Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:
A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder
Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):
Baden-Württemberg 66.617,00 €
Bayern 66.931,00 €
Berlin 61.387,00 €
Brandenburg 65.652,00 €
Bremen 64.880,00 €
Hamburg 61.630,00 €
Hessen 62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp. 60.476,00 €
Niedersachen 61.740,00 €
NRW 69.516,00 €
Rheinland-Pfalz 62.862,00 €
Saarland 62.645,00 €
Sachsen 63.399,00 €
Sachsen-Anhalt 65.933,00 €
Schleswig-Holstein 63.506,00 €
Thüringen 69.709,00 €
In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.
Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.
Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.
Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.
Das ist ein interessanter Vergleich, BYBeamter, den ich noch erweitern möchte. Denn dann wird das Bild klarer (oder unklarer, auf jeden Fall noch einmal differenzierter) Denn Vergleiche sind immer schwierig, da sie auf den Vergleichsgrundlagen basieren, die den Vergleich bestimmen. Wenn Du also von Bayern aus und mit der Mietenstufe III ausgehst, dann machst Du bereits eine Setzung, die zu Einschränkungen führt - denn die allermeisten Länder kennen bislang (noch) keinen nach Mietenstufen differenzierten Ortszuschlag. Von daher vergleichst Du einen von Bayern geplanten Ort der mittleren Mietenstufen mit den undifferenzierten Werten der anderen Länder und kommst auf dieser Grundlage zu dem dargestellten Schluss. Sinnvoll sollte es - denke ich - für den Vergleich jedoch sein, dann zunächst einmal alle Mietenstufen zu beachten, was sich für die Ortsklasse III als Deinem Beispiel wie folgt darstellt:
Grundgehalt: 57.288,12 €
Strukturzulage: 1.214,40 € [Strukturzulage nach Art. 33 Satz 1 BayBesG ]
Sonderzahlung: 3.168,89 €
Sonderzahlung Kinder: 5.112,- € [jährlicher Sonderbetrag für Kinder - nach Art. 85 BBesG ]
1. Kind, Ortsklasse III: 3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III: 1.877,64 €
Summe des Jahresbrutto: 66.931,13 €Ich gebe jetzt einfach mal die Werte der jeweiligen Ortsklasse und das Endergebnis auf jener Basis wieder, wie sie der Rechner vollzieht. Zugleich gebe ich die Differenz der Summe für beide Kinder in € und % wieder, ausgehend von dem Wert für die Ortsklasse I, ergänzt um die Differenz des jeweiligen Prozentwerts zum nächst niedrigen, dargestellt als Prozentpunkte:
1. Kind, Ortsklasse I: 3.330,96 € Diff (€) Diff (%) Diff (%P)
2. Kind, Ortsklasse I: 1.535,28 € Summe: 4.866,24 € --- --- ---
Jahres-Brutto: 66.588,77 €1. Kind, Ortsklasse II: 3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse II: 1.535,28 € Summe: 4.866,24 € 0 0 0
Jahres-Brutto: 66.588,77 €1. Kind, Ortsklasse III: 3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III: 1.877,64 € Summe: 5.208,60 € 342,36 7,0 7,0
Jahres-Brutto: 66.931,13 €1. Kind, Ortsklasse IV: 3.558,84 €
2. Kind, Ortsklasse IV: 1.992,12 € Summe: 5.550,96 € 684,72 14,1 7,1
Jahres-Brutto: 67.273,49 €1. Kind, Ortsklasse V: 3.786,72 €
2. Kind, Ortsklasse V: 2.106,60 € Summe: 5.993,32 € 1.127,08 23,2 9,1
Jahres-Brutto: 67.615,85 €1. Kind, Ortsklasse VI: 4.014,60 €
2. Kind, Ortsklasse VI: 2.638,32 € Summe: 6.652,92 € 1.786,68 36,7 13,5
Jahres-Brutto: 68.375,45 €1. Kind, Ortsklasse VII: 5.242,08 €
2. Kind, Ortsklasse VII: 2.292,36 € Summe: 7.534,44 € 2.668,20 54,8 18,1
Jahres-Brutto: 69.256,97 €Nimmt man nun Deinen Vergleich für die verschiedenen Ortsklassen vor, dann stellt man fest, dass die geplante Regelung dazu führt, dass Bayern hinsichtlich der jeweiligen Ortsklasse im Vergleich zu den anderen Besoldungsgesetzgebern mit direkten Landesgrenzen wie folgt besoldet (ich nehme Deine Werte zur Grundlage, ohne noch einmal gesonderte Ortszuschläge später insbesondere für andere Länder zu beachten, da sie zum größten Teil weiterhin keine Ortszuschläge kennen, NRW wäre hier als zentrale Ausnahme zu betrachten):
Baden-Württemberg: 66.617.40
Hessen: 60.932,16 aktuell 66.145,68 (geplant zum 01.08.)
