Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507055 times)

BeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #855 am: 30.01.2023 09:34 »
Na klar, die Gewerkschaften, vor allem BBB, setzen sich mit voller Kraft für die Beamten ein......bis zur Selbstaufgabe ;D

Den BBB mal ausgenommen. Dieser findet den Entwurf ja erfreulich 😁.

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #856 am: 30.01.2023 10:48 »
Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #857 am: 30.01.2023 11:08 »


Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.
Gerade bei kinderreichen schneidet Bayern aber sehr sehr schlecht ab.

ich habe 4 Kinder und hätte als Bürgergeldempfänger mehr Geld - nicht durch die Regelbedarfe (viele sehen ja immer nur die!), aber durch Miete und Heizkosten und vor allem, wenn man Klassenfahrten, Betreuungskosten usw. berücksichtigt!!!

Und das ist das, was auch das Bundesverfassungsgericht bereits "angesprochen" hatte - ab dem 3. Kind ist nicht mehr die Grundbesoldung herzunehmen, sondern der Bedarf des Kindes separat 15 % über Grundsicherungsbedarf im Familienzuschlag abzubilden - das ist definitiv nicht der Fall in Bayern!!!

Wenn man - wie im Beispiel - immer nur von der 2-Kind-Familie ausgeht, kommt man natürlich nicht zu dem Ergebnis, das Bayern grottenschlecht zahlt.
Faktisch wird es aber bei mehr als 2 Kindern nicht über die Verfassungswidrigkeit hinausgehen... Man sollte hier mal mehr Vergleiche berücksichtigen!

Organisator

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #858 am: 30.01.2023 11:14 »
ich habe 4 Kinder und hätte als Bürgergeldempfänger mehr Geld - nicht durch die Regelbedarfe (viele sehen ja immer nur die!), aber durch Miete und Heizkosten und vor allem, wenn man Klassenfahrten, Betreuungskosten usw. berücksichtigt!!!

Und warum stellst du dann keinen Antrag?

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #859 am: 30.01.2023 11:22 »
ich habe 4 Kinder und hätte als Bürgergeldempfänger mehr Geld - nicht durch die Regelbedarfe (viele sehen ja immer nur die!), aber durch Miete und Heizkosten und vor allem, wenn man Klassenfahrten, Betreuungskosten usw. berücksichtigt!!!

Und warum stellst du dann keinen Antrag?

Das frage ich mich tatsächlich auch manchmal! Dummerweise wurde ich dazu erzogen der Gesellschaft nicht ohne Gegenleistung auf der Tasche zu liegen :-) Den Kindern will man ja auch (warum auch immer - die Realität sieht ja anders aus) vorleben, dass man für Geld arbeiten gehen muss bzw. ein gutes Vorbild sein.

Außerdem hat man ja doch die Hoffnung, dass es sich irgendwann lohnt! Das Urteil des Verfassungsgerichts gibts ja eigentlich her!!!


Segglmeier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #860 am: 30.01.2023 11:25 »
Das frage ich mich tatsächlich auch manchmal! Dummerweise wurde ich dazu erzogen der Gesellschaft nicht ohne Gegenleistung auf der Tasche zu liegen :-) Den Kindern will man ja auch (warum auch immer - die Realität sieht ja anders aus) vorleben, dass man für Geld arbeiten gehen muss bzw. ein gutes Vorbild sein.

Außerdem hat man ja doch die Hoffnung, dass es sich irgendwann lohnt! Das Urteil des Verfassungsgerichts gibts ja eigentlich her!!!
Ehrlich? Da sch.... ich drauf. Nehmen was man kriegen kann. Von hehrer Moral ist noch keiner satt geworden. Unser AG denkt nur an sich, warum soll ich als AN dann auch nicht nur an mich denken?

Und von der Optik her gehst Du ja arbeiten für die Kinder. Dass noch was extra aufs Konto kommt ist ja nicht offensichtlich. :D

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #861 am: 30.01.2023 11:57 »
Und im Anschluss gleich an die Bild wenden.

Beamter bekommt Hartz4 Zuschuss ist eine schöne Überschrift.

