Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg  (Read 124340 times)

KleeneBeamtin12

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #225 am: 27.07.2022 11:04 »
Steht es irgendwo geschrieben, wo definiert ist, was genau umgesetzt werden soll?
Heißt das, die, die in zB A8 sind, kommen ab 01.12.22 nach A9 als Hebung? Oder bleibt es bei A8? Bin etwas durcheinander mit den ganzen Informationen  ;D

Wenn ich nächstes Jahr A8 Stufe 5 kommen würde, dann hab ich jetzt quasi "pech gehabt" und ich fange in A9 St 2 an wenn ich richtig gesehene habe? Werden die Vor-Zeiten angerechnet?  :)

Geometer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #226 am: 27.07.2022 11:26 »
Hallo,

der Gesetzentwurf sieht gemäß der Überleitungsvorschrift eine Stellenhebung nach A9 vor.

Mit der Stufe blicke ich auch nicht zu hundertprozent durch.

LG

PhRTurtle

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #227 am: 27.07.2022 11:50 »
Zu den Stufen haben die Betreiber dieser Seite/Forums schon eine Übersicht ab 2023/ bzw. Dezember 2022 eingestellt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/  (weiter unten ist eine Matrix Stufe alt zu neu)
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&matrix=1

Kurz gesagt, bist du bisher in Stufe 5 wirst du sehr wahrscheinlich in der *neuen* Stufe 3 landen.
Diese neue Stufe 3 ist von den Bezügen her die Besoldung der alten Stufe 5 um 2,8% erhöht.

Die Bezifferung der Stufen wird mit dem neuen Gesetz einfach nach unten verschoben da die Stufen 1 und 2 (alt) gestrichen wurden. Statt die Stufen (Neu) von 3-12 zu benennen, hat man jetzt 1-10.

Ozymandias

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #228 am: 27.07.2022 14:38 »
Im 4-Säulen-Modell wird für 2020 bezüglich der Nachzahlung mit 1200 Euro Wohnkosten für die Grundsicherung gerechnet gerechnet. Seite 113 https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2022-vorlage.pdf

Stuttmann rechnet in seinem Artikel Besoldungsrevolution für das Jahr 2020 mit 1600 Euro Wohnkosten (95. Perzentil) für Stuttgart.

Er schreibt auch, die höheren Wohnkosten aus Stuttgart maßgebend seien für die Berechnung des Mindestabstandgebots laut dem BVerfG. Das Land muss (für "Betroffene die dort wohnen") mit  den höchsten Wohnkosten im Land rechnen. Beamte und Richter können nicht auf billigere Wohngegenden verwiesen werden.

Zitat
Der Besoldungsgesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Mindestbesoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist. Der Gesetzgeber muss nicht pauschalieren, sondern kann den maßgeblichen Bedarf individuell oder gruppenbezogen erfassen (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>). Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 <345 ff.>), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 1b Abs. 1 Nr. 1 LBesG BE i.V.m. § 52 Abs. 1 BBesG i.d.F. vom 6. August 2002) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>). Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit.

Rn. 61 - 2 BvL 4/18 -

Zitat
Eine vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Methode zur geforderten realitätsge-
rechten Erfassung der gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzuerkennenden Bedarfe
für Unterkunft und Heizung liegt darin, die von der Bundesagentur für Arbeit länder-
spezifisch
erhobenen und an das Bundesverfassungsgericht übermittelten Daten ei-
nes 95 Prozent-Perzentils über die tatsächlich anerkannten Bedarfe zugrunde zu le-
gen

Seite 95
Entspricht m.E nicht dem Beschluss des BVerfG.

Diesem Streitpunkt wird aus Kostengründen mal wieder nicht abgeholfen. Jeder der in einer teuren Wohngegend  in Baden-Württemberg wohnt oder Dienst schieben muss, bleibt unteralimentiert und zwar deutlich! (ca. 460 Euro mtl. allein aus diesem Grund....)

