[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

Begonnen von Admin, 29.11.2021 13:53

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flohafa

Danke, Maja.

Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass die Corona-Prämie für den Landesbeamtenbereich erst noch beschlossen werden müsse und dass diese dann in einem gesonderten Gesetz (mit Blick auf die Steuerfreiheit nur bis zum 31.3.22) geregelt würde. Die Übernahme der linearen Erhöhung erfolge mit anderen besoldungsrechtlichen Reformen (vermutlich das 4-Säulen-Modell!) dann in einem weiteren Gesetz im Herbst 2022. Sie schnüren also tatsächlich wie angekündigt ein "Paket", fraglich, ob es dann nicht doch noch zu Verschlechterungen z.B. bei der linearen Erhöhung kommt!


Neuer12

Jährlich Widerspruch einlegen, da die Besoldung nicht amtsantgemessen ist.

Archivsekretärin

Neuer12 Blöde Frage aber mit welchem Formular reiche ich Widerspruch ein? Ich sehe den FormularWald vor lauter Bäumen nicht mehr...

Pepper2012

Zitat von: Archivsekretärin in 22.12.2021 07:29
Neuer12 Blöde Frage aber mit welchem Formular reiche ich Widerspruch ein? Ich sehe den FormularWald vor lauter Bäumen nicht mehr...

Frag doch mit dem Formular für "allgemeine Anfragen" bei deiner Besoldungsstelle an, ob die dir nicht das entsprechende Formular zukommen lassen können.

Organisator

Zitat von: Pepper2012 in 22.12.2021 08:59
Zitat von: Archivsekretärin in 22.12.2021 07:29
Neuer12 Blöde Frage aber mit welchem Formular reiche ich Widerspruch ein? Ich sehe den FormularWald vor lauter Bäumen nicht mehr...

Frag doch mit dem Formular für "allgemeine Anfragen" bei deiner Besoldungsstelle an, ob die dir nicht das entsprechende Formular zukommen lassen können.

Das ist doch mal eine adressatenorienterte Antwort auf
Zitat von: Pepper2012 in 22.12.2021 08:59Blöde Frage
:)

SwenTanortsch

Zitat von: Archivsekretärin in 22.12.2021 07:29
Neuer12 Blöde Frage aber mit welchem Formular reiche ich Widerspruch ein? Ich sehe den FormularWald vor lauter Bäumen nicht mehr...

Ein auf das Land Baden-Württemberg zugeschnittenes Widerspruchsschreiben für das Jahr 2020 findest Du hier, auf die Schnelle habe ich kein entsprechend anderes gefunden:

https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2020/11/Musterwiderspruch-amtsangemessene-Alimentation_BLV_BBW-Stand-10-2020.pdf

In der Pasage: "Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der
Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg im Jahr 2020 ebenso wenig wie in den vergangenen
Jahren nachgekommen" muss das Jahr 2020 durch das Jahr 2021 ersetzt werden, ansonsten wäre das Schreiben nicht statthaft.

Ich würde das gesamt pdf-Dokument kopieren und in ein Word-Dokument überführen. Im Briefkopf würde ich darüber hinaus noch die eigene Adresse angeben sowie die Beschäftigungsbehörde. Die Adresse Deiner Bezügestelle, an die Du das Schreiben richten musst, findest Du auf Deiner Gehaltsmitteilung. Am Ende des Schreibens würde ich darum bitten, dass Dir der fristgerechte Eingang Deines Widerspruchs bestätigt wird.

Das Schreiben sollte spätestens am 30.12.2021 bei der zuständigen Bezügestelle eingehen.

Archivsekretärin

Organisator
ZitatDas ist doch mal eine adressatenorienterte Antwort auf
Zitat von: Pepper2012 am 22.12.2021 08:59

    Blöde Frage

:)
Die Antwort fand ich jetzt gar nicht mal so dumm.


SwenTanortsch Vielen Dank! Das mach ich. Mal schauen, ob was bei rum kommt...

SwenTanortsch

Zitat von: Archivsekretärin in 22.12.2021 10:42
Organisator
ZitatDas ist doch mal eine adressatenorienterte Antwort auf
Zitat von: Pepper2012 am 22.12.2021 08:59

    Blöde Frage

:)
Die Antwort fand ich jetzt gar nicht mal so dumm.


SwenTanortsch Vielen Dank! Das mach ich. Mal schauen, ob was bei rum kommt...

Gern geschehen. Es wird was bei rumkommen - das wird in BW allerdings noch etwas dauern, da bei euch bislang noch kein VG einen Vorlagebeschluss gefasst hat.

BaWülerin

#38
Hallo allesamt,

seit ich 2008 zum Landesdienst kam, habe ich noch nie eine Sonderzahlung erlebt und mich schon gefragt, wie das dann laufen könnte...Jetzt bekam ich erstmal die gewöhnliche Besoldungsmitteilung für 01/22 und natürlich noch keinerlei Hinweis auf das Ergebnis der Runde, der Übertragung auf die Landesbeamten und habe mich gefragt wann und wie man mit Gesetzesentwürfen/-beschlüssen und dann mir der Sonderzahlung von 1.300,- € steuerfrei rechnen darf? Muss das wie und wann bis 03/22 geregelt und fertig beschlossen sein oder die Auszahlung bereits erfolgen? Und dann Mitte eines Monats bzw. zusammen mit einer Monatsbesoldung als Einmalzahlung in zweiter Spalte...?

