Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505816 times)

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #645 am: 03.12.2022 11:40 »
Guten Morgen,

ich bin lediger Beamter und scheinbar in Mietstufe V. Mit welchen Beträgen kann man hier rechnen?

Danke!

K.

Als Lediger Beamter geht man leer aus, wenn man nicht in Ortsklasse VII wohnt.

Tagelöhner

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #646 am: 03.12.2022 11:48 »
Wäre diese Klage dann innerhalb des Versicherungsschutzes oder nicht, weil Ereignisse des Sachverhalts (meine Widersprüche) bereits vor Versicherungsbeginn liegen?

Na ich hoffe doch schwer, dass jede halbwegs seriös geführte Versicherung derartiges in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als vorvertragliches Ereignis vom Versicherungsschutz ausschließt. Soweit kommt es noch, dass Schlaumeier sich kurz vor am Horizont aufziehenden Rechtsstreitigkeiten Versicherungsschutz erschleichen wollen, und damit die Solidargemeinschaft der Beitragszahler schädigen. Führt Bestenauslese jetzt schon zur Bauernschläue?

xap

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #647 am: 03.12.2022 11:53 »
In der Regel sind bereits bestehende Sachverhalte aufgrund der Wartezeit nicht abgesichert. Ich bin aber kein Versicherungsmakler. Evtl. dort noch mal nachfragen. Ich kann mir vorstellen, dass es auch Policen ohne Wartezeit gibt. Diese werden dann entsprechend teurer sein. Ob sich der Aufwand lohnt, muss jeder selbst wissen. Angeblich sind die Verfahren in der 1. Instanz nicht teuer und man kann sich selbst vertreten.

tester

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #648 am: 03.12.2022 11:57 »
Na ich hoffe doch schwer, dass jede halbwegs seriös geführte Versicherung derartiges in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als vorvertragliches Ereignis vom Versicherungsschutz ausschließt. Soweit kommt es noch, dass Schlaumeier sich kurz vor am Horizont aufziehenden Rechtsstreitigkeiten Versicherungsschutz erschleichen wollen, und damit die Solidargemeinschaft der Beitragszahler schädigen. Führt Bestenauslese jetzt schon zur Bauernschläue?

Da sind wir uns doch hier eh alle einig, dass Bestenauslese nicht mehr stattfindet. Insofern gut, dass unsere Dienstherren zumindest von unserer Bauernschläue profitieren können.

Kingrakadabra

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #649 am: 03.12.2022 11:58 »
Guten Morgen,

ich bin lediger Beamter und scheinbar in Mietstufe V. Mit welchen Beträgen kann man hier rechnen?

Danke!

K.

Als Lediger Beamter geht man leer aus, wenn man nicht in Ortsklasse VII wohnt.

Hauptsache dann die große Ankündigung, dass es eine neue Stufe L gibt. Eigentlich dürfte fast jede Stadt in Mietstufe VII liegen. ;)

felix19061

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #650 am: 03.12.2022 12:48 »
Hallo, wie sieht es in Mietenstufe 1 aus, wenn man ledig ist, ein Kind hat, welches aber nicht bei mir lebt? Bisher bekomme ich ca 125 Euro Familienzuschlag. Danke

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #651 am: 04.12.2022 13:27 »
Ich habe gerade mal eine Vergleichsrechnung zwischen Bayern und NRW bei meiner Besoldung A9/06 - 2 Kinder Mietstufe VII gemacht. Dazu habe ich im Rechner die Familienstufe 0 genommen und die Tabellenbeträge bei Zulagen eingetragen.

Da kommen einem fast die Tränen.

Wenn ich Beamter in NRW wäre würde ich 1.010,34 Euro NETTO!!!! mehr bekommen!! (sofern ich die Daten aus den Tabellen richtig herausgelesen habe - wovon ich ausgehe)

NRW bekommt wohl tatsächlich deutlich mehr Geld. Aber wie kommst du auf diese netto Beträge? Ich rechne da eher um die 300€ netto im Monat mehr? Ist natürlich auch sehr viel. Kann sein, dass hier häufig die Jahressonderzahlung in Bayern vergessen wird?

