Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 314074 times)

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #660 am: 05.12.2022 10:45 »
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.

Sorry, Du hast natürlich Recht, es sind 510,34 Euro. Wer rechnen bzw. richtig abschreiben kann ist da klar im Vorteil ;-)
Aber auch wenns nur die Hälfte ist bleibt es dabei, dass selbst Thüringen und NRW nach den Änderungen besser besolden als Bayern. Und der aktuelle Gesetzentwurf ist auch noch nicht auf die Erhöhung des Bürgergeldes angepasst, sondern basiert noch auf Hartz4.

Ist leider immer noch nicht korrekt. Man muss zunächst das Jahresgehalt betrachten und nicht nur das Monatsgehalt.

Beispiel für A9 / Miestufe 6 / 2 Kinder / Kirchensteuerpflichtig / Steuerklasse 1

Grundgehalt brutto pro Jahr NRW: 40.867€
Grundgehalt brutto pro Jahr Bayern: 44.210€

Familien- und Ortszuschlag NRW pro Jahr: 16.116€
Familien- und Ortszuschlag Bayern pro Jahr: 7.176€

Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr NRW: 56.983€
Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr Bayern: 5.1386€

Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr NRW: 42.459€
Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr Bayern: 39.345€

Der Netto-Unterschiedsbetrag liegt demnach bei 3114€ pro Jahr. Damit liegt der Mehrverdienst pro Monat in NRW bei netto 259,5€. Für A10 liegt er übrigens bei netto 234€, für A13 bei netto 145€.

Damit ist Bayern sicherlich nicht mehr an der Spitze im Bund. Es ist aber auch nicht so, als würde man hier in NRW monatlich unendlich viel mehr Geld verdienen als in Bayern.

Dennoch, wenn man sich v.a. die Stellungnahmen des Richtervereins durchliest, ist es schon mehr als fragwürdig, warum Bayern ein solches Gesetz aufgelegt hat. Und es bleibt spannend, wann die erste Verfassungsklage dagegen erhoben wird.

Ich weiß nicht wie Du rechnest. Bei mir kommt was anderes raus: (wsl weil Du Mietstufe VI und Steuerklasse I rechnest)

A9/06 - zwei Kinder, verheiratet, Steuerklasse 3, Mietsufe VII

Grundgehalt Bayern:      3.379,94 (40.559,28)
Grundgehalt NRW:          3.302,44 (39.629,28)

Strukturzulage Bayern:      101,20 (1.214,40)
Sturkturzulage NRW:            92,86 (1.114,32)

Polizeizulage n. 2J. BY         168,54 (2.022,48)
Polizeizulage n. 2J. NRW      130,56 (1566,72)

Familien-/Ortsz. BY               677,37 (8.128,44)
Familien-/Ortsz. NRW        1.515,19 (18.182,28)

Soli BY und NRW                       0,0

Einkommenst. BY                   528,50 (Anteil 12,2 %)
Einkommenst. NRW               732,16 (Anteil 14,5 %)

Netto BY                             3.798,55
Netto NRW                         4.308,89

Differenz daraus 510,34 Euro

Quelle: Besoldungsrechner oeffentlicher-dienst.info

Und ich betrachte definitiv nur das Monatsnetto. Obs am Jahresende noch ne Sonderzahlung gibt oder nicht interessiert mich bei meinen laufenden monatlichen Kosten nicht.
Die Besoldung kann man uns nicht kürzen. Aber die Sonderzahlung kann man problemlos von einem jahr aufs andere streichen.

Ich hab's jetzt nicht im Detail gerechnet - aber wenn man die Jahressonderzahlung außer Acht lässt und sich einfach nur auf das Monatsnetto konzentriert sind das einfach unterschiedliche Annahmen die gemacht werden. Dann kommt man für Bayern natürlich nochmal auf deutlich schlechtere Werte, als wenn man das Jahressonderzahlung dazu rechnet, die bei dir übrigens 128€ netto pro Monat ausmacht. Also dann 381€ pro Monat Mehrzahlung netto in NRW. Liegt hier dann natürlich auch an der Steuerklasse III, dass hier die Unterschiede nochmal größer werden.