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #862 am: 30.01.2023 12:50 »


Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.
Gerade bei kinderreichen schneidet Bayern aber sehr sehr schlecht ab.

ich habe 4 Kinder und hätte als Bürgergeldempfänger mehr Geld - nicht durch die Regelbedarfe (viele sehen ja immer nur die!), aber durch Miete und Heizkosten und vor allem, wenn man Klassenfahrten, Betreuungskosten usw. berücksichtigt!!!

Und das ist das, was auch das Bundesverfassungsgericht bereits "angesprochen" hatte - ab dem 3. Kind ist nicht mehr die Grundbesoldung herzunehmen, sondern der Bedarf des Kindes separat 15 % über Grundsicherungsbedarf im Familienzuschlag abzubilden - das ist definitiv nicht der Fall in Bayern!!!

Wenn man - wie im Beispiel - immer nur von der 2-Kind-Familie ausgeht, kommt man natürlich nicht zu dem Ergebnis, das Bayern grottenschlecht zahlt.
Faktisch wird es aber bei mehr als 2 Kindern nicht über die Verfassungswidrigkeit hinausgehen... Man sollte hier mal mehr Vergleiche berücksichtigen!

Danke für deinen Beitrag. Ich habe mal mit 4 Kindern gerechnet, die anderen Paramter gleichbleibend. Ergebnisse:

Jahresbrutto (4 Kinder)   Abstand zu Bayern
Baden-Württemberg    84.627,00 €     4.045,00 €
 
Bayern    80.582,00 €     -   €

Berlin    79.372,00 €    -1.210,00 €

Brandenburg    82.614,00 €     2.032,00 €

Bremen    77.198,00 €    -3.384,00 €

Hamburg    70.887,00 €    -9.695,00 €

Hessen    71.936,00 €    -8.646,00 €

Mecklenburg-Vorp.    69.300,00 €    -11.282,00 €

Niedersachen    75.484,00 €    -5.098,00 €

NRW    88.878,00 €     8.296,00 €

Rheinland-Pfalz    77.382,00 €    -3.200,00 €

Saarland    77.280,00 €    -3.302,00 €

Sachsen    77.653,00 €    -2.929,00 €

Sachsen-Anhalt    86.453,00 €     5.871,00 €

Schleswig-Holstein    74.765,00 €    -5.817,00 €

Thüringen    88.024,00 €     7.442,00 €

Man sieht hier also nun auch die Unterschiedsbeträge. Dort wo ein negativer Wert dasteht, wird im jeweiligen Bundesland weniger gezahlt als in Bayern. Bei den anderen wird entsprechend mehr gezahlt.

Tatsächlich wird bei 4 Kindern in fünf Bundesländern mehr gezahlt  als in Bayern. Vor allem in NRW bekommt man mit 11.282€ deutlich mehr Geld heraus als in Bayern.

Dass Bayern hier noch im Spitzenfeld ist, kann man zumindest mal anzweifeln. Spitzenfeld würde ich eher als die Top3 sehen. Bayern ist hier aber auf Platz 6. Hier ist also tatsächlich noch Luft nach oben!

Das heißt wiederum aber auch, dass 10 andere Bundesländer schlechter bezahlen. Dass Bayern also "grottenschlecht" zahlt, kann man basierend auf diesen Daten also auch nicht sagen.

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #863 am: 30.01.2023 13:12 »
Dass Bayern aber spitzenmäßig zahlt, wie immer noch behauptet wird, kann man auch nicht sagen.....

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #864 am: 30.01.2023 13:45 »
Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.

