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Gewährte Leistungsprämie (BLBV) - Beurteilung
Organisator:
--- Zitat von: Opa am 29.11.2021 16:39 ---In der dienstlichen Beurteilung sind die im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen zu bewerten. Der Maßstab und die Kriterien ergeben sich aus den Beurteilungsrichtlinien.
Wenn Maßstab und Kriterien für LOB ähnlich oder gleich sind und der Zeitraum für LOB mit dem Beurteilungszeitraum deckungsgleich ist, wird sich zwangsläufig eine gewisse Parallelität ergeben.
Je nach Ausgestaltung der LOB-DV sowie deren praktischer Umsetzung können aber sowohl Maßstab als auch Kriterien u.U. voneinander abweichen. Beispielsweise wird LOB bei uns mittlerweile so inflationär vergeben, dass nur noch 5% der Beschäftigten keine Leistungsprämie erhalten. Dies unmittelbar auf die dienstliche Beurteilung zu übertragen, würde zu 95% überdurchschnittlichen dienstlichen Beurteilungen führen, was aber die Beurteilungsrichtlinien nicht hergeben.
Insofern können Fehlentwicklungen bei LOB dazu führen, dass die beiden Systeme zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
--- End quote ---
Was hat denn das LOB mit der Leistungsprämie für Beamte zu tun?
Opa:
Einfach im Wortsinn: Leistungsorientierte Bezahlung. Bei uns ist das System für beide Statusgruppen einheitlich, deshalb habe ich es mit dem normalerweise im Tarifrecht verwendeten Akronym bezeichnet.
Organisator:
Verstehe. Und da gibt es auch für Beamte keine Begrenzung? Zumindest beim Bund kenne ich das so, dass Prämien usw. nur für einen kleinen Anteil der Beamten vergeben werden dürfen. Maximal wohl so 30 %
Garfield73:
Die Summen, die für Leistungsprämien im Beamtenbereich zur Verfügung stehen, sind so lächerlich niedrig, dass die Gefahr nicht besteht, zu vielen Beamten diese Prämie zukommen zu lassen.
Gilt in meiner Behörde im übrigen aber genauso für die TB.
Die Prämie selber hat keinen Einfluss auf die Beurteilung. Aber da im Normalfall diese Prämien nur an "gute" Beamte ausgeschüttet werden, wäre es schon verwunderlich, wenn die Beurteilung nicht auch entsprechend besser ausfallen würde.
Ausnahmen bestätigen aber leider auch immer wieder die Regel ::)
Organisator:
--- Zitat von: Garfield73 am 02.12.2021 08:08 ---Die Summen, die für Leistungsprämien im Beamtenbereich zur Verfügung stehen, sind so lächerlich niedrig, dass die Gefahr nicht besteht, zu vielen Beamten diese Prämie zukommen zu lassen.
--- End quote ---
Das liegt dann aber an deiner Behörde. Bei ausreichender Eigenfinanzierung durch die Behörde kann z.B. als Leistungsprämie knapp eine Monatsbesoldung gewährt werden.
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