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #652 am: 04.12.2022 15:13 »
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #653 am: 04.12.2022 18:01 »
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #654 am: 04.12.2022 18:17 »
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.

Sorry, Du hast natürlich Recht, es sind 510,34 Euro. Wer rechnen bzw. richtig abschreiben kann ist da klar im Vorteil ;-)
Aber auch wenns nur die Hälfte ist bleibt es dabei, dass selbst Thüringen und NRW nach den Änderungen besser besolden als Bayern. Und der aktuelle Gesetzentwurf ist auch noch nicht auf die Erhöhung des Bürgergeldes angepasst, sondern basiert noch auf Hartz4.

magnifico

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #655 am: 04.12.2022 19:02 »
Mittlerweile ist der grusselige Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile im Landtag angekommen (http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015779.pdf).

Ausweislich der letzten Seiten in der Gesetzesbegründung (ab Seite 35) so ziemlich jede seriöse Interessenvertretung Einwendungen und Kritik vorgebracht - mit Ausnahme des Bayerischen Beamtenbundes!

Herr Nachtigall, der bekanntermaßen mit seinem CSU-Parteibuch einige Hoffnung an die eigene politische Entwicklung zu verbinden scheint, konnte ja schon ausweislich der Pressemitteilung des Finanzministers kaum genug lobende Worte für das neue Machwerk finden  (https://www.bayern.de/fueracker-bayern-bringt-verfassungsrechtlich-gebotene-anpassung-der-beamtenbesoldung-auf-den-weg-bayerisches-kabinett-billigt-regierungsentwurf-des-gesetzes-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbe/).

Irgendwie wundert es einen aber schon, dass gerade die Interessenvertretungen und Gewerkschaften der Beamtenschaft - anders als die der Richter und Staatsanwälte - so überhaupt nichts Negatives an dem Gesetzgebungsvorhaben zu finden scheinen. Klar, Richter und Staatsanwälte sind schon aufgrund ihrer Ausbildung sowie ihrer täglichen Praxis im Umgang mit Rechtsnormen einerseits sowie mit ihrer sachlichen Unabhängigkeit und Verantwortung andererseits wohl eher mal bereit, das Ganze aufzuarbeiten, kritisch zu hinterfragen und dann auch "Ross und Reiter" zu benennen.

Aber als die Vertreter des BRV beim BBB waren (https://www.bbb-bayern.de/der-bayerische-richterverein-zu-gast-beim-bbb/), werden die BRV-Leute sicherlich nicht mit ihren Ansichten "hinterm Berg" gehalten haben ... und vor allem die erste Stellungnahme des BRV (https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf) war ein Totalveriss.

So richtig "zufrieden" waren die Kollegen vom BRV offenbar bis zum Schluss nicht (https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme3_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf), was ich persönlich auch, vor allem nach dem vorgelegten Zahlenmaterial in der zweiten Stellungnahme (https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf) auch ganz gut nachvollziehen kann.

Es überrascht - und irritiert - dann aber schon, wie diametral dazu der BBB sich lobhuddelnd gegenüber dem Finanzminister äußert.

Die - marginalen - Verbesserung für alle Münchner Kollegen in Ehren und sicherlich sind so Quisquilien wie die Abschaffung der Konkurrenzregelung für verheiratete Ehepaare, die beide Beamte sind, oder auch die Verbesserung im Pflegebereich zu begrüßen.

Aber dass künftig ein Großteil der "Bestandsbeamten" spätestens durch Verlust der Kindergeldberechtigung für ihr "leztes" Kind genauso in den neuen, deutlich abgesenkten, Familienzuschlag rutschen wie all diejenigen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes heiraten, kann man doch nicht allen Ernstes gut finden.

So niedrig sind meiner Erfahrung nach die Einstellungsvoraussetzungen auf keiner Qualifikationsebene, dass man das nicht umreißen könnte - wenn man es denn wollte!