Bei Immscout habe ich letztens eine 1-Zimmer 30qm Wohnung in Stuttgart für 900 Euro kalt gesehen.  :o  In der heutigen Zeit kann ich nicht sagen, ob das nur ein Witzangebot war....
« Last Edit: 27.07.2022 14:54 von Ozymandias »

WasDennNun

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #229 am: 29.07.2022 07:42 »
Bei Immscout habe ich letztens eine 1-Zimmer 30qm Wohnung in Stuttgart für 900 Euro kalt gesehen.  :o  In der heutigen Zeit kann ich nicht sagen, ob das nur ein Witzangebot war....
Etwas weniger hat eine Nichte in Mü für ein 12qm WG Zimmer im Keller bezahlt, als sie kurzfristig dort ein Studienplatz bekommen hat.
Jetzt ist sie in einer vernünftigen WG mit 600€ untergekommen.

Der Obelix

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #230 am: 29.07.2022 12:06 »
Da kann nur die Klage ein Ziel sein und vorher alle möglichen Abgeordneten anschreiben, wenn ich dort wohnen würde.

KleeneBeamtin12

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #231 am: 09.08.2022 07:18 »
Für die, die es noch nicht gesehen haben:
Bei der Homepage von der LBV gibt es jetzt schon einen Hinweis bzgl. des Gesetzesentwurfes zur Anpassung der Bezüge mit einem Link: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/

Da kann man das wohl verfolgen.  :)

Ndsftw

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #232 am: 09.08.2022 09:27 »
Hallo,

der Gesetzentwurf sieht gemäß der Überleitungsvorschrift eine Stellenhebung nach A9 vor.

Mit der Stufe blicke ich auch nicht zu hundertprozent durch.

LG
Demnach würden alle Polizisten, die im mittleren Dienst mit A8 angefangen sind, am 1.12. nach A9 übergeleitet werden - richtig? Und die neuen Polizisten fangen dann trotzdem nur mit A8 im mD an?

PhRTurtle

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #233 am: 09.08.2022 11:22 »
Hallo,

der Gesetzentwurf sieht gemäß der Überleitungsvorschrift eine Stellenhebung nach A9 vor.

Mit der Stufe blicke ich auch nicht zu hundertprozent durch.

LG
Demnach würden alle Polizisten, die im mittleren Dienst mit A8 angefangen sind, am 1.12. nach A9 übergeleitet werden - richtig? Und die neuen Polizisten fangen dann trotzdem nur mit A8 im mD an?

Laut Artikel 32 Absatz 5 würde ich das so verstehen, dass auch später nach dem 1.12.2022 verbeamtete/beförderte Kollegen übergeleitet werden.

"Die Absätze 1 bis 4 gelten für Beamtinnen und Beamte, denen ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Artikels entgegen der in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen ein in diesen Absätzen genanntes Amt übertragen wurde, entsprechend. Die betreffenden Beamtinnen und Beamten werden zum Tag der Amtsübertragung übergeleitet"

Oder meint das nur für den Fall, dass man jemanden vergisst über zu leiten, kann man ihn noch nachträglich überleiten....

Wiederum steht in der Gesetzesbegründung:
"Aus Gleichbehandlungsgründen sollen auch die Beamtinnen und Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes übergeleitet werden, selbst wenn sie mit der letzten Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg durch das Haushaltsbegleitgesetz 2022 vom 22. Dezember 2021 (GBl. S. 1009) aufgrund der Anhebung des Eingangsamtes nach A 8 in das Amt des Polizeiobermeisters übergeleitet wurden."
Was doch eher nur auf die Bestandsbeamten hinweist.

pape

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #234 am: 30.08.2022 11:19 »
Zu den Stufen haben die Betreiber dieser Seite/Forums schon eine Übersicht ab 2023/ bzw. Dezember 2022 eingestellt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/  (weiter unten ist eine Matrix Stufe alt zu neu)
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&matrix=1

Kurz gesagt, bist du bisher in Stufe 5 wirst du sehr wahrscheinlich in der *neuen* Stufe 3 landen.
Diese neue Stufe 3 ist von den Bezügen her die Besoldung der alten Stufe 5 um 2,8% erhöht.

Die Bezifferung der Stufen wird mit dem neuen Gesetz einfach nach unten verschoben da die Stufen 1 und 2 (alt) gestrichen wurden. Statt die Stufen (Neu) von 3-12 zu benennen, hat man jetzt 1-10.

Raffe es auch nicht, obwohl ich es mir schon etliche male durchgelesen habe.

