Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 314125 times)

magnifico

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #870 am: 30.01.2023 23:22 »
Herr MdL Fackler (CSU), Vorsitzender des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst, ist doch immer wieder für höchst bemerkenswerte Antworten gut.

Gefragt, warum - nur - Abgeordneten die Diäten automatisch nach der allgemeinen Einkommensentwicklung und die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach der Inflation angepasst bekommen lautet die Antwort (vgl. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-keine-automatische-anpassung-der-besoldung-und-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-wie-bei-den):

Abgeordnete waren lang genug Opfer von Neiddebatten und im Übrigen lasse sich das nicht auf Beamte (und Richter) übertragen, die seien ja auf Lebenszeit ernannt.

Klare Ansage: Wer nur zeitweise am Fleischtopf sitzt, soll wenigstens währenddessen nicht derben müssen, aber wer lebenslang alimentiert wird, hat genügend Zeit, sich ans (ver-)hungern zu gewöhnen.

Und ja, nicht jeder im Landtag konnte einen lukrativen Maskendeal vermitteln, bitte, liebe Beamte, versteht auch das

Quo vadis, Bavaria?

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #871 am: 31.01.2023 12:44 »
Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.

Das ist ein interessanter Vergleich, BYBeamter, den ich noch erweitern möchte. Denn dann wird das Bild klarer (oder unklarer, auf jeden Fall noch einmal differenzierter) Denn Vergleiche sind immer schwierig, da sie auf den Vergleichsgrundlagen basieren, die den Vergleich bestimmen. Wenn Du also von Bayern aus und mit der Mietenstufe III ausgehst, dann machst Du bereits eine Setzung, die zu Einschränkungen führt - denn die allermeisten Länder kennen bislang (noch) keinen nach Mietenstufen differenzierten Ortszuschlag. Von daher vergleichst Du einen von Bayern geplanten Ort der mittleren Mietenstufen mit den undifferenzierten Werten der anderen Länder und kommst auf dieser Grundlage zu dem dargestellten Schluss. Sinnvoll sollte es - denke ich - für den Vergleich jedoch sein, dann zunächst einmal alle Mietenstufen zu beachten, was sich für die Ortsklasse III als Deinem Beispiel wie folgt darstellt:

Grundgehalt:                         57.288,12 €
Strukturzulage:                     1.214,40 €  [Strukturzulage nach Art. 33 Satz 1 BayBesG ]
Sonderzahlung:                     3.168,89 €
Sonderzahlung Kinder:           5.112,- €  [jährlicher Sonderbetrag für Kinder - nach Art. 85 BBesG ]
1. Kind, Ortsklasse III:           3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III:           1.877,64 €
Summe des Jahresbrutto:  66.931,13 €

Ich gebe jetzt einfach mal die Werte der jeweiligen Ortsklasse und das Endergebnis auf jener Basis wieder, wie sie der Rechner vollzieht. Zugleich gebe ich die Differenz der Summe für beide Kinder in € und % wieder, ausgehend von dem Wert für die Ortsklasse I, ergänzt um die Differenz des jeweiligen Prozentwerts zum nächst niedrigen, dargestellt als Prozentpunkte:

1. Kind, Ortsklasse I:        3.330,96 €                                        Diff (€)     Diff (%)     Diff (%P)
2. Kind, Ortsklasse I:        1.535,28 €         Summe: 4.866,24 €    ---           ---              ---
Jahres-Brutto:            66.588,77 €

1. Kind, Ortsklasse II:       3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse II:       1.535,28 €          Summe: 4.866,24 €   0              0                  0
Jahres-Brutto:            66.588,77 €

1. Kind, Ortsklasse III:      3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III:      1.877,64 €         Summe: 5.208,60 €   342,36     7,0              7,0
Jahres-Brutto:            66.931,13 €

1. Kind, Ortsklasse IV:       3.558,84 €
2. Kind, Ortsklasse IV:       1.992,12 €         Summe: 5.550,96 €   684,72    14,1             7,1
Jahres-Brutto:            67.273,49 €

1. Kind, Ortsklasse V:        3.786,72 €
2. Kind, Ortsklasse V:        2.106,60 €          Summe: 5.993,32 €  1.127,08  23,2             9,1
Jahres-Brutto:            67.615,85 €