Ist aus meiner Sicht immer noch ein sehr großes Betrag. Das sind im Jahr 4.572€. Daran sieht man dann wieder einmal sehr klar, dass Bayern eben nicht mehr Spitzenbesolder ist (sollte die gemachte Rechnung denn stimmen). Daher gehe ich davon aus, wenn man auch diei Antworten vom BBB auf diverse Anfragen und die Stellungnahmen des Richtervereins liest sowie sich vor Augen hält, dass die Berechnungen noch auf Basis von Hartz IV vorgenommen wurden, dass hier noch Änderungen vorgenommen werden müssen - ggf. basierend auf einem Urteil eines Verfassungsgerichts.

Mir geht's hier nur darum, dass man nicht wild mit Zahlen jongliert und dann gerüchteweise Monatsgehälter diskutiert werden, die mit der Realität nichts zu tun haben.

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #661 am: 05.12.2022 10:52 »
Bayern A 12 Stufe 9 mit 3 Kindern bzw NRW, Ortsstufe 6 für teure Pflaster wie Düsseldorf oder Köln oder Garmisch oder Ebersberg

Bayern:
4832 € Grundgehalt
554,41 € Familienzuschlag
446,28 € Familienzuschlag                   = 5832,69 € Brutto

NRW:
4722,56 € Grundgehalt
1343,19 € Familienzuschlag
829,75 € Familienzuschlag                   = 6895,50 €

Sind also pro Monat nur 1062,81 € Brutto mehr als der Spitzenreiter Bayern......Und beide wolleb verfassungsgemäß sein? Irgendwie stimmt doch da was nicht....

Es wird hier wie so häufig die Jahressonderzahlung in Bayern vergessen.

Bayern:
Grundgehalt: 62.407€ pro Jahr
Familienzuschlag: 6652€ pro Jahr
Familienzuschlag: 5352€ pro Jahr

--> 74.411€ pro Jahr brutto


NRW Grundgehalt:
Grundgehalt: 57.909€ pro Jahr
Familienzuschlag: 16.116€ pro Jahr
Familienzuschlag: 9.948€ pro Jahr

--> 83.973€ pro Jahr brutto

--> Unterschiedsbetrag: 9.562€ pro Jahr bzw. 796€ pro Monat


Natürlich immer noch ein riesen Batzen Geld und aus meiner Sicht sind die Unterschiede völlig irre. Mir geht's aber nur darum, dass man mit den richtigen Zahlen rechnet.

Beamter

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #662 am: 05.12.2022 11:01 »
Mit steigender Kinderzahl ist Bayern aber der absolute NICHTSPITZENBESOLDER!

Und da hat man ja gerade als Bürgergeldempfänger die "besseren Karten". Vor allem wenn man nicht nur die Regelsätze betrachtet, sondern die ganzen Zusatzleistungen (z. B. Kinderbetreuungskosten, Klassenfahrten, Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas, Tafelbesuche, - bei mir im Ort sogar kostenloses Fahrrad in der Grundschule, kostenlose Freibadbesuche, kostenlose Büchereiausweise und viiiieles mehr...)

...BÜRGERGELD: ich koommmmeeee

Man kann das sicher diskutieren. Aber die Tafel hier als Benefit aufzuführen, puh, das ist m. E. Unfug.

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #663 am: 05.12.2022 11:04 »
Ihr arbeitet zugleich mit unterschiedlichen Steuerklassen, weshalb eure Ergebnisse unterschiedlich ausfallen. Deshalb geht das Bundesverfassungsgericht von einem standardisierten Verfahren aus, das als Ergebnis zu vergleichbaren Beträgen führt.

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #664 am: 05.12.2022 11:22 »
Ihr arbeitet zugleich mit unterschiedlichen Steuerklassen, weshalb eure Ergebnisse unterschiedlich ausfallen. Deshalb geht das Bundesverfassungsgericht von einem standardisierten Verfahren aus, das als Ergebnis zu vergleichbaren Beträgen führt.

