Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505803 times)

Öbi

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #630 am: 02.12.2022 10:56 »
Hallo,

ich bin aktuell A9, verheiratet und ein Kind. Also 277 € Familienzuschlag. Sehe ich es richtig, dass ich dann künftig bei Mietenstufe V einen Betrag von ca. 335 € (315,56 Stufe 1 + 20,73 Erhöhungsbetrag) erhalte?

Und da ich erst Anfang 2021 verbeamtet wurde auch erst ab diesem Zeitpunkt die Nachzahlung, oder?

Danke  :)

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #631 am: 02.12.2022 11:03 »
Hallo,

ich bin aktuell A9, verheiratet und ein Kind. Also 277 € Familienzuschlag. Sehe ich es richtig, dass ich dann künftig bei Mietenstufe V einen Betrag von ca. 335 € (315,56 Stufe 1 + 20,73 Erhöhungsbetrag) erhalte?

Und da ich erst Anfang 2021 verbeamtet wurde auch erst ab diesem Zeitpunkt die Nachzahlung, oder?

Danke  :)

Meinen Berechnungen nach müsste es so aussehen:

Ab 2023 erhälst Du 336,56 Euro (315,56 zzgl. 20,73€)
Rückwirkend für 2022 sind es monatlich 330,66 € abzgl. der bereits geleisteten Ballungsraumzulage (falls Du die bekommen hast) und Familienzuschläge als Nachzahlung.
Rückwirkend für 2021 sind es monatlich 312,89 € abzgl. der bereits geleisteten Ballungsraumzulage (falls Du die bekommen hast) und Familienzuschläge als Nachzahlung.

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #632 am: 02.12.2022 11:25 »
Hallo,
tut mir jetzt leid, wenn ich diese blöde Frage stelle. Was ändert sich denn für mich nun konkret? Ich blicke da nicht durch. Bin aktuell A10 Stufe 5 in Bayern und habe ein Kind und bin verheiratet. Bevor ihr mich jetzt steinigt, zu meiner Verteidigung: Ich bin nachträglich verbeamtet worden. Habe Informatik studiert und wurde dann nach 7 Jahren verbeamtet. Ich bin also nicht mit diesen Verwaltungstexten täglich konfrontiert.

Ich habe mir das ganze natürlich durchgelesen, aber so wirklich habe ich keine Veränderung erkannt. Ich bin im Mietenindex 3. Kann mir das einer für Dummies mal kurz erklären, womit ich demnächst dann rechnen muss?

Aktuell bekomme ich die Familienzulage in Höhe von 277.58 Euro und eine Strukturzulage von 101.20 Euro.

Vielen Dank für eure Zeit.

In Deinem Fall bleibt es quasi bei den selben Beträgen die Du schon geschrieben hast. Du bekommst lediglich obendrauf noch den Aufschlag von 13,28 Euro brutto für das Kind. Sprcih es ändert sich für Dich kaum etwas.

Ok, vielen Dank für deine Mühe:) Anscheinend bin ich doch nicht so doof, wie ich vermutet habe. Diesen Zuschlag rückwirkend habe ich natürlich auch gesehen. War mir nur nicht sicher, ob das schon alles war. Laut Medien sond wir Beamte ja jetzt reich...

Es haben auch einige eine schöne Nachzahlung bekommen. Die Bayern gehören aber nicht dazu.

AlxN

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #633 am: 02.12.2022 12:37 »
Ich habe mich nun auch nach langem stillen Mitlesen hier angemeldet. Vielen Dank bereits für die vielen Infos zum Thema. Ich habe zum Einen eine kurze Frage und zum anderen Informationen für euch.

Kurz zu mir:
Ich war ab 2019 bis 2022 Polizeibeamter (A7, später A8, 1 Kind ab Februar 2022) in Bayern. Ein Versetzungsantrag nach BW wurde wegen Polizeidienstunfähigkeit abgelehnt (Bandscheibenvorfall)

Ich habe daraufhin meine Entlassung beantragt, und studiere seit September 2022 in BW den geh. Verwaltungsdienst.