Im Gesetztesentwurf (https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-bvanp-aeg-2022) steht im Artikel 33 folgendes:

(5) Für Beamtinnen und Beamte, die sich ohne Anwendung der Regelung in Anlage
6 des Anhangs zu Artikel 2 Nummer 19 am 1. Dezember 2022 in Stufe 4 der Besoldungsgruppe A 9 oder A 10 befunden hätten, gilt für die neue Stufe 2 abweichend
von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.

So: Ich bin am 01.12.2022 noch in Stufe 4 und wäre ab 01.03.2023 in Stufe 5.

Gabe 01.03.2015 meine Ausbildung beendet.

16/17/18 Stufe 1 (neue Tabelle)
19/20      Stufe 2 (neue Tabelle ?)
21/22/23 Stufe 3 (neue Tabelle ?)
24/25/26 Stufe 4 (neue Tabelle?)

oder wie kann ich es mir vorstellen?

Danke für eure Bemühung um es besser zu verstehen :)

pape

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« Antwort #235 am: 30.08.2022 11:48 »
Zu den Stufen haben die Betreiber dieser Seite/Forums schon eine Übersicht ab 2023/ bzw. Dezember 2022 eingestellt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/  (weiter unten ist eine Matrix Stufe alt zu neu)
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&matrix=1

Kurz gesagt, bist du bisher in Stufe 5 wirst du sehr wahrscheinlich in der *neuen* Stufe 3 landen.
Diese neue Stufe 3 ist von den Bezügen her die Besoldung der alten Stufe 5 um 2,8% erhöht.

Die Bezifferung der Stufen wird mit dem neuen Gesetz einfach nach unten verschoben da die Stufen 1 und 2 (alt) gestrichen wurden. Statt die Stufen (Neu) von 3-12 zu benennen, hat man jetzt 1-10.

Raffe es auch nicht, obwohl ich es mir schon etliche male durchgelesen habe.

Im Gesetztesentwurf (https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-bvanp-aeg-2022) steht im Artikel 33 folgendes:

(5) Für Beamtinnen und Beamte, die sich ohne Anwendung der Regelung in Anlage
6 des Anhangs zu Artikel 2 Nummer 19 am 1. Dezember 2022 in Stufe 4 der Besoldungsgruppe A 9 oder A 10 befunden hätten, gilt für die neue Stufe 2 abweichend
von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.

So: Ich bin am 01.12.2022 noch in Stufe 4 und wäre ab 01.03.2023 in Stufe 5.

Gabe 01.03.2015 meine Ausbildung beendet.

16/17/18 Stufe 1 (neue Tabelle)
19/20      Stufe 2 (neue Tabelle ?)
21/22/23 Stufe 3 (neue Tabelle ?)
24/25/26 Stufe 4 (neue Tabelle?)

oder wie kann ich es mir vorstellen?

Danke für eure Bemühung um es besser zu verstehen :)

Bzw. müsste es jeweils ein Jahr weniger sein.

15/16/17 (Stufe 1)
18/19      (Stufe 2)
20/21/22 (Stufe 3)
23/24/25 (Stufe 4)

Könnte es so gemeint sein?


blacky258

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #237 am: 11.09.2022 17:41 »
Hallo,

kennt sich einer mit den Nachzahlungen bei vier Kindern aus?
Kann mir irgendjemand sagen in welcher Höhe mir Nachzahlungen ab 2020 zustehen? Habe leider keinen Widerspruch eingelegt. Werde aus dem Gesetzesentwurf nicht schlau.

Poincare

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #238 am: 12.09.2022 09:50 »
Hallo,

kennt sich einer mit den Nachzahlungen bei vier Kindern aus?
Kann mir irgendjemand sagen in welcher Höhe mir Nachzahlungen ab 2020 zustehen? Habe leider keinen Widerspruch eingelegt. Werde aus dem Gesetzesentwurf nicht schlau.

Das hängt unter anderem natürlich von deinem Beschäftigungsumfang, deiner Besoldungsgruppe ab und davon, ob dein/e Partner/in ebenfalls Anspruch auf Kinderzuschläge hat.

Für das dritte und vierte Kind sind die neuen Zuschläge folgende:
2020 673 €
2021 704 €
2022 730 €

Zieh die alten davon ab, dann weißt du, was nachgezahlt werden müsste.

blacky258

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« Antwort #239 am: 12.09.2022 10:51 »
A9, Frau nicht anspruchsberechtigt. Ok danke hast mir schon geholfen.