Thüringen: 69.709,08
Sachsen: 63.399,36
Bayern:
Ortsklasse I: 66.588,77
Ortsklasse II: 66.588,77
Ortsklasse III: 66.931,13
Ortsklasse IV: 67.273,49
Ortsklasse V: 67.615,85
Ortsklasse VI: 68.375,45
Ortsklasse VII: 69.256,97
Damit hätte man zunächst den direkten Vergleich mit den Konkurrenten um Fachkräfte aus der unmittelbaren Nachbarschaft, auf deren Abwerbung nach aktueller Darstellung des MP das Land abzielt. Dabei sollte man aber, denke ich, ebenso die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im Blick behalten, die insbesondere zwischen Thüringen und Sachsen sowie Bayern weitgehend deutlich unterschiedlich ausfallen, vgl. bspw.
https://www.financescout24.de/wissen/studien/lebenshaltungskosten. Nimmt man nun also die jeweiligen Landeshauptstädte und für Hessen mit Frankfurt die wohl von den Lebenshaltungskosten teuerste Stadt in Hessen zur Grundlage und geht davon aus, dass der Rechner von financescout24 ein weitgehend angemessenes Bild liefert, dann sehen die Vergleichswerte auf Grundlage der gerade genannten Verlinkung wie folgt aus:
Stuttgart: 66.617,40 € = 66000 € Vergleichswert München: 74.158 €
Wiesbaden: 60.932,16 € = 60000 € Vgw. M: 77.907 € 66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 85.698 €
Frankfurt: 60.932,16 € = 60000 € Vgw. M: 70.712 € 66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 77.784 €
Erfurt: 69.709.08 € = 70.000 € Vgw. M: 114.625 €
Dresden: 63.399.36 € = 64.000 € Vgw. M: 103.710 €
Unter Beachtung der Lebenshaltungskosten steht München dann jedoch mit Ausnahme von derzeit Frankfurt hinsichtlich des Äquivalents deutlich schlechter dar. In Suttgart ist das Äquivalent um rund 5.000,- € höher, in Wiesbaden noch um rund 8.650,- €, geplant bald um 16.440,- €, in Frankfurt noch um rund 1.450,- €, geplant bald um 8.530,- €. Den Vergleich von Erfurt und Dresden spare ich mir, weil die Werte so exorbitant sind, dass man das kaum glauben mag. Nun geht es hier um Äquivalente, was zu beachten ist. Dennoch zeigt sich spätestens hier, dass Bayern sich zwar nominal als Höchstbesolder bezeichnen kann, unter Beachtung der Lebenshaltungskosten bleibt es aber weiterhin real ein Niedrigbesolder. Das zeigt sich auch hinsichtlich weiterer Metropolenregionen in Deutschland, von denen ich mal ein paar ausgewählt habe. Am meisten hat mich dabei Berlin mit seiner traditionell doch eher speziellen Besoldungspraxis interessiert; aber selbst dahingegen fällt der Vergleich extrem ungünstig für München aus. Und auch hinsichtlich weiterer Metropolenreegion sieht das Bild allerdings kaum besser aus:
Berlin: 61.387,- € = 62.000 € Vgw. M: 90.930 € (+ 21.670,- €)
Köln: 69.516- € = 70.000 € Vgw. M: 94.422 € (+ 25.162,- €)
Hamburg: 61.630,- € = 62.000 € Vgw. M: 81.636 € (+ 12.376,- €)
Hannover: 61.740,- € = 62.000 € Vgw. M: 89.810 € (+ 20.550,- €)
Wer mag, kann ja nun entsprechende Vergleiche zwischen Orten wählen, die nicht direkte Metropolenregionen sind und jene mit der Besoldung außerhalb von Metropolenregionen vergleichen (das Vergleichsportal behandelt allerdings ausschließlich Städte). In halte es jedoch für wahrscheinlich, dass Vergleichsgegenstände zur Ortsklasse 1 und 2 eher nicht positiv für Bayern ausfallen dürften, eben da Bayern generell eher hohe Lebenshaltungskosten aufweist. Darin - in den hohen Lebenshaltungskosten - findet sich der Hauptgrund, wieso Bayern als nominaler Hochbesolder real ein Niedrigbesolder ist.