Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507046 times)

xap

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #810 am: 09.01.2023 12:52 »
War er doch schon immer, oder?

Segglmeier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #811 am: 09.01.2023 13:12 »
Nein, zumindest nicht in Bayern.

Segglmeier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #812 am: 09.01.2023 13:35 »
Der DGB bemängelt die offensichtliche Teilzeitquotierung im Gesetzentwurf:
Zitat
Bei einer Teilzeitbeschäftigung müsse aufgrund konstanter Kosten auf Kürzungen der orts- und
familienbezogenen Bestandteile ganz oder zumindest weitgehend verzichtet werden.
Dazu schreibt in dem Entwurf die Regierung:
Zitat
Eine grundsätzliche Teilzeitkürzung entspricht dem geltenden Rechtsstand des Art. 6 BayBesG. Durch den Gesetzentwurf ergibt sich aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung kein Änderungsbedarf. Ob und in welchem Umfang der Dienst in Teilzeit ausgeübt wird, unterliegt
u.a. der Entscheidungsfreiheit der Beamten und Beamtinnen. Das Besoldungsrecht darf auf
diese Entscheidung zum individuellen Lebenszuschnitt reagieren.

Das heisst, in vielen ähnlich gelagerten Familiensituationen wird mal wohl den Kindergeldberechtigten aus besoldungstechnischen Gründen demjenigen zuweisen lassen müssen, der 100% arbeitet weil man sich sonst um ordentlich Geld bringt.

Petmaier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #813 am: 09.01.2023 14:01 »
Die Familienzuschläge wurden auch bisher bereits anteilig berechnet:

Die Besoldung, das heißt die Grundbezüge (zum Beispiel das Grundgehalt und die Amtszulagen) und die Nebenbezüge (zum Bei- spiel Zulagen), werden grundsätzlich im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit vermindert. Dies gilt insbesondere auch für den Familienzuschlag.
Grundlage bildet hierfür: Art. 6 BayBesG

Siehe dazu auch die Broschüre „Informationen Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und Heimat., S.10 und S.11.

Der Zuschlag wird jedoch nicht gekürzt bei Beamtenehepaaren, die zusammen den Stundenumfang mindestens einer Vollzeitstelle erreichen.

Dies konnte der Besoldungsrechner meines Wissens jedoch auch in der Vergangenheit nicht darstellen, da der Partner bzw. die Partnerin nicht mit erfasst wird.


Segglmeier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #814 am: 09.01.2023 14:07 »
Die Familienzuschläge wurden auch bisher bereits anteilig berechnet:

Die Besoldung, das heißt die Grundbezüge (zum Beispiel das Grundgehalt und die Amtszulagen) und die Nebenbezüge (zum Bei- spiel Zulagen), werden grundsätzlich im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit vermindert. Dies gilt insbesondere auch für den Familienzuschlag.
Grundlage bildet hierfür: Art. 6 BayBesG

Siehe dazu auch die Broschüre „Informationen Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und Heimat., S.10 und S.11.

Der Zuschlag wird jedoch nicht gekürzt bei Beamtenehepaaren, die zusammen den Stundenumfang mindestens einer Vollzeitstelle erreichen.

Dies konnte der Besoldungsrechner meines Wissens jedoch auch in der Vergangenheit nicht darstellen, da der Partner bzw. die Partnerin nicht mit erfasst wird.
Gerade probiert, egal ob 60 oder 100%, beim BSR 2023 nach bisherigem Recht kürzt er nichts ein bei Teilzeit mit "Ehepartner Beamter 2 Kinder".
Wenn das mit der Nichtkürzung und beide zusammen mindestens eine Vollzeitstelle weiterhin gelten sollte, dann wäre zumindest diesbezüglich nicht veranlasst, ausser dass der Rechner das halt (noch) für 2023beta nicht kann.  :)

Petmaier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #815 am: 09.01.2023 14:57 »
Du hast natürlich Recht, der Besoldungsrechner konnte es auch bisher schon ::)

Im Gesetzentwurf findet sich dazu etwas in Art. 36 Abs. 5. Demnach findet bei den Kindergeld bezogenen Stufen ..

.Art. 6 [...]auf den
Betrag keine Anwendung, wenn einer oder eine der Anspruchsberechtigten im
Sinn des Satzes 4 vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit beschäftigt
sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen
.


Zur möglichen Kürzung der Stufe V habe ich bislang noch nichts gefunden...