1. Kind, Ortsklasse VI:       4.014,60 €
2. Kind, Ortsklasse VI:       2.638,32 €          Summe: 6.652,92 €  1.786,68  36,7            13,5
Jahres-Brutto:            68.375,45 €

1. Kind, Ortsklasse VII:      5.242,08 €
2. Kind, Ortsklasse VII:      2.292,36 €          Summe: 7.534,44 €  2.668,20  54,8            18,1
Jahres-Brutto:            69.256,97 €

Nimmt man nun Deinen Vergleich für die verschiedenen Ortsklassen vor, dann stellt man fest, dass die geplante Regelung dazu führt, dass Bayern hinsichtlich der jeweiligen Ortsklasse im Vergleich zu den anderen Besoldungsgesetzgebern mit direkten Landesgrenzen wie folgt besoldet (ich nehme Deine Werte zur Grundlage, ohne noch einmal gesonderte Ortszuschläge später insbesondere für andere Länder zu beachten, da sie zum größten Teil weiterhin keine Ortszuschläge kennen, NRW wäre hier als zentrale Ausnahme zu betrachten):

Baden-Württemberg:  66.617.40
Hessen:                     60.932,16 aktuell    66.145,68 (geplant zum 01.08.)
Thüringen:                 69.709,08
Sachsen:                   63.399,36

Bayern:
Ortsklasse I:              66.588,77
Ortsklasse II:             66.588,77
Ortsklasse III:            66.931,13
Ortsklasse IV:            67.273,49
Ortsklasse V:             67.615,85
Ortsklasse VI:            68.375,45   
Ortsklasse VII:           69.256,97

Damit hätte man zunächst den direkten Vergleich mit den Konkurrenten um Fachkräfte  aus der unmittelbaren Nachbarschaft, auf deren Abwerbung nach aktueller Darstellung des MP das Land abzielt. Dabei sollte man aber, denke ich, ebenso die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im Blick behalten, die insbesondere zwischen Thüringen und Sachsen sowie Bayern weitgehend deutlich unterschiedlich ausfallen, vgl. bspw. https://www.financescout24.de/wissen/studien/lebenshaltungskosten. Nimmt man nun also die jeweiligen Landeshauptstädte und für Hessen mit Frankfurt die wohl von den Lebenshaltungskosten teuerste Stadt in Hessen zur Grundlage und geht davon aus, dass der Rechner von financescout24 ein weitgehend angemessenes Bild liefert, dann sehen die Vergleichswerte auf Grundlage der gerade genannten Verlinkung wie folgt aus:

Stuttgart:    66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert München: 74.158 €
Wiesbaden:  60.932,16 € = 60000 €  Vgw. M: 77.907 €   66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 85.698 €
Frankfurt:    60.932,16 € = 60000 €   Vgw. M: 70.712 €   66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 77.784 €
Erfurt:         69.709.08 € = 70.000 €  Vgw. M: 114.625 €
Dresden:     63.399.36 € = 64.000 €  Vgw. M: 103.710 €

Unter Beachtung der Lebenshaltungskosten steht München dann jedoch mit Ausnahme von derzeit Frankfurt hinsichtlich des Äquivalents deutlich schlechter dar. In Suttgart ist das Äquivalent um rund 5.000,- € höher, in Wiesbaden noch um rund 8.650,- €, geplant bald um 16.440,- €, in Frankfurt noch um rund 1.450,- €, geplant bald um 8.530,- €. Den Vergleich von Erfurt und Dresden spare ich mir, weil die Werte so exorbitant sind, dass man das kaum glauben mag. Nun geht es hier um Äquivalente, was zu beachten ist. Dennoch zeigt sich spätestens hier, dass Bayern sich zwar nominal als Höchstbesolder bezeichnen kann, unter Beachtung der Lebenshaltungskosten bleibt es aber weiterhin real ein Niedrigbesolder. Das zeigt sich auch hinsichtlich weiterer Metropolenregionen in Deutschland, von denen ich mal ein paar ausgewählt habe. Am meisten hat mich dabei Berlin mit seiner traditionell doch eher speziellen Besoldungspraxis interessiert; aber selbst dahingegen fällt der Vergleich extrem ungünstig für München aus. Und auch hinsichtlich weiterer Metropolenreegion sieht das Bild allerdings kaum besser aus:

