Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg  (Read 125840 times)


smiteme

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #286 am: 10.10.2022 11:47 »
Werden hier nicht alle ab A11 benachteiligt?

Poincare

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #287 am: 10.10.2022 13:09 »
Werden hier nicht alle ab A11 benachteiligt?

Naja, nach allgemeiner Ansicht hier und auch im Beteiligungsforum hat sich das Land einfach die günstigste Möglichkeit zusammengestrickt, so zu wirken, als würde jetzt verfassungsgemäß besoldet. Ein klar faires aber natürlich wesentlich teureres Vorgehen wäre gewesen, alle Besoldungsgruppen sowie die Familienzuschläge für Kind 1 und 2 zu belassen, und die Grundbesoldung für das unterste Amt sowie die Abstände der Grundbesoldungen entsprechend anzupassen, mit Puffer zum Grundsicherungsniveau. Dann darauf aufbauend die zuschläge ab Kind 3 zu erhöhen.

Das wäre klarer und fairer, warum es nicht gemacht wurde, ist wohl auch klar. Vielleicht ist jetzt in der Innensicht des Einzelfalls sogar gegeben, dass man nach unten und oben den gleichen Abstand hat, bzw. zum Grundsicherungsniveau. Aber das Stufenaufstieg und Beförderung weniger Gehaltserhöhung bringt, je mehr Kinder man hat (0-2), das muss einem erstmal jemand nahebringen.

Neuer12

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #288 am: 10.10.2022 17:19 »
Und es ist weiter NICHT verfassunskonform.

Verliere ich hier als A12,13 und 14 nicht sogar etwas?

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #289 am: 11.10.2022 14:37 »
Hola,

das Gesetz wird am 20.10.22 auch im Ausschuß für Finanzen behandelt:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2022/2022-10-20_FinA.pdf

Poincare

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #290 am: 13.10.2022 08:14 »
Zitat
Bis zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 entsprach die Besoldung der seinerzeit geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Entsprechend erfolgen Nachzahlungen zielgerichtet und bedarfsgerecht für die Zeit ab dem Jahr 2020 von Amts wegen an alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie in offenen Fällen für Jahre bis einschließlich 2019.

Habe jetzt erst die Antwort des Ministeriums gelesen: Ist das deren ernst. Im ersten Satz heißt es, dass die Besoldung der seinerzeit geltenden Rechtsprechung bis 2020 entsprach. Und im nächsten, dass sie aber doch nachzahlen, "in offenen Fällen". Wie geht das zusammen? Clever ist auch, dass sie "bis einschließlich 2019" schreiben, sodass niemand einfach so auf den Trichter kommen kann, dass andere für mehr Jahre Nachzahlung kriegen, je nachdem, wann sie Widerspruch eingelegt haben.

Mich betrifft das nicht, aber ich finde die Art wie das umgesetzt und auch dargestellt wird geradezu absurd.

TomChaplin

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #291 am: 13.10.2022 08:38 »
Ich finde es auch absurd...
Mir stellt sich noch die Frage ob die Nachzahlungen tatsächlich ab der ersten schriftlichen Geltendmachung geleistet werden ? Ich hatte 2017 erstmalig Widerspruch eingelegt .In der Antwort des LBV stand, dass bis zum Ausgang des Verfahrens NICHT jährlich neu Widerspruch eingelegt werden muss. Stattdessen wird die Angelegenheit ruhend gestellt. Ich hoffe dass sich das Land nicht ein Schlupfloch offen gelassen hat um die Nachzahlungen bis 2019 zu umgehen. Kenne viele die im Jahr 2017 Widerspruch eingelegt haben und danach nie mehr....
Kennt sich da jemand aus ?

Bastel

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #292 am: 13.10.2022 09:31 »

Kennt sich da jemand aus ?

Bei den Hamburgern gabs ähnliche Zusagen und da versucht man sich nun herauszuwinden ala: Die Zusage galt nur für das Besoldungsgesetz YX, aber nicht mehr für die Nachfolgenden. Du kannst ja mal in den Hamburger Forenbereich rein schauen.