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #816 am: 11.01.2023 14:04 »
Hallo in die Runde. Ich lese zwar aufmerksam mit, aber alles nochmal durchzuforsten ist mir jetzt doch zu anstrengend.

Hat denn schon jemand einen Widerspruch über die Besoldung 2020-2022 eingelegt und diesen Widerspruch bereits auf den beabsichtigen Gesetzentwurf bezogen?

Nach dem Motto ich sehe was ihr macht, lege aber im Voraus bereits Widerspruch ein, solange die Jahre dafür noch offen sind. Wäre das legitim? Und wenn ja und jemand ist so vorgegangen: kam bereits eine Antwort?

Segglmeier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #817 am: 23.01.2023 10:30 »
Erwartungsgemäß geht natürlich erstmal nix voran. Am 6.12.22 in den Ausschuss überwiesen. Nicht mal auf einer Tagesordnung aufgetaucht... Waren nicht Wahlen im Herbst?


Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #818 am: 23.01.2023 10:52 »
Schon sehr traurig, dass nix voran geht. - ja - im Herbst sind Wahlen (allerdings nichts wählbares dabei  ::))

Thüringen ist übrigens sogar schon bei der "Nachbesserung wegen Bürgergeld"... da ist schon der Gesetzesentwurf zur Besoldungserhöhung dazu fertig!

Segglmeier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #819 am: 23.01.2023 11:03 »
Da sieht man halt wieder wie wichtig der ÖD für die bayerische Einheitspartei und ihre orangen Kumpels ist.

BeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #820 am: 23.01.2023 12:25 »
Schon sehr traurig, dass nix voran geht. - ja - im Herbst sind Wahlen (allerdings nichts wählbares dabei  ::))

Thüringen ist übrigens sogar schon bei der "Nachbesserung wegen Bürgergeld"... da ist schon der Gesetzesentwurf zur Besoldungserhöhung dazu fertig!

Bitter für Bayern. In Thüringen kommt netto einiges mehr auf das Konto mit Kindern.
Unverständlich, wenn man damit wirbt, dass sich Arbeiten lohnen muss und Bayern die attraktivste Besoldung hat.

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #821 am: 23.01.2023 12:46 »
Da werden dann sicher viele Lehrer mit Kindern oder solchen in Planung von TH nach BY kommen, um mit geringerem Gehalt die doppelte Miete zu bestreiten.

Also meine Wahlentscheidung hängt maßgeblich davon ab, was in diesem Gesetzgebungsverfahren raus kommt...

Nexes

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #822 am: 23.01.2023 13:40 »
Erwartungsgemäß geht natürlich erstmal nix voran. Am 6.12.22 in den Ausschuss überwiesen. Nicht mal auf einer Tagesordnung aufgetaucht... Waren nicht Wahlen im Herbst?

Och nö... hatte gehofft, dass die den Punkt in Ihrer Sitzung morgen mitnehmen. D.h. wieder einen Monat auf den Ausschuss warten :(

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #823 am: 23.01.2023 15:38 »
Erwartungsgemäß geht natürlich erstmal nix voran. Am 6.12.22 in den Ausschuss überwiesen. Nicht mal auf einer Tagesordnung aufgetaucht... Waren nicht Wahlen im Herbst?

Och nö... hatte gehofft, dass die den Punkt in Ihrer Sitzung morgen mitnehmen. D.h. wieder einen Monat auf den Ausschuss warten :(


...oder 2...
...oder 3...

ich hab den Ausschuss tatsächlich nochmal angeschrieben, wann man denn gedenkt, sich darum mal zu kümmern...

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #824 am: 23.01.2023 16:02 »
Ich bin auch mal gespannt wann das als TOP im Ausschuss für den öffentlichen Dienst erscheint. Er tagt schließlich jede Sitzungswoche Dienstags.

Interessant ist ein TOP im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.01.:

Zitat
I. Verfassungsstreitigkeit
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 2. Januar 2023 (Vf. 22-VII-22) betreffend
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
1. der Anlage 1 - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zu Art. 46 Satz 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032- 1-1-F), das zuletzt durch Art. 130 b des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl S. 414) geändert worden ist,
2. der Anlagen 1 und 11 „a. F." - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zu Art. 104 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) „a. F." vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F)
PII-G1310.22-0017

Dies muss ja auch Auswirkungen auf die A Besoldung haben. Was auch immer dabei rumkommt oder dieser TOP letztendlich bedeutet.