Hier meine Antwort auf die Mail v. Hr. Godulla:
Sehr geehrter Herr Godulla.
Vielen Dank für die Information bezüglich der Satzung. Auf ihrer Internetseite fand ich nur die Satzung von 2017 im Downloadbereich. Ein Paragraf 5 Abs. 1 d) war dort noch nicht vorhanden.
Vielen Dank auch für ihr Schreiben bezüglich der amtsangemessenen Alimentation.
Ich habe nun u.a. die bereits dritte Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins gelesen, die sich mit dem neuen Gesetz befasst. Ich bin zwar kein Experte, aber offenbar handelt es sich bei dem neuen Gesetz ebenso wie bei anderen Ländern nicht um ein verfassungsgemäßes Gesetz, welches das Abstandsgebot beachtet.
Ich denke, Sie haben vielleicht auch Herrn Battis' Stellungnahme in ähnlicher Sache zum gleichen Thema gelesen.
Ich würde Sie nun gerne fragen, warum Sie und insbesondere der BBB als Gewerkschaft nicht im Interesse einer amtsangemessenen Alimentation für ihre Mitgliedschaft argumentieren und insbesondere transparent informieren (z.b. auch Musterwidersprüche zur Verfügung stellen). Da wird stattdessen ein höchstwahrscheinlich verfassungswidriger Gesetzesentwurf gelobt.
Ich werde Widerspruch einlegen. Denn ich bin ebenso wie der Bayerische Richterverein nicht davon überzeugt, dass das neue Gesetz verfassungsgemäß ist.
Das Vertrauen in meine Dienstherren insgesamt ist durch dessen bewusst anhaltendes verfassungswidriges Handeln offensichtlich geschädigt.
Ich finde es zudem äußerst verwunderlich, dass so wenig von Seiten der Gewerkschaften passiert. Die Beamtenschaft wird um die ihr zustehende Alimentation praktisch betrogen, um Geld zu sparen.
Ich bin außerdem entsetzt darüber, dass in unserem Rechtsstaat offensichtlich verfassungswidrige Zustände seitens der Regierung nicht behoben werden und hoffe auf baldigen Abschluss der neuen Besoldungsrechtsprechung durch das BVerfG. Ich kann mir wirklich schwer vorstellen, dass auf solcher Ebene nicht die Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes bekannt wäre. Es werden alle Bedenken möglich gar bewusst ignoriert. Genauso wird ignoriert, dass der Dienstherr ebenso Pflichten gegenüber dem Beamten hat.
Sie teilen mir durch ihren Verweis auf das FMS praktisch mit, dass ein Widerspruch nichts bewirken würde. Ich bin nicht davon überzeugt, denn der Dienstherr meint, mit dem neuen Gesetz der Verfassungsmäßigkeit genüge zu tun, welches offenbar nicht einer Prüfung durch das BVerfG standhalten wird. Was passiert dann mit meinem Anspruch auf amtsangemessene Alimentation?
In einem Land, das Spitzenbesolder sein will, ist das meiner Meinung nach ein Armutszeugnis von Gesetzesentwurf.
Vielleicht finden Sie ja noch ein paar Worte zu meinen Ausführungen. Es würde mich jedenfalls freuen, ihre weitergehenden Ansichten zu hören.
Mit freundlichen Grüßen,
Und hier die Stellungnahme v. Herrn Nachtigall:
Guten Morgen Herr xxx,
nachdem Sie die Frage zur Haltung des BBB gestellt haben, hat mir Herr Godulla Ihre Mail zugeleitet. Gerne nehme ich als Vorsitzender des BBB dazu Stellung:
Wir haben uns seit der Beschlussfassung des BVerfG im Mai 2020 eng mit dem StMFH ausgetauscht.
Dabei waren die verfassungsrechtlichen Fragestellungen, die sich auch den verschiedenen Entwürfen ergeben haben, auch Thema unserer Diskussionen.
Auch der BBB hat im Rahmen der Beteiligung durch das StMFH seine Bedenken dazu schriftlich vorgebracht. Das StMFH bezieht sich auf einen Passus des BVerfG in den Beschlüssen, der zum Inhalt hat, dass das Alleinverdienerprinzip nicht Leitbild der Beamtenbesoldung sein muss. Aufgrund dieser Aussage des BVerfG und dem Umstand, dass die Beschlüsse im Vergleich zur Beamtenbesoldungen die Entwicklung der Grundsicherung vorsieht und dort auch die Einkommen von Lebens-/Ehepartner Berücksichtigung finden, ist das StMFH von der bisherigen Fokussierung auf den Alleinverdiener abgewichen.
Unsere Haltung dazu ist in der letzten Ausgabe der BBB Nachrichten nachlesbar.
Inwieweit das den Vorgaben des BVerfG entspricht, konnten wir in den Gesprächen nicht klären. Im Interesse der Beamtinnen und Beamten des Freistaates war es uns aber wichtig, nach nunmehr über zwei Jahren, zu einem Ergebnis in der Neuordnung der bayerischen Alimentation zu kommen.
Diese juristische Streitfrage, die auch der Richterverein benennt, werden Gerichte klären müssen. Ich fühle mich als Vorsitzender des BBB verantwortlich zu einem für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates akzeptablen Ergebnis zu kommen. Eine Blockadehaltung in der Frage war aus unserer Sicht nicht vertretbar.
Dies haben wir auch in einem persönlichen Gespräch mit der Vorsitzenden des Bayer. Richtervereins so dargestellt und besprochen.
Kolleginnen und Kollegen, die der Auffassung sind, dass die Rechtsfrage zu ihren Lasten führt, können jederzeit über ihre Mitgliedsgewerkschaft klagen.
Im Übrigen befinde ich mich als Vorsitzender des BBB im engen Austausch mit meinem Kolleginnen und Kollegen, die in anderen Bundesländern dem jeweiligen dbb Landesbund vorsitzen.
Auch der Richterverein in BW ist nicht mit allem Einverstanden, was der dbb Landesbund BW mit seiner Staatsregierung vereinbart hat.
Zweifel an den jeweiligen Regelungen bestehen auch in anderen Bundesländern.
Wir gehen also alle samt davon aus, dass es zu entsprechenden Klagen in den Ländern kommen wird. Darüber hinaus befinden sich noch rund ein Dutzend Klagen zur Alimentation in der Pipeline zum BVerfG.
Sie sehen also, der der BBB und der Freistaat stehen hier in entsprechender Gesellschaft. Wir werden uns also auch weiterhin mit Beschlüssen des BVerfG in der Sache befassen und ggf. die jeweilige Regelungslage zur Alimentation anpassen müssen.
Soweit vielleicht mal in aller Kürze.
Viele Grüße aus Bayern.
Rainer Nachtigall