Und dass daneben in Zeiten galoppierender Inflation, explodierender Wohn- und Energiekosten, nicht einmal im Ansatz über ein Besoldungserhöhung nachgedacht wird, sondern eine von der SPD vorgeschlagene Inflationsausgleichsprämie (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015692.pdf) gleich am nächsten Tag (!) rundheraus abgelehnt wird (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000018000/0000018395.pdf) hätte doch eigentlich den BBB auch mal zu einer kritischen Wortmeldung veranlassen müssen.

Stattdessen nur überschwengliches Selbstlob, weil man ein paar Mark, pardon, Euro für den neuen Familienzuschlag außerhalb von München herausgehandelt hat (vgl. https://www.bbb-bayern.de/neuausrichtung-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile/).

Leider kann ich aus keiner Teilgewerkschaft, die dem BBB angehört, austreten, denn das wäre andernfalls das Gebot der Stunde: Keine Mitgliedsbeiträge mehr an eine Interessenvertretung mehr zahlen, die einen derart auflaufen lässt und sich dafür auch noch selbst feiert!

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #656 am: 05.12.2022 09:43 »
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.

Sorry, Du hast natürlich Recht, es sind 510,34 Euro. Wer rechnen bzw. richtig abschreiben kann ist da klar im Vorteil ;-)
Aber auch wenns nur die Hälfte ist bleibt es dabei, dass selbst Thüringen und NRW nach den Änderungen besser besolden als Bayern. Und der aktuelle Gesetzentwurf ist auch noch nicht auf die Erhöhung des Bürgergeldes angepasst, sondern basiert noch auf Hartz4.

Ist leider immer noch nicht korrekt. Man muss zunächst das Jahresgehalt betrachten und nicht nur das Monatsgehalt.

Beispiel für A9 / Miestufe 6 / 2 Kinder / Kirchensteuerpflichtig / Steuerklasse 1

Grundgehalt brutto pro Jahr NRW: 40.867€
Grundgehalt brutto pro Jahr Bayern: 44.210€

Familien- und Ortszuschlag NRW pro Jahr: 16.116€
Familien- und Ortszuschlag Bayern pro Jahr: 7.176€

Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr NRW: 56.983€
Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr Bayern: 5.1386€

Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr NRW: 42.459€
Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr Bayern: 39.345€

Der Netto-Unterschiedsbetrag liegt demnach bei 3114€ pro Jahr. Damit liegt der Mehrverdienst pro Monat in NRW bei netto 259,5€. Für A10 liegt er übrigens bei netto 234€, für A13 bei netto 145€.

Damit ist Bayern sicherlich nicht mehr an der Spitze im Bund. Es ist aber auch nicht so, als würde man hier in NRW monatlich unendlich viel mehr Geld verdienen als in Bayern.

Dennoch, wenn man sich v.a. die Stellungnahmen des Richtervereins durchliest, ist es schon mehr als fragwürdig, warum Bayern ein solches Gesetz aufgelegt hat. Und es bleibt spannend, wann die erste Verfassungsklage dagegen erhoben wird.

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #657 am: 05.12.2022 10:04 »
Mit steigender Kinderzahl ist Bayern aber der absolute NICHTSPITZENBESOLDER!

Und da hat man ja gerade als Bürgergeldempfänger die "besseren Karten". Vor allem wenn man nicht nur die Regelsätze betrachtet, sondern die ganzen Zusatzleistungen (z. B. Kinderbetreuungskosten, Klassenfahrten, Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas, Tafelbesuche, - bei mir im Ort sogar kostenloses Fahrrad in der Grundschule, kostenlose Freibadbesuche, kostenlose Büchereiausweise und viiiieles mehr...)

...BÜRGERGELD: ich koommmmeeee

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #658 am: 05.12.2022 10:30 »
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.

Sorry, Du hast natürlich Recht, es sind 510,34 Euro. Wer rechnen bzw. richtig abschreiben kann ist da klar im Vorteil ;-)
Aber auch wenns nur die Hälfte ist bleibt es dabei, dass selbst Thüringen und NRW nach den Änderungen besser besolden als Bayern. Und der aktuelle Gesetzentwurf ist auch noch nicht auf die Erhöhung des Bürgergeldes angepasst, sondern basiert noch auf Hartz4.