Berlin:         61.387,- € = 62.000 €     Vgw. M: 90.930 € (+ 21.670,- €)
Köln:           69.516- €  = 70.000 €     Vgw. M: 94.422 € (+ 25.162,- €)
Hamburg:    61.630,- €   = 62.000 €     Vgw. M: 81.636 € (+ 12.376,- €)
Hannover:   61.740,- € = 62.000 €       Vgw. M: 89.810 € (+ 20.550,- €)

Wer mag, kann ja nun entsprechende Vergleiche zwischen Orten wählen, die nicht direkte Metropolenregionen sind und jene mit der Besoldung außerhalb von Metropolenregionen vergleichen (das Vergleichsportal behandelt allerdings ausschließlich Städte). In halte es jedoch für wahrscheinlich, dass Vergleichsgegenstände zur Ortsklasse 1 und 2 eher nicht positiv für Bayern ausfallen dürften, eben da Bayern generell eher hohe Lebenshaltungskosten aufweist. Darin - in den hohen Lebenshaltungskosten - findet sich der Hauptgrund, wieso Bayern als nominaler Hochbesolder real ein Niedrigbesolder ist.

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Ich möchte noch folgendes ergänzen:

1) Bei der bayerischen Besoldung habe ich einen Fehler gemacht. Da man in A13 direkt in Stufe 5 eintritt, ist man nach 4 Jahren in Stufe 6. Das Jahresbruttogehalt in Bayern beträgt dann mit 2 Kindern in Mietstufe III 69.478€. Die jeweiligen Besoldungen für die anderen Mietstufen sind dann natürlich auch entsprechend höher. Im Vergleich zu den direkten Nachbarn besoldet also Thüringen besser (unabhängig von der Ortsstufe), die anderen drei Bundesländer ähnlich oder schlechter.

2) Nimmt man München als Vergleichsstadt zu anderen Städten kann ich deinen Ausführungen nur zustimmen. Die Kosten sind hier tatsächlich immens hoch - deutschlandweit ist München nun mal die teuerste Stadt. Wer hier wohnt, der bekommt für sein Beamtengehalt tatsächlich weniger als jemand in anderen Städten. Das kann man wohl nicht bestreiten. Man muss aber auch dazu sagen, dass München die Mietstufe VII haben, die anderen Städte aber nur Mietstufe VI. Also auch hier zeigt sich ja bereits, dass offenbar ein Unterschied bestehen muss - auch wenn dieser finanziell wohl in München nicht zum Tragen kommt.

3) Aber es gibt in Bayern ja auch noch andere Städte. Augsburg (Mietstufe V), Erlangen (Mietstufe IV), Fürth (Mietstufe IV), Ingolstadt (Mietstufe V), Nürnberg (Mietstufe V), Regensburg (Mietstufe V) und Würzburg (Mietstufe IV) werden hier ja im Vergleichsrechner genannt.

Jetzt könnte man ja hier jeweils eine Stadt mit Mietstufe IV und eine Stadt mit Mietstufe V aus Bayern herausziehen und diese mit einer jeweiligen Stadt mit Mietstufe IV und Mietstufe V aus einem anderen Bundesland vergleichen.

Thüringen hat leider nur zwei Städte, beide mit Mietstufe III, anzubieten. Baden-Württemberg wiedeurm nur Städte mit Mietstufe VI. Baden-Württemberg hingegen hat einige Städte im Bereich von V und IV:
Heidelberg (Stufe V), Heilbronn (Stufe IV), Karlsruhe (Stufe IV), Mannheim (Stufe V), Pforzheim (Stufe IV), Reutlingen (Stufe IV) sowie Ulm (Stufe IV)

Nimmt man jetzt diese Städte in den Vergleich, dann zeigt sich beispielsweise für Heidelberg (Stufe V):

Heidelberg: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Augsburg: 60.764€
Heidelberg: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Ingolstadt: 63.486€
Heidelberg: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Nürnberg: 62.118€
Heidelberg: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Regensburg: 61.250€

--> Hier ist Bayern auf einmal deutlich günstiger; Noch dazu verdient man in Bayern ungefähr 3.000€ mehr.

