Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 319122 times)

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #975 am: 03.03.2023 07:34 »
Die "kleinen" Beamten hat man doch schon in die billigen Gegenden gedrängt. Da wird nicht mehr viel übrig bleiben. Oder glaubt hier jemand ein A4er wohnt mit Familie in Mietenstufe VI Oder VII? ::) (Außer er hat geerbt)

Surfer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #976 am: 03.03.2023 08:53 »
Naja, jetzt heißt es nach vorne schauen und hoffen, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Was heißt eigentlich eine großzügige Übergangslösung für Beamte, welche vor der neuen Gesetzgebung verbeamtet wurden?

Aktuell bei verheiratet mit zwei Kindern:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 270,94€ (127,94€ Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 398,40€ (127,94€ Kind)

Neue Gesetzgebung:
Verheiratet: 77€
Verheiratet und ein Kind: 305,34€ (228,34€ Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 446,07€ (140,73€ Kind)

Würde für mein Verständnis bedeuten:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 370,86€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 586,80€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)

Dann noch der jeweilige Ortszuschlag dazu....

oder interpretiere ich hier etwas falsch oder meine Zahlen stimmen nicht?

LG

Surfer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #977 am: 03.03.2023 09:16 »
Würde für mein Verständnis bedeuten:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 370,86€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 586,80€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)

Korrigiert:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 370,86€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 511,59€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)

mf71

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #978 am: 03.03.2023 09:27 »
Guten Morgen zusammen,

bin neu hier und verfolge die Diskussion seit längerem, sehr aufschlussreich, vielen Dank an alle.

Eine persönliche Frage zur Neuausrichtung der aktuellen Gesetzesänderung.
Bin bei der Stadt München Beamter und lt. Entgeltnachweis zahlt die Stadt ja folgende Positionen:
# 1050 Münchenzulage Grundbetrag: 136,21
# 1011 FamilienZ Stufe 1: 142,52
und
# 1012 FamiZ:Kinderbestandanteil: 127,94

Jetzt die Frage zu eurem Schwarmwissen;
#1050 und #1011 wird zur neuen Position Stufe 1, Ortsklasse VII= 436,84
(meine privaten Verhältnisse bleiben so wie sie sind)
-> wird die Position #1012 weiterhin als Einzelposition bezahlt oder fließt auch diese in die neue, zusammengefasste Stufe1/VII mit ein???

Danke für eine Aufklärung...
Beste Grüße, M

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #979 am: 03.03.2023 09:40 »
Guten Morgen zusammen,

bin neu hier und verfolge die Diskussion seit längerem, sehr aufschlussreich, vielen Dank an alle.

Eine persönliche Frage zur Neuausrichtung der aktuellen Gesetzesänderung.
Bin bei der Stadt München Beamter und lt. Entgeltnachweis zahlt die Stadt ja folgende Positionen:
# 1050 Münchenzulage Grundbetrag: 136,21
# 1011 FamilienZ Stufe 1: 142,52
und
# 1012 FamiZ:Kinderbestandanteil: 127,94

Jetzt die Frage zu eurem Schwarmwissen;
#1050 und #1011 wird zur neuen Position Stufe 1, Ortsklasse VII= 436,84
(meine privaten Verhältnisse bleiben so wie sie sind)
-> wird die Position #1012 weiterhin als Einzelposition bezahlt oder fließt auch diese in die neue, zusammengefasste Stufe1/VII mit ein???

Danke für eine Aufklärung...
Beste Grüße, M

Warum sollte das Extra bezahlt werden? Der Zuschlag Ortsklasse VII beträgt übrigens 480,52€.


micha1990

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #980 am: 03.03.2023 09:44 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/claudia-koehler/fragen-antworten/bzgl-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-unterstellung-dass-der-partner-mindestens-20000-eur-bezieht-welche

"Es wird davon ausgegangen, dass ein zweites Einkommen von 20.000 Euro möglich sein kann. Das ist kein Muss und auch keine Unterstellung, dass dieses Einkommen tatsächlich verfügbar ist oder sein kann, sondern nur eine Typisierung oder Pauschalierung, um nicht bei jedem Besoldungsfall einen eigenen Familienzuschlag bestimmen zu müssen."

Interessante Rechtsauffassung..

Opa

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #981 am: 03.03.2023 10:00 »
Spontan dazu, nicht zu Ende gedacht aber als Diskussionsgrundlage:
Das ist allein deshalb schon verfassungswidrig, weil die Ehe hierbei schlechter gestellt wird, als die eheähnliche Gemeinschaft. Würden der Fragesteller und seine Frau sich scheiden lassen und fortan als eheähnliche Gemeinschaft weiter zusammen leben, wären sie um 20.000 Euro abzgl. der Differenz zwischen Steuerklasse III und I (bzw. II, soweit die Voraussetzungen erfüllt wären) abzgl. anteiliger Bedarf der Ex-Ehefrau (~10.000 Euro) bessergestellt.

mf71

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #982 am: 03.03.2023 10:10 »
Guten Morgen zusammen,

bin neu hier und verfolge die Diskussion seit längerem, sehr aufschlussreich, vielen Dank an alle.

