Ich hoffe auch, dass die Gewerkschaften ihren Mitgliedern zeitnah eine Handlungsempfehlung bzw. entsprechende Vorlagen für Widersprüche und rechtlichen Beistand bei eventuellen Klagen an die Hand geben.
Nichts desto trotz ist es momentan denke ich wichtig, auf die Entscheider in der Politik zuzugehen und unsere Meinung kundzutun. Ich war tatsächlich Recht erstaunt darüber, wie einfach eine solche Petition an den verantwortlichen Ausschuss zu stellen ist, mit dem sich die Politiker auch tatsächlich auseinandersetzen müssen.
Zuerst habe ich lediglich die folgende E-Mail an die Geschäftsstelle des Ausschusses und deren Leiter geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird um Weiterleitung des im folgenden beschrieben Sachverhalts an den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gebeten.
Als bayerischer Beamter und Familienvater von fünf Kindern möchte ich mich hiermit zum Gesetzesentwurf des BayStMFH zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile äußern, welcher Ihrem Ausschuss vor kurzem zur Entscheidung übergeben wurde.
Seit längerer Zeit verfolge ich die Entwicklung in dieser Sache deutschlandweit - in vielen anderen Bundesländern wurde das Urteil des BVerfG von 2020 bereits umgesetzt. In der Art und Weise der Umsetzung fanden die jeweiligen Landesgesetzgeber diverse Wege, zum Teil zum großen Vorteil kinderreicher Familien.
Meine Familie und ich leben selbst im Landkreis von XY, Mietstufe II. Nach dem neuen Gesetzesentwurf entspricht dies keiner nennenswerten Steigerung des Familienzuschlags, obwohl in unserer Ortschaft Baugrundstücke für durchschnittlich 480€/ qm gehandelt werden und sich auch hier die Lebenshaltungskosten in Form von Nahrungsmitteln, Energiekosten und sonstigen Ausgaben für einen 7-Personen-Haushalt enorm erhöht haben.
Meine Ehefrau widmet sich neben einem 450€-Job, der meiner Meinung nach das Maximum an Berufsausübung für sie ist, der Erziehung unserer Kinder. Von einem Jahresgehalt von 20.000 Euro, das der Gesetzesentwurf vorsieht, ist sie weit entfernt. Auch die Erhöhungsbeträge, die bis zur Besoldungsstufe A10 vorgesehen sind - in unserem Fall 75,- Euro monatlich bei A9 - können die Mehrkosten von fünf Kindern nicht im Ansatz ausgleichen.
Die Abkehr vom Alleinverdiener- zum Mehrverdienerprinzip in der Alimentation, die der Entwurf anstrebt, ist meiner Meinung nach das deutlich falsche Signal. Es schwächt Familien und macht den Beamtenberuf unattraktiv. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Möglichkeit, diese adäquat zu unterhalten, muss meiner Meinung nach ein Grundbestandteil des Beamtentums bleiben, um den Beamtenstatus weiterhin attraktiv zu halten.
In anderen Bundesländern wie beispielsweise NRW und Baden-Württemberg wurden die Kinderzuschläge massiv erhöht.
Hier droht Bayern, vom Status des Spitzenbesolders verdrängt zu werden. Dies ist ein fatales Signal für die Beamtenschaft und auch künftige Bewerber.
Gesprächsweise konnte ich bislang keine Person feststellen, die den Entwurf in seiner jetzigen Art und Weise gutheißt. Eine Stärkung von Familien - außer im absoluten Ballungsraum - ist hier für mich nicht erkennbar.
Die Einführung einer Pflegekomponente ist lobenswert, jedoch wird hierdurch eine Verbesserung für kinderreiche Familien nicht erreicht. Auch das, durch das BVerfG geforderte Erreichen der 115 Prozent über der Grundsicherung wird lediglich durch Einberechnung der fiktiven 20.000 Euro Jahresgehalt des Ehepartners erreicht. Dies scheint wie bereits oben beschrieben im Falle mehrerer Kinder nicht realistisch.
Ich bitte Sie als entscheidende Kraft der Politik, die o.g. Einwände bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Ich verbleibe hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen,
XY
Nachdem ich die Frage, ob das Anliegen als Petition behandelt werden soll, bejaht hatte, bekam ich nun diese Antwort per E-Mail:
Gesetzesentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Petition vom 07.12.2022
Sehr geehrter Herr XY,
Ihre Petition haben wir erhalten. Sie wird bei uns unter dem Aktenzeichen OD.0431.18 geführt.
Über Ihre Petition wird der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie einer Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung beraten und Beschluss fassen. Wir haben deshalb von der Staatsregierung eine Stellungnahme zum Sachverhalt angefordert. Die dafür notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie daher um Geduld.
Der Ausschuss berät grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Er kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, sofern Sie dies beantragen oder es aus anderen Gründen angezeigt erscheint. Über den voraussichtlichen Sitzungstermin werden wir Sie informieren. Diese Terminbenachrichtigung können wir aufgrund der parlamentarischen Abläufe jedoch erst in der Vorwoche der Sitzung versenden. Sobald das Beratungsergebnis vorliegt, werden wir es Ihnen schriftlich mitteilen. Nähere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Landtags unter
www.bayern.landtag.de/petitionen/faq/.
Mit freundlichen Grüßen
XY vom Bayerischen Landtag