[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

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Landsknecht

Zitat von: KoQ am 14.02.2023 09:17
Die 20.000€ Zuverdienst des Partners werden mit dem Grenzbetrag aus dem Beihilferecht begründet.

Hoppla, meine Frau hatte die letzten Jahre in keinem Jahr 20.000 brutto, was nun :-X

KoQ

Meine auch nicht, aber das wird alles über einen Kamm geschert.

lotsch

Zitat von: KoQ am 14.02.2023 09:17
Ich habe vor ein paar Tagen die Stellungnahme des Landtags zu meiner Petition erhalten. Diese wird als erledigt betrachtet, da das Staatsministerium bei der Überprüfung zu dem Ergebnis kam, dass durch den Gesetzentwurf eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Besoldung der bayer. Beamten sichergestellt ist, die auch die Belange von großen Familien berücksichtigt und entsprechend würdigt. Im Anhang war eine 6-seitige Begründung dazu zu finden. Meine Meinung nach, wurde sich hier einiges aus Sicht des Gesetzgebers schöngeredet. Hier ein paar Auszüge:

Es wird im folgenden noch darauf eingegangen, dass der Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Dies wird dahingehend begründet, dass für große Familien ab dem vierten Kind ein "deutlicher, nach den Ortsklassen gestaffelte Zuschlag" hinzukommt.

Zudem erhöhe sich mein Familienzuschlag insgesamt deutlich, nämlich um 15 Prozent.

Auch die "geäußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Personalgewinnung sind unbegründet". "Insgesamt stellt das neue System eine deutliche Verbesserung für Beamtinnen und Beamte dar".

Es wird nun darauf hingewiesen dass nicht nur Familien mit Kindern profitieren, sondern auch Ledige und Anwärter, da bspw. "durch die Integration der Ballungsraumzulage in den Orts - u. Familienzuschlag in die neue Stufe L, welche künftig ohne den bisher zu berücksichtigenden Einkommensgrenzbetrag und ohne die bisher abgestuften Beträge für Anwärter gewährt wird."
Zudem sei ein länderübergreifender  Vergleich der Besoldung ohne Einbeziehung aller Parameter, insbesondere der in Bayern im Bundesvergleich hohen Gerundgehaltssätze und der jährlichen Sonderzahlung nicht aussagekräftig. Insofern werden die Belange aller Beamten durch den Entwurf entsprechend gewürdigt.

Die 20.000€ Zuverdienst des Partners werden mit dem Grenzbetrag aus dem Beihilferecht begründet.

Die oben genannte Steigerung des Familienzuschlags "werden darüber hinaus zusätzlich zum staatlichen Kindergeld gewährt". Dieses sei ebenfalls zu berücksichtigen.

Diese Positionen wurden durch Hr. Füracker gezeichnet.



Eine Petition ist ein formloser Rechtsbehelf, und da bewahrheitet sich wieder der alte Juristenspruch: formlos, fristlos, erfolglos.
Ich hoffe, du hast dir nicht soviel davon versprochen. Lege weiter Widerspruch und Klage ein, und du wirst Erfolg haben.

InVinoVeritas

Mit 3000 Euro will man aus anderen Bundesländern Lehrer abwerben und scheinbar ist man weiterhin überzeugt, dass Beamte nirgends so gut besoldet werden wie in Bayern:


ZitatHerrmann verwies zugleich darauf, dass es in Bayern für Beamte - und somit auch für verbeamtete Lehrer - mehr Geld gebe als in anderen Bundesländern. So bedeute beispielsweise die Besoldungsstufe A13 im Freistaat "mehr als anderswo": Ledige ohne Kinder erhielten als Anfangsgrundgehalt in Bayern etwa 61.000 Euro im Jahr - fast 9.400 Euro mehr als in Sachsen, 7.500 mehr als in Hessen und 3.700 mehr als in Baden-Württemberg. "Obwohl es die exakt selbe Besoldungsstufe ist."
Hinzu kommt dem CSU-Politiker zufolge die finanzielle Verbesserung durch die Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile, die sich schon im Gesetzgebungsverfahren befinde - und auch verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern in Ballungsräumen zugutekommen werde. So werde beispielsweise eine verheiratete Lehrkraft mit zwei Kindern, die in München lebe, nach dieser Reform 3.700 Euro pro Jahr mehr verdienen, eine ledige Lehrkraft in München ca. 1.900 Euro mehr.

zitiert aus einer BR Nachricht von heute den 14.02. der aus einer PK zu einer Bayerischen Kabinettssitzung berichtet:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-lockt-lehrer-aus-anderen-laendern-mit-praemie,TVpszIJ

Meinereiner83

Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...

BYBeamterBY

Zitat von: Meinereiner83 am 15.02.2023 07:01
Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...
Bitte lege doch mal dar, inwiefern alle anderen Länder Beamten mit mind 3 Kindern deutlich mehr bezahlen? :-) Ich bin auf deine Rechnungen gespannt!

