[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

Begonnen von Admin, 29.11.2021 13:53

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Poincare

Zitat von: blacky258 in 12.09.2022 10:51
A9, Frau nicht anspruchsberechtigt. Ok danke hast mir schon geholfen.
Dann gibt es mit Sicherheit auch noch bissl was für Kind 1 + 2. Könnte man mühsam ausrechnen, aber noch ist das Gesetz mit den Werten ja nicht verabschiedet, da könnte man sich eh nicht auf die Summe verlassen, die dann rauskommt.

Legionaer2005

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

sehe ich das richtig, dass es KEINE Nachzahlung für Beamte in zB A9 Stufe 7 gibt?
Wenn man sich die Tabelle im Gesetzesentwurf auf Seite 63 anschaut ist diese Spalte zB leer.

VG

Neuling2016

Warum rechnen alle immer hin und her?
Hat niemand Bedenken, dass aufgrund der aktuellen Kriegslage in der Ukraine und der daraus resultierenden Preisexplosionen die geplante Besoldungsreform gekippt wird?

Bastel

Was genau hat die Ukraine den damit zu tun?

Neuling2016

Zitat von: Bastel in 15.09.2022 21:11
Was genau hat die Ukraine den damit zu tun?

Krieg? Milliarden-Pakete der Bundesregierung auf Pump? Die Nachzahlungen werden auch groß durch die Besoldungsreform..

flip

Zitat von: Neuling2016 in 15.09.2022 21:16
Krieg? Milliarden-Pakete der Bundesregierung auf Pump?
Was hat das mit der höchstrichterlich vom BVerfG festgestellten zu geringen Besoldung zu tun?

Neuling2016

Zitat von: flip in 15.09.2022 21:41
Zitat von: Neuling2016 in 15.09.2022 21:16
Krieg? Milliarden-Pakete der Bundesregierung auf Pump?
Was hat das mit der höchstrichterlich vom BVerfG festgestellten zu geringen Besoldung zu tun?

Vgl beim Bund - ist dem BMI auch völlig egal, da passiert nichts. Anfang 2021 gab es einen Referentenentwurf; der ist aber schnell wieder verschwunden...und richtig voran geht es in BW aktuell auch nicht. Dir Stellungnahme des Finanzministeriums lässt derzeit stark auf sich warten

emdy

Zitat von: Neuling2016 in 15.09.2022 20:40
Warum rechnen alle immer hin und her?
Hat niemand Bedenken, dass aufgrund der aktuellen Kriegslage in der Ukraine und der daraus resultierenden Preisexplosionen die geplante Besoldungsreform gekippt wird?

Die Besoldungsreform ist nicht geplant sondern rechtlich unumgänglich. Außer NRW und Berlin haben die Besoldungsgesetzgeber jeweils allerdings noch keine Vollzugsfrist durch das BVerfG auferlegt bekommen.

Sachlich hat das Thema, wie bereits von meinen Vorrednern angesprochen, nichts mit den sonstigen Krisen zu tun.

Und monetär würde ich sagen, lass doch die künftigen Generationen bezahlen wie bei allem anderen auch. Und weniger sarkastisch: Der Anteil der Personalkosten am Bundeshaushalt (Informationen zu den Ländern liegen mir nicht vor) ist seit 1970 kontinuierlich gesunken. So schlimm kann es nicht sein. Solange hier obzönes Privatvermögen weiter geschützt bleibt, interessiert mich nur was Rechtsprechung ist.

Legionaer2005

Kann mir jemand meine oben gestellte Frage beantworten?
Das wäre super weil ich es nicht ganz verstehe.

Vielen Dank im Voraus
LG

blacky258

Die Frage hast du dir doch selbst beantwortet..

Legionaer2005

 Vielen Dank für deinen Beitrag zu meiner Frage.

Ich dachte das es da vielleicht weitere Informationen dazu gibt. Somit bekommt nur ein Teil eine Nachzahlung.

Poincare

Zitat von: Neuling2016 in 15.09.2022 21:59
Zitat von: flip in 15.09.2022 21:41
Zitat von: Neuling2016 in 15.09.2022 21:16
Krieg? Milliarden-Pakete der Bundesregierung auf Pump?
Was hat das mit der höchstrichterlich vom BVerfG festgestellten zu geringen Besoldung zu tun?

Vgl beim Bund - ist dem BMI auch völlig egal, da passiert nichts. Anfang 2021 gab es einen Referentenentwurf; der ist aber schnell wieder verschwunden...und richtig voran geht es in BW aktuell auch nicht. Dir Stellungnahme des Finanzministeriums lässt derzeit stark auf sich warten

Ich glaube, die Anpassungen kommen, da läuft viel zu viel im Vorfeld als dass das aufgrund von Sparmaßnahmen kippen könnte. Normalerweise hätte ich Zweifel an der Zeitschiene, aber da das Land schon öffentlich zugesagt hat, den Tarifabschluss zum 1.12. zu übernehmen wird der Landtag das ganze auch bis dahin verabschiedet haben.

Rechnen bringt jedoch in meinen Augen noch nicht viel, aber man kann ja überschlagen und schonmal abschätzen ob man rechtzeitig ETFs verkaufen muss um die Heizkostenabrechnung zu bezahlen oder nicht.

Geometer

Die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge
steht am 13.10.2022, als TOP 6 auf dem Programm des Landtags.

Die Drucksache hierzu fehlt allerdings noch.



Hans

Zitat von: Geometer in 22.09.2022 10:39
Die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge
steht am 13.10.2022, als TOP 6 auf dem Programm des Landtags.

Die Drucksache hierzu fehlt allerdings noch.

Dann müsste die Entscheidung an einem der beiden Termine im November fallen.
Sind wir mal gespannt!