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Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung

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Yasper:
Findet eine im Beurteilungszeitraum gewährte Leistungsprämie Berücksichtigung bei der Erstellung der Beurteilung?

Oder ist ein positiver Effekt auf eine Beurteilung nicht zu erwarten?



Organisator:

--- Zitat von: Yasper am 29.11.2021 15:01 ---Findet eine im Beurteilungszeitraum gewährte Leistungsprämie Berücksichtigung bei der Erstellung der Beurteilung?

Oder ist ein positiver Effekt auf eine Beurteilung nicht zu erwarten?

--- End quote ---

Schau mal in die dazugehörige Dienstvereinbarung. Da dürften Hinweise auf die Folgen einer Prämie aufgeführt sein.

Yasper:

--- Zitat von: Organisator am 29.11.2021 15:13 ---
--- Zitat von: Yasper am 29.11.2021 15:01 ---Findet eine im Beurteilungszeitraum gewährte Leistungsprämie Berücksichtigung bei der Erstellung der Beurteilung?

Oder ist ein positiver Effekt auf eine Beurteilung nicht zu erwarten?

--- End quote ---

Schau mal in die dazugehörige Dienstvereinbarung. Da dürften Hinweise auf die Folgen einer Prämie aufgeführt sein.

--- End quote ---
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe einen zugehörigen Passus in der DV gefunden, dieser ist sehr schwammig formuliert.
Ich würde daraus schließen, dass die Prämie nicht zwingend eine positive Berücksichtigung finden muss?

[...]

Bei der Erstellung der Beurteilung muss beachtet werden, ob im Beurteilungszeitraum besondere Umstände vorlagen. Dies gilt unabhängig davon, ob und wieweit diese Umstände sich überhaupt im Einzelfall auf das Leistungsbild auswirken. Eine automatische Besserstellung wird dadurch nicht erreicht. Beispielhaft muss bedacht werden, ob im Beurteilungszeitraum:
- Beurteilungsbeiträge, Bewährungsbeurteilungen, Stellungnahmen zur Bewerbungen, Dienstzeugnisse oder sonstige Leistungseinschätzungen erstellt; Leistungsprämien, -stufen oder -zulagen gewährt wurden.

[...]





Organisator:

--- Zitat von: Yasper am 29.11.2021 16:12 ---Ich würde daraus schließen, dass die Prämie nicht zwingend eine positive Berücksichtigung finden muss?

--- End quote ---

Ich auch. Das Bild muss halt stimmen. Eine sehr schlechte Beurteilung würde nicht zur Prämie passen. Eine durchschnittliche Beurteilung könnte schon passen.

Ansonsten kommt es darauf an, wofür die Prämie vergeben wurde. Wenn du z.B. ein tolles Projekt abgeschlossen hast und dafür die Prämie bekommst, aber dies nur 3 Monate und 50 % deiner Arbeitszeit ausgemacht hat, wäre das für den Beurteilungszeitraum zu vernachlässigen.

Opa:
In der dienstlichen Beurteilung sind die im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen zu bewerten. Der Maßstab und die Kriterien ergeben sich aus den Beurteilungsrichtlinien.

Wenn Maßstab und Kriterien für LOB ähnlich oder gleich sind und der Zeitraum für LOB mit dem Beurteilungszeitraum deckungsgleich ist, wird sich zwangsläufig eine gewisse Parallelität ergeben.

Je nach Ausgestaltung der LOB-DV sowie deren praktischer Umsetzung können aber sowohl Maßstab als auch Kriterien u.U. voneinander abweichen. Beispielsweise wird LOB bei uns mittlerweile so inflationär vergeben, dass nur noch 5% der Beschäftigten keine Leistungsprämie erhalten. Dies unmittelbar auf die dienstliche Beurteilung zu übertragen, würde zu 95% überdurchschnittlichen dienstlichen Beurteilungen führen, was aber die Beurteilungsrichtlinien nicht hergeben.

Insofern können Fehlentwicklungen bei LOB dazu führen, dass die beiden Systeme zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

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