt 405,52 € erhalten.
Die 394,49€ stammen aus der Tabelle für 2021, oder?
Ab 01.01.2023 wären es in Mietenstufe II 405,52€ + ggf. 2x die Erhöhungsbeträge bis A10.

394,48 € aus 2021, hast recht.
Neu sinds genau 405,52 und damit exakt der Betrag den ich jetzt auch im Dezember bekommen habe.
Hinzu kommt dann noch der Erhöhungsbetrag von 19,50 € für die letzten 2 Jahre wo ich A8 war und dann noch 1 Jahr in A9 mit 15,28.
Das ergibt dann für 2 Kinder ca. 2600 € Brutto Nachzahlung.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #619 am: 01.12.2022 22:51 »
Der Entwurf wurde unter Drucksache 18/25363 am 30.11.22 in den Landtag eingebracht

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #620 am: 01.12.2022 23:07 »
Bemerkenswert sind die 2 Stellungnahmen, die veröffentlicht wurden. Der Verband bayerischer Privatschulen und das katholische Schulwerk…. Nicht mal der Spitzenverband BBB ODER DER BRV

https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/vorgangsanzeige?execution=e6s1

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #621 am: 02.12.2022 06:51 »
Bemerkenswert sind die 2 Stellungnahmen, die veröffentlicht wurden. Der Verband bayerischer Privatschulen und das katholische Schulwerk…. Nicht mal der Spitzenverband BBB ODER DER BRV

https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/vorgangsanzeige?execution=e6s1

Der Link funktionierte leider nicht.
Hier nochmal:
https://www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/drucksachen/?ist_basisdokument=off&suchvorgangsart%5B0%5D=Gesetze%5C%5CGesetzentwurf&suchvorgangsart%5B1%5D=Gesetze%5C%5CHaushaltsgesetz%2C+Nachtragshaushaltsgesetz&dokumentenart=Schriftliche+Stellungnahmen+im+Gesetzgebungsverfahren&basisdokumentid=40682&wahlperiodeid%5B0%5D=18

--> Dann auf Vorgangsmappe klicken!

Die restlichen Stellungnahmen sind quasi auf den letzten Seiten des Gesetzesentwurfes erwähnt wo sie quasi abgelehnt werden.

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #622 am: 02.12.2022 07:36 »
Ich habe gerade mal eine Vergleichsrechnung zwischen Bayern und NRW bei meiner Besoldung A9/06 - 2 Kinder Mietstufe VII gemacht. Dazu habe ich im Rechner die Familienstufe 0 genommen und die Tabellenbeträge bei Zulagen eingetragen.

Da kommen einem fast die Tränen.

Wenn ich Beamter in NRW wäre würde ich 1.010,34 Euro NETTO!!!! mehr bekommen!! (sofern ich die Daten aus den Tabellen richtig herausgelesen habe - wovon ich ausgehe)

Der Obelix

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #623 am: 02.12.2022 08:29 »
Bayern A 12 Stufe 9 mit 3 Kindern bzw NRW, Ortsstufe 6 für teure Pflaster wie Düsseldorf oder Köln oder Garmisch oder Ebersberg

Bayern:
4832 € Grundgehalt
554,41 € Familienzuschlag
446,28 € Familienzuschlag                   = 5832,69 € Brutto

NRW:
4722,56 € Grundgehalt
1343,19 € Familienzuschlag
829,75 € Familienzuschlag                   = 6895,50 €

Sind also pro Monat nur 1062,81 € Brutto mehr als der Spitzenreiter Bayern......Und beide wolleb verfassungsgemäß sein? Irgendwie stimmt doch da was nicht....

Drehleiterkutscher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #624 am: 02.12.2022 08:33 »

Wenn ich Beamter in NRW wäre würde ich 1.010,34 Euro NETTO!!!! mehr bekommen!! (sofern ich die Daten aus den Tabellen richtig herausgelesen habe - wovon ich ausgehe)

Warum in die Ferne schweifen... im Nachbarland wärst du bei A10/4 (schlechtest mögliche Stufe angenommen) - 4561 Brutto.

Wobei die Stufen der Tabellen dank diverser Streichungen der Bundesländer auch zunehmend schwer zu vergleichen sind...

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #625 am: 02.12.2022 08:34 »
Ich vermute der bayrische Versuch ist Verfassungskonformer  ;D ;D ;D ;D

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #626 am: 02.12.2022 08:37 »
Es ist leider so, dass Bayern - wie hier schon mehrfach geschrieben - schon lange kein Spitzenbesolder mehr ist. Das Land weist seit Jahr und Tag in Deutschland mit den höchsten Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation auf. Zwar hat das Land in den letzten anderthalb Jahrzehnten nominal immer mit das höchste Bruttogehalt gewährt, jedoch verdeckte das, dass in Bayern insbesondere in den Ballungsgebieten die Lebenshaltungskosten (nicht zuletzt die Unterkunftskosten) ebenfalls deutlich höher (gewesen) sind als in den meisten anderen Teilen Deutschlands. Darüber hinaus senkt das Land nun offensichtlich (wie hier schon thematisiert) für nicht geringe Teile seiner Beamten die Nettolalimentation noch ab, womit es die nächste Zeitenwende in der fiskalpolitisch motivierten deutschen Besoldungsgesetzgebung gestartet hat. Das Ergebnis liest sich dann so, wie ihr das  gerade schreibt.

