Mittlerweile ist der grusselige Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile im Landtag angekommen (
http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015779.pdf).
Ausweislich der letzten Seiten in der Gesetzesbegründung (ab Seite 35) so ziemlich jede seriöse Interessenvertretung Einwendungen und Kritik vorgebracht - mit Ausnahme des Bayerischen Beamtenbundes!
Herr Nachtigall, der bekanntermaßen mit seinem CSU-Parteibuch einige Hoffnung an die eigene politische Entwicklung zu verbinden scheint, konnte ja schon ausweislich der Pressemitteilung des Finanzministers kaum genug lobende Worte für das neue Machwerk finden (
https://www.bayern.de/fueracker-bayern-bringt-verfassungsrechtlich-gebotene-anpassung-der-beamtenbesoldung-auf-den-weg-bayerisches-kabinett-billigt-regierungsentwurf-des-gesetzes-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbe/).
Irgendwie wundert es einen aber schon, dass gerade die Interessenvertretungen und Gewerkschaften der Beamtenschaft - anders als die der Richter und Staatsanwälte - so überhaupt nichts Negatives an dem Gesetzgebungsvorhaben zu finden scheinen. Klar, Richter und Staatsanwälte sind schon aufgrund ihrer Ausbildung sowie ihrer täglichen Praxis im Umgang mit Rechtsnormen einerseits sowie mit ihrer sachlichen Unabhängigkeit und Verantwortung andererseits wohl eher mal bereit, das Ganze aufzuarbeiten, kritisch zu hinterfragen und dann auch "Ross und Reiter" zu benennen.
Aber als die Vertreter des BRV beim BBB waren (
https://www.bbb-bayern.de/der-bayerische-richterverein-zu-gast-beim-bbb/), werden die BRV-Leute sicherlich nicht mit ihren Ansichten "hinterm Berg" gehalten haben ... und vor allem die erste Stellungnahme des BRV (
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf) war ein Totalveriss.
So richtig "zufrieden" waren die Kollegen vom BRV offenbar bis zum Schluss nicht (
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme3_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf), was ich persönlich auch, vor allem nach dem vorgelegten Zahlenmaterial in der zweiten Stellungnahme (
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf) auch ganz gut nachvollziehen kann.
Es überrascht - und irritiert - dann aber schon, wie diametral dazu der BBB sich lobhuddelnd gegenüber dem Finanzminister äußert.
Die - marginalen - Verbesserung für alle Münchner Kollegen in Ehren und sicherlich sind so Quisquilien wie die Abschaffung der Konkurrenzregelung für verheiratete Ehepaare, die beide Beamte sind, oder auch die Verbesserung im Pflegebereich zu begrüßen.
Aber dass künftig ein Großteil der "Bestandsbeamten" spätestens durch Verlust der Kindergeldberechtigung für ihr "leztes" Kind genauso in den neuen, deutlich abgesenkten, Familienzuschlag rutschen wie all diejenigen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes heiraten, kann man doch nicht allen Ernstes gut finden.
So niedrig sind meiner Erfahrung nach die Einstellungsvoraussetzungen auf keiner Qualifikationsebene, dass man das nicht umreißen könnte - wenn man es denn wollte!
Und dass daneben in Zeiten galoppierender Inflation, explodierender Wohn- und Energiekosten, nicht einmal im Ansatz über ein Besoldungserhöhung nachgedacht wird, sondern eine von der SPD vorgeschlagene Inflationsausgleichsprämie (
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015692.pdf) gleich am nächsten Tag (!) rundheraus abgelehnt wird (
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000018000/0000018395.pdf) hätte doch eigentlich den BBB auch mal zu einer kritischen Wortmeldung veranlassen müssen.
Stattdessen nur überschwengliches Selbstlob, weil man ein paar Mark, pardon, Euro für den neuen Familienzuschlag außerhalb von München herausgehandelt hat (vgl.
https://www.bbb-bayern.de/neuausrichtung-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile/).
Leider kann ich aus keiner Teilgewerkschaft, die dem BBB angehört, austreten, denn das wäre andernfalls das Gebot der Stunde: Keine Mitgliedsbeiträge mehr an eine Interessenvertretung mehr zahlen, die einen derart auflaufen lässt und sich dafür auch noch selbst feiert!