Legionaer2005

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #293 am: 13.10.2022 17:58 »
Wenn ich die Tabelle richtig gelesen habe wird sich das mit der Nachzahlung relativ in Grenzen halten. Ab der Bes.Gr. A9 und Erfahrungsstufe 4 wird es keine Nachzahlungen geben oder lese ich das falsch?

blacky258

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #294 am: 14.10.2022 07:20 »
Die Nachzahlungen richten sich nach der Anzahl der Kinder

Poincare

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #295 am: 14.10.2022 07:53 »
Wenn ich die Tabelle richtig gelesen habe wird sich das mit der Nachzahlung relativ in Grenzen halten. Ab der Bes.Gr. A9 und Erfahrungsstufe 4 wird es keine Nachzahlungen geben oder lese ich das falsch?

Ich lese es so: Wer ein drittes Kind hatte und von Anfang an (2014?) Widerspruch eingelegt hat, der bekommt für dieses Kind etwas in der Größenordnung von 25000 bis 30000 Euro nachgezahlt (bis zu ca. 300 Euro pro Monat, für vergangene Jahre weniger), weil die Besoldung nicht verfassungsgemäßg war. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, der bekommt eben nur ca. 10000 Euro nachgezahlt für 20-22. Man muss natürlich das dritte Kind auch über den kompletten Zeitraum gehabt haben. Beim 4. Kind genauso, für Familien mit 4 Kindern also massive Unterschiede, für das Land großes Einsparpotential.

blacky258

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #296 am: 14.10.2022 19:33 »
Einfach eine Frechheit dass das Land auf eingelegte Widersprüche beharrt vor den Jahren 2020!
Die Besoldung war nicht konform! Wieso besteht hier keine generelle Verpflichtung auf eine entsprechende Nachzahlung! Ich habe seit 2017 vier Kinder und natürlich keinen Widerspruch eingelegt

Ozymandias

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #297 am: 14.10.2022 19:42 »
Einfach eine Frechheit dass das Land auf eingelegte Widersprüche beharrt vor den Jahren 2020!
Die Besoldung war nicht konform! Wieso besteht hier keine generelle Verpflichtung auf eine entsprechende Nachzahlung! Ich habe seit 2017 vier Kinder und natürlich keinen Widerspruch eingelegt

Ist eben die Absicht um Kosten zu sparen.
Gab aber paar Hinweise von Gewerkschaften. Man muss sich um alles kümmern und am besten selber Volljurist sein. Die Fürsorgepflicht ist ein Witz, die gibt es nur auf dem Papier.

Hier kann man zum Beispiel immer mal wieder schauen was es so an Musterverfahren gibt:
https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/alles-was-recht-ist-1

Muss dann aber als Nichtmitglied selber schauen, was Sache ist. Findet man aber durch Google oftmals.

Am besten beantragt man sowieso alles und legt gegen alles Widerspruch ein, anders geht es nicht mehr in Deutschland.

Poincare

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #298 am: 15.10.2022 14:28 »
Einfach eine Frechheit dass das Land auf eingelegte Widersprüche beharrt vor den Jahren 2020!
Die Besoldung war nicht konform! Wieso besteht hier keine generelle Verpflichtung auf eine entsprechende Nachzahlung! Ich habe seit 2017 vier Kinder und natürlich keinen Widerspruch eingelegt

Auch wenn keine Verpflichtung besteht, finde ich das Land wäre absolut im Zugzwang. Wenn gar niemand etwas bekommen würde vor 2020, wäre das eine Sache, aber es vom Widerspruch abhängig zu machen führt doch schlimmstenfalls dazu, dass alle gegen alles Widerspruch einlegen.

Mittlerweile habe ich mich auch der "wir rechnen alles ab, was wir können"-Fraktion angeschlossen.

MartectX

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #299 am: 15.10.2022 18:38 »
[...] es vom Widerspruch abhängig zu machen führt doch schlimmstenfalls dazu, dass alle gegen alles Widerspruch einlegen.

Das ist der Weg, zwangsläufig und fortan. Wir lernen aus unseren "Fehlern".

Gestern wurde mir die Kostendämpfungspauschale bei der ersten Beihilfe 2022 abgezogen, da müsste man wahrscheinlich schon ansetzen. Jedoch: Wie?  >:(