Da ich nun nicht mehr aktiver Beamter in BY bin, trotzdem für die Dauer meiner Dienstzeit alimentiert wurde, müsste ich nach meinem Rechtsverständnis ebenfalls meine Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation in diesem Zeitraum mit einem Widerspruch absichern können. Der Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung seitens des FM würde es mir demnach erlauben für die Jahre ab 2020 Widerspruch einzulegen. Ich sehe hier gute Chancen, dass mir als Beamter in A7/A8 mit einem Kind mit dem zu dem Zeitpunkt geltenden Besoldungsgesetz eine Nachzahlung zustehen sollte. Sehe ich das richtig?

Nun zur Information:
Da ich aus dem Dienst ausgeschieden bin, darf ich laut der Satzung der DpolG auch kein Mitglied mehr sein. Daraufhin hatte ich Kontakt mit u.a. Herrn Godulla (Landesgeschäftsführer DPolG) und Herrn Nachtigall (Vorsitzender BBB). Ich ergriff die Chance insbesondere, um die Haltung der DpolG und des BBB zum Thema amtsangemessene Alimentation zu hinterfragen. Lobenswert dabei war, dass mir innerhalb sehr kurzer Zeit geantwortet wurde. Ich gehe davon aus, dass ich die Emails bzw.  Stellungnahmen hier posten kann und diese für euch interessant sind. Mehr dazu im nächsten Post.

Öbi

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #634 am: 02.12.2022 12:38 »
Hallo,

ich bin aktuell A9, verheiratet und ein Kind. Also 277 € Familienzuschlag. Sehe ich es richtig, dass ich dann künftig bei Mietenstufe V einen Betrag von ca. 335 € (315,56 Stufe 1 + 20,73 Erhöhungsbetrag) erhalte?

Und da ich erst Anfang 2021 verbeamtet wurde auch erst ab diesem Zeitpunkt die Nachzahlung, oder?

Danke  :)

Meinen Berechnungen nach müsste es so aussehen:

Ab 2023 erhälst Du 336,56 Euro (315,56 zzgl. 20,73€)
Rückwirkend für 2022 sind es monatlich 330,66 € abzgl. der bereits geleisteten Ballungsraumzulage (falls Du die bekommen hast) und Familienzuschläge als Nachzahlung.
Rückwirkend für 2021 sind es monatlich 312,89 € abzgl. der bereits geleisteten Ballungsraumzulage (falls Du die bekommen hast) und Familienzuschläge als Nachzahlung.


Danke dir :-)
Also lebische 365 € weniger als in NRW monatlich, wenn ich das richtig sehe in NRW?! Das ist ja überschaubar  ;) ;) ;) ;) ;)

AlxN

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #635 am: 02.12.2022 12:43 »
Hier die Email v. Herrn Godulla:

Sehr geehrter Herr xxx,

das Bestehen der Mitgliedschaft in der DPolG Bayern ist grundsätzlich von der Zugehörigkeit zur Polizei oder zu einer Sicherheitsbehörde des Freistaates Bayern abhängig. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 a) der Satzung. Eine ausdrückliche Klarstellung ist durch den Landeskongress am 10.11.2022 durch Aufnahme von § 5 Abs. 1 d) in die Satzung beschlossen worden:

 

Die Mitgliedschaft endet durch:

d) Ausscheiden aus der Polizei oder einer Sicherheitsbehörde des Freistaates Bayern ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Beendigung des dort bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, soweit diese nicht auf Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, dem Erreichen einer gesetzlichen Altersgrenze oder dem Bezug einer Rentenleistung beruht.