Japp, natürlich. Oder man rechnet vielleicht einfach nur mit den Bruttowerten. Wäre wohl besser. Aber wichtig ist eben aus meiner Sicht, mit den korrekten Zahlen zu rechnen und nicht einfach Jahressonderzahlungen o.Ä. rauszulassen.

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #665 am: 05.12.2022 11:52 »
Das Prüfprogramm des Bundesverfassungsgerichts betrachtet mit Ausnahme der eine Zwitterposition einnehmenden Mindestalimentation auf der ersten Prüfungsstufe grundsätzlich Bruttobeträge, um so Indizien für oder gegen einen verfassungswidrigen Gehalt der gewährten Alimentation zu sammeln. Damit kommt es nicht zur Verzerrung, die durch unterschiedliche hohe zu versteuernde Beträge entsteht. Darüber hinaus betrachtet es zur Bemessung der tatsächlich gewährten Alimentation als Pendant zur Mindestalimentation neben dem Grundgehaltssatz, familienbezogene Zulagen, Zulagen, die allen aktiven Beamten einer Besoldungsgruppe (im Prüfprogramm hier die unterste) gewährt werden, sowie Sonderzahlungen und ggf. das Urlaubsgeld und Ortszulagen, um das Besoldungsniveau (also die dem betreffenden Beamten gewährte Bruttobesoldung) zu bemessen (vgl. die Rn. 88 der Entscheidung vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09). Entsprechend ist es sinnvoll, so wie Du schreibst, auch Sonderzahlungen zu beachten, um am Ende vergleichbare Besoldungsniveaus zu erhalten.

Allgäuer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #666 am: 06.12.2022 09:03 »
Hallo,

als stiller Mitleser verfolge ich seit ca. einem halben Jahr dieses Forum zur amtsangemessenen Alimentation. Über den Unsinn, den unsere Regierung uns unterschieben möchte, will ich nicht weiter eingehen. Ich denke die Meinung ist hier klar.

Leider habe ich es versäumt, für die Jahre 2020 und 2021 Widerspruch einzulegen. Dazu hätte ich zwei/drei Fragen:

1. Wer hat schon Widerspruch für das Jahr 2022 eingelegt (in Bayern)? Gab es dazu Reaktionen aus dem LfF?

2. Besteht die Möglichkeit für die Jahre 2020, 2021 noch Widerspruch einzulegen (sozusagen Widerspruch gegen der Widerspruch der bay. Regierung).

Danke für Euren Input!

starmanu13

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #667 am: 06.12.2022 11:00 »
Ich bin kommunaler Landesbeamter in A12 Stufe 10 und habe 2 Kinder aus 1. Ehe. Ich wohnte bis 31.05.2020 in Mietstufe III und seit 01.06.2020 in Mietstufe II. Meine 1. Ehefrau war auch Beamtin.

Ich verdiente während der 1. Ehe folgende Familienzuschläge:

Vom 01.01.2020 bis 30.04.2020

•   Familienzuschlag Stufe 1 und 2: 317,25 Euro

Vom 01.05.2020 (Trennung und Auszug)  bis 31.12.2020

•   Familienzuschlag Stufe 1: 71,77 Euro (den Familienzuschlag für die beiden Kinder erhielt meine Exfrau)

Vom 01.01.2021 bis 30.04.2021

•   Familienzuschlag Stufe 1: 72,78 Euro

Vom 01.05.2021 bis 30.09.2021

•   Kein Familienzuschlag da Scheidung

Seit 01.10.2021 bis aktuell

•   Familienzuschlag Stufe 1 und 3, da Neuheirat und Berücksichtigung 3 Stiefkinder im Familienzuschlag (wegen meine beiden Zählkinder als Kind 2, Kind 4 und Kind 5):                  1.041,44 Euro

Wirkt sich der neue Ortszuschlag/Familienzuschlag auch bei mir auch oder bin ich in der Besoldung zu hoch und in der Mietstufe zu niedrig?
Wenn ja, wie wirkt es sich aus und wirkt es sich auch auf die Sonderzahlung/Zuwendung im Dezember aus?
Muss ich dazu was machen oder geht das automatisch?