Ist leider immer noch nicht korrekt. Man muss zunächst das Jahresgehalt betrachten und nicht nur das Monatsgehalt.

Beispiel für A9 / Miestufe 6 / 2 Kinder / Kirchensteuerpflichtig / Steuerklasse 1

Grundgehalt brutto pro Jahr NRW: 40.867€
Grundgehalt brutto pro Jahr Bayern: 44.210€

Familien- und Ortszuschlag NRW pro Jahr: 16.116€
Familien- und Ortszuschlag Bayern pro Jahr: 7.176€

Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr NRW: 56.983€
Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr Bayern: 5.1386€

Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr NRW: 42.459€
Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr Bayern: 39.345€

Der Netto-Unterschiedsbetrag liegt demnach bei 3114€ pro Jahr. Damit liegt der Mehrverdienst pro Monat in NRW bei netto 259,5€. Für A10 liegt er übrigens bei netto 234€, für A13 bei netto 145€.

Damit ist Bayern sicherlich nicht mehr an der Spitze im Bund. Es ist aber auch nicht so, als würde man hier in NRW monatlich unendlich viel mehr Geld verdienen als in Bayern.

Dennoch, wenn man sich v.a. die Stellungnahmen des Richtervereins durchliest, ist es schon mehr als fragwürdig, warum Bayern ein solches Gesetz aufgelegt hat. Und es bleibt spannend, wann die erste Verfassungsklage dagegen erhoben wird.

Ich weiß nicht wie Du rechnest. Bei mir kommt was anderes raus: (wsl weil Du Mietstufe VI und Steuerklasse I rechnest)

A9/06 - zwei Kinder, verheiratet, Steuerklasse 3, Mietsufe VII

Grundgehalt Bayern:      3.379,94 (40.559,28)
Grundgehalt NRW:          3.302,44 (39.629,28)

Strukturzulage Bayern:      101,20 (1.214,40)
Sturkturzulage NRW:            92,86 (1.114,32)

Polizeizulage n. 2J. BY         168,54 (2.022,48)
Polizeizulage n. 2J. NRW      130,56 (1566,72)

Familien-/Ortsz. BY               677,37 (8.128,44)
Familien-/Ortsz. NRW        1.515,19 (18.182,28)

Soli BY und NRW                       0,0

Einkommenst. BY                   528,50 (Anteil 12,2 %)
Einkommenst. NRW               732,16 (Anteil 14,5 %)

Netto BY                             3.798,55
Netto NRW                         4.308,89

Differenz daraus 510,34 Euro

Quelle: Besoldungsrechner oeffentlicher-dienst.info

Und ich betrachte definitiv nur das Monatsnetto. Obs am Jahresende noch ne Sonderzahlung gibt oder nicht interessiert mich bei meinen laufenden monatlichen Kosten nicht.
Die Besoldung kann man uns nicht kürzen. Aber die Sonderzahlung kann man problemlos von einem jahr aufs andere streichen.

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #659 am: 05.12.2022 10:34 »
Mit steigender Kinderzahl ist Bayern aber der absolute NICHTSPITZENBESOLDER!

Und da hat man ja gerade als Bürgergeldempfänger die "besseren Karten". Vor allem wenn man nicht nur die Regelsätze betrachtet, sondern die ganzen Zusatzleistungen (z. B. Kinderbetreuungskosten, Klassenfahrten, Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas, Tafelbesuche, - bei mir im Ort sogar kostenloses Fahrrad in der Grundschule, kostenlose Freibadbesuche, kostenlose Büchereiausweise und viiiieles mehr...)

...BÜRGERGELD: ich koommmmeeee

Bayern fällt tatsächlich im Vergleich mit NRW weiter hinten unter, wenn man mal 3 Kinder statt 2 Kinder betrachtet.

Hier ist der Netto-Mehrverdienst bei oben genannten Voraussetzungen bei 3 Kindern für:

A9: 436€ pro Monat
A10: 405€ pro Monat
A13: 332€ pro Monat