 

Die von Ihne angesprochene „Neuausrichtung orts- und familienbezogener Bezügebestandteile“ erfolgt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien und zur Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung („Hartz IV“ bzw. „Bürgergeld“) Bisher liegt ein Gesetzentwurf vor, der im Jahr 2023 vom Bayerischen Landtag beschlossen werden soll. Wegen der bisherigen Besoldung muss man nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums nichts unternehmen (siehe beigefügte Datei) und die Neuregelung ist noch nicht in Kraft getreten, womit dagegen keine Widersprüche möglich sind. Zusammen mit unserem Dachverband Bayerischer Beamtenbund werden wir die weitere Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren beobachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Matthias Godulla

AlxN

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #636 am: 02.12.2022 12:48 »
Hier meine Antwort auf die Mail v. Hr. Godulla:

Sehr geehrter Herr Godulla.

Vielen Dank für die Information bezüglich der Satzung. Auf ihrer Internetseite fand ich nur die Satzung von 2017 im Downloadbereich. Ein Paragraf 5 Abs. 1 d) war dort noch nicht vorhanden.

Vielen Dank auch für ihr Schreiben bezüglich der amtsangemessenen Alimentation.

Ich habe nun u.a. die bereits dritte Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins gelesen, die sich mit dem neuen Gesetz befasst. Ich bin zwar kein Experte, aber offenbar handelt es sich bei dem neuen Gesetz ebenso wie bei anderen Ländern nicht um ein verfassungsgemäßes Gesetz, welches das Abstandsgebot beachtet.

Ich denke, Sie haben vielleicht auch Herrn Battis' Stellungnahme in ähnlicher Sache zum gleichen Thema gelesen.

Ich würde Sie nun gerne fragen, warum Sie und insbesondere der BBB als Gewerkschaft nicht im Interesse einer amtsangemessenen Alimentation für ihre Mitgliedschaft argumentieren und insbesondere transparent informieren (z.b. auch Musterwidersprüche zur Verfügung stellen). Da wird stattdessen ein höchstwahrscheinlich verfassungswidriger Gesetzesentwurf gelobt.

Ich werde Widerspruch einlegen. Denn ich bin ebenso wie der Bayerische Richterverein nicht davon überzeugt, dass das neue Gesetz verfassungsgemäß ist.

Das Vertrauen in meine Dienstherren insgesamt ist durch dessen bewusst anhaltendes verfassungswidriges Handeln offensichtlich geschädigt.

Ich finde es zudem äußerst verwunderlich, dass so wenig von Seiten der Gewerkschaften passiert. Die Beamtenschaft wird um die ihr zustehende Alimentation praktisch betrogen, um Geld zu sparen.

Ich bin außerdem entsetzt darüber, dass in unserem Rechtsstaat offensichtlich verfassungswidrige Zustände seitens der Regierung nicht behoben werden und hoffe auf baldigen Abschluss der neuen Besoldungsrechtsprechung durch das BVerfG. Ich kann mir wirklich schwer vorstellen, dass auf solcher Ebene nicht die Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes bekannt wäre. Es werden alle Bedenken möglich gar bewusst ignoriert. Genauso wird ignoriert, dass der Dienstherr ebenso Pflichten gegenüber dem Beamten hat.

Sie teilen mir durch ihren Verweis auf das FMS praktisch mit, dass ein Widerspruch nichts bewirken würde. Ich bin nicht davon überzeugt, denn der Dienstherr meint, mit dem neuen Gesetz der Verfassungsmäßigkeit genüge zu tun, welches offenbar nicht einer Prüfung durch das BVerfG standhalten wird. Was passiert dann mit meinem Anspruch auf amtsangemessene Alimentation?

In einem Land, das Spitzenbesolder sein will, ist das meiner Meinung nach ein Armutszeugnis von Gesetzesentwurf.

Vielleicht finden Sie ja noch ein paar Worte zu meinen Ausführungen. Es würde mich jedenfalls freuen, ihre weitergehenden Ansichten zu hören.

