[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Finanzer

Zitat von: HansPeter23 in 07.03.2023 13:37

Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.


Das wäre mir neu  :o

Christian

Beamte ab A12 als "reich" zu bezeichnen ist allerdings auch eher polemisch.
Alle Besoldungsgruppen sitzen hier in einem Boot und werden durch die unzureichende Umsetzung benachteiligt.

Überwacher

Zitat von: Finanzer in 07.03.2023 14:08
Zitat von: HansPeter23 in 07.03.2023 13:37

Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.


Das wäre mir neu  :o

Das hängt mit der rückwirkenden Umstellung zusammen. Der A12 Beamte hat nur einen Teil der Ballungsraumzulage bekommen, bekommt aber jetzt rückwirkend die volle Stufe nachbezahlt.

Grisupoli

Ganz unrecht hat er nicht.

Ich gehe davon aus, er meint die, welche wegen der magischen Grenze bisher wegen der Gehaltshöhe keine Ballungsraumzulage mehr bekommen haben.

Denn die Grenze wird ja auch rückwirkend gecancelt, sodass jetzt gerade auch die in den oberen A-Stufen jetzt eine saftige Nachzahlung bekommen werden. Die in den unteren A-Stufen, die bisher bereits die Ballungsraumzulage bekommen haben, bekommen halt "lediglich" den Differenzbetrag nachbezahlt.

Wenn man jetzt 39 Monate die Ballungsraumzulage nachbezahlt bekommt ist man schon bei etwa 5300 Euro.

Aber "ungerecht" würde ich es jetzt auch nicht sehen. Der Beamte, egal in welcher Besoldungsstufe er lebt, hat halt Anspruch darauf. und dabei ist unerheblich wieviel er eigentlich verdient.

Muenchner82

Zitat von: AnToK in 06.03.2023 15:44
Zitat von: xingshu in 06.03.2023 10:24
A10 Stufe 5 mit 2 Kindern und Ortsklasse 2. Es ist für mich 100€ netto weniger im Jahr.

Kann das richtig sein? :o

Der Rechner ist noch nicht aktuell, er hat einen Fehler bei den Jahressonderzahlungen. LG

Und die 10% Erhöhung ist auch noch nicht mit drin.

Bastel

Zitat von: HansPeter23 in 07.03.2023 13:37

Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.

Fazit: Mal wieder werden die Reichen entsprechender entlohnt. Ich rede jetzt explizit nicht von Familien, sondern ich möchte einfach mal einen ledigen A6 Beamten mit einem A16 Beamten vergleichen. Der A6 Münchner geht leer aus und der A16 fliegt von dem Geld auf die Malediven und lacht sich eins.


Du solltest bei Verdi anfangen. Die propagieren auch so einen Schwachsinn.

Zugroaster

Zitat von: HansPeter23 in 07.03.2023 13:37
Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.

Fazit: Mal wieder werden die Reichen entsprechender entlohnt. Ich rede jetzt explizit nicht von Familien, sondern ich möchte einfach mal einen ledigen A6 Beamten mit einem A16 Beamten vergleichen. Der A6 Münchner geht leer aus und der A16 fliegt von dem Geld auf die Malediven und lacht sich eins.

Als wäre es direkt aus der BILD-Zeitung übernommen  :-\

Hast du mal eine Sekunde darüber nachgedacht, dass der Beamte in München ab A12 (ganz grob gesagt) plötzlich einen Betrag nicht mehr ausgezahlt bekommen hat, den alle Beamten bis A11 in München weiterhin bekommen? Obwohl er genauso die deutlich höheren Kosten in der Stadt tragen muss? Dafür ist die Ballungsraumzulage schließlich da. Die soll nicht reich machen, sondern den höheren Lebenshaltungskosten in der Stadt Rechnung tragen. Die Beförderung von A11 auf A12 wird durch die Streichung der Zulage eher verwässert.

Stattdessen haust du lieber auf so unüberlegte Art und Weise auf deine Kollegen drauf?! Was soll das?

Finanzer

Danke für die Erläuterungen, das mit der Ballungsraumzulage war mir so nicht bekannt. Wenigstens etwas positives in diesem verkorkstem Gesetz.

Wissender

Aufgrund dieses Stranges habe ich mich hier angemeldet.

"den alle Beamten bis A11 in München weiterhin bekommen"

Das ist nicht korrekt. Den Zuschlag in München gibt es nur bis A10. A11 bekommt den nicht mehr.


Zugroaster

Zitat von: Wissender in 07.03.2023 15:18
Aufgrund dieses Stranges habe ich mich hier angemeldet.

"den alle Beamten bis A11 in München weiterhin bekommen"

Das ist nicht korrekt. Den Zuschlag in München gibt es nur bis A10. A11 bekommt den nicht mehr.


Und ich habs in meinem Posting sogar noch falsch von ihm übernommen. Du hast natürlich recht, A11 ist richtig.
Wenn man ein bisschen älter ist und schon mehr Altersstufen hatte (Vorgänger der Erfahrungsstufen), konnte es einen auch mit A10 schon teilweise erwischen.

Muenchner82

Zitat von: Zugroaster in 07.03.2023 15:32
Zitat von: Wissender in 07.03.2023 15:18
Aufgrund dieses Stranges habe ich mich hier angemeldet.

"den alle Beamten bis A11 in München weiterhin bekommen"

Das ist nicht korrekt. Den Zuschlag in München gibt es nur bis A10. A11 bekommt den nicht mehr.


Und ich habs in meinem Posting sogar noch falsch von ihm übernommen. Du hast natürlich recht, A11 ist richtig.
Wenn man ein bisschen älter ist und schon mehr Altersstufen hatte (Vorgänger der Erfahrungsstufen), konnte es einen auch mit A10 schon teilweise erwischen.

Die Ballungsraumzulage wird auch mit A9Z teilweise nur noch anteilig, oder garnicht mehr bezahlt. Ausschlaggebend ist halt der im Gesetz verankerte Grenzbetrag

HansPeter23

Der Grenzbetrag wird sehr wohl in A12 erreicht, ebenso in A11 und sogar auch in A10.
Die neue Regelung besagt, tschüss Grenzbetrag.

Ja das ist tatsächlich etwas für die Presse. Hoffe Sie liest mit.

Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt
Zitiert aus Art. 94 Abs 3 S.1 BayBesG
Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt

edv123

Zitat von: HansPeter23 in 07.03.2023 18:30
Der Grenzbetrag wird sehr wohl in A12 erreicht, ebenso in A11 und sogar auch in A10.
Die neue Regelung besagt, tschüss Grenzbetrag.

Ja das ist tatsächlich etwas für die Presse. Hoffe Sie liest mit.

Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt
Zitiert aus Art. 94 Abs 3 S.1 BayBesG
Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt

Was soll denn die Presse mitlesen?

Kommen jetzt Artikel mit der Schlagzeile:
,,Endlich werden auch Beamte ab A10 in München angemessen besoldet?"

InVinoVeritas

Für die Landeshauptstadt gilt folgende Beschäftigteninformation vom 06.03.2023 zum Alimentationsgesetz:

https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:7c64cea2-4e03-4511-a45b-1733f3ced943/Beschaeftigten_Info_2023_03_06-1_Neuausrichtung_Besoldungsbestandteile.pdf

Auf der letzten Seite: erst mit den Julibezügen wird es voraussichtlich erst umgesetzt und ausgezahlt