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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Drehleiterkutscher:
--- Zitat von: Halbling am 11.11.2022 10:59 ---Habe heute mal mit meinem Personaler gesprochen wegen Verbeamtung. Er meinte, Start im gD wäre eigentlich A10, aber durch die Verschiebung der Eingangsämter das durch die Besoldungsrunde 2021-23 ausgelöst wird würde ich als A11 starten. Das war mir so neu.
Was sagen denn die Experten hier im Forum zu dieser Information?
--- End quote ---
Also ich bin kein Experte aber die Eingangsämter gD wurden angehoben, nichttechnisch A10, technisch A11.
blacky258:
Mir ist nur bekannt dass Polizeibeamte nach dem Studium nun direkt in A10 starten und währenddessen nun POKAs genannt werden! Demnach Eingangsamt A10! In A11 wirst du, zumindest bei der Polizei, sicher nicht starten
Sleyana:
A8 ist Einstiegsamt für m.D. (bis auf ein paar Ausnahmen die ich nicht so verstanden habe) und im g.D. A10. Das Endamt wurde im m.D. angehoben um 1 und im g.D. glaube ich nicht.
Drehleiterkutscher:
Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg
Das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 826), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2021 (GBl. S. 1009, 1010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 24 wird die Angabe „A 6“ durch die Angabe „A 7“, die Angabe „A 7“ durch die Angabe „A 8“, die Angabe „A 9“ jeweils durch die Angabe „A 10“ und die An-gabe „A 10“ durch die Angabe „A 11“ ersetzt.
--- Zitat ---Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg
(LBesGBW)
Vom 9. November 2010*
§ 24
Eingangsämter für Beamte
Die Eingangsämter für Beamte werden folgenden Besoldungsgruppen zugeordnet:
1.
in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes in den Laufbahnen der Amtsmeister, des Justizwachtmeisterdienstes und der Warte der Besoldungsgruppe A 6, ansonsten der Besoldungsgruppe A 7,
2.
in Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 9,
3.
in Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes, in denen für die Befähigung der Abschluss eines Diplomstudiengangs an der Dualen Hochschule oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert und mindestens dieser Abschluss von den Beamten nachgewiesen wird, der Besoldungsgruppe A 10, ansonsten der Besoldungsgruppe A 9 und
4.
in Laufbahnen des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A 13.
--- End quote ---
Versuch:
Nachdem das Gesetz durch ist:
Wie könnte man einen Widerspruch formulieren, so dass auch die Widersprüche der vorherigen Jahre weiter gelten und man nicht klagen muss?
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