Mit freundlichen Grüßen,



Und hier die Stellungnahme v. Herrn Nachtigall:

Guten Morgen Herr xxx,

 

nachdem Sie die Frage zur Haltung des BBB gestellt haben, hat mir Herr Godulla Ihre Mail zugeleitet. Gerne nehme ich als Vorsitzender des BBB dazu Stellung:

 

Wir haben uns seit der Beschlussfassung des BVerfG im Mai 2020 eng mit dem StMFH ausgetauscht.

 

Dabei waren die verfassungsrechtlichen Fragestellungen, die sich auch den verschiedenen Entwürfen ergeben haben, auch Thema unserer Diskussionen.

 

Auch der BBB hat im Rahmen der Beteiligung durch das StMFH seine Bedenken dazu schriftlich vorgebracht. Das StMFH bezieht sich auf einen Passus des BVerfG in den Beschlüssen, der zum Inhalt hat, dass das Alleinverdienerprinzip nicht Leitbild der Beamtenbesoldung sein muss. Aufgrund dieser Aussage des BVerfG und dem Umstand, dass die Beschlüsse im Vergleich zur Beamtenbesoldungen die Entwicklung der Grundsicherung vorsieht und dort auch die Einkommen von Lebens-/Ehepartner Berücksichtigung finden, ist das StMFH von der bisherigen Fokussierung auf den Alleinverdiener abgewichen.

 

Unsere Haltung dazu ist in der letzten Ausgabe der BBB Nachrichten nachlesbar.

 

Inwieweit das den Vorgaben des BVerfG entspricht, konnten wir in den Gesprächen nicht klären. Im Interesse der Beamtinnen und Beamten des Freistaates war es uns aber wichtig, nach nunmehr über zwei Jahren, zu einem Ergebnis in der Neuordnung der bayerischen Alimentation zu kommen.

 

Diese juristische Streitfrage, die auch der Richterverein benennt, werden Gerichte klären müssen. Ich fühle mich als Vorsitzender des BBB verantwortlich zu einem für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates akzeptablen Ergebnis zu kommen. Eine Blockadehaltung in der Frage war aus unserer Sicht nicht vertretbar.

 

Dies haben wir auch in einem persönlichen Gespräch mit der Vorsitzenden des Bayer. Richtervereins so dargestellt und besprochen. 

 

Kolleginnen und Kollegen, die der Auffassung sind, dass die Rechtsfrage zu ihren Lasten führt, können jederzeit über ihre Mitgliedsgewerkschaft klagen.

 

Im Übrigen befinde ich mich als Vorsitzender des BBB im engen Austausch mit meinem Kolleginnen und Kollegen, die in anderen Bundesländern dem jeweiligen dbb Landesbund vorsitzen.

Auch der Richterverein in BW ist nicht mit allem Einverstanden, was der dbb Landesbund BW mit seiner Staatsregierung vereinbart hat.

Zweifel an den jeweiligen Regelungen bestehen auch in anderen Bundesländern.

 

Wir gehen also alle samt davon aus, dass es zu entsprechenden Klagen in den Ländern kommen wird. Darüber hinaus befinden sich noch rund ein Dutzend Klagen zur Alimentation in der Pipeline zum BVerfG.

 

Sie sehen also, der der BBB und der Freistaat stehen hier in entsprechender Gesellschaft. Wir werden uns also auch weiterhin mit Beschlüssen des BVerfG in der Sache befassen und ggf. die jeweilige Regelungslage zur Alimentation anpassen müssen. 

 

Soweit vielleicht mal in aller Kürze.

 

Viele Grüße aus Bayern.