Das ist ein interessanter Vergleich, BYBeamter, den ich noch erweitern möchte. Denn dann wird das Bild klarer (oder unklarer, auf jeden Fall noch einmal differenzierter) Denn Vergleiche sind immer schwierig, da sie auf den Vergleichsgrundlagen basieren, die den Vergleich bestimmen. Wenn Du also von Bayern aus und mit der Mietenstufe III ausgehst, dann machst Du bereits eine Setzung, die zu Einschränkungen führt - denn die allermeisten Länder kennen bislang (noch) keinen nach Mietenstufen differenzierten Ortszuschlag. Von daher vergleichst Du einen von Bayern geplanten Ort der mittleren Mietenstufen mit den undifferenzierten Werten der anderen Länder und kommst auf dieser Grundlage zu dem dargestellten Schluss. Sinnvoll sollte es - denke ich - für den Vergleich jedoch sein, dann zunächst einmal alle Mietenstufen zu beachten, was sich für die Ortsklasse III als Deinem Beispiel wie folgt darstellt:

Grundgehalt:                         57.288,12 €
Strukturzulage:                     1.214,40 €  [Strukturzulage nach Art. 33 Satz 1 BayBesG ]
Sonderzahlung:                     3.168,89 €
Sonderzahlung Kinder:           5.112,- €  [jährlicher Sonderbetrag für Kinder - nach Art. 85 BBesG ]
1. Kind, Ortsklasse III:           3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III:           1.877,64 €
Summe des Jahresbrutto:  66.931,13 €

Ich gebe jetzt einfach mal die Werte der jeweiligen Ortsklasse und das Endergebnis auf jener Basis wieder, wie sie der Rechner vollzieht. Zugleich gebe ich die Differenz der Summe für beide Kinder in € und % wieder, ausgehend von dem Wert für die Ortsklasse I, ergänzt um die Differenz des jeweiligen Prozentwerts zum nächst niedrigen, dargestellt als Prozentpunkte:

1. Kind, Ortsklasse I:        3.330,96 €                                        Diff (€)     Diff (%)     Diff (%P)
2. Kind, Ortsklasse I:        1.535,28 €         Summe: 4.866,24 €    ---           ---              ---
Jahres-Brutto:            66.588,77 €

1. Kind, Ortsklasse II:       3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse II:       1.535,28 €          Summe: 4.866,24 €   0              0                  0
Jahres-Brutto:            66.588,77 €

1. Kind, Ortsklasse III:      3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III:      1.877,64 €         Summe: 5.208,60 €   342,36     7,0              7,0
Jahres-Brutto:            66.931,13 €

1. Kind, Ortsklasse IV:       3.558,84 €
2. Kind, Ortsklasse IV:       1.992,12 €         Summe: 5.550,96 €   684,72    14,1             7,1
Jahres-Brutto:            67.273,49 €

1. Kind, Ortsklasse V:        3.786,72 €
2. Kind, Ortsklasse V:        2.106,60 €          Summe: 5.993,32 €  1.127,08  23,2             9,1
Jahres-Brutto:            67.615,85 €

1. Kind, Ortsklasse VI:       4.014,60 €
2. Kind, Ortsklasse VI:       2.638,32 €          Summe: 6.652,92 €  1.786,68  36,7            13,5
Jahres-Brutto:            68.375,45 €

1. Kind, Ortsklasse VII:      5.242,08 €
2. Kind, Ortsklasse VII:      2.292,36 €          Summe: 7.534,44 €  2.668,20  54,8            18,1
Jahres-Brutto:            69.256,97 €

Nimmt man nun Deinen Vergleich für die verschiedenen Ortsklassen vor, dann stellt man fest, dass die geplante Regelung dazu führt, dass Bayern hinsichtlich der jeweiligen Ortsklasse im Vergleich zu den anderen Besoldungsgesetzgebern mit direkten Landesgrenzen wie folgt besoldet (ich nehme Deine Werte zur Grundlage, ohne noch einmal gesonderte Ortszuschläge später insbesondere für andere Länder zu beachten, da sie zum größten Teil weiterhin keine Ortszuschläge kennen, NRW wäre hier als zentrale Ausnahme zu betrachten):

Baden-Württemberg:  66.617.40
Hessen:                     60.932,16 aktuell    66.145,68 (geplant zum 01.08.)
Thüringen:                 69.709,08
Sachsen:                   63.399,36

Bayern:
Ortsklasse I:              66.588,77
Ortsklasse II:             66.588,77
Ortsklasse III:            66.931,13
Ortsklasse IV:            67.273,49
Ortsklasse V:             67.615,85
Ortsklasse VI:            68.375,45   
Ortsklasse VII:           69.256,97