Vergleich mit Heilbronn (Stufe IV):

Heilbronn: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Erlangen: 67.272€
Heilbronn: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Fürth: 62.805€
Heilbronn: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Würzburg: 65.492€

--> Hier ist Bayernin Erlangen teurer als Heilbronn. Durch den Mehrverdienst in Bayern wird das aber mehr als ausgeglichen. Fürth und Würzburg sind sogar günstiger.

Und so zieht sich das durch.


Quintessenz für jeden sollte sein:

1) München ist einfach eine extrem teure Stadt. Die teuerste Stadt Deutschlands. Hier wird man als Beamter im Vergleich zu anderen Hauptstädten weniger gut bezahlt.
 
2) In anderen Städten in Bayern wiederum kann man im Vergleich zu anderen Städten wiederum auch deutlich günstiger unterwegs sein. Dass Bayern also "grottenschlecht" bezahlt oder dass Bayern ein "Niedrigbesolder" ist, lässt sich aus den Daten so also einfach nicht herauslesen.

3) Bayern wird wohl - ebenso wie alle anderen Länder - eine verfassungswidrige Besoldung an den Tag legen, die erneut korrigiert werden muss. Dessen wäre ich mir ziemlich sicher, da der Hauptrichterrat dies so sieht. Dass Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern aber deutlich schlechter bezahlt, geben die Daten sicherlich nicht her.

4) Jeder sollte, wenn er die Besoldung vergleicht, auch die Lebenshaltungskosten mit berücksichtigen für die jeweilige Stadt. Diese sind einfach extrem unterschiedlich, auch innerhalb eines Bundeslandes.

Insgesamt: Vielleicht weniger Emotionalität, weniger "Hören-Sagen", weniger "ich glaube", sondern mehr datenbasiertes Argumentieren. Dann sieht man, dass die Realität gar nicht so schlecht ist, wie sie hier von manchen gezeichnet wird.

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #872 am: 31.01.2023 12:59 »
Herr MdL Fackler (CSU), Vorsitzender des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst, ist doch immer wieder für höchst bemerkenswerte Antworten gut.

Gefragt, warum - nur - Abgeordneten die Diäten automatisch nach der allgemeinen Einkommensentwicklung und die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach der Inflation angepasst bekommen lautet die Antwort (vgl. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-keine-automatische-anpassung-der-besoldung-und-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-wie-bei-den):

Abgeordnete waren lang genug Opfer von Neiddebatten und im Übrigen lasse sich das nicht auf Beamte (und Richter) übertragen, die seien ja auf Lebenszeit ernannt.

Klare Ansage: Wer nur zeitweise am Fleischtopf sitzt, soll wenigstens währenddessen nicht derben müssen, aber wer lebenslang alimentiert wird, hat genügend Zeit, sich ans (ver-)hungern zu gewöhnen.

Und ja, nicht jeder im Landtag konnte einen lukrativen Maskendeal vermitteln, bitte, liebe Beamte, versteht auch das

Quo vadis, Bavaria?

Was erwarten Sie von einer Regierung, in welcher sogar jemand wie Herr Aiwanger ein Amt bekommt?  ::)

Allgäuer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #873 am: 31.01.2023 13:05 »
Ich finde eure Rechnungen alle sehr interessant, aber das schießt doch komplett am Ziel vorbei! Es geht doch gar nicht darum, dass eine A13 zu wenig verdient, es geht um den A5´er! Natürlich zahlt Bayern im Bundesvergleich nicht schlecht - aber verfassungsgemäß ist das noch lange nicht (wie in allen anderen BL auch).

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #874 am: 31.01.2023 13:07 »
Ich finde eure Rechnungen alle sehr interessant, aber das schießt doch komplett am Ziel vorbei! Es geht doch gar nicht darum, dass eine A13 zu wenig verdient, es geht um den A5´er! Natürlich zahlt Bayern im Bundesvergleich nicht schlecht - aber verfassungsgemäß ist das noch lange nicht (wie in allen anderen BL auch).

Das kann man ja dann einfach mal selbst rechnen und hier vielleicht auch vorstellen? Wäre doch interessant! Und ich habe ja bewusst darauf hingewiesen, dass auch aus meiner Sicht die Besoldung nicht verfassungsgemäß ist - mir der Verlgiech mit anderen Bundesländern etwas auf die Nerven geht, weil er faktisc nicht durchgängig begründbar ist.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #875 am: 31.01.2023 14:56 »
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25035/

Unter dem Link wird von Füracker und Fackler die Erhöhung um 10 % der Sätze vom Gesetzentwurf begründet.