 

Rainer Nachtigall

BeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #637 am: 02.12.2022 13:56 »
Ein akzeptables Ergebnis kann nicht eine Schlechterstellung der Zuschläge der unteren Ortsklassen zum bisherigen System sein (Stufe V) oder ein Verharren auf aktuellem Niveau. Von einem akzeptablen Ergebnis kann man sprechen, wenn Verbesserungen für alle Ortsklassen auf dem Papier stehen und diese nicht in der Höhe ausfallen wie sie sollten. Es ist ein ungenügendes Ergebnis, um es in Schulnoten auszudrücken und unverschämt in einer Zeit hoher Inflation bzw. Stagflation diesen Vorschlag vorzubringen und verfehlt vollkommen die Intention des BVerwG hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #638 am: 02.12.2022 19:03 »
Nach meiner Meinung wissen die Verantwortlichen in Bayern und des Bayerischen Beamtenbundes, dass ihr Entwurf des BayBesG nicht den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Zu klar sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die vielen Gutachten und Stellungnahmen zur Beamtenbesoldung der letzten Jahre.

Jetzt frage ich mich, warum machen die Politiker und die hohen Beamten das? Warum belügen sie ihr Volk und ihre Mitarbeiter?

Es gibt eigentlich nur eine Erklärung, sie denken, dass sie mit diesen Lügen ihrem Land dienen.

Das kann sich dann zum Irrglauben erweisen, wenn es so kommt wie Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis in seiner gutachterlichen Stellungnahme zur Änderung des sächsischen Besoldungsgesetzes geschrieben hat:

"Völlig unterschätzt wird dabei offenbar die Symbolwirkung einer derartigen Besoldungsgesetzgebung. Darin kommt nicht nur eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts zum
Ausdruck, sondern nicht zuletzt auch eine Missachtung der hiervon unmittelbar betroffenen
Beamtinnen und Beamten.
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist.
Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung."

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #639 am: 02.12.2022 20:29 »
Die Frage nach dem WARUM stellt sich mir tatsächlich auch - ich kann es weder verstehen, noch in irgendeiner Weise nachvollziehen, warum so gehandelt wird.
Ich hoffe, dies wird Konsequenzen nach sich ziehen... die Rechtsstaatlichkeit ist durch dieses Theater noch einmal mehr anzuzweifeln...

Ich habe übrigens - wie erwähnt - unseren Ministerpräsidenten zu dem Thema angeschrieben. Arbeit muss sich ja schließlich lohnen... Ewige Begründung, Berechnungen, viele Fragen waren in der Mail an ihn enthalten  --  es wurde ans Staatsministerium weitergeleitet - die haben mir geantwortet.

Hier ein Großteil der Antwort:

"Ein Vergleich der bayerischen Besoldung mit anderen Bundesländern ist nur
aussagekräftig, wenn sämtliche Parameter, insbesondere die unterschiedli-
chen Höhen der Grundgehaltssätze, Berücksichtigung finden. 
 
Ein isolierter Vergleich nur der familienbezogenen Bezügebestandteile erfüllt
diese Anforderung nicht. Im Übrigen sind auch die übrigen Rahmenbedin-
gungen für die bayerischen Beamtinnen und Beamten im Bundesvergleich
hervorragend.
 
Insgesamt bleibt der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abzu-
warten. Ich bitte daher um Verständnis, dass detaillierte Ausführungen zum
Inhalt des Gesetzentwurfs zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind."




RARB

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #640 am: 02.12.2022 22:12 »
Es gibt eigentlich nur eine Erklärung, sie denken, dass sie mit diesen Lügen ihrem Land dienen.

Diese Ausgeburt einer Gesetzesvorlage, welche weiterhin in der Höhe, und jetzt auch noch mit
der 20.000,- EURO Pauschalanrechnung von Partnereinkommen Doppelt-Verfassungsbrüchig wird, hat
bestimmt nicht mit dem Glauben zu tun, man würde damit dem Land dienen.
Es geht um Geld. Dessen Ausgabe selbst vom BVerfG als legitim beurteilt wurde.
Also entweder man hat es in angemessener Höhe und Zeitraum schlicht nicht (mehr), oder es soll
anderen, vermeintlich- oder tatsächlich notwendigen, aktuellen oder zukünftigen, freiwilligen oder fremdbestimmten  Zielen zur Verfügung bleiben, bzw. in Zukunft sein.
Wie auch immer, ich möchte nur ehrlich darüber informiert sein. Aber genau das scheut man wohl, wie der Teufel das Weihwasser ...

