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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

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Picard:
Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

Poincare:

--- Zitat von: Picard am 12.11.2022 15:12 ---Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

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Ich vermute, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen wäre schlicht unsinnig, weil deine PKV sicherlich nicht verpflichtet ist, dir irgendwelche Kohle zurückzugeben. Worin bestünde also der Vorteil?

Hans:
Zum einen das, der Verwaltungsaufwand wäre ja auch gewaltig. Zum anderen passiert die Rücknahme der Beihilfeverschlechterung meines Wissens nach, nicht aufgrund eines aktuellen Gerichturteils, sondern "freiwillig" durch das Land.


--- Zitat von: Poincare am 12.11.2022 15:57 ---
--- Zitat von: Picard am 12.11.2022 15:12 ---Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

--- End quote ---

Ich vermute, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen wäre schlicht unsinnig, weil deine PKV sicherlich nicht verpflichtet ist, dir irgendwelche Kohle zurückzugeben. Worin bestünde also der Vorteil?

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Poincare:

--- Zitat von: Hans am 12.11.2022 17:10 ---Zum einen das, der Verwaltungsaufwand wäre ja auch gewaltig. Zum anderen passiert die Rücknahme der Beihilfeverschlechterung meines Wissens nach, nicht aufgrund eines aktuellen Gerichturteils, sondern "freiwillig" durch das Land.


--- Zitat von: Poincare am 12.11.2022 15:57 ---
--- Zitat von: Picard am 12.11.2022 15:12 ---Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

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Ich vermute, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen wäre schlicht unsinnig, weil deine PKV sicherlich nicht verpflichtet ist, dir irgendwelche Kohle zurückzugeben. Worin bestünde also der Vorteil?

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So genau kann ich nicht nachvollziehen, ob es eine rechtliche Notwendigkeit gibt. An "freiwillig" glaube ich jedoch nicht. Vermutlich wäre die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale dann nämlich günstiger und pressewirksamer gewesen. Aber wissen tue ich es nicht.

Ozymandias:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3513_D.pdf

Ist nun offiziell Gesetz.

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