Meinereiner83

Zitat von: BYBeamterBY am 15.02.2023 10:18
Zitat von: Meinereiner83 am 15.02.2023 07:01
Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...
Bitte lege doch mal dar, inwiefern alle anderen Länder Beamten mit mind 3 Kindern deutlich mehr bezahlen? :-) Ich bin auf deine Rechnungen gespannt!

Naja, wenn man mal die Rechner bemüht, sieht man das doch!?
Beispiel A13 Stufe 5 mit 3 Kindern (in Bayern Mietenstufe 3 - wohnt ja nicht jeder in München)

Thüringen Jahresbrutto: 79019,-
B.-W. Jahresbrutto: 77667,-
Bayern Jahresbrutto: 71857,-

bei steigender Kinderzahl werden die Unterschiede noch deutlich größer! Außerdem sollte man bedenken, dass in Bayern generell (natürlich gibt es Ausnahmen) die Wohnkosten höher sind!

Übrigens hab ich nicht behauptet "alle anderen Länder"... es gibt sicherlich welche, die momentan schlechter bezahlen (wobei - vor allem im Hinblick auf Wohnkosten - das nicht 1 zu 1 vergleichbar ist!)

FreeArt

Zitat von: Meinereiner83 am 15.02.2023 11:06
Zitat von: BYBeamterBY am 15.02.2023 10:18
Zitat von: Meinereiner83 am 15.02.2023 07:01
Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...
Bitte lege doch mal dar, inwiefern alle anderen Länder Beamten mit mind 3 Kindern deutlich mehr bezahlen? :-) Ich bin auf deine Rechnungen gespannt!

Naja, wenn man mal die Rechner bemüht, sieht man das doch!?
Beispiel A13 Stufe 5 mit 3 Kindern (in Bayern Mietenstufe 3 - wohnt ja nicht jeder in München)

Thüringen Jahresbrutto: 79019,-
B.-W. Jahresbrutto: 77667,-
Bayern Jahresbrutto: 71857,-

bei steigender Kinderzahl werden die Unterschiede noch deutlich größer! Außerdem sollte man bedenken, dass in Bayern generell (natürlich gibt es Ausnahmen) die Wohnkosten höher sind!

Übrigens hab ich nicht behauptet "alle anderen Länder"... es gibt sicherlich welche, die momentan schlechter bezahlen (wobei - vor allem im Hinblick auf Wohnkosten - das nicht 1 zu 1 vergleichbar ist!)

Wenn ich als stiller Mitleser (BW-Beamter) kurz reingrätschen darf. BW A13 Stufe 5 ist nicht mit Stufe 5 BY vergleichbar, da Stufe 5 6 Jahre BE voraussetzt. Man steigt in A13 Stufe 3 ein. (Seit 01.12.22)
Es ergibt sich ein Jahresbrutto von 73577,76 €.

BYBeamterBY

Zitat von: Meinereiner83 am 15.02.2023 11:06
Zitat von: BYBeamterBY am 15.02.2023 10:18
Zitat von: Meinereiner83 am 15.02.2023 07:01
Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...
Bitte lege doch mal dar, inwiefern alle anderen Länder Beamten mit mind 3 Kindern deutlich mehr bezahlen? :-) Ich bin auf deine Rechnungen gespannt!

Naja, wenn man mal die Rechner bemüht, sieht man das doch!?
Beispiel A13 Stufe 5 mit 3 Kindern (in Bayern Mietenstufe 3 - wohnt ja nicht jeder in München)

Thüringen Jahresbrutto: 79019,-
B.-W. Jahresbrutto: 77667,-
Bayern Jahresbrutto: 71857,-

bei steigender Kinderzahl werden die Unterschiede noch deutlich größer! Außerdem sollte man bedenken, dass in Bayern generell (natürlich gibt es Ausnahmen) die Wohnkosten höher sind!

Übrigens hab ich nicht behauptet "alle anderen Länder"... es gibt sicherlich welche, die momentan schlechter bezahlen (wobei - vor allem im Hinblick auf Wohnkosten - das nicht 1 zu 1 vergleichbar ist!)

So einfach ist es nicht. Schau dir einfach mal Beitrag Nummer 862 von mir an und die darauf folgende Diskussion.

Allgäuer

Die Rechnungen von Euch mögen sicherlich alle inhaltlich korrekt sein. Wie ich aber schon damals bei einer ähnlichen Aufstellung geschrieben habe finde ich, dass diese Diskussion am Ziel vorbeischießt!

Es ist völlig irrelevant ob Bayern ein Spitzenbesolder oder Niedrigbesolder ist. Dieser  Taschenspielertrick mit den 20000€ Einkommen des Partners ist nicht hinnehmbar.

Warum haben denn die Partner einen eigenen Job? Vielleicht weil der andere Partner einfach zu wenig verdient oder man möchte sich evtl. doch mal etwas gönnen oder, so verrückt es sich in der jetzigen Situation auch anhören mag, eine Immobilie kaufen.

