[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

Begonnen von Admin, 29.11.2021 13:53

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Drehleiterkutscher

Zitat von: Halbling in 11.11.2022 10:59
Habe heute mal mit meinem Personaler gesprochen wegen Verbeamtung. Er meinte, Start im gD wäre eigentlich A10, aber durch die Verschiebung der Eingangsämter das durch die Besoldungsrunde 2021-23 ausgelöst wird würde ich als A11 starten. Das war mir so neu.

Was sagen denn die Experten hier im Forum zu dieser Information?

Also ich bin kein Experte aber die Eingangsämter gD wurden angehoben, nichttechnisch A10, technisch A11.

blacky258

Mir ist nur bekannt dass Polizeibeamte nach dem Studium nun direkt in A10 starten und währenddessen nun  POKAs genannt werden! Demnach Eingangsamt A10! In A11 wirst du, zumindest bei der Polizei, sicher nicht starten

Sleyana

A8 ist Einstiegsamt für m.D. (bis auf ein paar Ausnahmen die ich nicht so verstanden habe) und im g.D. A10. Das Endamt wurde im m.D. angehoben um 1 und im g.D. glaube ich nicht.

Drehleiterkutscher

Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg

Das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 826), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2021 (GBl. S. 1009, 1010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 24 wird die Angabe ,,A 6" durch die Angabe ,,A 7", die Angabe ,,A 7" durch die Angabe ,,A 8", die Angabe ,,A 9" jeweils durch die Angabe ,,A 10" und die An-gabe ,,A 10" durch die Angabe ,,A 11" ersetzt.

ZitatLandesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg
(LBesGBW)
Vom 9. November 2010*
§ 24
Eingangsämter für Beamte
Die Eingangsämter für Beamte werden folgenden Besoldungsgruppen zugeordnet:

1.
in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes in den Laufbahnen der Amtsmeister, des Justizwachtmeisterdienstes und der Warte der Besoldungsgruppe A 6, ansonsten der Besoldungsgruppe A 7,

2.
in Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 9,

3.
in Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes, in denen für die Befähigung der Abschluss eines Diplomstudiengangs an der Dualen Hochschule oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert und mindestens dieser Abschluss von den Beamten nachgewiesen wird, der Besoldungsgruppe A 10, ansonsten der Besoldungsgruppe A 9 und

4.
in Laufbahnen des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A 13.

Versuch

Nachdem das Gesetz durch ist:
Wie könnte man einen Widerspruch formulieren, so dass auch die Widersprüche der vorherigen Jahre weiter gelten und man nicht klagen muss?

Picard

Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

Poincare

Zitat von: Picard in 12.11.2022 15:12
Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

Ich vermute, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen wäre schlicht unsinnig, weil deine PKV sicherlich nicht verpflichtet ist, dir irgendwelche Kohle zurückzugeben. Worin bestünde also der Vorteil?

Hans

Zum einen das, der Verwaltungsaufwand wäre ja auch gewaltig. Zum anderen passiert die Rücknahme der Beihilfeverschlechterung meines Wissens nach, nicht aufgrund eines aktuellen Gerichturteils, sondern "freiwillig" durch das Land.

Zitat von: Poincare in 12.11.2022 15:57
Zitat von: Picard in 12.11.2022 15:12
Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

Ich vermute, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen wäre schlicht unsinnig, weil deine PKV sicherlich nicht verpflichtet ist, dir irgendwelche Kohle zurückzugeben. Worin bestünde also der Vorteil?

Poincare

Zitat von: Hans in 12.11.2022 17:10
Zum einen das, der Verwaltungsaufwand wäre ja auch gewaltig. Zum anderen passiert die Rücknahme der Beihilfeverschlechterung meines Wissens nach, nicht aufgrund eines aktuellen Gerichturteils, sondern "freiwillig" durch das Land.

