Die Familienzuschläge wurden auch bisher bereits anteilig berechnet:
Die Besoldung, das heißt die Grundbezüge (zum Beispiel das Grundgehalt und die Amtszulagen) und die Nebenbezüge (zum Bei- spiel Zulagen), werden grundsätzlich im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit vermindert. Dies gilt insbesondere auch für den Familienzuschlag.
Grundlage bildet hierfür: Art. 6 BayBesG
Siehe dazu auch die Broschüre „Informationen Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und Heimat., S.10 und S.11.
Der Zuschlag wird jedoch nicht gekürzt bei Beamtenehepaaren, die zusammen den Stundenumfang mindestens einer Vollzeitstelle erreichen.
Dies konnte der Besoldungsrechner meines Wissens jedoch auch in der Vergangenheit nicht darstellen, da der Partner bzw. die Partnerin nicht mit erfasst wird.