Wir kommen vom Thema ab....
Das angesprochene Problem von AN und AG meint, das wir der Begrifflichkeit nach keine AN sind und der Dienstherr kein AG ist. Verstanden habe ich die Aussage trotzdem, warum da jetzt so auf Feinheiten rumgeritten wird, naja...
Aber ja, ich muss dennoch sagen, dass viele Kommunalbeamte, die ich kenne, schneller und anders befördert werden oder wurden, als bspw. Landesbeamte.
Wenn es da einen A12-Posten gab, dann kam da jemand hin, der aufgrund des neuen Postens A12 wurde.
Bei uns ist es noch nicht so lange her mit der ersten Dienstpostenbewertung und ich arbeite auch schon seit Jahren auf einer A13-Stelle, muss mich aber dennoch an meine normale Laufbahn halten und da hoffen, dass A11-Stellen oder A12-Stellen erstmal ausreichend vom jeweils zuständigen OLG ausgeschrieben werden.
Was die "Nachbeförderungen" angeht, die in den letzten 5-10 Jahren stattfinden und von denen die jüngere Generation profitiert (ich auch), während die ältere Generation tatsächlich und obwohl sie nicht weniger gut oder talentiert waren teils über 10 Jahre auf ihre Beförderung warten mussten (Thema Haushaltstopp, keine einzige Ausschreibung über Jahre), erkenne ich eine gewisse Ungerechtigkeit gegenüber denen, die damals die Vorteile oder das Glück nicht hatten, klar an, ABER: so wies jetzt ist mit den doch schnelleren Beförderungen, hätte es schon viel früher laufen müssen oder auch die Überarbeitung des Besoldungsmodells insgesamt ist längst überfällig und bleibt einfach aus bei Anbieten des fast schon als trauriges Geschenk verpackten 4-Säulen-Modells...
Auf der anderen Seite muss ich und bei der bedauerlichen Beobachtung, wie gute Freunde in der freien Wirtschaft coronabedingt gekündigt wurden, doch nicht übernommen wurden, befristete Verträge einfach ausliefen oder in die Kurzarbeit gerutscht sind, bin ich doch dankbar um das bestehende Beamtenverhältnis. Mit allen Ecken und Kanten.