Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg  (Read 123912 times)

sapere aude

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #180 am: 21.06.2022 09:15 »
Guten Abend,
aus den bisherigen Veröffentlichungen werde ich nicht schlau: gilt die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungsgrenze rückwirkend und wenn ja, nur bei eingelegtem Widerspruch?
Wer beispielsweise zwei Kinder hatte und Partner über die PKV laufen hatte, hat ja so innerhalb der 9 Jahre mitunter bis zu 20tsd mehr bezahlt (Annahme: Voll-PKV für Versicherten + Partner 2x500€, Differenz zwischen 50% und 70% = 200€ * 9 Jahre * 12 Monate = 21.600€).

Von einer rückwirkenden Anpassung las ich da nichts. Gehe eher von einer Anhebung zum 1.12. aus!?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diesbezüglich eine Rückwirkung vorgesehen ist/ wird.

Poincare

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #181 am: 21.06.2022 11:16 »
Selbst wenn es so wäre, die PKV ist sicherlich nicht zur Rückzahlung von Beiträgen verpflichtet, ich muss selbst erstmal klären, ob überhaupt ohne weiteres eine Anpassung an einen erhöhten Beihilfesatz erfolgen kann.

Dann ginge es nur noch darum, ob man eventuell angefallen noch nicht abgerechnete oder bei der PKV nicht eingereichte Leistungen noch nachträglich einreichen könnte, und das Fass machen sie nicht auf, wenn sie nicht müssen.

Ich freue mich natürlich über eine eventuelle PKV-Beitrag Senkung, vor allem im Hinblick auf die Pension. Schwächt vermutlich jedoch das GKV-Beihilfe modell, wo man dann ja ggf. wieder "weniger" bekommt.

JoLo25

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #182 am: 21.06.2022 15:59 »
Danke für die Einschätzung - der Denkfehler lag bei mir. Allerdings verstehe ich es doch richtig, dass man sich bei einer der o.g. zutreffenden Situationen dann bei der PKV melden und um eine Änderung auf 30%-Absicherung bitten müsste?!

xap

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #183 am: 21.06.2022 16:31 »
Meine Erfahrung ist dass Versicherungen die Anpassungen von sich aus vornehmen. In meinem Fall war die Verbesserungen der Beihilfe Leistung so ein Fall. Ich bekam ein Schreiben von der PKV die mir mitteilte, dass ich nun weniger bezahlen müsste.

Hans

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #184 am: 22.06.2022 10:55 »
Auch das LBV bewegt sich bereits und veröffentlicht folgende Information.

https://lbv.landbw.de/-/beihilfebemessungssatz


Poincare

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #185 am: 23.06.2022 09:01 »
Meine Erfahrung ist dass Versicherungen die Anpassungen von sich aus vornehmen. In meinem Fall war die Verbesserungen der Beihilfe Leistung so ein Fall. Ich bekam ein Schreiben von der PKV die mir mitteilte, dass ich nun weniger bezahlen müsste.

Ich denke das ist wie alles bei der PKV: Vertragsbestandteil. Ich konnte damals ankreuzen, ob ich eine automatische Anpassung bei allen Veränderungen der Beihilfe möchte mit Widerspruchsrecht, oder ob Anpassungen auf Antrag passieren sollen. Da ich nicht von einer Beihilfeverbesserung ausging habe ich letzteres genommen. Aber auch die automatische Anpassung galt zumindest in meinem Vertrag nur für die Zukunft ab bekannt werden, nicht rückwirkend.

SpeedyG

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« Antwort #186 am: 23.06.2022 09:51 »
Weiß jemand was bei einer großen Anwartschaft auf einen 50% Beihilfetarif passiert, wenn die Änderung auf 30% durch ist? Es wurde dann ja unter Umständen jahrelang viel mehr gezahlt.


Archivsekretärin

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #188 am: 24.06.2022 08:18 »
Vielen Dank!

sapere aude

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #189 am: 24.06.2022 11:07 »
Immerhin beschäftigt sich der Entwurf auch mit der rückwirkenden (bis 2014) Wiederherstellung der Verfassungsgemäßheit. Mehr positives habe ich allerdings nicht gefunden.
Die Abschmelzung der Familienzuschläge halte ich in dieser Form für den größten Quatsch.

FreeArt

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #190 am: 24.06.2022 11:43 »
Die Anhebung des mD ist gut und wichtig. Leider nur auf Druck des BVerfG. Er wird dem gD und hD bei der Umsetzung seiner Aufgaben helfen. (weniger Fluktuation)

Wir brauchen nun auch mehr Wertschätzung für den gD und hD! Es muss sich lohnen den Aufstieg zu machen bzw. in einen Master (mind. 5 Jahre) + Ref (2 Jahre) zu investierten. Wer hier anfängt steht mit 28/30 am Anfang der kostenintensivsten Phase seines Lebens.

Fragmon

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #191 am: 24.06.2022 13:13 »
Die Anhebung des mD ist gut und wichtig. Leider nur auf Druck des BVerfG. Er wird dem gD und hD bei der Umsetzung seiner Aufgaben helfen. (weniger Fluktuation)

Wir brauchen nun auch mehr Wertschätzung für den gD und hD! Es muss sich lohnen den Aufstieg zu machen bzw. in einen Master (mind. 5 Jahre) + Ref (2 Jahre) zu investierten. Wer hier anfängt steht mit 28/30 am Anfang der kostenintensivsten Phase seines Lebens.

Ich finde das Einstiegsgehalt in der A13 schon sehr ordentlich, auch unter Berücksichtigung einer siebenjährigen Hochschulphase.

Bastel

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« Antwort #192 am: 24.06.2022 13:53 »
Die Anhebung des mD ist gut und wichtig. Leider nur auf Druck des BVerfG. Er wird dem gD und hD bei der Umsetzung seiner Aufgaben helfen. (weniger Fluktuation)

Wir brauchen nun auch mehr Wertschätzung für den gD und hD! Es muss sich lohnen den Aufstieg zu machen bzw. in einen Master (mind. 5 Jahre) + Ref (2 Jahre) zu investierten. Wer hier anfängt steht mit 28/30 am Anfang der kostenintensivsten Phase seines Lebens.

Ich finde das Einstiegsgehalt in der A13 schon sehr ordentlich, auch unter Berücksichtigung einer siebenjährigen Hochschulphase.

Du glaubst ja auch mit A10 große Sprünge machen zu können. In deiner Gegend gibts das Bier bestimmt noch für 2€ und den qm Baugrund (natürlich erschlossen) für 30€?

Sleyana

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #193 am: 24.06.2022 14:50 »
Das ist schon etwas gemein :(

Für mich wäre A10 mehr als nur ausreichend zum Leben.

xap

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« Antwort #194 am: 24.06.2022 14:53 »
Mehr geht immer. Das stellt man dann fest, wenn das Einkommen erstmal vorhanden ist. In der Regel steigt mit dem Einkommen auch der Lebensstandard. Und sei es weil man ein Immobilie erwerben möchte. :)