Der BBB Chef dazu: „Mit dem Entwurf wird der Fokus ganz deutlich auf die Kinder gerichtet. Das begrüßen wir sehr! Die nun durch den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgeschlagene Erhöhung, ist – nach den Anpassungen auf Bundesebene – nur folgerichtig. Die Staatsregierung hat mit dem nun beratenen Entwurf eine Lösung vorgelegt, mit deren tiefgreifender Aufarbeitung des Themas sich kein anders Bundesland messen kann. Ich freue mich, dass sich die Abgeordneten dieser Lösung anschließen.“

Also kann sich scheinbar kein Bundesland mit dieser verdammt guten Lösung messen. Offensichtlich gibt es divergierende Realitäten….

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #876 am: 31.01.2023 15:18 »
Weiter gibt es eine Beschlussempfehlung vom Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration:

„Verfassungsstreitigkeit
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 2. Januar 2023 (Vf. 22-VII-22) betreffend
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
1. der Anlage 1 - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zu Art. 46 Satz 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. Au- gust 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch Art. 130 b des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl S. 414) geändert worden ist,
2. der Anlagen 1 und 11 „a. F." - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsge- richtshof - zu Art. 104 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) „a. F." vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F)
PII-G1310.22-0017
I. Beschlussempfehlung:
I. Der Landtag beteiligt sich an dem Verfahren.
II. Der Antrag ist unzulässig, jedenfalls aber unbegründet.
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Josef Schmid bestellt.“

„Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat die Ver- fassungsstreitigkeit in seiner 92. Sitzung am 26. Januar 2023 beraten und mit folgen-
dem Stimmergebnis: CSU:
B90/GRÜ: FREIE WÄHLER: AfD: SPD:
Zustimmung Zustimmung Zustimmung Zustimmung Ablehnung
FDP: Ablehnung
die o.g. Beschlussempfehlung vorgeschlagen.“

Ähnlich wird es bestimmt von den Fraktionen zur A Besoldung gesehen….


SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #877 am: 31.01.2023 19:24 »
Ich finde eure Rechnungen alle sehr interessant, aber das schießt doch komplett am Ziel vorbei! Es geht doch gar nicht darum, dass eine A13 zu wenig verdient, es geht um den A5´er! Natürlich zahlt Bayern im Bundesvergleich nicht schlecht - aber verfassungsgemäß ist das noch lange nicht (wie in allen anderen BL auch).

Das kann man ja dann einfach mal selbst rechnen und hier vielleicht auch vorstellen? Wäre doch interessant! Und ich habe ja bewusst darauf hingewiesen, dass auch aus meiner Sicht die Besoldung nicht verfassungsgemäß ist - mir der Verlgiech mit anderen Bundesländern etwas auf die Nerven geht, weil er faktisc nicht durchgängig begründbar ist.

Ich finde ebenso wie schon in Deinem Ursprungspost die auf Zahlenwerten beruhende Betrachtung und entsprechend in Deinem letzten die dort von Dir vollzogene Differenzierung anhand anderer Städte sinnvoll und argumentativ schlüssig - zugleich sind Bemessungen als solche eben immer sinnvoll, weil sie ggf. realitätsgerechter sind als Vermutungen oder ein Hörensagen. Ob das von mir hier eingeführte Vergleichsportal dabei tatsächlich schlüssig ist, wissen wir zwar nicht - da es eng mit der Immobilienwirtschaft verbunden ist, dürfte es eventuell stark den Fokus auf eben jene Kosten werfen. Aber immerhin bietet es erst einmal eine Vergleichsmöglichkeit. Dabei haben wir bei allen Flächenländer, die eine recht hohe Streuung zwischen den Unterkunftskosten aufweisen, wie sie sich in den Mietenstufen des WoGG zeigen, das Problem, dass es für den Gesetzgeber sachlich nicht einfach ist, Ortszuschläge sachgerecht zu begründen, also deren Höhe und Differenz so auszurichten, dass sie am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werden. Wenn man - wie Bayern - sieben Ortsklassen analog zu den sieben Mietenstufen einführt, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Abgrenzungsprobleme entstehen, die nicht so einfach zu überbrücken sind, um noch verfassungsgemäß zu sein - aber jetzt komme ich etwas vom Thema ab.

