Das wird aktuell mit den Bezügebescheinigungen verschickt:
WICHTIGER HINWEIS
KÜNFTIG FÜR IHRE BEZÜGE RELEVANT:
IHR HAUPTWOHNSITZ
Sehr geehrte Bezügeempfängerin,
sehr geehrter Bezügeempfänger,
derzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung
zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Bezügebestandteile zur
Behandlung im parlamentarischen Verfahren im Bayerischen Landtag. Der
Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18 u. 2 BvL 6/17 u.a.).
Kernbestandteil der Neuregelung ist die Erweiterung des bisherigen Familienzuschlags
zu einem Orts- und Familienzuschlag. Konkret bedeutet dies,
dass – vorbehaltlich des Beschlusses durch den Bayerischen Landtag –
künftig Ihr Hauptwohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz (§ 21 Abs. 2
und § 22 BMG) für die Bemessung Ihrer Bezüge relevant sein wird.
Ggfs. erforderliche Nachzahlungen werden von Amts wegen rückwirkend
zum 1. Januar 2020 geleistet. Auch für diese Nachzahlungen kommt es auf
Ihren Hauptwohnsitz an.
Was müssen Sie tun?
Bitte prüfen Sie deshalb für den Zeitraum ab 1. Januar 2020, ob Sie der Bezügestelle
Ihren Hauptwohnsitz zutreffend mitgeteilt haben:
• Der seit 1. Januar 2020 gespeicherte
Wohnsitz ist Ihr Hauptwohnsitz.
Eine Mitteilung an das Landesamt
für Finanzen ist nicht
erforderlich.
• Der seit 1. Januar 2020 gespeicherte
Wohnsitz ist nicht Ihr
Hauptwohnsitz.
Bitte teilen Sie dem Landesamt
für Finanzen Ihren
Hauptwohnsitz mit.
• Sie sind seit dem 1. Januar
2020 umgezogen und haben
den Wohnsitzwechsel noch
nicht mitgeteilt.
Bitte teilen Sie dem Landesamt
für Finanzen den
Tag der Ummeldung und
die neue Adresse mit.
LfF-R-S1S11701-20221213
- 2 -
Sofern Sie Ihre Tätigkeit nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben, prüfen
Sie bitte den Hauptwohnsitz ab dem Beginn der Zahlungsaufnahme durch
das Landesamt für Finanzen.
Wo kann ich nachsehen, welcher Wohnsitz gespeichert ist?
Ihr gespeicherter Wohnsitz ist beispielsweise auf Ihrer Bezügemitteilung aufgedruckt.
Wie können Sie dem Landesamt für Finanzen Änderungen mitteilen?
Änderungen teilen Sie bitte Ihrer zuständigen Bezügestelle formlos per Brief
mit. Die Adresse der für Sie zuständigen Bezügestelle finden Sie auf Ihrer
Bezügemitteilung.
Wichtige Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass
• ein nicht korrekt mitgeteilter Hauptwohnsitz dazu führen kann, dass
Ihnen zu niedrige Bezüge ausbezahlt werden,
• ggfs. erforderliche Nachzahlungen auf der Grundlage Ihres Hauptwohnsitzes
von Amts wegen (d.h. Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen)
rückwirkend zum 1. Januar 2020 beziehungsweise ab Zahlungsaufnahme
nach dem 1. Januar 2020 geleistet werden,
• es aufgrund eines nicht korrekt mitgeteilten Hauptwohnsitzes zu ungerechtfertigten
Überzahlungen kommen kann, die zu einer Rückforderung
von Bezügen führen werden.
Vielen Dank.
Ihre Bezügestelle