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #668 am: 06.12.2022 11:59 »
Hallo,

als stiller Mitleser verfolge ich seit ca. einem halben Jahr dieses Forum zur amtsangemessenen Alimentation. Über den Unsinn, den unsere Regierung uns unterschieben möchte, will ich nicht weiter eingehen. Ich denke die Meinung ist hier klar.

Leider habe ich es versäumt, für die Jahre 2020 und 2021 Widerspruch einzulegen. Dazu hätte ich zwei/drei Fragen:

1. Wer hat schon Widerspruch für das Jahr 2022 eingelegt (in Bayern)? Gab es dazu Reaktionen aus dem LfF?

2. Besteht die Möglichkeit für die Jahre 2020, 2021 noch Widerspruch einzulegen (sozusagen Widerspruch gegen der Widerspruch der bay. Regierung).

Danke für Euren Input!


Ich würde mal sagen - kommt darauf an. Wenn dein Dienstherr direkt der Freistaat Bayern ist, kannst du auch noch für die Jahre 2020, 2021 und 2022 Widerspruch einlegen, weil der Freistaat Bayern auf die zeitnahe Geltendmachung für 2020, 2021 und 2022 verzichtet hat. Demnach kannst du also noch bis Ende 2023 für insgesamt 4 Jahre (2020,2021, 2022, 2023) Widerspruch einlegen.
Wenn du nicht beim Freistaat Bayern, sondern bei einer Kommune oder anderen Körperschaft beamtet bist, würde ich dir raten noch dieses Jahr Widerspruch für die Jahre 2020, 2021 und 2022 einzulegen, da der Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung nach Auskunft des Finanzministeriums für diese Körperschaften nicht gilt. Mal schauen was die Kommunen dann verbescheiden.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung sondern meine Meinung.

Allgäuer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #669 am: 06.12.2022 14:26 »
Zitat
Wenn dein Dienstherr direkt der Freistaat Bayern ist, kannst du auch noch für die Jahre 2020, 2021 und 2022 Widerspruch einlegen, weil der Freistaat Bayern auf die zeitnahe Geltendmachung für 2020, 2021 und 2022 verzichtet hat. Demnach kannst du also noch bis Ende 2023 für insgesamt 4 Jahre (2020,2021, 2022, 2023) Widerspruch einlegen.


Das wäre in meinem Fall richtig (Dienstherr = Freistaat Bayern)!

Ich möchte definitiv Widerspruch einlegen, habe allerdings Bedenken, da es in 2023 um meinen Verwendungsaufstieg geht. Den würde ich nur ungern "gefährden".

Bedeutet "zeitnahe Geltendmachung", dass eben nicht für die genannten Jahre direkt, z.B. im Dezember, Widerspruch eingelegt werden muss? Das Schreiben ist ja öffentlich zugänglich, ich denke da kann sich kein Politiker rausreden... Die Frage für mich ist nur: Ist dann 2022 der spätest mögliche Zeitpunkt für den Widerspruch oder 2023????

@lotsch in einem Beitrag von Dir habe ich eben von "mehreren Jahren Widerspruch" gelesen. Hast Du nun widersprochen?

... und natürlich erwarte ich keine Rechtsberatung! Aber die Tendenz vom "Schwarmwissen" ist oft die Richtige...

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #670 am: 06.12.2022 16:38 »
Die zeitnahe Geltendmachung beinhaltet i.d.R. die Pflicht, im laufenden Kalenderjahr für das laufende Kalenderjahr mit einem statthaften Rechtsbehelf den Dienstherrn nicht darüber im Unklaren zu lassen, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird; ein Nachholen sieht die Rechtsprechung i.d.R. nicht vor (vgl. bspw. meine Ausführungen unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119601.15.html). Ein statthafter Rechtsbehelf umfasst die gewährte Alimentation des Kalenderjahrs als solche und sichert damit sämtliche ggf. vom Dienstherrn nicht befriedigte Alimentationsansprüche; Zusagen des Dienstherrn sind hingegen der Auslegung zugänglich, wie unlängst wieder das hamburgische Beispiel gezeigt hat und weiterhin zeigt. Entsprechend muss Du abwägen, was Dir vom Gefühl her wichtiger ist. Rechtlich gesehen kann und darf Dein Widerspruch keinerlei Auswirkungen auf den Verwendungsaufstieg haben. Entsprechend kann man Dir unabhängig von einer (wie Du selbst schreibst, hier nicht zu erwartenden) Rechtsberatung nur raten, noch in diesem Kalenderjahr Widerspruch gegen die Dir gewährte Alimentation zu erheben.

jsoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #671 am: 06.12.2022 18:05 »
Bei mir wurde der Widerspruch abgewiesen (Besoldungsstelle Kaufbeuren, Bayern). Ich bin jetzt am überlegen, ob ich gleich klagen soll oder nächstes Jahr die Optionen auslote.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen / wie geht ihr mit einem abgewiesenen Widerspruch um?

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #672 am: 06.12.2022 18:19 »
Bei mir wurde der Widerspruch abgewiesen (Besoldungsstelle Kaufbeuren, Bayern). Ich bin jetzt am überlegen, ob ich gleich klagen soll oder nächstes Jahr die Optionen auslote.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen / wie geht ihr mit einem abgewiesenen Widerspruch um?

Bei einer Klage wären die Folgejahre (jedenfalls laut manchen Verwaltungsgerichten) gleich mit dabei, weil ein erneutes Widerspruchsverfahren sinnlos wäre.

Weitere Basisinfos hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.3750.html

Muss man sich überlegen ob es sich lohnt. Bin nicht aus Bayern, daher nicht so in der bayrischen Materie drin.

Der Tipp mit den Prozesszinsen war leider falsch. Die Thüringer Vorlage ist ganz gut, muss halt auf Bayern angepasst werden. Ein wenig Begründung müsste dann noch dazukommen. Das neue Besoldungsgesetz macht die Sache mit den vielen Zuschlägen leider nicht einfach zu argumentieren.

Evtl. Termin bei der Rechtsantragsstelle des VG machen...

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #673 am: 06.12.2022 19:40 »
Bei mir wurde der Widerspruch abgewiesen (Besoldungsstelle Kaufbeuren, Bayern). Ich bin jetzt am überlegen, ob ich gleich klagen soll oder nächstes Jahr die Optionen auslote.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen / wie geht ihr mit einem abgewiesenen Widerspruch um?

Bei einem abgewiesenen Widerspruch, also dem Widerspruchsbescheid, kommt es normalerweise darauf an, was am Ende des Bescheids in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, habe ich mal gelernt. Normalerweise steht darin, dass man innerhalb eines Monats Klage an das Verwaltungsgericht einreichen kann. Wenn da keine Rechtsbehelfsbelehrung steht, dann hast du normalerweise 1 Jahr Zeit Klage einzureichen, habe ich mal gelernt.
Die Klage an das Verwaltungsgericht kannst du selbst einreichen und dich auch selbst vertreten. In der zweiten Instanz brauchst du dann eine Rechtsanwalt. Ich an deiner Stelle würde selbst Klage einreichen, mir auf der Seite des thüringischen Beamtenbunds das Klagemuster anschauen und entsprechend umändern. Du kannst dir auch einen Anwalt nehmen (der was kann halt), oder deine Rechtsschutzversicherung einschalten. Dabei ist zu bedenken, dass die Rechtsschutzversicherung einen oft nach der ersten Inanspruchnahme kündigt. Wenn du das Verfahren gewinnst, muss die unterlegene Partei die Verfahrenskosten und auch deinen Rechtsanwalt zahlen. Ich denke es kommt bei Klagen immer auf das Chancen-Risiko-Verhältnis und den Aufwand an. Das muss jeder für sich entscheiden. Was haben die eigentlich für eine Begründung abgegeben? Wie immer keine Rechtsberatung. Meine Halbweisheiten können gerne diskutiert werden.

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #674 am: 06.12.2022 19:55 »
Jetzt feiert sich auch noch die DPolG, die in Zusammenarbeit mit dem BBB "mitverhandelt" hat, für das Ergebnis. Auf den entsprechenden Facebook bzw. Instagram Accounts wurde ein 3-minütiges Video zum Thema eingestellt, wen es interessiert.