Was sich sagen will: Du hast mit dem, was Du zu München schreibst, Recht. Denn sie ist von den Lebenshaltungskosten die teuerste Stadt, zugleich wird sie hinsichtlich des 95 %-Perzentils vom Gesetzgeber besonders zu beachten sein - die sieben Mietenstufen betrachten dabei ein Mietenniveau, das von niedriger als Minus 15 % (Stufe I) bis höher als 35 % (Stufe VII) reicht. Sämtliche Mietenstufen zwischen I und VII findet man in Bayern, was für viele anderen Bundesländer nicht gilt. Von daher dürfte die Frage, ob Bayern ein Höchst-, Hoch- oder Niedrigebesolder ist, nicht zuletzt davon abhängen, ob dort, also in Bayern, die eigenen Lebenshaltungskosten in einem Kreis oder einer Gemeinde zu bestreiten sind, die einem hohen oder niedrigen Mietenniveau unterliegen, in denen also hohe oder niedrige Unterkunftskosten als ein maßgeblicher Teil der Lebenshaltungskosten (eher) zu erwarten sind.

Unabhängig, ob der vom Land gewählte Weg, sieben Ortsklassen zu erstellen, am Ende verfassungsrechtlich haltbar ist oder nicht (ich vermute, dass die Regelung so, wie sie vollzogen werden soll, nicht verfassungskonform vollzogen werden kann; aber das ist jetzt eine andere Frage), zeigt sich, dass die den verschiedenen und insbesonderen hohen Ortsklassen gewährten Beträge kaum hinreichen können, um die in Bayern deutlich gespreizten Unterkunftskosten hinreichend auszugleichen. Auch wenn das nun Kollegen, die in bayerischen Gemeinden und Kreisen mit hohen Mietenniveaus leben, nicht gerne hören werden: Und das ist auch richtig so, weil sich noch stärker unterscheidende Beträge (in unserem Beispiel werden den Ortsklasse 1 und 2 4.866,24 € gewährt, der Ortsklasse 7 7.534,44 €) aus den genannten Abgrenzungsproblemen kaum sachgerecht zu begründen wären (das muss ich jetzt, denke ich, nicht weiter ausführen, weil das schon in der Vergangenheit wiederholt geschehen ist). Der Ortszuschlag kann sachlich nur einen geringen Beitrag zur Bewältigung hoher Lebenshaltungskosten beitragen, obgleich die Unterhaltskosten eine maßgebliche Rolle für die Unterhaltskosten spielen.

Und jetzt komme ich darauf zurück, wieso ich Bayern als einen realen Niedrigbesolder bezeichne und damit eine Bezeichnung tradiere, die ich schon in der Vergangenheit regelmäßig vollzogen habe:

1. Bayern weist in den bislang vollzogenen Berechnungen des Zeitraums zwischen 2008 und 2020 durchgehend mit den höchsten Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation aller Länder auf - insbesondere ist dieser Fehlbetrag zwischen 2016 und 2020 - also in Zeiten, in denen reale Besoldungserhöhungen vollzogen worden sind - von monatlich 608,69 € (20,7 %) auf 871.18 € (26,0 %) gestiegen. Das wird wahrscheinlich (also mit höherer Wahrscheinlichkeit) einem Beamten, der in einer Gemeinde mit der Mietenstufe I lebt, weniger wehtun als einem, den der Dienstort in eine Gemeinde der Mietenstufe VII verschlägt. Insofern ist Deine Differenzierung auch hier richtig und sinnvoll - mit zunehmender Höhe der Mietenstufe ist Bayern (wie viele andere Besoldungsrechtkreise ebenfalls) von der Tendenz her ein zunehmender Niedrigbesolder, eben weil die Unterkunftskosten in den letzten mehr als zehn Jahren hinsichtlich der Lebenshaltungskosten eine immer größere Bedeutung erlangt haben. Ob man Bayern als solches deshalb undifferenziert als einen Niedrigbesolder bezeichnen kann und damit richtig liegt, kann durch die uns vorliegenden Zahlen weder hinreichend bewiesen noch hinreichend abgewiesen werden. Die Tendenz wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit dahin gehen, denke ich, dass es in Räumen mit zunehmenden Unterkunftskosten ein zunehmender Niedrigbesolder ist - wie viele andere Besoldungsrechtskreise ebenso, was ebenfalls wichtig zu erwähnen ist.