Zitat von: Poincare in 12.11.2022 15:57
Zitat von: Picard in 12.11.2022 15:12
Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

Ich vermute, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen wäre schlicht unsinnig, weil deine PKV sicherlich nicht verpflichtet ist, dir irgendwelche Kohle zurückzugeben. Worin bestünde also der Vorteil?

So genau kann ich nicht nachvollziehen, ob es eine rechtliche Notwendigkeit gibt. An "freiwillig" glaube ich jedoch nicht. Vermutlich wäre die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale dann nämlich günstiger und pressewirksamer gewesen. Aber wissen tue ich es nicht.


Poincare

Zitat von: Ozymandias in 14.11.2022 15:06
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3513_D.pdf

Ist nun offiziell Gesetz.

Es wurde nun nicht festgelegt, bin wann die Nachzahlungen zu erfolgen haben. Gibt es da einen üblichen Rahmen, oder heißt es einfach nur abwarten und Tee trinken. Für die Beihilfeänderung kann man vermutlich erst mit der PKV in  Kontakt treten, wenn es was offizielles vom LBV gibt, oder?

Jackson1336

Zitat von: Poincare in 14.11.2022 15:44
Es wurde nun nicht festgelegt, bin wann die Nachzahlungen zu erfolgen haben. Gibt es da einen üblichen Rahmen, oder heißt es einfach nur abwarten und Tee trinken. Für die Beihilfeänderung kann man vermutlich erst mit der PKV in  Kontakt treten, wenn es was offizielles vom LBV gibt, oder?

Die Debeka hat schon im Vorfeld Berechnungen angestellt und hat vor 2 Wochen auf einer Tagung bereits die neuen Beiträge vorgestellt. Im würde stark davon ausgehen, dass es nicht lange dauert, das bei anderen Versicherungen umzusetzen.

Sleyana

Zitat von: Jackson1336 in 14.11.2022 19:14
Zitat von: Poincare in 14.11.2022 15:44
Es wurde nun nicht festgelegt, bin wann die Nachzahlungen zu erfolgen haben. Gibt es da einen üblichen Rahmen, oder heißt es einfach nur abwarten und Tee trinken. Für die Beihilfeänderung kann man vermutlich erst mit der PKV in  Kontakt treten, wenn es was offizielles vom LBV gibt, oder?

Die Debeka hat schon im Vorfeld Berechnungen angestellt und hat vor 2 Wochen auf einer Tagung bereits die neuen Beiträge vorgestellt. Im würde stark davon ausgehen, dass es nicht lange dauert, das bei anderen Versicherungen umzusetzen.

Sind diese irgendwo öffentlich zu lesen?

Poincare

Zitat von: Sleyana in 14.11.2022 20:52
Zitat von: Jackson1336 in 14.11.2022 19:14
Zitat von: Poincare in 14.11.2022 15:44
Es wurde nun nicht festgelegt, bin wann die Nachzahlungen zu erfolgen haben. Gibt es da einen üblichen Rahmen, oder heißt es einfach nur abwarten und Tee trinken. Für die Beihilfeänderung kann man vermutlich erst mit der PKV in  Kontakt treten, wenn es was offizielles vom LBV gibt, oder?

Die Debeka hat schon im Vorfeld Berechnungen angestellt und hat vor 2 Wochen auf einer Tagung bereits die neuen Beiträge vorgestellt. Im würde stark davon ausgehen, dass es nicht lange dauert, das bei anderen Versicherungen umzusetzen.

Sind diese irgendwo öffentlich zu lesen?

Ausrechnen kann ich mir ja in etwa den Beitrag, wenn ich in den Grundtarifen einfach Betrag/50*30 mache. Ich würde er gerne wissen, ob ich aktiv was tun muss, oder ob das von alleine läuft.

MartectX

Zitat von: Poincare in 15.11.2022 08:22
Ich würde er gerne wissen, ob ich aktiv was tun muss, oder ob das von alleine läuft.

Ich gehe davon aus, dass es ein Anschreiben vom LBV geben wird, welches man an seine PKV weiterleitet.