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #641 am: 03.12.2022 09:53 »
Zitat Hr. Nachtigall aus der o.g. Mail:
"Wir gehen also alle samt davon aus, dass es zu entsprechenden Klagen in den Ländern kommen wird. Darüber hinaus befinden sich noch rund ein Dutzend Klagen zur Alimentation in der Pipeline zum BVerfG."

Was bedeutet das nun? Dass in Bayern auch schon gegen die Alimentation geklagt wurde?

Nachdem sowohl die Gewerkschaften als auch die Politik offenbar nicht gewillt oder fähig sind, führt mM nach an einer Klage kein Weg mehr vorbei. Diese kann ja lt. Herrn Nachtigall jederzeit über die entsprechende Gewerkschaft erfolgen.

Hat von euch schon jemand Klage erhoben? Müsste man hierfür das Endergebnis im Landtag abwarten oder kann man bereits jetzt schon Klage gegen den Entwurf erheben?

Kingrakadabra

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #642 am: 03.12.2022 10:58 »
Guten Morgen,

ich bin lediger Beamter und scheinbar in Mietstufe V. Mit welchen Beträgen kann man hier rechnen?

Danke!

K.

xap

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #643 am: 03.12.2022 11:23 »
Zitat Hr. Nachtigall aus der o.g. Mail:
"Wir gehen also alle samt davon aus, dass es zu entsprechenden Klagen in den Ländern kommen wird. Darüber hinaus befinden sich noch rund ein Dutzend Klagen zur Alimentation in der Pipeline zum BVerfG."

Was bedeutet das nun? Dass in Bayern auch schon gegen die Alimentation geklagt wurde?

Nachdem sowohl die Gewerkschaften als auch die Politik offenbar nicht gewillt oder fähig sind, führt mM nach an einer Klage kein Weg mehr vorbei. Diese kann ja lt. Herrn Nachtigall jederzeit über die entsprechende Gewerkschaft erfolgen.

Hat von euch schon jemand Klage erhoben? Müsste man hierfür das Endergebnis im Landtag abwarten oder kann man bereits jetzt schon Klage gegen den Entwurf erheben?

Wie sollte man gegen einen Entwurf klagen? Es ist nur ein Stück Papier ohne irgendwelche Relevanz. Im Übrigen bieten etliche Gewerkschaften eben keinen Rechtsschutz in dieser Sache. Wohl dem der eine RSV besitzt. Ansonsten kann man den Gewerkschaftsbeitrag eben auch für eine solche Versicherung verwenden.

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #644 am: 03.12.2022 11:38 »
Wie sollte man gegen einen Entwurf klagen? Es ist nur ein Stück Papier ohne irgendwelche Relevanz. Im Übrigen bieten etliche Gewerkschaften eben keinen Rechtsschutz in dieser Sache. Wohl dem der eine RSV besitzt. Ansonsten kann man den Gewerkschaftsbeitrag eben auch für eine solche Versicherung verwenden.
Anknüpfend an diese Idee würde mich folgendes interessieren, ich bin aktuell in der Situation, dass ich, bisher unbeschiedene, Widersprüche für 2020, 2021 und 2022 an meinen Dienstherren gerichtet habe.
Wenn ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung mit 3 Monaten Wartezeit abschließe und dann kommt nach diesen 3 Monaten ein Bescheid gegen den ich klagen möchte.

Wäre diese Klage dann innerhalb des Versicherungsschutzes oder nicht, weil Ereignisse des Sachverhalts (meine Widersprüche) bereits vor Versicherungsbeginn liegen?