Weiß jemand von Ihnen mehr? Sind eher jetzt Fragen aus reiner Neugier. Das Ergebnis an sich macht ja eher traurig. Und was ich ja auch schon fast sicher befürchte: Teilzeittätigkeit bedeutet wahrscheinlich auch nur eine Teilsonderzahlung oder? Ich meine aufgrund meiner Anwesenheit im Dienst ohne Freistellungstag bin/war ich von Corona genauso betroffen wie alle anderen und sitze auf einer Abteilung mit öffentlichen Terminen und Laufkundschaft...Die volle Zahlung wäre schon schick.

bendosg

Hallo BaWülerin,

die Einmalzahlung wird ganz normal mit den Monatsbezügen zum Ende eines Monats ausbezahlt. Wann das erfolgen wird, steht wohl noch nicht fest. Hoffen wir mal, dass es gleich Ende Januar soweit ist. Ich persönlich rechne aber eher damit, dass die Zahlung Ende Februar erfolgen wird.

Gruß
bendosg


Neuer12

Die 16 Bundesländer haben in der Corona-Krise bislang fast 60 Milliarden Euro neue Schulden angehäuft. Dies ist trotz der hohen Summe deutlich weniger als in der ersten Phase der Pandemie befürchtet. Die von den Länderparlamenten abgesegneten Kreditermächtigungen gehen darüber weit hinaus, werden aber bislang von kaum einer Landesregierung ausgeschöpft. Das ergibt eine dpa-Umfrage unter den Finanzministerien und -behörden der 16 Länder. Mindestens drei Bundesländer - Niedersachsen, Thüringen, und Baden-Württemberg - wollen bereits im kommenden Jahr mit der Abzahlung der Schulden beginnen.
(Quelle: ntv.de)

SwenTanortsch

Zitat von: Neuer12 in 29.12.2021 06:21
Die 16 Bundesländer haben in der Corona-Krise bislang fast 60 Milliarden Euro neue Schulden angehäuft. Dies ist trotz der hohen Summe deutlich weniger als in der ersten Phase der Pandemie befürchtet. Die von den Länderparlamenten abgesegneten Kreditermächtigungen gehen darüber weit hinaus, werden aber bislang von kaum einer Landesregierung ausgeschöpft. Das ergibt eine dpa-Umfrage unter den Finanzministerien und -behörden der 16 Länder. Mindestens drei Bundesländer - Niedersachsen, Thüringen, und Baden-Württemberg - wollen bereits im kommenden Jahr mit der Abzahlung der Schulden beginnen.
(Quelle: ntv.de)

Der Spiegel hat die Nachricht mittlerweile auch gebracht: https://www.spiegel.de/wirtschaft/laender-verschulden-sich-bisher-mit-fast-60-milliarden-euro-a-4c768575-2234-4be5-ad52-400bf76ecdc7

So sehen die Verhältnisse in den Ländern ingesamt aus:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157124/umfrage/schuldenstand-der-bundeslaender-2010/

Vor der Pandemie sah das Bild wie folgt aus:

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/bundeslaender/oeffentliche-haushalte/schulden/schulden

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/bundeslaender/oeffentliche-haushalte/einnahmen-und-ausgaben-des-staates/finanzierungssaldo

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/bundeslaender/oeffentliche-haushalte/einnahmen-und-ausgaben-des-staates/steuereinnahmen-je-einwohner

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/bundeslaender/oeffentliche-haushalte/einnahmen-und-ausgaben-des-staates/personalausgaben-je-einwohner

BaWülerin

...

Danke für die Antwort :)

Zu den aktuellen Veröffentlichungen und Quellenangaben ein Post vor mir, stößt mir doch leicht bitter auf, dass die Erklärungen zum kommenden 4-Säulen-Modell einer nicht stattfindenden kompletten Überarbeitung der Besoldungstruktur vor allem an den furchtbar hohen Schulden aus der Coronapandemie festgetackert werden.

Hier der aktuellste Link vom 20.12.2021:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/


Willi1967

Folgende Frage zu 4 Säulen Modell:
Wenn die Einstiegsämter angehoben werden hat das Auswirkungen auf die höheren Ämter der jeweiligen Laufbahn.
Also ich bin A 10 nicht technischer Dienst. Einstiegsamt war A 9. Wenn das Einstiegsamt auf A 10 angehoben wird,  werde ich dann A 11 oder bleibe ich A 10?
Damit würde ja rückwirkend meine Beförderung entwertet und ich wäre wieder im Einstiegsamt wie ein Berufsanfänger.

Kann mir dazu jemand was sagen?

SwenTanortsch

flohafa hat dazu auf der hessischen Seite alles, was nötig ist, gesagt: Neben der Verletzung des systeminternen Abstandsgebots dürfte zugleich mit hoher Wahrscheinlichkeit der Gleichheitssatz verletzt werden, so wie ihr beide das in euren Darlegungen andeutet. Denn die Regelung dürfte sich kaum gleichheitsgerecht prozeduralisieren lassen.