Damit hätte man zunächst den direkten Vergleich mit den Konkurrenten um Fachkräfte  aus der unmittelbaren Nachbarschaft, auf deren Abwerbung nach aktueller Darstellung des MP das Land abzielt. Dabei sollte man aber, denke ich, ebenso die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im Blick behalten, die insbesondere zwischen Thüringen und Sachsen sowie Bayern weitgehend deutlich unterschiedlich ausfallen, vgl. bspw. https://www.financescout24.de/wissen/studien/lebenshaltungskosten. Nimmt man nun also die jeweiligen Landeshauptstädte und für Hessen mit Frankfurt die wohl von den Lebenshaltungskosten teuerste Stadt in Hessen zur Grundlage und geht davon aus, dass der Rechner von financescout24 ein weitgehend angemessenes Bild liefert, dann sehen die Vergleichswerte auf Grundlage der gerade genannten Verlinkung wie folgt aus:

Stuttgart:    66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert München: 74.158 €
Wiesbaden:  60.932,16 € = 60000 €  Vgw. M: 77.907 €   66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 85.698 €
Frankfurt:    60.932,16 € = 60000 €   Vgw. M: 70.712 €   66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 77.784 €
Erfurt:         69.709.08 € = 70.000 €  Vgw. M: 114.625 €
Dresden:     63.399.36 € = 64.000 €  Vgw. M: 103.710 €

Unter Beachtung der Lebenshaltungskosten steht München dann jedoch mit Ausnahme von derzeit Frankfurt hinsichtlich des Äquivalents deutlich schlechter dar. In Suttgart ist das Äquivalent um rund 5.000,- € höher, in Wiesbaden noch um rund 8.650,- €, geplant bald um 16.440,- €, in Frankfurt noch um rund 1.450,- €, geplant bald um 8.530,- €. Den Vergleich von Erfurt und Dresden spare ich mir, weil die Werte so exorbitant sind, dass man das kaum glauben mag. Nun geht es hier um Äquivalente, was zu beachten ist. Dennoch zeigt sich spätestens hier, dass Bayern sich zwar nominal als Höchstbesolder bezeichnen kann, unter Beachtung der Lebenshaltungskosten bleibt es aber weiterhin real ein Niedrigbesolder. Das zeigt sich auch hinsichtlich weiterer Metropolenregionen in Deutschland, von denen ich mal ein paar ausgewählt habe. Am meisten hat mich dabei Berlin mit seiner traditionell doch eher speziellen Besoldungspraxis interessiert; aber selbst dahingegen fällt der Vergleich extrem ungünstig für München aus. Und auch hinsichtlich weiterer Metropolenreegion sieht das Bild allerdings kaum besser aus:

Berlin:         61.387,- € = 62.000 €     Vgw. M: 90.930 € (+ 21.670,- €)
Köln:           69.516- €  = 70.000 €     Vgw. M: 94.422 € (+ 25.162,- €)
Hamburg:    61.630,- €   = 62.000 €     Vgw. M: 81.636 € (+ 12.376,- €)
Hannover:   61.740,- € = 62.000 €       Vgw. M: 89.810 € (+ 20.550,- €)

Wer mag, kann ja nun entsprechende Vergleiche zwischen Orten wählen, die nicht direkte Metropolenregionen sind und jene mit der Besoldung außerhalb von Metropolenregionen vergleichen (das Vergleichsportal behandelt allerdings ausschließlich Städte). In halte es jedoch für wahrscheinlich, dass Vergleichsgegenstände zur Ortsklasse 1 und 2 eher nicht positiv für Bayern ausfallen dürften, eben da Bayern generell eher hohe Lebenshaltungskosten aufweist. Darin - in den hohen Lebenshaltungskosten - findet sich der Hauptgrund, wieso Bayern als nominaler Hochbesolder real ein Niedrigbesolder ist.
« Last Edit: 30.01.2023 13:52 von SwenTanortsch »

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« Antwort #865 am: 30.01.2023 14:19 »
Das frage ich mich tatsächlich auch manchmal! Dummerweise wurde ich dazu erzogen der Gesellschaft nicht ohne Gegenleistung auf der Tasche zu liegen :-) Den Kindern will man ja auch (warum auch immer - die Realität sieht ja anders aus) vorleben, dass man für Geld arbeiten gehen muss bzw. ein gutes Vorbild sein.

