Sehr geehrter Herr H.,
die von Ihnen angesprochene Neuausrichtung beinhaltet den Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie als neue Bezugsgröße der Beamtenbesoldung. Dies spiegelt aus meiner Sicht die gesellschaftliche Situation sehr gut wider, wie beispielsweise die verbesserten Kinderbetreuungsangebote, die familienpolitische Teilzeit sowie das Homeoffice zeigen.
Demnach wird bei der Höhe der Tabellenbeträge künftig berücksichtigt, dass auch der andere Ehepartner einen Beitrag zum Familieneinkommen beisteuert. Aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen ist das vom anderen Partner beigesteuerte Einkommen notwendigerweise zu pauschalisieren.
Als Größe wird hier – wie auch von Ihnen vorgetragen – auf den im Beihilferecht eingeführten Betrag von 20.000 Euro brutto abgestellt. Die Einkommensgrenze wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen gewählt, weil es sich hierbei um eine im Beamtenbereich bereits bewährte Größe handelt, die bei der Beihilfe zur Anwendung kommt. Durch pauschale Abzüge für Steuer und Sozialversicherungen ergibt sich dadurch ein Maximalbetrag von 12.736,00 Euro netto, der zudem nicht in jedem Fall zur Anwendung kommt.
Nicht in jeder Familien-, Wohnort- und Einkommenskonstellation wird also der volle Betrag zur Wahrung des Mindestabstandes zur Grundsicherung herangezogen. Die neuen Tabellenbeträge sind vielmehr so bemessen, dass bei den häufig vorkommenden Konstellationen bereits ein (deutlich) darunterliegendes, weiteres Familieneinkommen ausreichend ist. So ist beispielsweise in der Konstellation eines verheirateten Beamten in A 3, Stufe 2 mit zwei Kindern in Ortsklasse VII für das Jahr 2022 lediglich ein weiteres Familieneinkommen in Höhe von 6.462,88 Euro netto im Jahr erforderlich, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.
Rein hypothetische Frage:
"Leider sind meine beiden Kinder durch einen Unfall nunmehr schwerbehindert und auch meine Frau hat nach Erkrankung einen gdB von 80"
Rein denkbare Antwort:
Sehr geehrter Herr H.
sie haben sicher verständnis, dass sie als A3 Beamter dann halt Pech haben. Das Bundesverfassungsgericht wollte sicher nicht, dass wir uns mit derartigen Einzelfällen von neidgetriebenen Geringverdienern herumschlagen können. Und die 6500€ pro Jahr kriegen sie schon irgendwo her. Meine Kollegen haben hierfür kreative Maskengeschäfte gemacht, wo so eine kleinigkeit von 6000€ schon an einem Tag wieder in der Haushaltskasse war.
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