[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

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InVinoVeritas

Übrigens Herr Fackler der Vorsitzende des Ausschusses für öffentlichen Dienst hat auf Abgeordnetenwatch geantwortet, dass das Alimentationsgesetz voraussichtlich nächste Woche am 31.01. beraten wird:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/wann-wird-der-gesetzentwurf-der-staatsregierung-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbezogener

BeamterBY

Zitat von: InVinoVeritas in 24.01.2023 16:38
Übrigens Herr Fackler der Vorsitzende des Ausschusses für öffentlichen Dienst hat auf Abgeordnetenwatch geantwortet, dass das Alimentationsgesetz voraussichtlich nächste Woche am 31.01. beraten wird:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/wann-wird-der-gesetzentwurf-der-staatsregierung-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbezogener

Da bin ich ja gespannt. Herr Fackler sieht ja den vorgelegten Entwurf als angemessen an. Zudem hat er damit argumentiert den medialen Aufschrei zur "Erhöhung" der Familienzuschläge ("Geldsegen für bayerische Beamte" ) zur Beurteilung des Gesetzesentwurfs zu berücksichtigen (siehe Abgordnetenwatch).

algo86

Angemessen finden ihn komischerweise nur CSU(nahe) Personen.
Für mich persönlich mit 2 Kindern und Frau ergeben sich zu BaWü 350 € und zu Thüringen 500 € Differenz.
Wohlgemerkt netto.
Da kommt man schon ins Überlegen...

DJ91

Wirklich traurig, wenn zu BaWü und Thüringen solche Differenzen bestehen. Selber bin ich bald Vater von 2 Kindern und leider zu weit weg vom Grenzgebiet als das es sich lohnen würde.

Aber mit knapp 400 € mtl. netto (A8 Stufe 5, Ortsklasse I, 2 Kinder) mehr in Stkl. III sollten sich das in grenznähe lebende Beamte das wirklich überlegen. Letztlich beschränkt sich die Treue zum Dienstherrn für mich nur bis zum Geldbeutel..

Grüße

Beamter

Hörensagen: Im Ausschuss soll es direkt einen Änderungsantrag geben und im FM gibt es wohl schon neue Tabellen, in denen Bürgergeld und neue Sätze des Wohngeldes berücksichtigt sind.

Jemand Details oder Bestätigung?

Meinereiner83

Bei mir - A8 Stufe 5; Mietenstufe 4 (LstKl. 4) sind es zu Thüringen 600,- € NETTO pro Monat. - und das vor der anstehenden Erhöhung wegen Bürgergeld...

Das hat ein Landtagsabgeordneter abgetan mit: "das kann man ja nicht direkt vergleichen"...

Ich hab mich nicht genau damit auseinandergesetzt, ob ich in Thüringen ebenfalls in A8 Stufe 5 wäre, aber selbst wenn es minimal abweicht - das rechtfertigt keine 600,- netto pro Monat. Abgesehen davon bin ich überzeugt, dass man in Thüringen als "Großfamilie" günstiger wohnen kann, als in Bayern...

Es ärgert mich jedes Mal maßlos, wenn Politiker nicht für Argumente zugänglich sind, sondern immer alles irgendwie abtun und schönreden (diese Blockade und das extreme Nichtnachdenken macht mich so sauer...)

Wenn ich in Grenznähe wohnen würde, würde ich mich sicherlich nicht mehr in Bayern unterbezahlen lassen...

Meinereiner83

Zitat von: Beamter in 25.01.2023 15:03
Hörensagen: Im Ausschuss soll es direkt einen Änderungsantrag geben und im FM gibt es wohl schon neue Tabellen, in denen Bürgergeld und neue Sätze des Wohngeldes berücksichtigt sind.

Jemand Details oder Bestätigung?

Oh - interessant.

Das würde mich auch interessieren, ob dazu jemand was weiß

Landsknecht

Meine Meinung: Egal was dabei herauskommt, ich werde weiter Widersprüche einlegen bis das BVerfG so oder so gesprochen hat. Jeder der das nicht tut, verschenkt unter Umständen Geld. 8)

Stefan35347

Wären das nicht auch Themen, die der BBB mal aufgreifen könnte? Oder wissen die das nicht?

Landsknecht

Der BBB, bzw. die komba Bayern ist doch zufrieden mit dem Gesetzentwurf:

Zitat:
Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener
Besoldungsbestandteile kommt in den Landtag. Damit wird vor allem die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur
amtsangemessenen Alimentation für Bayern umgesetzt. In der
entscheidenden Phase der Entwurfserarbeitung konnte der Bayerische
Beamtenbund (BBB) noch wesentliche Verbesserungen gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums erreichen

da kommt nix an Widerstand, vergiss es.

Bastel

Da haben wohl ein paar ihre Seele verkauft ;D oder das falsche Parteibuch ;D

Christian

Zitat von: Stefan35347 in 26.01.2023 08:44
Wären das nicht auch Themen, die der BBB mal aufgreifen könnte? Oder wissen die das nicht?

Sie wissen das, ist ihnen aber egal. Die freuen sich, dass das Gesetz kommt und verweisen im Übrigen auf das BVerfG

Stefan35347

Ich meine, speziell wenn jetzt ein paar (lausige) Nachbesserungen erfolgen sollten (Bürgergeld, Wohngeld etc.) könnte man das doch mal aufgreifen....

Finanzer

Könnte man. Da es sich aber um den BBB handelt und deren Führungspersonal eher am Schnittchen-essen, Fototermine und ihren CSU-Karrieren interessiert ist, wird so ziemlich garnichts passieren.
Wie bisher auch.

BYBeamterBY

Zitat von: DJ91 in 25.01.2023 14:56
Wirklich traurig, wenn zu BaWü und Thüringen solche Differenzen bestehen. Selber bin ich bald Vater von 2 Kindern und leider zu weit weg vom Grenzgebiet als das es sich lohnen würde.

Aber mit knapp 400 € mtl. netto (A8 Stufe 5, Ortsklasse I, 2 Kinder) mehr in Stkl. III sollten sich das in grenznähe lebende Beamte das wirklich überlegen. Letztlich beschränkt sich die Treue zum Dienstherrn für mich nur bis zum Geldbeutel..

Grüße

Nach meinem Verständnis bekommst du in Bayern 40490.14€ pro Jahr.
In Thüringen bekommst du hier 43672.58 €.

Das sind 265,20€ pro Monat netto mehr in Thüringen.

Allerdings muss man beachten, dass in Bayern momentan der Rechner fehlerhaft ist, da hier die Jahressonderzahlung nicht berücksichtigt wird. Daher wird der Unterschied nochmal geringer sein.

Daher: Bitte IMMER (!) das Jahresnetto oder noch besser das Jahresbrutto angeben. Dann kann man wirklich vergleichen. Monatliche netto-Unterschiede sind nicht viel mehr als eine Tendenz, aber haben keine tatsächliche Aussagekraft.