Eine persönliche Frage zur Neuausrichtung der aktuellen Gesetzesänderung.
Bin bei der Stadt München Beamter und lt. Entgeltnachweis zahlt die Stadt ja folgende Positionen:
# 1050 Münchenzulage Grundbetrag: 136,21
# 1011 FamilienZ Stufe 1: 142,52
und
# 1012 FamiZ:Kinderbestandanteil: 127,94

Jetzt die Frage zu eurem Schwarmwissen;
#1050 und #1011 wird zur neuen Position Stufe 1, Ortsklasse VII= 436,84
(meine privaten Verhältnisse bleiben so wie sie sind)
-> wird die Position #1012 weiterhin als Einzelposition bezahlt oder fließt auch diese in die neue, zusammengefasste Stufe1/VII mit ein???

Danke für eine Aufklärung...
Beste Grüße, M

Warum sollte das Extra bezahlt werden? Der Zuschlag Ortsklasse VII beträgt übrigens 480,52€.

Danke für die Info.
Na ja, weil immer von der Zusammenführung des Familienzuschlags und der "Ballungsraumzulage" gesprochen wird. Und die Position #1012 eine eigenständige Zahlung ist, zwar in Abhängigkeit zum FamilienzuschlagStufe1, aber eben in allen Ausführungen zur Neuregelung nie einzeln erwähnt wurde. Deshalb die Frage zum besseren Verständnis.
Danke, BG

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #983 am: 03.03.2023 10:13 »
Spontan dazu, nicht zu Ende gedacht aber als Diskussionsgrundlage:
Das ist allein deshalb schon verfassungswidrig, weil die Ehe hierbei schlechter gestellt wird, als die eheähnliche Gemeinschaft. Würden der Fragesteller und seine Frau sich scheiden lassen und fortan als eheähnliche Gemeinschaft weiter zusammen leben, wären sie um 20.000 Euro abzgl. der Differenz zwischen Steuerklasse III und I (bzw. II, soweit die Voraussetzungen erfüllt wären) abzgl. anteiliger Bedarf der Ex-Ehefrau (~10.000 Euro) bessergestellt.

Wilde Ehe in Bayern? Sodom und Gomorrha!
Man könnte natürlich mal höflich anfragen, wie sich dieser Sachverhalt mit dem Schutz der Ehe laut GG und dem üblichen Familien/Ehe-Schutz gewäsch der CSU verträgt.

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #984 am: 03.03.2023 10:18 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/claudia-koehler/fragen-antworten/bzgl-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-unterstellung-dass-der-partner-mindestens-20000-eur-bezieht-welche

"Es wird davon ausgegangen, dass ein zweites Einkommen von 20.000 Euro möglich sein kann. Das ist kein Muss und auch keine Unterstellung, dass dieses Einkommen tatsächlich verfügbar ist oder sein kann, sondern nur eine Typisierung oder Pauschalierung, um nicht bei jedem Besoldungsfall einen eigenen Familienzuschlag bestimmen zu müssen."

Interessante Rechtsauffassung..

Eigentlich interessant... sollte man der Hartzer-Familie dann nicht auch unterstellen können, dass ein Einkommen von 20.000,- möglich sein kann!? Immerhin sind hier 2  arbeitsfähige Menschen vorhanden... Also eigentlich kann man ja eigentlich von 2 x 20.000,- ausgehen, die möglich sind!

Immer diese Einzelfallberechnungen - das muss doch auch pauschal gehen nach dieser Idee...

Opa

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« Antwort #985 am: 03.03.2023 10:26 »
Kluge Idee. Wäre für alle Sozialleistungen sowie für die aktuellen Tarifverhandlungen ein großer Wurf. Wir unterstellen einfach jedem ein Grundeinkommen von 20K p.a. und können damit die Tabellenwerte halbieren und alle Renten und staatl. Familienleistungen de facto abschaffen.

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #986 am: 03.03.2023 10:29 »
Kluge Idee. Wäre für alle Sozialleistungen sowie für die aktuellen Tarifverhandlungen ein großer Wurf. Wir unterstellen einfach jedem ein Grundeinkommen von 20K p.a. und können damit die Tabellenwerte halbieren und alle Renten und staatl. Familienleistungen de facto abschaffen.

Das klingt doch gut. Ich würde zudem noch vorschlagen, dass ein höheres Einkommen des Partners auf die Besoldung angerechnet wird. So Arbeiten auch noch ein paar Beamte kostenfrei.
 

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #987 am: 03.03.2023 10:41 »
Sobald ich für die Jahre 2021-2022 einen Widerspruchsbescheid erhalte, werde ich klagen müssen. Das war mir schon vor der lächerlichen Veranstaltung gestern klar.

Opa

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« Antwort #988 am: 03.03.2023 10:41 »
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #989 am: 03.03.2023 10:45 »
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X