Außerdem hat man ja doch die Hoffnung, dass es sich irgendwann lohnt! Das Urteil des Verfassungsgerichts gibts ja eigentlich her!!!

Du bringst doch offensichtlich eine Gegenleistung, es klingt zumindest so, als würdest du als Beamter einer Beschäftigung nachgehen.
Insofern verstehe immer noch nicht, warum du keinen Antrag stellst.

Meinereiner83

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« Antwort #866 am: 30.01.2023 16:34 »
Das frage ich mich tatsächlich auch manchmal! Dummerweise wurde ich dazu erzogen der Gesellschaft nicht ohne Gegenleistung auf der Tasche zu liegen :-) Den Kindern will man ja auch (warum auch immer - die Realität sieht ja anders aus) vorleben, dass man für Geld arbeiten gehen muss bzw. ein gutes Vorbild sein.

Außerdem hat man ja doch die Hoffnung, dass es sich irgendwann lohnt! Das Urteil des Verfassungsgerichts gibts ja eigentlich her!!!

Du bringst doch offensichtlich eine Gegenleistung, es klingt zumindest so, als würdest du als Beamter einer Beschäftigung nachgehen.
Insofern verstehe immer noch nicht, warum du keinen Antrag stellst.

SGBII-Leistungen an sich würde ich ja nicht bekommen - kann den Grundbedarf für mich und 4 Kinder durch Einkommen decken.
Wenn man allerdings berücksichtigt, dass z. B. Kinderbetreuungskosten als Bürgergeldempfänger übernommen werden und Bildung- und Teilhabeleistungen - dann hat ein Bürgergeldempfänger oft mehr (alleine Betreuungskosten hatte ich beispielsweise - als die Kids noch etwas kleiner waren - knapp 1000,- € pro Monat - dazu noch Mittagessen in Schule und KiTa; Klassenfahrten usw...) - da kann kein Beamter mithalten würde ich mal behaupten.

Auch sonst nicht viele Großfamilien mit Eltern in "normalen" Berufen - wobei das ja hier nicht das Thema ist.

Meinereiner83

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« Antwort #867 am: 30.01.2023 16:40 »
Und im Anschluss gleich an die Bild wenden.

Beamter bekommt Hartz4 Zuschuss ist eine schöne Überschrift.

Ich hatte tatsächlich mal einen "Artikel" mit Berechnungen einer 4-Kind-Familie verfasst - der Titel war:
"vom Beamten zum Bürgergeldempfänger - der finanzielle Aufstieg!"

Dies hatte ich auch einigen Politikern geschickt - jedoch kam immer nur "das kann man so nicht vergleichen - man muss pauschale Werte nehmen und kann keine tatsächlichen Kosten berücksichtigen - die Zahlen (Bildung und Teilhabe und Betreuungskosten) sind aus irgendeiner Statistik anders zu entnehmen (da hier alle einfließen, die Anspruch hätten, nicht nur die, die Anträge stellen) - das Einkommen des Partners (von 20.000 € jährlich) wurde ja hier nicht berücksichtigt - usw.

Die Bild berichtet doch eher "gegen Beamte" oder von irre hohen Nachzahlungen für Beamte usw.

Prüfer SH

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #868 am: 30.01.2023 17:11 »
Würdest du den Artikel nebst Berechnungen zur Verfügung stellen?

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #869 am: 30.01.2023 17:14 »


Die Bild berichtet doch eher "gegen Beamte" oder von irre hohen Nachzahlungen für Beamte usw.

Ach, gegen Hartzis oder unsere Politiker schießt sich die Bild auch gerne ein... Du musst nur den passenden Job haben. Feuerwehrmann oder Polizist wäre praktisch.