Mit diesem Taschenspielertrick wird zusätzlich der Partner geschädigt. Zudem ist es fast unmöglich, immer diese 20000€ hinzu zu verdienen. Viele junge Kollegen denken an eine Familienplanung. Das sind leider auch diejenigen, die in den Erfahrungsstufen weiter unten sind und dementsprechend nochmal weniger verdienen.

Man muss sich einmal die Situation bei einem Bewerbungsgespräch vorstellen:

AG: Das wird Ihr Einkommen sein Summe X!

Bewerber: Oh, das sieht aber etwas wenig aus!

AG: Naja, das scheint nur so. Wenn Ihre Partnerin 20000€ hinzuverdient liegen Sie immerhin 15% über der Grundsicherung

Bewerber: Aha, ich überlegs mir, ob

1.   ich nicht doch einen Job nehme, in dem ich nicht noch Geld mitbringen muss
2.   ich nicht doch Bürgergeld für mich und meine Frau beantrage. So können wir beide ausschlafen und mit einem kleinen Nebenjob knacken wir die 15% auch noch.

Als ich vor 20 Jahren die Beamtenlaufbahn im technischen Dienst eingeschlagen habe, waren die Unterschiede zum freien Markt auch bereits spürbar, aber im Hinblick auf die Gesamtsituation (Beamter) hinnehmbar. Aber jetzt klafft eine riesen Lücke im Verdienst. Die Nachwuchsgewinnung stellt sich immer schwieriger dar. Schul- und Studienabgänger bewerben sich und werden genommen, erscheinen aber nie zum Dienst, da sie in der Zwischenzeit doch noch ein besseres Angebot erhalten haben.

Die Politiker haben es sich da natürlich leicht gemacht. Anstatt sich jedes Mal bzgl. der Diätenerhöhung rechtfertigen zu müssen, wird ein Gesetz erlassen, dass dies automatisch für sie erledigt.

Für mich stickt das Ganze zum Himmel! Und wie wir alle wissen: Der Fisch stinkt vom Kopf!

Meinereiner83

@ Allgäuer:

genau so ist es!!!

vor allem Punkt 2!
Hatte auch an den Landtag geschrieben, dass eine Bürgergeldfamilie mit 2 Minijobs selbst nahezu 15 % über Grundsicherungsniveau kommen dürfte - wofür ein Beamter Vollzeit arbeiten muss + Zuverdienst des Ehegatten von 20000 (in vielen Berufen ist auch das Vollzeit!)... Keine Reaktion darauf.

Unlucky

Meine Frau ist damals (ich A 6), als wir uns Kinder angeschafft haben, auch nur zum Arbeiten gegangen, weil das Einkommen nicht gereicht hat. Gerne hätte Sie sich Vollzeit um Kinder und Haushalt gekümmert. Leider nicht mehr möglich im Alleinverdienermodell. Und dieser Umstand wird hergenommen als Rechtfertigung für das neue Besoldungsmodell. Kaum noch auszuhalten hier.

Der Obelix

Dieses Modell mit 20.000 € ist so eklatant verfassungswidrig, das würde sogar Harald Junke bei einem Auftritt Silvester um 23:30 Uhr erkennen.

Die Gesetzgeber sollten sich klar sein: Beamte mit Rechten und Pflichten, aber dann auch eine konforme Alimentation.

Was nicht geht, den Beamten Müller von Nürnberg nach München versetzen, denn dieser ist ja auf die "errechnete" 20.000 € seiner Frau angewiesen und diese ist nicht vom Beamtenrecht erfasst.

Also auch keine Versetzung.

Das wird sicherlich auch teil der Begründung der Verfassungsgerichte sein, wobei aufgrund der vielen handwerklichen Fehler in diesem Konstrukt erübrigt sich ja eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Wirklich schockiert bin ich aber vom BeamtenBund in Bayern: anstatt lautstart für Widersprüche zu trommeln heißt man ein offensichtlich rechtswidriges Konstrukt auch noch gut. Das ist nicht mehr hinnehmbar.

Stefan35347

https://www.bbb-bayern.de/wp-content/uploads/2023/02/230216-PM-Bundeskabinett-Disziplinargesetz.pdf

Wichtig ist, immer schön kritisieren, was der politische Gegner macht. Das ist die Aufgabe des BBB.....

NordWest

Zitat von: Stefan35347 am 17.02.2023 10:02
https://www.bbb-bayern.de/wp-content/uploads/2023/02/230216-PM-Bundeskabinett-Disziplinargesetz.pdf

Wichtig ist, immer schön kritisieren, was der politische Gegner macht. Das ist die Aufgabe des BBB.....

Interessant wird zu beobachten, was Herr Nachtigall schreiben wird, wenn seine CSU in Bayern bald ein ähnliches Gesetz auf den Weg bringen sollte   ;)