2. Was meiner Meinng nach weiterhin dafür spricht, Bayern als einen Niedrigbesolder zu betrachten, spiegelt sich in Berechnungen, die ich hier in der Vergangenheit präsentiert habe, wider (vgl. insbesonder die Nr. 390 f. vom 09.10.2022 auf der Seite 27). Denn obgleich das Land ohne sachgerechte Begründung einen massiv hohen Beitrag von netto 12.736,- € willkürlich zum Familieneinkommen hinzurechnet (vgl. BY-Drs. 18/25363 v. 30.11.2022, S. 23), unterschreitet einen realitätsgerechte Bemessung der gewährten Nettoalimentation offensichtlich noch die Mindestalimentation (vgl. die gerade genannten Posts). Damit aber dürfte Bayern das Land sein, dass (derzeit oder bislang) 2023 die größte Kluft zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation aufweist. Nun wird sich wie im letzten Absatz hervorgehoben das bezogen auf unterschiedliche Räume unterschiedliche auswirken; aber allein die Tatsache, dass Bayern in willkürlicher Art und Weise einen so hohen Betrag auf nicht sachgerecht begründeter Grundlage einbehält - die anderen ähnlich gelagerten Fälle Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bremen orientieren sich an deutlich niedrigeren Beträgen; die meisten Länder kennen die Aufgabe des Einverdienermodells (noch) nicht -, macht Bayern für mich zu einem Niedrigbesolder. Entsprechend halte ich hier einen Vergleich mit den anderen Rechtskreisen für durchaus sinnvoll - denn ohne einen Vergleich könnte ja kaum eine entsprechende Aussage getätigt werden (die das Land selbst tätigt, indem es sich seit Jahr und Tag als Höchst- oder Bestbesolder betrachtet). Diese meine Sichtweise entkräftet nicht Deine letzten Ausführungen - sie zeigen nur eines: Eine vergleichende Aussage beruht immer (wie zu Beginn meines letzten Posts geschrieben) auf den Prämissen, die man zugrundelegt. Insofern bleibt es auch hier eine Sache der Perspektive wie bei jedem Vergleich, der in einer Wertung mündet, wie die bayerische Besoldungspraxis mit Worten zu bezeichnen ist. Solange die Argumentation stichhaltig ist (und das ist Deine genauso wie, denke ich, meine), kommt man zu unterschiedlichen Bewertungen - und die muss man in einer Demokratie zum Glück aushalten und eben auch ggf. weiterhin sachlich austragen, weil das der Wahrheitsfindung genauso dient wie dem gesellschaftlichen Frieden, der zu einem nicht geringen Teil auf der Pluralität von Ansichten basiert. Insofern bin ich gespannt auf weitere Beiträge von Dir, und zwar fast umso mehr, je weniger wir ggf. die selben Bewertungsbegriffe benutzen.

Ergo: Ich finde Deine Beiträge klasse und interessant, weil sie erstens auf einer Datengrundlage basieren und zweitens dazu führen, dass sie einen dazu zwingen, den eigenen Gedankenkreis zu überdenken.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #878 am: 01.02.2023 10:58 »
Der Dienstherr: Landeshauptstadt München verfährt wie der Freistaat Bayern und verzichtet auf zeitnahe Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021, 2022.

Sobald das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung Orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile abgeschlossen ist und die Änderungen der Beträge bekannt sind, wird das POR über die Umsetzung informieren. So laut Gesamtpersonalrat auf WILMA.

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #879 am: 01.02.2023 11:10 »
Grundsätzlich begrüße ich die 10% Erhöhung, aber:!!!
Die Bürgergelderhöhung und Wohngelderhöhung erhalten auch nicht nur Familien mit Kindern.
Als verheirateter, ohne Kinder bleibt wohl nur der Familienzuschlag vom letzten Jahr als Besitzstand. Weiß jemand, ob dieser dann ebenfalls um 10% erhöht wird?

Eine Erhöhung der Grundgehälter wäre angebrachter.