Nicht umsonst hat bspw. NRW 2020 einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der ersten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe A5/1 eine Nettoalimentation von gerundet 2.496,- € gewährt, während Bayern entsprechend in der Besoldungsgruppe A 3/2 2.594,- € gewährte. Jedoch betrug im selben Jahr die Mindestalimentation in Bayern 3.522,- € und in NRW 3.073,- € (vgl. die Tabelle 7 des bekannten DÖV-Beitrags aus diesem Jahr). Damit wies Bayern 2020 einen Nettofehlbetrag von 928,- € auf; er betrug hingegen in NRW 577,- €. Prozentual hatte Bayern damit die Mindestalimentation um 26,4 % verfehlt, NRW verfehlte sie um 18,8 %.

NRW hat nun zwar eine ebenfalls verfassungswidrige Novellierung seines Besoldungsrechts vollzogen, darin jedoch Beamte mit zwei Kindern, die in einem Ballungsgebiet ihren Dienst verrichten, bessergestellt. In Bayern ist das nicht zuletzt (aber nicht ausschließlich) durch den ohne sachlichen Grund entzogenen Betrag von 20.000,- € brutto nicht der Fall. Als Ergebnis entsteht dann das, was ihr schreibt. Entsprechend bitter ist es, wenn euer Ministerpräsident in letzter Zeit wiederholt den kleinen Polizisten in seinem politischen Ziel, das Bürgergeld und damit die Bundesregierung zu torpedieren, instrumentalisiert hat. Denn er wird in Bayern nur deshalb so bescheiden alimentiert, weil Markus Söder als Ministerpräsident die Letztverantwortung dafür trägt und nun dafür sorgt, dass er jetzt vielfach noch stärker unterhalb des Grundsicherungsniveaus gedrückt wird als zuvor. Auch darin zeigt sich die von Ulrich Battis konstatierte Verfassungskrise.

ssoul36

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #627 am: 02.12.2022 09:49 »
Hallo,
tut mir jetzt leid, wenn ich diese blöde Frage stelle. Was ändert sich denn für mich nun konkret? Ich blicke da nicht durch. Bin aktuell A10 Stufe 5 in Bayern und habe ein Kind und bin verheiratet. Bevor ihr mich jetzt steinigt, zu meiner Verteidigung: Ich bin nachträglich verbeamtet worden. Habe Informatik studiert und wurde dann nach 7 Jahren verbeamtet. Ich bin also nicht mit diesen Verwaltungstexten täglich konfrontiert.

Ich habe mir das ganze natürlich durchgelesen, aber so wirklich habe ich keine Veränderung erkannt. Ich bin im Mietenindex 3. Kann mir das einer für Dummies mal kurz erklären, womit ich demnächst dann rechnen muss?

Aktuell bekomme ich die Familienzulage in Höhe von 277.58 Euro und eine Strukturzulage von 101.20 Euro.

Vielen Dank für eure Zeit.



Grisupoli

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« Antwort #628 am: 02.12.2022 10:14 »
Hallo,
tut mir jetzt leid, wenn ich diese blöde Frage stelle. Was ändert sich denn für mich nun konkret? Ich blicke da nicht durch. Bin aktuell A10 Stufe 5 in Bayern und habe ein Kind und bin verheiratet. Bevor ihr mich jetzt steinigt, zu meiner Verteidigung: Ich bin nachträglich verbeamtet worden. Habe Informatik studiert und wurde dann nach 7 Jahren verbeamtet. Ich bin also nicht mit diesen Verwaltungstexten täglich konfrontiert.

Ich habe mir das ganze natürlich durchgelesen, aber so wirklich habe ich keine Veränderung erkannt. Ich bin im Mietenindex 3. Kann mir das einer für Dummies mal kurz erklären, womit ich demnächst dann rechnen muss?

Aktuell bekomme ich die Familienzulage in Höhe von 277.58 Euro und eine Strukturzulage von 101.20 Euro.

Vielen Dank für eure Zeit.

In Deinem Fall bleibt es quasi bei den selben Beträgen die Du schon geschrieben hast. Du bekommst lediglich obendrauf noch den Aufschlag von 13,28 Euro brutto für das Kind. Sprcih es ändert sich für Dich kaum etwas.

ssoul36

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #629 am: 02.12.2022 10:24 »
Hallo,
tut mir jetzt leid, wenn ich diese blöde Frage stelle. Was ändert sich denn für mich nun konkret? Ich blicke da nicht durch. Bin aktuell A10 Stufe 5 in Bayern und habe ein Kind und bin verheiratet. Bevor ihr mich jetzt steinigt, zu meiner Verteidigung: Ich bin nachträglich verbeamtet worden. Habe Informatik studiert und wurde dann nach 7 Jahren verbeamtet. Ich bin also nicht mit diesen Verwaltungstexten täglich konfrontiert.

Ich habe mir das ganze natürlich durchgelesen, aber so wirklich habe ich keine Veränderung erkannt. Ich bin im Mietenindex 3. Kann mir das einer für Dummies mal kurz erklären, womit ich demnächst dann rechnen muss?

Aktuell bekomme ich die Familienzulage in Höhe von 277.58 Euro und eine Strukturzulage von 101.20 Euro.

Vielen Dank für eure Zeit.

In Deinem Fall bleibt es quasi bei den selben Beträgen die Du schon geschrieben hast. Du bekommst lediglich obendrauf noch den Aufschlag von 13,28 Euro brutto für das Kind. Sprcih es ändert sich für Dich kaum etwas.

Ok, vielen Dank für deine Mühe:) Anscheinend bin ich doch nicht so doof, wie ich vermutet habe. Diesen Zuschlag rückwirkend habe ich natürlich auch gesehen. War mir nur nicht sicher, ob das schon alles war. Laut Medien sond wir Beamte ja jetzt reich...