[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

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Bastel

Wurde in diesem Thread schon zig mal von Swen erläutert. Einfach mal suchen.

Grisupoli

Ich habe eben mit dem LfF telefoniert. Alle Widersprüche gegen die Besoldung VOR dem 31.12.2019 werden Bayernweit mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Ich persönlich bekomme über 9.105,13 Euro nachbezahlt (29 x 313,97).
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.



Marco Lorenz

Zitat von: Grisupoli am 05.10.2023 14:46
Ich habe eben mit dem LfF telefoniert. Alle Widersprüche gegen die Besoldung VOR dem 31.12.2019 werden Bayernweit mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Ich persönlich bekomme über 9.105,13 Euro nachbezahlt (29 x 313,97).
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.

Normalerweise müsste für jeden Monat eine Neuberechnung des Einkommens erfolgen und die (Netto-)Differenzbeträge werden dann mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Sie sind aber keine steuerpflichtigen Einkommensbestandteile für diesen Monat, da die Berechnung der Steuern ja im jeweiligen Rückrechnungsmonat erfolgt ist.

Ozymandias

Zitat von: Grisupoli am 05.10.2023 14:46
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.

Sollte unter die Fünftelregelung fallen. Einfach mal danach suchen. Bremst die Progression zumindest etwas.

Formal: Ermäßigt besteuerter arbeitslohn für mehrere kalenderjahre

Grisupoli

Ja, das mit der 1/5 Regelung habe ich auch schon gefunden, war mir aber nicht sicher  :)

Violol

Was sagt ihr zu den Tarifforderungen von Verdi und DBB? Lohnt sich da überhaupt noch eine Verbeamtung als Kommunalbeamter? Verdiene aktuell im TVöD in E9c 3100€ netto (dank Zulagen), da kommt der Beamte doch niemals ran mit den miesen Forderungen.

Bastel

Das kommt auf dein Eingangsamt, Familienstatus inkl. Kinder und Wohnort an. Verheiratet, 3 Kinder in Köln kann sich durchaus lohnen.

MisterS

habe am Samstag die Ablehnung meines Widerspruchs für 2022 erhalten

Zitat
Leistungswiderspruchsbescheid
1. Ihr Antrag auf Nachzahlung von orts- und familienbezogenen Besoldungsleistungen für Zeiten vor dem 01.01.2020 wird zurückgewiesen

::)
der Rest klingt ebenso nach kompletten Bausatz, und hat wenig mit meinem Schreiben zu tun

Muenchner82

Zitat von: Violol am 11.10.2023 17:48
Was sagt ihr zu den Tarifforderungen von Verdi und DBB? Lohnt sich da überhaupt noch eine Verbeamtung als Kommunalbeamter? Verdiene aktuell im TVöD in E9c 3100€ netto (dank Zulagen), da kommt der Beamte doch niemals ran mit den miesen Forderungen.

Sobald Du Kinder planst bist Du als Beamter in der Regel deutlich besser gestellt. Außerdem hilft Dir als Beamter das Gesetz (bzw. das Verfassungsgericht), es ist nur eine Frage der Zeit.

MisterS

ah, da stehts

Zitat
Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

eindeutig Baukasten, da steht z.B. auch drin ich hätte ungenügende Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht, obwohl nur ein Kind eingetragen ist

Juli69

Zitat von: Grisupoli am 05.10.2023 14:46
Ich habe eben mit dem LfF telefoniert. Alle Widersprüche gegen die Besoldung VOR dem 31.12.2019 werden Bayernweit mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Ich persönlich bekomme über 9.105,13 Euro nachbezahlt (29 x 313,97).
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.
Guten Tag zusammen! Von welchem Betrag geht die Nachzahlung denn aus? Die FOZ 2020-23 sind ja bereits abgerechnet und ich weiß nicht, welcher ( erhöhte) FOZ für die Zeit vor 2020 gilt. Danke!

Zugroaster

Zitat von: MisterS am 16.10.2023 08:47
ah, da stehts

Zitat
Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

eindeutig Baukasten, da steht z.B. auch drin ich hätte ungenügende Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht, obwohl nur ein Kind eingetragen ist

Kannst/Willst du uns mitteilen, wie dein Widerspruch formuliert bzw. begründet war? Der Text von Landsknecht von Seite 79 klingt in meinen Augen gut, da würde mich eine so schlichte Ablehnung zumindest irritieren.

Den meine ich: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg316551.html#msg316551

MisterS

#1199
genau den hab ich als Muster bekommen

ZitatIhr Leistungswiderspruch ist zulässig, aber nicht begründet

:o
Werd ich mir in den nächsten Tagen mal ausführlich vornehmen...

edit:
das Schreiben passt jedenfalls vorne und hinten nicht, es wird behauptet ich hätte am 17.11.22 gegen meine Besoldung im Zeitraum vor 2020 eingelegt, obwohl das Schreiben übers Formularcenter im Dezember eingereicht habe, und natürlich fürs Jahr 2022.