Die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für den öffentlichen Dienst am 31.01.2023 ist nun veröffentlicht.
https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung?execution=e1s2Die Anlage 5, Orts- und Familienzuschlag, soll laut dem bereits hier erwähnten Änderungsantrag um 10 % angehoben werden um, ich zitiere aus dem Änderungsantrag:
"Um den aktuellen Änderungen aufseiten des Grundsicherungsniveaus durch die Einführung
des Bürgergeldes (Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes vom 16. Dezember
2022 – „Bürgergeld-Gesetz“) und die Reform des Wohngeldes (Gesetz zur Erhöhung
des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 5. Dezember 2022 –
„Wohngeld-Plus-Gesetz“) Rechnung zu tragen, werden die ab 1. Januar 2023 für den
Orts- und Familienzuschlag heranzuziehenden Tabellenbeträge um 10 % erhöht. Die
Kindererhöhungsbeträge werden entsprechend der im Gesetzentwurf vorgesehenen
Berechnungsweise – in Besoldungsgruppe A 3, Mietenstufe VII beläuft sich der Betrag
auf 15 % des nach Altersstufen gewichteten Regelbedarfs eines berücksichtigungsfähigen
Kindes – ebenfalls erhöht.
Die Anpassung der Tabellenbeträge ist mit Mehrkosten i. H. v. ca. 80 Mio. € jährlich
verbunden."