VG

BeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #880 am: 01.02.2023 11:57 »
Grundsätzlich begrüße ich die 10% Erhöhung, aber:!!!
Die Bürgergelderhöhung und Wohngelderhöhung erhalten auch nicht nur Familien mit Kindern.
Als verheirateter, ohne Kinder bleibt wohl nur der Familienzuschlag vom letzten Jahr als Besitzstand. Weiß jemand, ob dieser dann ebenfalls um 10% erhöht wird?

Eine Erhöhung der Grundgehälter wäre angebrachter.

VG


Kann ich mir nicht vorstellen, dass der Besitzstand ebenfalls um 10% erhöht wird, sondern ausschließlich der Zuschlag der Stufe V nach neuem Entwurf, was zu einer marginalen Erhöhung führt.

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #881 am: 01.02.2023 14:15 »
Ich habe leider auch noch keine Grundlage für den Besitzstand gefunden.
Dann müsste der Rechner hier ja immer mit "alten" und "neuen Familienständen zum Stichtag 31.12.2022 rechnen.

Da ich hier neu bin, aber die Diskussion schon länger mitverfolge möchte ich tatsächlich auch kurz anmerken, dass die hier oft vorgestellten Zahlen i.d.R. ab A10 aufwärts für uns in unteren Regionen tatsächlich schwer zu ertragen sind.

Das Abstandsgebot von 15% zur Grundsicherung mal einfach ausgedrückt bedeutet:

Grundsicherung +15% = 40 Std. Wochenarbeitszeit ------ ja überspitzt, aber für 15% weniger keine 40 Std. arbeiten ????

Liebe Entscheider, bitte denkt auch mal an Personen, welche sich im einstelligen Bereich der A-Besoldungstabelle befinden und auch angemessen Leben möchten und sich mal einen Urlaub gönnen möchten.

VG

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #882 am: 01.02.2023 14:43 »




Grundsicherung +15% = 40 Std. Wochenarbeitszeit ------ ja überspitzt, aber für 15% weniger keine 40 Std. arbeiten ????





Grundsicherung + 15% = bei Familien MEHR als 40 Wochenstunden (da ja, um Grundsicherung + 15 % überhaupt zu erreichen das Partnereinkommen von 20.000,- € noch mit eingerechnet wird!!!)

Es ist ja leider im unteren A-Bereich so, dass "der Beamte" mit seinem Einkommen nicht alleine 15 % über Grundsicherungsniveau für sich und seine Familie verdient. Im Gesetzesentwurf ist dies ja deutlich zu sehen in der Berechnung, dass ohne das Partnereinkommen der Beamte nur auf dem dort dargestellten GruSi-Niveau ist...

Das ist ja das Absurde.

Bürgergeldfamilie (2 Erwachsene + 4 Kinder) 0 Stunden Arbeit = Grundsicherung
Bürgergeldamilie (2 Erwachsene + 4 Kinder)  2 x Minijob insgesamt 10 Wochenstunden Arbeit pro Person = bestimmt Grundsicherung + 15 %
Beamtenfamilie A6 (2 Erwachsene + 4 Kinder) mindestens 40 Wochenstunden + Partner 20 Wochenstunden um mit Partnereinkommen auf Grundsicherung + 15 % zu kommen




Aber die Antwort von vielen Politikern: bei GruSi-Empfängern wird ja auch das Partnereinkommen angerechnet... (allerdings auch nur dann, wenn es vorhanden ist)!


KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #883 am: 01.02.2023 19:53 »
Die DPolG Bayern hat auf Facebook und Instagram ein Video zu dem gestrigen Ergebnis des Ausschusses gepostet. Auch Hr. Nachtigall äußert sich lobend dazu. In dem Video gibt Hr. Fackler an, dass er erwartet, dass der abgeänderte Entwurf im März im Landtag beschlossen werden soll. Laut Video werden die ersten Auszahlungen dann Ende April bzw. Anfang Mai erwartet.

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayerng
« Antwort #884 am: 01.02.2023 21:21 »
Wenn es jetzt auch noch die Polizei gut findet und Nachtigall ein Forum für seine unsinnigen Stellungnahmen gibt... Vor Kurzem hat er wenigstens noch behauptet, man will erstmal die Verbesserungen mitnehmen und dann die Verfassungswidrigkeit festgestellt haben. Davon ist jetzt keine Rede mehr.